mein kind will mich...
 
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mein kind will mich nicht sehen

 
(@szenario)
Schon was gesagt Registriert

ich hab ein problem 🙁

die kindesmutter sagte immer zu mir das meine tochter mich nicht sehen möchte.
ich kann meine tochter jede 14 tage am wochenende sehen ist auch gerichtlich so geregelt.
die mutter behauptet das meine tochter nicht mit mir telefonieren möchte.
jetzt weiss ich nicht ob das die mutter nicht mehr will oder ob meine tochter wirklich mich nicht mehr sehen will.
was soll ich tun soll ich zum anwalt oder ach ich weiss nicht.
man sollte kinder ja auch nicht zu entwas zwingen wen sie nicht wollen.
aber ich vermisse sie.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 18:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

als ersts könntest du die hier üblichen Höflichkeitsformen nutzen. Das erhöht sicher auch die Bereitschaft zu antworten.

Wenn du dein Umgangsrecht durchsetzen willst, wirst du um das JA und den Anwalt wohl nicht rumkommen ,wenn die KM den Umgang vefrweigert.

Sind Telefonate nicht im URteil enthalten wirst du gegen die Verweigerung derf Telefonate nichts tun können.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 18:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Szenario!
In solchen Fällen empfehlen wir einen Dreisprung
a) Gespräch und Umgangsvereinbarung mit KM, wenn das nicht klappt
b) ab zum JA und bitte um Hilfe/Mediation zu einer geregelten Umgangsvereinbarung. Klappt das auch nicht
c) Umgangsklage bei Gericht.

Die Ausage "Kind mag nicht" ist ein NoGo, später wird KM sich sicherlich auch ein "ich mag nicht in die Schule" nicht gefallen lassen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 18:46
(@hirschkopf)
Zeigt sich öfters Registriert

Tag Szenario,

du schreibst:

ich kann meine tochter jede 14 tage am wochenende sehen ist auch gerichtlich so geregelt.

Es gibt also schon eine gerichtliche Vereinbarung?! Ein paar nähere Daten wären hilfreich, wie alt ist Deine Tochter habt ihr das gemeinsame Sorgerecht kannst du noch mit deiner EX reden?! Will deine Tochter nicht mitkommen oder nur nicht mit dir täglich telefonieren?!

Gruß vom Hirschkopf

glaubt nicht dass Gerichte Recht sprechen,
glaubt aber an die Gerechtigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 19:29
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,

Ich hätte da auch noch eine oder zwei Fragen:
- Handelt es sich bei dem gerichtlich festgelegten um einen Vergleich oder einen Beschluss?
- wenn Letzeres, ist darin ein Ordnungsgeld für die Nichteinhaltung vorgesehen?
- wann/wo hat dir die KM gesagt, dass deine Kleine dich nicht sehen will bzw. anders gefragt, warst du jemals dort und hast die Kleine versucht abzuholen oder kann die KM behaupten sie hätte das nie gesagt und du wärst einfach nicht erschienen, sprich hättest kein Interesse an deiner Tochter?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 21:20
(@szenario)
Schon was gesagt Registriert

Tag Szenario,

du schreibst:
Es gibt also schon eine gerichtliche Vereinbarung?! Ein paar nähere Daten wären hilfreich, wie alt ist Deine Tochter habt ihr das gemeinsame Sorgerecht kannst du noch mit deiner EX reden?! Will deine Tochter nicht mitkommen oder nur nicht mit dir täglich telefonieren?!

Gruß vom Hirschkopf

ja es gib eine gerichtliche vereinbarung. meine tochter ist 5 jahre alt und ich habe das geteilte sorgerecht mit der mutter. das hab ich noch in der schwangerschaft so gemacht.
mit der ex reden, naja nur durch sms. meine tochter hat mir nie gesagt das sie mich nicht sehen möchte das hat immer die mutter behauptet per sms.
das mit dem telefonieren kann ich noch verkraften.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 22:26
(@szenario)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen,

Ich hätte da auch noch eine oder zwei Fragen:
- Handelt es sich bei dem gerichtlich festgelegten um einen Vergleich oder einen Beschluss?
- wenn Letzeres, ist darin ein Ordnungsgeld für die Nichteinhaltung vorgesehen?
- wann/wo hat dir die KM gesagt, dass deine Kleine dich nicht sehen will bzw. anders gefragt, warst du jemals dort und hast die Kleine versucht abzuholen oder kann die KM behaupten sie hätte das nie gesagt und du wärst einfach nicht erschienen, sprich hättest kein Interesse an deiner Tochter?

LG, das Schwarzwaldmädel

es handel sich um ein beschluss.
das mit dem ordnungsgeld hab ich auch schon nachgedacht, aber ich will es nicht verschlimmern wie sie jetzt schon ist.
ich war öfters wieder da und wollte sie besuchen aber es macht keiner auf oder ist keiner da stehe da vor der tür 2 stunden lang und geh dann wieder nach hause

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 22:30
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

die mutter behauptet das meine tochter nicht mit mir telefonieren möchte.

Hallo Szenario,

meine Kinder haben im Alter von fünf Jahren sowohl ihre Großeltern als auch vorübergehend abwesende Elternteile abgöttisch geliebt. Telefoniert haben sie deshalb noch lange nicht mir denen. Persönliche Begegnungen - jederzeit und gerne. Telefonate waren nur sehr eingeschränkt möglich.

Wie lange hast du deine Tochter gar nicht gesehen?

Je länger du diese Situation tolerierst, desto stärker wird die Entfremdung zwischen euch. Die dann wiederum als Begründung für weiteren Umgangsboykott dient. Normative Kraft des Faktischen. Je eher du für euer Recht auf Umgang eintrittst, desto größer sind eure Chancen.

Was hast du ganz konkret getan, um euer gemeinsames Recht auf Umgang zu realisieren?

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 23:03