Missachtung Umgangs...
 
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Missachtung Umgangsbeschluss durch die KM

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(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Hessentom:

Von Hause aus bin ich ja auch beinharter Zwangsmittelverfechter. Mir war jedoch nicht klar, daß jeder einzelne Boykott ein eigenes Verfahren zulässt bzw sinnvoll macht. U.U. kann das bedeuten man hat 10 Verfahren gleichzeitig laufen. Aber okay, wenn das so ist, dann ist das so.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 01:49
 Mux
(@mux)
Registriert

Liebe Foris,

hier noch einige Details zu meinem schwelenden Umgangskonflikt: 

Der gerichtl. Umgangsbeschluss ist von 09/2007.
Für 2007 wurden die Umgangs-WE noch dem Plan der KM einzeln festgesetzt.
Ab 2008 gilt im 14tägigen Rhythmus die ungeraden Wochenenden von Fri 18:30 – So:18:30 Uhr. Wichtig für mich: der Umgang unter der Woche: jeden Mi-Nachmittag – Do-Morgen!

In der Urteilsbegründung heisst es:

„Außerdem war auf Antrag des Vaters der Umgang an einem Wochentag nach der Kita bis zum nächsten Morgen zu Beginn der Kita festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigten, dass „mein Kleiner“ aufgrund seines Alters den Kontakt zum Vater in kürzeren Zeitabständen braucht, dass das Kind einen zeitlich umfangreichen Umgang mit dem Vater früher gewöhnt war und dass die Eltern in einem Haus wohnen und damit lange Anfahrtswege entfallen.“

Mit diesem letzten Passus meint sie nun den Umgang aushebeln zu können, da ich jetzt weggezogen bin (15 min mit Auto/U-Bahn).

Wie lief der Umgang seit dem Urteil?

Ich hatte das Urteil noch nicht offiziell vorliegen (nur vorab als pdf), da wollte sie schon wieder Umgangs-WE tauschen (immer im Gedächnis behalten, das es sich für 2007 um ihre Wunschtermine handelte!).

Es gab riesigen Streit, ich habe ihr zu verstehen gegeben, das die Zeit des Umgangs-Diskutierens vorbei sei.

Ergebnis: Das Umgangs-WE 02-04.11.07 (vierte festgelegte WE) sagte sie kurzfristig per email ab. 

Als Reaktion habe ich Umgangsurteil nebst einem Schreiben ans JA geschickt, mit der Bitte um Vermittlung der KM begreiflich zu machen, sich an das Urteil zu halten. Reaktion vom Jugendamt war, dass sie die KM angeschrieben hätten, mehr könne das JA nicht tun.

Mitte Dez. wurde mir dann von der KM mitgeteilt dass erstes Umgangs-WE 2008 (4.01-6.01.08) leider wegen Skiurlaub ausfallen müsse.

Daraufhin habe ich Zwangsgeldantrag über meine Anwältin stellen lassen (15.12.07).

Bisher keinerlei gerichtliche Reaktion (nicht mal Eingangsbestätigung).

Am 2.01.08 hatte ich den Kleinen erstmals Mi um 15:00 Uhr bei der KM abgeholt (da Kita geschlossen), Aufforderung der KM ihn bis 18:00 Uhr wieder zurückzubringen.

Ich habe ihn einfach wie vorgesehen am nächsten Morgen (Do) zur Kita (zum ersten Mal!) gebracht. Der nächste Mi (9.01.07) fiel wegen Skiurlaub (by the way, KM auf Hartz IV, ist klar) aus.

Wenig später (8.01.07) dann die Quittung wegen bösem eigenmächtigen Handeln vom KV: Anwaltsschreiben, dass Km Mi-Umgang grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Gipfelt in dem schönen Satz: „Da Sie auf den Wunsch meiner Frau Mandantin auf Begrenzung des Umgangs bis 18:00 Uhr nicht eingegangen sind, wird meine Frau Mandantin Umgang mittwochs nicht mehr gewähren.“

So, dieses Schreiben habe ich meiner Anwältin zukommen lassen, mit der Bitte, dieses zur weiteren Begründung des laufenden Zwangsgeldantrages nachzureichen. 

Gestern nach der erfolglosen Abholung meines Sohnes spürte ich zum ersten Mal diese unendliche Ohnmacht nichts machen zu können. Bisher habe ich immer irgendwie reagieren können,
aber rechtlich sind zur Zeit meiner Meinung nach alle Möglichkeiten ausgeschöpft, und klar, Geduld, aber es passiert einfach nichts.

