Hallo liebes Forum,
das Gericht hat beschlossen, dass ich zukünftig die Betreuung unserer beiden Jungen übernehmen darf. Beide Kinder gehen dann auch zur Schule bei mir. Es stellt sich daher die Frage, welche Mindestausstattung ich für die beiden Kinder benötige, damit ich nicht gleich Probleme mit dem Jugendamt bekomme. Die Mutter will zwar ausreichend Kleidung mitgeben, jedoch keine Möbel. Gibt es eine Vorschrift welche Einrichtungsgegenstände bei mir vorhanden sein müssen?
Danke und viele Grüße
Ferdi
unabhängig aller Vorschriften:
was würdest du denn als Junge brauchen, um für die Schule arbeiten zu können und dich wohlzufühlen?
Das ist doch eine Frage, die man mit gesundem Menschenverstand gut beantworten kann, oder?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Es wäre schön, wenn es immer nach gesunden Menschenverstand gehen würde. Daher halte ich die Frage für legitim.
Servus Ferdi-1 und willkommen im Forum!
Meines Wissens gibt es keine Vorschriften/Anforderungen: die Jungs benötigen z.B. einen "Arbeitsplatz", ob Küchentisch oder Schreibtisch im eigenen Zimmer ist Deine Entscheidung.
Insofern schließe ich mich Wasserfee an, richte es so ein, wie Du es (in Abstimmung mit den Jungs) für richtig hältst...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Ferdi,
vermutlich ist das auch eine Geldfrage? Je nachdem wie alt die Kinder sind, kann man auch versuchen ein kleines Event daraus zu machen, ein Bett selbst bauen (Europaletten), gebrauchte Möbel aufhübschen, das Zimmer so gestalten, dass eine Spielhöhle draus wird. Einfach gemeinsam das Zimmer errichten, das ist viel wertvoller, als ein Standardzimmer aus dem Katalog. Wichtig finde ich eine gemütliche Rückzucksmöglichkeit/Bett und einen vernünftigen Arbeitsplatz, an dem man wirklich gut sitzt. Aufbewahrungsmöglichkeiten für Spielzeug...
Schlüpper und Socken können auch in deinem Schrank liegen. Wichtig ist, dass sie sich im Zimmer wohlfühlen. Und was fehlt organisiert man nach und nach.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Gibt es eine Vorschrift welche Einrichtungsgegenstände bei mir vorhanden sein müssen?
Die gibt es nicht.
Aber wie sieht deine Infrastruktur denn aus? Wieviel Zimmer hat deine Wohnung/ Haus?
Die Kinder sind doch sicher bei Besuchen bisher auch irgendwie untergebracht gewesen.
Hi @Ferdi-1,
Hallo liebes Forum,
das Gericht hat beschlossen, dass ich zukünftig die Betreuung unserer beiden Jungen übernehmen darf. Beide Kinder gehen dann auch zur Schule bei mir. Es stellt sich daher die Frage, welche Mindestausstattung ich für die beiden Kinder benötige, damit ich nicht gleich Probleme mit dem Jugendamt bekomme. Die Mutter will zwar ausreichend Kleidung mitgeben, jedoch keine Möbel. Gibt es eine Vorschrift welche Einrichtungsgegenstände bei mir vorhanden sein müssen?
Danke und viele Grüße
Ferdi
magst Du - speziell zum fettmarkierten Eingangssatz - etwas mehr sagen (schreiben)?
Tatsächlich erkennt man nicht eindeutig, ob die Betreuung jetzt dauerhaft, oder aber (nur) temporär durch Dich erfolgt...
Wie alt sind denn die Jungs?
Wird Unterhalt durch die KM gezahlt?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Ferdi,
und in Ergänzung zu @Kakadu59: Ist mit diesem Gerichtsbeschluss irgendeine Vorgeschichte verbunden, wegen der das Jugendamt noch in Alarmbereitschaft sein könnte?
Normalerweise gehört es ja nicht unbedingt zu den Aufgaben des Jugendamtes, jede Famillie aufzusuchen und nachzuprüfen, ob die Bettdecken für die Kinder denn auch warm genug sind - aber wenn die beiden Jungs vorher schon "Kunden" des Jugendamtes waren, dann könnte da schon mal jemand auf die Idee kommen und nachgucken wollen, wie es den beiden denn nach dem Umzug geht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
erinnert mich ein bisschen an meine Situation mit der Aussage der Richterin, das geprüft werden muss, ob ich ausreichend Spielsachen zuhause habe.
Irgendwo kann man das mit gesundem Menschenverstand beantworten, aber die Unsicherheit des TO kann ich nachvollziehen, daher schlage ich einmal folgendes vor:
- Bett & Bettwäsche
- Schreibtisch & Stuhl
- Kleiderschrank
- Eine Kommode für Krams
- Mehrere Klamotten-Sets für Sommer & Winter
- Hygiene Artikel für Kinder
Das war auch so grob was ich angeschafft habe.
Hoffe das hilft.