Ja Milan, stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich kenne dieses "Wer darf abholen"-Problem auch, allerdings war es die damalige erste Schule meiner Tochter.
Sie hat da noch bei ihrem Vater gewohnt. Gemeinsames SR und ABR.
Ich musste mehrfach das Scheidungsurteil mitnehmen, woraufhin man mir sagte, das waere alt :rofl2: und haette nichts zu sagen, koennte ja ne andere Regelung geben mittlerweile.
Letztlich hab ich meine Tochter nur holen koennen, weil ich das Jug erst bat und dann in den A... trat. Die haben der Schule dann den Marsch geblasen.
Sicher ist das Abholen und Bringen prinzipiell Elternsache, wenn das aber nicht laeuft wegen Vereitelung durch einen ET, dann wuerd auch ich den Beschluss auf den Tisch legen und mich da durch kaempfen.
Soweit ich weiss, gibts diese Probleme ueberwiegend mit Kitas, wobei ich nich "den" Unterschied zwischen Kita und Schule erkennen kann.
Gruss riviera
Moin
Unterschied Schule Kiga:
Es besteht eine allgemeine Schulpflicht. Die Schule könnte sich damit rausreden, das a) die Schuldtunde deswegen nicht unterbrochen werden kann/darf, b) könnten die damit argumentieren, das es keinerlei Veranlassung gibt, das Kind vor Schulschluß aus dem Unterricht zu nehemen.
Dieses hebt zwar die Elternrechte nicht auf, verschaft der Schule aber ein gewisses Zeitfenster um den Betreuungselternteil zu informieren, bzw eine "ausrede" der Polizei gegenüber und damit kommen die bei Anzeigeerstattung "billiger" davon.
Ich glaube, da hat kein Mensch Ahnung von Sorgerechtsfragen.
Irrtum. Getrennt lebende ET's gehören mitlerweile zum Allgemeinbild. Hier hat die Zentralredantur z.B. einen Brief an sämtliche Kigaleiterinnen geschickt, in denen die Verhaltensweisen in bestimmten Situationen vorgeschrieben wird. Ärgerlich fand ich, das es so geschrieben war, das die Kinder bei den Müttern leben und die Väter diejenigen sind die einfach auftauchen und die Kinder abholen wollen.
Gruß
Martin
Hi @ all,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Meinungen. Zugleich möchte ich aber darauf hinweisen, das ich leider kein GSR habe,
sondern die KM das ASR. Außerdem hat sie unser Kind alleine bei der KITA angemeldet.
Ich habe mit der Leiterin der KITA gesprochen, diese hat sich erkundigt, daneben habe ich mich bei meiner RA schlau gemacht und es sieht leider so aus:
Es gibt keine Möglichkeit, gegen den Willen der KM eine Herausgabe des Kindes durch die KITA zu erwirken.
Ich fasse nochmal kurz für Quereinsteiger zusammen:
Ich habe ein zwangsgeldbewährtes Umgangsurteil, dass mich berechtigt, meinen Sohn jeden Mi-Nachmittag von der Kita abzuholen und am nächsten Tag wieder hinzubringen.
Die Mutter hat über ihren Anwalt Ende 2007 mitteilen lassen, dass sie den Mi-Umgang nicht gewähren wird. Darauf hin habe ich einen Zwangsgeldantrag im November 2007 gestellt. Daneben habe ich im Januar/2008 dreimal erfolglos versucht, mein Kind von der KITA abzuholen.
Es passiert nichts. Meine RA schreibt das Gericht an mit der Bitte, um Entscheidung wegen des fortwährenden Boykotts. Dieses verweist an das JA zurück. Da ist der Antrag nun versandet. Irgendwann kommt dann ein Schreiben vom JA, dass ich mich an die KM um gemeinsamen Termin zwecks Umgangsdiskussion beim JA bemühen soll. Klappt nicht. KM antwortet nicht. JA-Tante angerufen, ob sie Antwort von KM hat. Ja, sie habe den Vorschlag gemacht, ein Gespräch bei irgendsoeiner Familienberatung durchzuführen...bla, bla....o.k. Ich die JA-Tante ein wenig ins Bild gesetzt. Außergerichtliche Einigung gescheitert. Gerichtliche Mediation gescheitert. Umgangsurteil ergangen. (Teilweiser) Umgangsboykott seitdem. Zwangsgeldantrag. Und dass ich mich seit drei Jahren im Kreis drehe. O.k., sie, das bringt ja nichts.
Dann hatte ich vier Tage später einen Gerichtstermin (Ende 03/2008) im Briefkasten. Gerichtliches Vermittlungsverfahren. Hm? Vermittlung? Zwangsgeld habe ich beantragt, Vermittlung macht das Gericht, geht das? RA angerufen. Ne, sie kennt das Aktenzeichen nicht. Ist nicht unser Antrag. Kurze Nachforschung. KM hat einen neuen Umgangsantrag gestellt
So langsam verlier ich die Geduld!
