Hallo,
wie läuft das ganze eigentlich ab wenn man nicht in der selben Region wohnt?
Kann man sich darauf verständigen oder ist es gar ein "muss" das die KM sich mit KV in der mitte trifft ?
in meinem Fall wären das hin und zurück 120km und wieder bringen 180 + wieder heim 240km :puzz:
Wenn KM kein Auto, sicher dann auch keinen Kindersitz im Sortiment! Muss sich die KM beim Kauf eines Sitzes beteiligen oder bleibt das alles schön beim KV hängen?
Und wann das erste Treffen mit Kind und Mutter? Vor der Eintragung der Vaterschaft anklopfen und fragen wann die KM zeit hat oder erst eintragen lassen und dann treffen?
Darf der KV eigentlich direkt beim ersten Treffen z.B gleich die Oma mitbringen?
mfg
Hallo,
ganz simpel:
Umgangsaufwand (auch -kosten) sind alleine Sache des Umgangselterteils.
Alleine, wenn der Umgangselternteil ganz erhebliche Mehrkosten hätte (die er einfach nicht mehr tragen kann) und der andere Elternteil, bei dem das Kind lebt, die überaus große Entfernung geschaffen hat, dann könnte man theoretisch über eine Kostenbeteiligung des "weggezogenen" Elternteils nachdenken.
Aber da sprechen wir nicht von 100 oder 200 km, sondern von Ländern oder Kontinenten.
Es gibt hier Fälle, dass an diversen WE vom KV über 1000 km abgespult werden....
Ich denke, bevor Du als Vater anerkannt bist, hast Du keine Väterrechte.
Aber nachträglich Väterpflichten (sobald Du zur Zahlung aufgefordert wurdest und die Vaterschaft feststeht/anerkannt wurde)
Gruß!
RV
edit: ortho
Ergänzend:
Die ersten Treffen solltest du alleine, also ohne zusätzlichen Anhang wahrnehmen.
Denke daran, dass das Kind ja erstmal damit beschäftigt sein wird zu lernen, dass du der Papa bist. Bevor du da nicht ein wenig eine Vater-Kind-Beziehung aufgebaut hast solltest du mit weiteren Verwandten (Oma, Tante, LG, Halbgeschwister etc.) vorsichtig sein.
Die Umngangskosten wirst du alleine tragen müssen. Über das mitnehmen und Kindersitz brauchst du dir erstmal noch keine Gedanken machen. Du wirst noch eingie Monate brauchen bis du euer Kind mit zu dir nach Hause nehmen kannst.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn KM kein Auto, sicher dann auch keinen Kindersitz im Sortiment! Muss sich die KM beim Kauf eines Sitzes beteiligen oder bleibt das alles schön beim KV hängen?
Wo ist dein Problem, Hugoboss? Dein Stiefsohn ist fast genauso alt wie deine Tochter. Da wird sich euer Kindersitz schon verstellen lassen. Anfangs wirst du als völlig Unbekannter erst einmal auf das Wohlwollen der KM angewiesen sein, damit die Gewöhnung an dich klappt. So, wie die Kleine sich an einen neuen Erzieher in der KiTa oder eine TaMu oder einen Babysitter gewöhnen müsste, bevor die KM eine Zweijährige mit einer der genannten Personen allein lässt, so musst auch du als Vater ohne Umgang erstmal vom Fremden zum Vertrauten für die Kleine werden. Du tust also gut daran, dich mit der KM sehr, sehr gut zu stellen.
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)