Hi @ all,
brauche schnell Hilfe, was ich jetzt tun soll.
Ich habe einen gerichtlichen Umgangsbeschluss erstritten, der mich berechtigt, meinen Sohn (4 Jahre) jeden Mittwoch nach der Kita abzuholen und am Do-Morgen wieder zur Kita zu bringen. Diese Regelung wurde ab Januar 2008 wirksam (kurze Info: nicht verheiratet, ohne SR, Trennung 1/2 Jahr nach der Geburt)
Ich habe zur Zeit der gerichtlichen Umgangsverhandlung im selben Mehrfamilienhaus mit der KM gewohnt. Kurz nach der Urteilsverkündung bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen in eine Wohnung, die etwa 15 Auto min von der Kita/alter Wohnung entfernt liegt.
Die KM hat diese Information als erstes dazu benutzt, mir über ihren Anwalt mitteilen zu lassen, dass sie durch die neuen Gegebenheiten einer Übernachtung nicht mehr zustimmt und ich meinen Sohn ihr mittwochs bis 18:00 Uhr zu bringen hätte.
Das Schreiben habe ich unbeantwortet lassen, da Nonsens. Also habe ich den ersten Mittwochs-Umgang wie gerichtlich vorgesehen, durchgeführt.
Die Antwort kam postwendend von ihrem Anwalt, dass sie nun den Mittwochs-Umgang generell nicht mehr gewähren wird.
Da ich Mitte Dez. 07 sowieso einen Zwangsgeldantrag wegen Vorstoßes von Umgangs-WE gegen die KM laufen habe, habe ich dieses Schreiben zur weiteren Begründung meines Antrages bei Gericht einreichen lassen (auch nett: Anwaltsschreiben, in dem steht, dass sie ein Gerichtsurteil missachten wird!).
Frage, die ich nun habe, ist, was mache ich morgen? Ihn abholen aus der Kita oder nicht?
1. Ich weiß nicht, ob morgen mein Sohn überhaupt in der Kita ist!
2. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, mit dem Gerichtsbeschluss in der Hand in der Kita aufzulaufen, um meinen Sohn da abzuholen
3. Will da auf keinen Fall auf die KM treffen, die ihn vielleicht zeitgleich abholt.
Meine RA hat gegnerischen Anwalt über Zwangsgeldantrag informiert, und ihn aufgefordert, dass sich KM an Gerichtsbeschluss hält mit der Bitte um Bestätigung. Bisher ohne Reaktion.
RA meint abwarten, mein Freund (ebenfalls geknechteter Vater) drängt mich, auf jeden Fall in der Kita aufzulaufen.
Ich bin unentschieden, da ich keinen Krach in der Öffentlichkleit und vor allem vor meinem Sohn haben will, auf der anderen Seite, ich aber einfach berechtigt bin, ihn zu sehen.
Was meint ihr?
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüße,
Mux
Meine Ausgangssituation habe ich hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-3531.html geschildert. Da einige Antworten zeitlich durcheinander geraten sind, habe ich jetzt einen neuen Thread aufgemacht.
Mux
Moin,
du fährst auf jeden Fall dort hin. Weiter nimmst du einen neutralen Zeugen mit; nicht deine Freundin. Sollte KM dort auftauchen, verhalte dich ruhig, keine Diskussionen vor dem Kind. Rechne damit dass dein Kind dir nicht mitgegeben wird.
Solltest du nicht bereit stehen, kann dir die Ex dies zum Nachteil in der Zwangsgeldsache um die Ohren hauen ("Verstehe das alles nicht Herr Richter, der hat ja gar nicht mein Kind abgeholt, der kann ja gar kein Interesse an meinem Kind haben, der macht das nur, um mich zu drangsalieren, ich habe extra die Übernachtungssachen eingepackt und dann so was, Herr Richter!").
Nachtrag: Ja, du nimmst den Beschluss mit.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
ich habe hier mit einer solchen Antwort gerechnet 😉
Bin gerade etwas angeschlagen, da bisher jeder Umgangstermin mit Stress und Ärger verbunden war.
