Moin! Ich habe morgen Verhandlungstermin, weil ich einen Antrag auf Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung gestellt habe. Um den Termin selber mache ich mir nicht so große Sorgen, ich denke ich habe genug Beweise gesammelt und bin auch vorbereitet auf den Termin.
Nun ist folgendes passiert:
Gestern war KM bei mir an der Arbeit, hat an der Rezeption nach mir gefragt. In der Zeit als mich eine Kollegin aus der Küche geholt hat, erzählte KM der anderen Mitarbeiterin was ich verdiene, welche Zuschläge ich bekomme und wie wenig Unterhalt ich bezahle. Als ich in die Lobby kam, sagte KM sie könne die Kita-Gebühren nicht bezahlen weil ich noch keinen Unterhalt überwiesen habe. Ich habe sie höflich gebeten zu gehen, sie hat mir noch hinterher gerufen "Du hast eine halbe Stunde Zeit den Unterhalt zu überweisen".
Glaubt mir, ich habe mich noch nie im Leben so geschämt.
Jetzt war ich gerade auf der Zahlstelle der Gemeinde, weil ich nicht möchte dass Sohni noch mal aus der Kita fliegt (er musste letztes Jahr im Sommer schon einmal den Kiga wechseln, weil der Platz wegen aufgelaufener Schulden gekündigt wurde). Es stellte sich heraus, dass es sich um Schulden aus den Monaten Oktober und November 2010 handelt.
Sie muss die Gebühren gar nicht selber zahlen, hat nur zum 2. Mal versäumt die Kostenübernahme beim JA zu beantragen.
Jetzt meine Frage: Soll ich diese Sache morgen in der Verhandlung ansprechen? Ich würde das gerne zum Anlass nehmen, wenigstens das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Es ist Mitte des Monats, der Betrag den sie der Gemeinde schuldete war unter 100€. Wenn sie am 17. des Monats nicht einmal mehr 100€ hat, wovon soll mein Sohn dann bis zum 31. leben? Bekommt er in der Kita noch Essen? Wird er überhaupt noch entsprechend versorgt? Ich weiß es nicht, weil ich ja ohne Sorgerecht nicht nachfragen darf.
Was soll ich tun?
Gruß Willi
Ach so, den Unterhalt bezahle ich natürlich im Vorraus für den nächsten Monat. Aber bin ich verpflichtet, diesen schon am 10. zu überweisen? Ich habe das bisher gemacht, war aber jetzt 1 Woche im Urlaub und habe deshalb noch nicht gezahlt.
Hallo, Willi,
also das hier:
Jetzt war ich gerade auf der Zahlstelle der Gemeinde, weil ich nicht möchte dass Sohni noch mal aus der Kita fliegt (er musste letztes Jahr im Sommer schon einmal den Kiga wechseln, weil der Platz wegen aufgelaufener Schulden gekündigt wurde). Es stellte sich heraus, dass es sich um Schulden aus den Monaten Oktober und November 2010 handelt.
Sie muss die Gebühren gar nicht selber zahlen, hat nur zum 2. Mal versäumt die Kostenübernahme beim JA zu beantragen.
würde ich schon einmal zum Anlass nehmen die bislang bestehende Alleinsorge der KM deutlichst in Frage zu stellen im Hinblick auf das Kindswohl.
Anscheind kümmert sich KM nicht ausreichend bzw. ist überfordert bzw. kann nicht richtig mit Geld umgehen, zumal Du ja auch zutreffend feststellst:
Es ist Mitte des Monats, der Betrag den sie der Gemeinde schuldete war unter 100€. Wenn sie am 17. des Monats nicht einmal mehr 100€ hat, wovon soll mein Sohn dann bis zum 31. leben?
Das ist m.E. gute Munition. Also fordere das GSR konsequent mit ein, denn Deine Sorge ist m.E. für jeden Unbeteiligten nachvollziehbar und sollte eigtl. ganz besonders auch das zuständige Familiengericht interessieren.
Viel Erfolg
Hi
Jetzt meine Frage: Soll ich diese Sache morgen in der Verhandlung ansprechen? Ich würde das gerne zum Anlass nehmen, wenigstens das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Es ist Mitte des Monats, der Betrag den sie der Gemeinde schuldete war unter 100. Wenn sie am 17. des Monats nicht einmal mehr 100 hat, wovon soll mein Sohn dann bis zum 31. leben? Bekommt er in der Kita noch Essen? Wird er überhaupt noch entsprechend versorgt? Ich weiß es nicht, weil ich ja ohne Sorgerecht nicht nachfragen darf.