Der Termin ist am 31.03.08. Mich hat außer der Ladung nichts erreicht. Kein Antrag nichts. Aber einen Gerichtstermin gibt es, zu dem ich erscheinen muss.
Ich vermute folgendes: Die Richterin setzt auf irgendeinen butterweichen Kompromiss und zupp ist zugleich auch der Zwangsgeldantrag vom Tisch.
So langsam finde ich es auch nicht mehr lustig die monatlichen 200-300 € an meine Anwältin. Fühlt sich an wie ne weitere Unterhaltszahlung.
Dies wäre noch ein zusätzliches Mandat.
Neige im Moment da alleine hinzugehen. Gibt eh nur Gequatsche.
Meine Frage: Wenn mir der eigentliche Antrag gar nicht vorliegt (weiss bis heute nicht, was da gefordert wird), kann die Verhandlung dann statt finden?
Was würdet Ihr machen? Anruf meiner Anwältin bei Gericht ergab nicht viel. Vertröste!
Viele Grüße,
Mux
Hallo Mux,
ich frage mich, wie der Richter die Kompetenz auf das JA übertragen sollte.
JA darf bei Umgangsproblemen vermitteln und Berichte schreiben, aber nicht bei einem Zwangsgeldantrag entscheiden.
Das, was dein RA da macht, ist schon sinnvoll und erfordert jetzt wohl Geduld.
Ich würde einmal prüfen, ob es nicht möglich ist, Strafanzeige gegen die Kindesmutter nach §235 StGB zu stellen.
BTW: Habt ihr klar definierte Umgangstermine? Die sind nämlich für den Erfolg deiner Vorgänge notwendig!
Gruß,
Michael
Hallo Weisnich,
ich frage mich, wie der Richter die Kompetenz auf das JA übertragen sollte.
Hab mich ein wenig lax ausgedrückt. Richter hat Stellungnahme von JA angefordert. Also erstmal weg vom Tisch und es passiert
einfach nichts. Meine Anwältin hat das Gericht angeschrieben, das zügig entschieden werden sollte, da der Boykott weiterhin besteht
und hat zur Antwort bekommen, dass erst die Stellungnahme des Jugendamtes abgewartet wird.
Und es breitete sich ein großen Schweigen aus.
Die Umgangstermine sind im Urteil klar definiert.
Alle zwei Wochen an den ungeraden WE, von Fri., 18:30 - So,18:30 Uhr.
Jeden Mi-Nachmittag nach Kita - Do-Morgen.
Was so langsam aber wirklich lustig ist:
Das Urteil erging 21.09.07. Festgeschrieben der Mitttwochs-Umgang ab 01.01.2008 (Übergangsfirsten zur Umstellung sind in Deutschland sehr beliebt).
Sie hat weiter munter zwei WE ersatzlos ausfallen lassen. Beim ersten Ausfall habe ich JA informiert, mit Bitte die Mutter anzuhalten, sich an den Umgang
zu halten, beim zweiten Ausfall dann den Zwangsgeldantrag hinterhergeschoben. Ab Januar hätten die Mi-Umgänge starten sollen. Im Nov./Dez. Schreiben vom Anwalt, dass die
Mutter (aufgrund geänderter Umstände = mein Umzug etw 15 min von der KM weg, vorher gleiches Haus) die gerichtl. festgeschriebene Übernachtung nicht gewährt und dafür tagsüber
Umgang von Abholung Kita (ca. 16:00 Uhr) bis 18:00 Uhr gewährt. :puzz: Ich solle unterzeichnen. Meine Reaktion = keine. Dann Schreiben: KM verweigert den Mi komplett.
So weit, so schön...schriftliche Beweise frei Haus geliefert zu bekommen, ist doch auch ganz komfortabel. Funzt leider nicht wirklich. Zwangsgeldantrag aufgrund der Mi-Ausfälle noch verdoppelt,
seitdem höre ich von Gericht nichts.
Dagegen hat die geknechtete KM ihresseits wohl einen Umgangsabänderungsantrag gestellt, den ich aber nicht in die Finger bekomme und der am 31.03.2008 zur Verhandlung ansteht.
Das ganze natürlich mit PKH, weil KM wie immer bedürftig.
Also dasselbe Gericht (Richterin), verhandelt jetzt einen Umgangsantrag der KM, obwohl die KM sich um den bestehenden Umgangsbeschluss bisher einen Dreck geschert hat.
Das Ganze läuft unter dem Namen: gerichtliches Vermittlungsverfahren. Ich würde mich an ihrer Stelle (der KM) totlachen.