Ich rechne nicht damit, meinen Sohn morgen zu bekommen. Bin gerade etwas zermürbt. Da ihre Verweigerungshaltung
schriftlich vorliegt, hatte ich mir gestern überlegt, dass ich diesen total sinnlosen Termin sein lasse.
Ich habe langsam (seit 3.5 Jahren) permanenten Umgangsstress keine Lust mehr. Ich hatte mir durch das Umgangsurteil
etwas Regelmäßigkeit im Umgang und vor allem Ruhe erhofft. Es ist schlimmer geworden.
Ich weiß, dass sich meine Ex so langsam mit ihren Aktionen ins Aus manövriert, mir fehlt gerade ein bisschen der Glaube,
dass es je besser wird und auch der lange Atem.
Danke für Deine Meinung.
LG,
Mux
hallo mux,
kann deep nur beistimmen, du solltest da auf alle fälle hinfahren, du hast den beschluß der ist rechtskräfig, möchte die km da was ändern, muß auch sie klagen;
denke an den beschluß und wie deep schreib nehme jemanden mit; ich drücke dir für morgen die daumen;
und sinnlos ist der termin nicht, dein sohn sieht dich auch wenn du ihn evtl. nicht mitbekommst......, denke auch wichtig ist der kontakt, bleib einfach am ball.
lg leines
Hey!
Wie auch Deep dir schon, und auch warum, gesagt hat, fährst du natürlich zum Termin!
Du hast dir den Termin erkämpft u der ist wichtig, wenn dann sich die KM nicht an ihn hält ist das was völlig anderes, als wenn du jetzt einfach nicht hinfährst, weil du vermutest was passieren wird..
Bin gerade etwas angeschlagen, da bisher jeder Umgangstermin mit Stress und Ärger verbunden war.
Das ist verständlich, aber es wäre eben völlig falsch jetzt aufzugeben..denn dann hat die KM das erreicht was sie mit dem Stress erreichen will...
Du mußt da weiter durch...sollte es so laufen wie du erwartest, dann denke ich weißt du auchwas zu tun ist als nächstes..
Und sollte es dann doch Morgen zu einer Konfrontation kommen, dann gehst du der Sache einfahc aus dem WEg, las dich dort nicht provozieren und gut is, der nächste Schritt ist dann doch klar ..
Und irgendwann wird auch der weitere Kampf mal seine Früchte tragen..
Und denk dran du tust es für dein Kind!
Gruß
Jens
Hallo,
danke für alle Antworten 🙂
Ich gehe morgen hin. Leider wird das mit dem Zeugen schwierig.
Egal, ich habe durch den Boykott des letzten Umgangs-WE meinen Sohn fast drei Wochen nicht gesehen,
und hoffe irgendwie, dass es morgen klappt.
Werd berichten.
LG,
Mux
wieso eigentlich hast du zeugen genug ,denn ich denke die erzieherinnen werden ja wohl da sein.
deshalb wichtig urteil mitnehmen,der leitung! zeigen. und selbst wenn die km stress macht ,dein sohnnicht da ist ,wird das schon mal ein mrkwürdigeslicht auf die km werfen. sollte dein sohn da sein sieht er dich und sieht das du interresse hast ,und nicht stimmt was mama sagt.
und wenn du 100 mal um sonst hin fährst ,reich jedesmal klage ein,und erstattung der kosten,dein sohn ist es wird und wird es dir irgendwann danken und die km bekommt die quittung.
viel kraft für morgen. du darfst dich hinterher hier ausheulen
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Servus mux!
Und bei all dem solltest Du immer daran denken, dass nur das Gericht den Umgangsbeschluss aufheben/rückgängig machen/ändern kann, sonst niemand!
Ansonsten würde ich es machen wie lupina vorgeschlagen hat, führe Tagebuch über die Umsonst-Fahrten und präsentierst der KM irgendwann mal eine entsprechende Schadensersatzforderung (die Du ihr evtl. vorher ankündigen solltest, falls sie weiter vereitelt)
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Mux!