Von mir ein ''Nein''.
Es geht in dem Termin ausschliesslich um Umgang und nicht um irgendwelche Finanziellen Streitigkeiten.
Unter anderem könnte es dazu führen, das der Richter in der sowieso schon beengten finanziellen Situation erst gar nicht über Orndungsgeld oder finanziellen Sanktionen nachdenkt.
Sollte der Richter eine Sanktion erwägen wird es um so schwerer für KM sich Ihrer Pflicht den Umgang zu fördern nicht nachzukommen.
Gruss Wedi
Ach so, den Unterhalt bezahle ich natürlich im Vorraus für den nächsten Monat. Aber bin ich verpflichtet, diesen schon am 10. zu überweisen? Ich habe das bisher gemacht, war aber jetzt 1 Woche im Urlaub und habe deshalb noch nicht gezahlt.
Dauerauftrag einrichten?
Solchen Ärger kann man in der Regel leicht vermeiden...
Ansonsten schließe ich mich der Ansicht von wedi an.
Das ist kein Thema für die anstehende Verhandlung.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi, also ich denke ich habe hier wieder 2 dringende Baustellen. Einmal natürlich das Wohl meines Kindes, wo ich mir langsam wirklich große Sorgen mache und mit meinem Anwalt sogar inzwischen über Sorgerechtsentzug gesprochen habe. Das Schlimme ist, dass sie überall noch die große Klappe hat und dadurch viele Sachen gar nicht mehr geregelt werden können. Dies war letztes Jahr bei der Kündigung der Fall.
Sie möchte so schnell wie möglich ein 2. Kind mit ihrem neuen Lover und vor 4 Wochen hatte sie Geld, um sich einen Hund (keinen Kleinen) zu kaufen, der jetzt auch noch in der Wohnung lebt.
Die andere Sache ist die Rufschädigung, die so langsam massiv wird. Ich hatte gestern Glück, dass mein Chef nicht im Haus war und kann nur hoffen, dass sich kein Gast über die Vorkommnisse beschwert. Die Kollegen werden natürlich tuscheln und hier im Ort erzählt sie auch dass ich keinen Unterhalt zahle und sie deshalb Schulden hat. (Ich zahle, obwohl ich unter dem Freibetrag liege).
Ich habe inzwischen mit meinem Anwalt gesprochen und er wird das morgen schon richtig einschätzen können, ob dazu etwas gesagt wird oder nicht.
Das mit dem Dauerauftrag könnte ich natürlich machen, es gibt aber Gründe warum ich das bisher nicht getan habe. Laut Arbeitsvertrag bekomme ich am 15. des Monats Geld, die frühe Zahlung ist also Kulanz meines Arbeitgebers. Ein Dauerauftrag würde also auf den 15. lauten. Dies habe ich extra nicht gemacht, weil ich immer versucht habe so zu überweisen, dass am 15. Geld auf ihrem Konto ist, damit die Kindergartengebühren abgebucht werden können. Die Schulden sind wie schon gesagt vom letzten Jahr, also war der bezahlte Unterhalt an diesem Tag schon verschwunden.
Gruß Willi
Schnell noch was zu Wedi: ich bin nicht scharf darauf meiner Ex ihre par Kröten noch aus der Tasche zu ziehen. Mir geht es nur darum, dass der Umgang wieder funktioniert und das Strafgeldverfahren ist leider der einzige Weg. Mir würde es reichen, wenn der Richter ein Strafgeld androht.
Da es aber um die Umgangsregelung geht, könnte ich doch vielleicht mehr Umgang bekommen weil ich in dieser Zeit ja meinen Sohn versorge und sie damit auch finanziell entlastet wird.
In dem Verfahren morgen wird der Richter versuchen, auch eine Lösung für den zukünftigen Umgang zu finden. Das hat er mit meinem Anwalt schon besprochen und deshalb ist mein Antrag auf Umgangserweiterung erst mal ausgesetzt.
Gruß Willi
Hi Willi
Schnell noch was zu Wedi: ich bin nicht scharf darauf meiner Ex ihre par Kröten noch aus der Tasche zu ziehen.
Hab ich doch auch nicht gesagt. 🙂
Mir geht es nur darum, dass der Umgang wieder funktioniert und das Strafgeldverfahren ist leider der einzige Weg. Mir würde es reichen, wenn der Richter ein Strafgeld androht.
Ganz wie ich auch meine.
Gruss Wedi