@ Hessentom

Diese Zwangsgeldbeschlüsse beinhalten regelmäßig den Satz: " Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld von....angedroht.
Also kann er theroretisch diesen erneuten Verstoß sanktionieren lassen. Ich hatte das an anderer Stelle schon mal gepostet, diese Zwangsgelder sind dem Sinn nach keine Strafen für Fehlverhalten in der Vergangenheit, sondern Motivationshilfen für zukünftiges korrektes Verhalten. Das wird hier leider oft vergessen.

Das mit der Vergangenheit weiß ich (auch so ein Irrsinn!), soll aber in Zukunft geändert werden. Wertvoll aber der Hinweis, hier noch ein nächstes Zwangsgeldverfahren aufzumachen, weil ja schriftlich weitere Verweigerung des Mi-Umgangs angedroht.

Liebe Grüße,
Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 12:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mux!

Reaktion vom Jugendamt war, dass sie die KM angeschrieben hätten, mehr könne das JA nicht tun.

Das ist korrekt. Ohne Auftrag durchs Gericht können sie nix tun sonst.

Ich habe ihn einfach wie vorgesehen am nächsten Morgen (Do) zur Kita (zum ersten Mal!) gebracht.

Auch korrekt! Denn niemand außer dem Gericht kann die gerichtliche Umgangsregelung für ungültig erklären oder sie abändern. Auch Mama kann und darf das nicht.

Anwaltsschreiben, dass Km Mi-Umgang grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Schön - damit ist die Missachtung des Beschlusses dokumentiert.

Ich habe ihn einfach wie vorgesehen am nächsten Morgen (Do) zur Kita (zum ersten Mal!) gebracht.

Auch richtig gemacht.

Gipfelt in dem schönen Satz: „Da Sie auf den Wunsch meiner Frau Mandantin auf Begrenzung des Umgangs bis 18:00 Uhr nicht eingegangen sind, wird meine Frau Mandantin Umgang mittwochs nicht mehr gewähren.“

Auch nett - die dürfen den Umgang nicht begrenzen, wenn sie damit dem Beschluss widersprechen.

weil ja schriftlich weitere Verweigerung des Mi-Umgangs angedroht.

Na - zumindest brauchst Du nicht groß rumhampeln, um dem Gericht die Missachtung des Beschlusses zu dokumentieren. Brauchst lediglich die Zitate der Schriftsätze nehmen und fertich.

Gestern nach der erfolglosen Abholung meines Sohnes spürte ich zum ersten Mal diese unendliche Ohnmacht nichts machen zu können.

Kennen wir alle. Aber etwas kannst Du noch machen - nämlich eine s.g. Umgangspflegschaft beantragen. Da wird dann der Mama zeitweise das ABR entzogen, auf den Umgangspfleger übertragen und der sorgt dann dafür, daß die Umgänge beschlusskonform umgesetzt werden.

Sie boykottiert nicht komplett jeden Umgang. Das macht es etwas schwerer sie zu packen. Aber lange wird sie das nicht durchziehen können. Da kommt bald was....

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 15:36
(@PhoeniX)

Moin

Da kommt bald was....

Das befürchte ich auch.....

Mux sollte sich mal hier durchs Forum lesen und sich sowohl mit dem Gewaltschutz wie mit dem Mißbrauchsvorwürfen vertraut machen. Nur zur Vorsicht. Ich hoffe ja nicht das die EX diese Register zieht, jedoch fällt man nicht in so ein Tiefes Loch wenn so was kommt.

Auch auf einen eventuellen Umgangsboycott und dessen entgegenwirken sollte er sich vorbereiten.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 19:27
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß nicht Jungs, spielt sie ihm mit Hilfe ihres Anwaltes nicht direkt in die Hände?

Besch.      ist das für ihn zur Zeit, aber letztlich muß er doch noch nicht mal was beweisen, die schicken ihm das ja noch schriftlich zu :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Ansonsten hat das Milan perfekt auseinandergepflückt und beantwortet 🙂 :yltype:

Und auch von mir noch mal:

Es gilt der Beschluß! Fertig! Bis zu einem evtl. neuen Beschluß. Fertig.  Aber wie sollte der durch Mama erwirkt werden können? :knockout:

Es ist ärgerlich, klar. Aber ansonsten..............