Und ich muss mir wieder ihren ganzen Sermon anhören.
So soll es wohl sein.
Mux
Hallo Mux,
sortiere deine Gedanken, Mann.
Wenn Du wegen der Stellungnahme Druck machen willst, würde ich es beim Gericht und ggf. JA tun. Das hast Du gemacht. Abhaken, abwarten.
Dann schießt die KM ein neues Umgangsverfahren aus dem Boden, während Du einen Antrag auf Zwangsgeld laufen hast.
Bei Dir, wie auch bei mir geht es aber um MINIMALUMGANG. Daher wäre die Begründung der KM schon interessant. Auch hier kannst Du dich gelassen zurücklehnen, nachdem Du bei deinem RA baldesmögliche Zusendung des Antrags bittest. Den bekommt man normalerweise auch immer vor der eigentlichen Verhandlung.
Also nicht Panik schieben, sondern überlegen was getan werden kann, durchziehen, abhaken.
Und wenn das alles nichts bringt, dann muss halt eben ein 'russischer Vermittler' her. Der soll aber erstmal warten.
Gruß,
Michael
Hi,
nun, happy End :question:
Am Montag war der Gerichtstermin. Meine Ex hatte einen Antrag auf ein Vermittlungsverfahren nach §52a FGG gestellt.
Dieses wurde der Entscheidung meiner Anträge auf Zwangsgeld vorgezogen. Ich war einigermaßen aufgeregt und froh,
dass ich mich doch entschieden hatte, für dieses Verfahren meine Anwältin hinzuzuziehen. Wollte eigentlich dieses
Verfahren aus Kostengründen alleine durchstehen. Außer den beteiligten Parteien waren noch die zuständige Sachbearbeiterin
des JA und mein Sohn geladen.
Die Richterin verwies gleich zu Beginn der Verhandlung meine Ex darauf hin, dass es die Möglichkeit gebe, in das
Sorgerecht einzugreifen, wenn der Umgang weiterhin nicht klappen würde, und – mit Blick auf meine Ex - ob ein so
schwerwiegender Eingriff in das Sorgerecht wirklich nötig sei?
Die Strategie, meine Ex hauptsächlich reden zu lassen, klappte auch wieder sehr gut. :rofl2:
Die Tante von JA sprang erstaunlich hart mit meiner Ex um (welche Garantie haben wir, dass Sie sich diesmal an einen
Beschluss halten?), machte kritische Anmerkungen z.B. wenn Ex die unzumutbare Entfernung Kita – meine Wohnung betonte
(das Kind ist fast fünf und kommt bald in die Schule, kein Problem!), und schien insgesamt meine Umgangsvorschläge für
sehr vernünftig zu halten.
Der Knackpunkt war der zusätzliche Umgang unter der Woche (Abholung meines Sohnes am Mi aus der Kita mit Übernachtung
bei mir und Bringen am Do-Morgen); wollte sie partout nicht, Argumentation war in die Richtung Unruhe durch zu häufigen Wechsel.
Sie sprach stattdessen von Umgangsausweitung am WE. Die Lösung, die von ihr kam, wurde dann etwas mit Hilfe meiner Anwältin,
der SB vom JA und der Richterin modifiziert:
Ich hole meinen Sohn an den Umgangs-WE am Freitag von der Kita ab, Umgang geht bis Di-Morgen, wo ich ihn wieder in die Kita
bringe. An den Mama-WE hole ich meinen Sohn am folgenden Mo-Nachmittag von der Kita ab und bringe ihn am Di-Morgen wieder
zur Kita.
Wow, Umgangsausweitung mit dem Bonbon, dass ich meine Ex (theoretisch) nie mehr sehen muss. Meine Anwältin und ich waren
einigermaßen sprachlos, dass wir uns darauf einigen konnten. Ich erkläre es mir eigentlich so, dass meine Ex in der Verhandlung etwas
überfahren wurde, und ihr Anwalt mal wieder so ziemlich nichts gesagt hat.
edit.: vielleicht hat sie das im Hintergrund drohende Zwangsgeld ja doch beeindruckt???
Das ganze wurde aufgenommen als Abänderung zu dem bestehenden Umgangsurteil, also immer noch zwangsgeldbewehrt.
Also, ich gehe mal von happy end aus...der Vorschlag kam von ihr, alle Involvierten waren dabei und tragen den Umgang mit; eine weitere
Boykottierung würde sie immer weiter reinreiten. Meine Ex hat auch sowas wieder wie Arbeit aufgenommen, vielleicht war das der
ausschlaggebende Faktor.
Mal schaun...
Optimistische Grüße,
Mux
Hi Mux,
bin nur mal über Dein letzten Post *schnellrüberflieg*, aber das hört sich doch ganz ordentlich an!