Auch von mir ein "UNBEDINGT HINFAHREN!"
Greetz,
Milan
Die Antwort kam postwendend von ihrem Anwalt, dass sie nun den Mittwochs-Umgang generell nicht mehr gewähren wird.
Wie war das: Anwälte bellen gerne? Aber versuchen kann man es bei einem gerichtlichen Beschluß ja einfach mal...
Schließe mich an => natürlich hinfahren!
Viel Glück
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Tach auch!
Aus eigener Erfahrung sage ich Dir: UNBEDINGT DEN TERMIN EINHALTEN!!
Beschluss mitnehmen, da u.U. noch die Cops auftauchen und natürlich einen neutralen Zeugen. Alles andere ist hier schon perfekt gesagtr worden.
Gruß Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
[glow=red,2,300]Wer nicht kämpft hat schon verloren!!!!!!!! [/glow]
Also hinfahren und die Tips der Vorredner befolgen......
Viel Glück :thumbup:
Liebe VS-Foris,
ihr seid toll, hat mich sehr motiviert Euer Zuspruch :thumbup:
Ich habe mich also heute drei Stunden früher von der Arbeit geeist und bin mit einem blöden Magengrummeln zur Kita hin.
Als ich auf den Spielplatz bin, habe ich als erstes meine Ex gesehen bzw. gehört, wie sie unserem Sohn zurief, dass sie sich beeilen müssen. Kurzer Schlagabtausch. "Was willst Du denn hier?" "Kind abholen" "Hol ich schon ab" "Du weißt, dass ich dazu das Recht habe" "Gilt nicht mehr" "Na dann". Nicht weiter drum gekümmert. Mein Sohn hat sich gefreut, hab ihn kurz auf den Arm genommen, dann liebe Mama gleich: "Wir haben einen Termin, wir müssen los." Ich dann zu meinem Kleinen: "Wollte dich heute gern abholen, aber wenn Ihr jetzt weg müsst, dann komme ich Dich halt Freitag holen" (ist reguläres Umgangs-WE). Bin dann in die Kita rein, meine Ex neugierig hinter mir her. "Was willst Du hier?" "Hab noch was mit der Leiterin zu besprechen" und stehengelassen.
Die Leiterin war sehr freundlich und unvoreingemommen, habe mich kurz vorgestellt, die Mi-Abholungen angkündigt, angedeutet, dass leider die KM dies nicht will, es aber ein Umgangsurteil dazu gibt und ich mich über Unterstützung freuen würde. Hat sich das Urteil zeigen lassen von wegen Rechtssicherheit.
Sie meinte dann, sie würde mal mit der KM reden (ha, bringt nix), aber ich denke, dass es auf jeden Fall positiv ist, dass zumindest die Kita das Urteil mit umsetzen will.
Grüble, was ich noch machen kann. (Hab mir erstmal einen Wein aufgemacht :)).
So weit erstmal.
Gruß an alle.
Mux
Glückwunsch!
Gut gemacht.
LG Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Mux!
Super - alles richtig gemacht! Besser geht nicht!!!
:thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Hat sich das Urteil zeigen lassen von wegen Rechtssicherheit.
Mach ihr ne Kopie und geb sie ihr beim nächsten Mal. Kann sie dann in die Akte legen und Du hast gleich einen kooperativen Start hingelegt.
Greetz,
Milan
Den heutigen Vorfall mit einem Antrag auf erneute Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Mutter an das Gericht geben.
Gut, daß Du da warst, sehr gut, daß Du den Kiga kontaktiert hast :thumbup: 🙂
Der Kiga wird sich aber sicherlich nicht in den Streit reinhängen. Folgendes Szenario ist auch denkbar: An den Umgangstagen ist der Junge wegen Krankheit nicht im Kiga, dann stehst Du blöd da. Bedenke das bitte bei Deinen weiteren Überlegungen.