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2008 05:18
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi @ all,

gestern war Mi und ich bin wieder zur Kita gefahren. Etwas eher als sonst. Leider umsonst. KM war schneller - mein Sohn schon weg.
KM hat Erzieherin von meinem Sohn und Leiterin der Kita instruiert, den Kleinen auch nicht herauszugeben, wenn ich eher bin.

Begründung: Alleininhaberin (Kindbesitzerin) der Sorge, Urteil gilt nicht, fertig!

Hab mich trotzdem entspannt mit der Erzieherin unterhalten. Werd jetzt folgendes versuchen:

1. die Leiterin dazu zu bringen, dass sie einfach bei der Richterin sich mal erkundigt wie sie sich zu verhalten hat
2. ne schriftl. Bestätigung der Anweisung der KM von der Kita zu bekommen.

Ach ja...gestern kam noch die Reaktion des Gerichts auf meinen Zwangsgeldantrag:

Zitat:

"Der Antrag ist zunächst der Mutter und dem zuständigen Jugendamt ***** zur Stellungnahme übersandt worden.

Das Jugendamt wird sich mit den Eltern bzw. mit dem (den) antragstellenden Beteiligten in Verbindung setzen und
Unterstützung anbieten. Für eine weitere Beratung stehen auch die freien Träger der Jugendhilfe zur Verfügung. Das
Jugendamt wird dem Gericht eine Stellungnahme zuleiten.

Eine mündliche Anhörung der Beteiligten und eine Entscheidung über Ihren Antrag wird erfolgen, sobald die Stellungnahme
des Jugendamtes vorliegt."

:fluch01:

Aktion: Aus den Augen, aus dem Sinn...wird schon irgendwo versanden.
Hat die Richterin keine Ehre? Hier wird nicht nur mein Recht, das meines Kindes, sondern auch ihr Urteil mit Füßen getreten.
Und durch so ein windelweiches Geblubbere wird sich meine beinharte Ex sicherlich beeindrucken lassen.
Ich lach mich schlapp.

Mir ist übel (hab den Kotzzzz-Smiley nicht gefunden)
Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 14:48
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Klugscheissermodus an:

Ich kann Deine Verärgerung verstehen, ehrlich.

Aber folgendes ist nunmal Gesetz. Du haust einen Zwangsgeldantrag raus, da wird der Beschuldigten das Recht auf Stellungnahme und später persönliche Anhörung eingeräumt. Das ist doch völlig normal. Stell Dir mal den anderen Fall vor, Du hättest so ein Ding am Backen und würdest mit einem Zwangsgeld belegt, ohne Dich vorher rechtfertigen zu können. Wäre doch ungerecht oder?

Zum Kindergarten: Ziehe die nicht mit rein! Die werden aufgrund fehlender Rechtsgrundlage keine Auskunft vom Gericht bekommen. Niemals!

Schlimmstenfalls mußt Du denen dann einen rechtskräftigen Beschluss vorlegen, um Deine Rechte nachzuweisen.

Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, die wollen sowas nicht. Man würde den Kindergarten zwischen zwei Stühle setzen, wenn beide Elternteile ihren Streit bis in den Kiga reintragen.

Eine Kopie irgendwelcher Anweisungen der Mutter müssen die Dir auch nicht geben, wegen fehlender Rechtsgrundlage.

Das würde nur durch ein Gericht angefordert werden können.

Klugscheissermodus aus!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 15:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tom,

Schlimmstenfalls mußt Du denen dann einen rechtskräftigen Beschluss vorlegen, um Deine Rechte nachzuweisen.

Diesen Beschluß hat der Kiga bereits vorliegen. Nur ganz ehrlich was sollen sie tun, wenn die KM nicht bereit ist sich an den Beschluß zu halten.

Ich würde mir trotzdem schriftlich geben lassen d,as die KM verbeitet ihm das Kind mitzugeben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 15:46
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe das schon verstanden Tina, aber was will er momentan anderes machen?

Vor über einem Jahr war ich in der gleichen Situation dem Kiga gegnüber. Ich bin bis zur zuständigen SG-Leitung der Stadtverwaltung gegangen, zunächst erfolglos.  Die SG-Leiterin hatte auch noch den gleichen Namen wie eine bekannte Maschinenpistole :gunman: So war die auch drauf 😡

Er sollte vielleicht noch versuchen, bei der vorgesetzten Dienststelle des Kiga aufzuschlagen.