Ich hole meinen Sohn an den Umgangs-WE am Freitag von der Kita ab, Umgang geht bis Di-Morgen, wo ich ihn wieder in die Kita
bringe. An den Mama-WE hole ich meinen Sohn am folgenden Mo-Nachmittag von der Kita ab und bringe ihn am Di-Morgen wieder
zur Kita.
Klasse und viel Glück und Kraft, dass die werte "Mama" sich auch dran hält.
Gruß
Ariba
Hallo Mux,
was hast Du denn da gemacht?
Vor Dir steht also die KM mit den üblichen Ritualen der Umgangsverweigerung. Du planst einen Antrag nach §33FGG und kommst ohne nach Hause? Statt dessen lässt Du dich mit lauwarmen Verabredungen abspeisen.
Hat die KM nicht auch den vorigen Regelungen, die auch ins Leere liefen, zugestimmt?
Habt ihr nicht wieder einen Vergleich und damit Kostenneutralität dank PKH auf Seiten der KM?
Ich befürchte Du bist genau so weit wie vorher. Hätte sie zahlen müssen und wäre ihr ein Zwangsgeld angedroht worden, würde sie genau spüren, was ihre Rituale bedeuten. Statt dessen hat sie nun wieder gelernt, dass sie sich schon irgendwie durchwurschteln kann.
Ich hätte eine Keule gegenüber einer Tüte Hoffnung vorgezogen.
Gruß,
Michael
Hallo weisnich,
mal zur Richtigstellung: Zwangsmittelantrag war gestellt und lag der Richterin vor.
Die lauwarmen Versprechungen, wie Du sie nennst, sind fixiert im einem gerichtlichen Umgangsbeschluss,
der zwangsmittelbewehrt ist. Also in einem ganz normalen Umgangsurteil. Ob das diesmal greift, bleibt
abzuwarten.
Den vorherigen Umgangsbeschluss hat die KM, das ist richtig, in Teilen ignoriert bzw. meinte dies zu dürfen. Dem bin ich
mit dem Antrag auf Zwangsmittel entgegengetreten. Viel mehr Möglichkeiten hat man als KV leider nicht.
Nachtrag zum Zwangsgeld: Die Richterin hat in dem Verfahren ganz klar deutlich gemacht, das sie den vorliegenden Fall
als nicht schwerwiegend genug ansieht, um Zwangsmittel zu verhängen. Mal abgesehen davon, dass Zwangsmittel aus
naheliegenden Gründen bei Hartz IV-Empfängern ins Leere laufen, werden diese - anders als man den Eindruck hier im
Forum haben kann - de facto nicht verhängt. Seltenst also. Meine Anwältin hat es während ihrer gesamten Praxis genau
zweimal erlebt.
Ich habe mir diesbezüglich auch keine Illusionen gemacht. Es diente nur dazu, eine Drohkulisse aufzubauen und das hat
ganz gut funktioniert.
Und die Keule auspacken? Hm, es war ein Vermittlungsverfahren, in dessen Verlauf die KM eine faktische Umgangsaus-
weitung angeboten hat. Also alles abblocken und dann vors OLG? Also, weiß nicht, weisnich :rofl2:
Es nützt nichts mit dem Kopf durch die Wand zu wollen. Ich habe jetzt das maximale an Umgang, was gerichtlich über-
haupt erstreitbar ist und ich auch betreuungsmäßig leisten kann. Übertragung von ABR ist völlig illusorisch. Habe kein
GSR. KM ist liebevoll zum Kind und ihr ist nichts gerichtsverwertbares vorzuwerfen.
Sollte die KM wieder mucken, gibt es postwendend den nächsten Zwangsmittelantrag. Hier höhlt der stete Tropfen den
Stein bzw. die Richterin. Ich sehe das eher sportlich, KV in Deutschland ist wie Marathonlauf. Langer Atem, Durchhaltevermögen,
Stetigkeit, und keine Sekunde nachlassen sind notwendig, um das Ziel zu erreichen. Und das Ziel liegt lange Zeit in weiter Ferne.
Mit jedem Schritt kommt es aber näher. Mein Sohn (4,5 J) war zum Gericht geladen, wurde aber nicht gehört. irgendwann will er vielleicht
zu mir. Und wird gehört. Abwarten...
Ich bin für alle Meinungen, Ideen dankbar, durchhalten :note:
LG,
Mux
Hey Mux,
sind fixiert im einem gerichtlichen Umgangsbeschluss, der zwangsmittelbewehrt ist.
Dat musse auch schreiben. Hast Du also doch richtig gemacht. Dann bin ich auch daccord. Also auch ein "Ohr"(*) von mir
Gruß,
Michael
* Zu Cäsars Zeiten wurde nicht auf die Schulter geklopft, sondern am Ohr gezogen. Tja, tempora fugit.