Frage steht ja schon fast komplett oben.
Gehe nochmal ins detail.
Muß mein Mann für seinen Sohn die Kiga kosten übernehmen auch wenn er kein Sorgerecht hat??
Mein Mann und ich haben auch eine gemeinsamme Tochter und der nächste nachwuchs kommt in ein paar monaten und das geld haben wir ja dann auch nicht so dick liegen.
Möchte das gerne wissen weil seine ex angerufen hat das sie sein gehalt und alles wissen muß und seine unterschrieft baruch
Er hat kein sorgerecht für den kleinen.
Seine ex ist mitleiweile auch verheiratet
Danke für eure hilfe und antworten
Hallo!
Zwei Fragen vorneweg:
Wie alt ist der Kleine?
Wird bei euch der Kigabeitrag Einkommensabhängig berechnet?
Grüße
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Der kleine ist jetzt im Kiga gekommen und ist 4
Ja es wird vom einkommen her berechnet,was wir später für unsere Tochter dafür zahlen müssen ist allerhand,und wenn das 2te da ist muß ja auch irgendwann im Kiga,und dann noch für ein 3tes dann kann mein Mann zuhause bleiben weil wir kein geld mehr haben.
Das belastet mich gerade alles ungemein,habe erst erfahren das ich ss bin
hallöchen!
Leider kenne ich mich mit der Gesetzgebung in NRW (ist doch richtig oder?) nicht so gut aus...die Berechnung der Elternbeiträge variieren von Land zu Land.
Für die Berechnung des Kigabeitrages zählt die KM als Alleinerziehende,das Einkommen des Vaters spielt dabei keine Rolle.
Also müsste die Mutter in einen Einkommensbereich fallen,wo sie die Beiträge selber tragen kann,bzw.komplett wegfallen!
Da Ihr ja schon wisst,welche Beiträge für euer Kind zu entrichten sind,habt Ihr sicherlich einen Berechnungsbogen woraus ersichtlich ist,wie die Beiträge berechnet werden.
Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen.....Nein, er muß nicht für die Kosten aufkommen!
Schließlich bezahlt er ja auch KU für sein Kind,und Betreuungskosten gehören nicht zum Sonderbedarf
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Danke dir,hoffe es stimmt fast so.
Der Mann der KM geht bei ner Zeitarbeitsfirma arbeiten
Also ich muß die beitrag von meinem einkommen,wobei der unterhalt für das kind für das der beitrag erhoben wird mit zählt.(puh ich hoffe der satz ist verständlich.
wenn die km wieder verheiratet ist ,kann es sein daß das einkommen des mannes mit gerechnet wird.
also den mann hat mit dem unterhalt seinen anteil geleistet.
und um dich zu beruhigen ,falls 2 kinder bei euch gleichzeitig im kiga sind, zahlt man nur für das mit dem höherern betrag in nrw,das andere ist umsonst.
lg lupina
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Moin,
nein, rechtlich gesehen hat der KV die Kindergartenkosten nicht zusätzlich vom Unterhalt zu tragen, da sie weder Sonderbedarf (einmalig, überraschend) noch Mehrbedarf (in der Person des Kindes begründet, unabwendbar) sind. Kindergartenkosten gehören zu den normalen Lebenshaltsungskosten und sind somit mit dem Unterhalt abgedeckt.
Gruß. Xe