Irgendwann habe ich mal einen Beschluss gegen die Stadtverwaltung erwirken müssen, dann ging es.

Heute kuscheln die mit mir 😉

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 16:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @all!
Mal ganz theoretisch:
Da der Beschluß der KiGa-Leitung vorliegt und bekannt ist, wäre der KiGa im Rahmen seiner Sorgfalts- und Aufsichtspflicht doch verpflichtet, dem Beschluss Folge zu leisten. Ergo keine Herausgabe an KM.
Oder anders rum:
Gibt KiGa das Kind an KM, wohlwissend, was im Beschluß steht, macht sich der KiGa zu "Mittäter" bei der Umgangsvereitelung!

Oder steh ich komplett auf der Leitung?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 16:17




(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Klugscheissermodus an:

Der Beschluß ist nicht gegen den Kiga gerichtet! Daher für die nicht bindend!

Klugscheissermodus aus!

Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 16:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ich seh das mit dem Kiga etwas anders - bei GSR und keinem Beschluss, der dem KV etwas entzieht, dürfen sie sich nicht zwischen die Stühle setzen bzw Anweisung eines ET gegen den anderen ET befolgen.

Meine Exe versuchte das in unserem Kiga auch. Ich Kopien unserer Beschlüsse dort abgegeben und die Leute höflich aufgeklärt, daß Mama nicht mehr zu sagen hat als ich. Von da an hielten sie sich raus bzw kippten in meine Richtung. Eine nicht-herausgeben-anweisung meiner Exe würde der Kiga nicht ausführen. Zwischenzeitlich hörte ich sogar Sprüche von dort wie "Ihre Frau gönnt Ihnen den Sohn nicht!".

Wichtig beim Umgang mit dem Kiga ist halt immer freundlich zu bleiben und keinen Druck zu machen. Das überlässt man der Exe.... lol.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 16:21
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Milan, ich bin ja lernfähig 😉

Deinem Beispiel folgend wäre also folgendes Szenario denkbar:

Bei GSR ohne Einschränkungen, Kind lebt bei Mutter und wird von der auch immer in den Kiga gebracht, kann Papa unangemeldet auftauchen und das Kind abholen? Ist das wirklich so?!

Zu meinen schlimmen Zeiten hätte ich, wenn der Kiga meinen Jungen überhaupt rausgerückt hätte, jedesmal die Cops hier gehabt.

In einem hast Du allerdings völlig Recht, der Kiga kann nicht in Deine Elternrechte eingreifen. Das haben die in meinem Fall bitter zu fressen bekommen. Die damalige Leiterin wurde versetzt :rofl2:

Also, das mindeste was die machen können, ist, Mama anzurufen. Und die flutet dann die Torpedorohre.....

Bitte um schonungslose Aufklärung!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 16:45
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Tom:

Bei GSR ohne Einschränkungen, Kind lebt bei Mutter und wird von der auch immer in den Kiga gebracht, kann Papa unangemeldet auftauchen und das Kind abholen? Ist das wirklich so?!

Ohne Einschränkungen? Ja, dann ist das so. Der GSR Vater mit gemeinsamen ABR kann dasselbe tun, wie die Mama und kein Mensch kann dagegen etwas tun ... ähem ... darf dagegen etwas tun. Ob das noch klug ist, wenn man einen laufenden Prozess hat, mag ich nicht beurteilen. Aber so ist jedenfalls die rechtliche Situation.

Nicht mehr so easy isses, wenn Mama das ABR alleinig hat. Dann hat Papa faktisch das alleinige ABR nämlich nur während der (festgelegten) Umgangszeiten. In diesen Zeiten darf er dann mehr als Mama.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 17:21
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich muß da mal meinen RA fargen, wie das damals bei mir ausgesehen hat mit dem ABR. Das war irgendwie nie ein Thema, da ich ja nur den Umgang wollte.

Vielleich kann das aber auch hier ein schlauer User aufhellen.

Wir waren nie verheiratet, getrennte Wohnungen, es bestand die beurkundete GS, Kind lebte bei Mama. Wer hat denn da faktisch das ABR?  ( Milans Kindergartenbeispiel ). Bei den Umgängen ist das klar, dann lag es bei mir, später dann durch Beschluß beim JA.