Hier hatte ich im Umgangsstreit einen zwangsgeldbewehrten Beschluß erwirkt, daß jeweils umgehend ärztliche Atteste vorzulegen sind, die auch Auskunft darüber geben müssen, warum aus ärztlicher Sicht kein Umgang stattfinden kann.
Und nochwas: KM braucht zu gar nix mehr zustimmen, die ist einfach an den Beschluss gebunden. Basta! Wenn sie was ändern will, muss sie klagen. Eine Änderung könnte sie nur aus Kindeswohlgründen erreichen, die sie substantiiert darlegen müsste. Und so ne Nummer ist mit hohen Kosten für Mama verbunden, da sie das u.U. bis vors OLG bringen müsste. PKH wäre hier für Mama wohl nicht mehr drin.
Den Anwaltsbrief der Mama würde ich dem Museeum für phantastische Literatur zukommen lassen, das ist nix wie heisse Luft.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin!
Den heutigen Vorfall mit einem Antrag auf erneute Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Mutter an das Gericht geben.
Vorsicht - da läuft grad ein Zwangsgeldverfahren. Ich würd eher raten ein kurzes Memo vom RA ans Gericht zu schicken als Anhang zum laufenden Verfahren.
An den Umgangstagen ist der Junge wegen Krankheit nicht im Kiga, dann stehst Du blöd da.
Jupp, fürchte ich auch. Aber immer hingehen, bedröppelt wieder ohne Kind abziehen und dabei GESEHEN WERDEN.
Sie meinte dann, sie würde mal mit der KM reden (ha, bringt nix), aber ich denke, dass es auf jeden Fall positiv ist, dass zumindest die Kita das Urteil mit umsetzen will.
Stop! Die setzen nix um und die werden Dir auch nicht helfen können. Eigentlich halten die sich raus. Aber es ist gut, wenn Deine Exe dort keine Verbündeten findet. Und dafür war Dein Verhalten wichtig.
Den Anwaltsbrief der Mama würde ich dem Museeum für phantastische Literatur zukommen lassen, das ist nix wie heisse Luft
Wär doch mal ne Idee für ne neue Rubrik - anonymisiert die unglaublichsten RA-Schreiben hier einstellen. Naja, jedenfalls kann kein RA einen Gerichtsbeschluss für ungültig erklären, auch nicht in Teilen. Man darf die RAs nicht überbewerten. Schlußendlich sind sie nix anderes als simple Freiberufler, so wie Maurer Müller oder der Kioskbesitzer Meier. Der Beschluss gilt solange, bis vom Gericht schriftlich etwas anderes vorliegt.
Greetz,
Milan
Nö Milan!
Diese Zwangsgeldbeschlüsse beinhalten regelmäßig den Satz: " Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld von....angedroht.
Also kann er theroretisch diesen erneuten Verstoß sanktionieren lassen. Ich hatte das an anderer Stelle schon mal gepostet, diese Zwangsgelder sind dem Sinn nach keine Strafen für Fehlverhalten in der Vergangenheit, sondern Motivationshilfen für zukünftiges korrektes Verhalten. Das wird hier leider oft vergessen.
Ich habe sieben dieser Verfahren "erfolgreich" angestrengt.
Wie ich das hier gelesen habe, wird die Mutter derzeit auch noch von ihrem RA schlecht beraten. Dadurch bestärkt, wird sie u.U. noch mehr Spielchen treiben. Dem kann man mit einem weiteren Verfahren vielleicht Einhalt gebieten.
Beispiel von mir: 1. Zwangsgeld € 500.-, 2. ZwG € 700.- 3. ZwG € 1000.- usw. Damit hatte Mama nicht gerechnet und ihr charakter-und gewissenloser RA hat sie in den Zwangsgeldverfahren noch nicht mal vertreten. Diesen Typen sehe ich heute beruflich bedingt noch öfters, diese Kreatur kann mir immer noch nicht in die Augen schauen. 😉 :rofl2:
" Steter Tropfen höhlt den Stein"
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.