Und heute?  🙂 🙂 :rofl2: :thumbup: Isses halt alles anders.....

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 17:40
(@PhoeniX)

Moin

Milan hat völlig Recht. Sollte der KIGA die Herausgabe verweigern machen die sich gegen etliche § strafbar. Zur Not kann man auch selbst die Cops rufen und die Herausgabe des Kindes fordern. So hab ich das mal bei einer Nachbarin meiner EX gemacht. Hier im KIGA meiner Tochter ist auch so ein EXemplar von KM und ich habe die Leitung auf die Rechtslage aufmerksam gemacht. Die haben sich dann bei der Zentralredantur kundig gemacht wie sie in so einem Fall zu handeln hätten. Antwort: "Mutter telefonisch verständigen, das das Kind vom Vater abgeholt wurde."  😉

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 17:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zusammen,

also mein Kiga würde definitiv das Kind NICHT rausrücken. Den Vertrag mit dem Träger haben mein Mann und ich gemeinsam gemacht, wegen gemeinsamen SR. Dann wurde aber dort unterschrieben, dass die "Ansprechpartnerin" in allen Angelegenheiten ich bin. Das war auf dem Formular so vorgesehen.
In der Kita wurde mir ganz klar gesagt, dass das Kind nur abholen darf, wer auf dem entsprechenden Datenbogen verzeichnet ist. Als die Alkoholkrankheit meines Mannes in der Hochphase war, habe ich auf diesem Bogen schlicht und einfach untersagt, dass er ihn ohne meine Begleitung abholen darf.
Die Kita hat mir erklärt, dass ICH die Vertragspartnerin bin und sozusagen dort mein Wort gilt und dem damaligen Zeitpunkt war ich da auch heilfroh drüber...

Ich glaube, da hat kein Mensch Ahnung von Sorgerechtsfragen.

Mittlerweile gibt es diese "Untersagung" nicht mehr. Ich finde es ist eine schwierige Frage und für die Kita eine Zumutung, wenn sie dort "Richter" spielen müssen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 18:43
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Dann wurde aber dort unterschrieben, dass die "Ansprechpartnerin" in allen Angelegenheiten ich bin. Das war auf dem Formular so vorgesehen. In der Kita wurde mir ganz klar gesagt, dass das Kind nur abholen darf, wer auf dem entsprechenden Datenbogen verzeichnet ist.

Jo, dann ist das auch richtig. Tom fragte aber wie es OHNE EINSCHRÄNKUNG ist. Und ohne Einschränkung sind beide GSR-Eltern Vertragspartner und abholberechtigt.

Dazu kommt, daß Kiga keine Pflichtveranstaltung wie Schule ist. Das ist eher so ähnlich, als wäre ein Kind im Turnverein. Niemand in dem Verein dürfte die Herausgabe des Kindes an einen GSR-ET verweigern. Das würde mächtig Ärger geben.

Es ist nur dann anders, wenn es eine Umgangsregelung gibt. Dann hat der Umgangs-ET natürlich nur während der Umgangszeiten das Recht das Kind zu holen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 18:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist nur dann anders, wenn es eine Umgangsregelung gibt. Dann hat der Umgangs-ET natürlich nur während der Umgangszeiten das Recht das Kind zu holen.

Müssen dann also die Kitas Umgangsbeschlüsse durcharbeiten und vermerken: Papa darf Kind nur an jedem 2. Freitag ab 15 Uhr abholen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 18:58
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@LBM

Müssen dann also die Kitas Umgangsbeschlüsse durcharbeiten und vermerken: Papa darf Kind nur an jedem 2. Freitag ab 15 Uhr abholen?

Im Streitfall sollten sie das schon zu ihrem eigenen Schutz tun. Ja. Alternativ müssten sie sich mit der von einem aufgebrachten KV gerufenen Polizei auseinandersetzen.

Sicher wird das niemand "durcharbeiten". Aber im Zweifelsfall sollte in der Kiga-Akte der Beschluss liegen, damit die DANN reinsehen können und Rechtssicherheit haben. Also ich würd mir von keiner Kindergärtnerin verbieten lassen meinen Kurzen abzuholen, wenn die Abholung konform geht mit einem Beschluss oder der grundsätzlichen rechtlichen Lage.

Bei GSR ohne Einschränkungen haben nicht die mir etwas zu sagen, sondern ich denen.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 19:19




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