MUSS Sohn (fast 17)...
 
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MUSS Sohn (fast 17) mit der Mutter umziehen?

 
(@lollipop)
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Guten Morgen ihr lieben!

Ich hab mal ne Frage, auf die ich im Netz bisher keine Antwort gefunden habe...

Der Stiefsohn (fast 17) wohnt momentan bei seiner Mutter. Nun hat diese aber ein Haus in einer anderen Ortschaft (und anderer Gemeinde) gekauft und will dort im Mai hinziehen.
Der Sohn möchte nun aber partou nicht mit umziehen, da er dann nicht mehr zu "seiner" Freiwilligen Feuerwehr kann.
Allternativ möchte er bei seinen Großeltern einziehen, wo er schon jetzt viel Zeit ist und auch sein eigenes Zimmer hat.
Dazu kommt, das er im September eine Ausbildung beginnt, die Entfernungsmäßig aus dem neuen zu Hause ca 25 km und von seinem Opa ca 8 km entfernt liegt.

Kann die Mutter ihn "zwingen" mit umzuziehen?
Gibt es einen Paragraphen auf den er sich beziehen kann?

Die Mutter möchte natürlich nicht, das er zu seinem Opa zieht, da ihr dann der KU und das KG flöten gehen...

Über Antworten würde ich mich freuen!

Lieben Gruß

Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 12:32
(@papi74)
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Hallo,

also bis zum 18. Lebensjahr ist er in der Verantwortung des Erziehungsberechtigten. Ihr habt jetzt 3 Möglichkeiten:

1.) Sohn zieht mit und dann in einem Jahr zurück
2.) Sohn zieht zu Opa ohne das am Geld was verändert wird (fraglich ob Opa mitspielt)
3.) Opa klagt auf Übertragung des ABR und dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit der Wunsch des Sohnes mit in Erwägung gezogen durch den Richter (kann zwischenmenschlich allerdings böse nach hinten losgehen).

Ich würde 2. favorisieren und ab 18. bekommt ja dann sowie Sohnemann das Geld und gut ist es ...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 17:40
(@lollipop)
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Hallo Papa74!

Danke für deine Antwort!

Das Geld ist dem Opa nicht wichtig - er kleidet den Jungen jetzt schon immer ein und kümmert (+zahlt) die Nachhilfe!

Aber erstmal vielen Dank!
Werden das mal mit dem Opa besprechen, da der Junge nicht mit umziehen will!
Und noch 1,5 Jahre bis zur Volljährigkeit warten will er auch nicht.

Er hat ein sehr gespaltenes Verhältnis zu seiner Mutter und wollte schon vorher da ausziehen...

LG
Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

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Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 18:28
(@lollipop)
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Guten Morgen,

nach dem Gespräch mit den Großeltern ist nun klar, das sie mit dem Jungen zum Fam-Gericht gehen und dort den Antrag auf ABR für die Großeltern stellen werden.
Dazu kommt am Dienstag noch ein Termin beim Jugendamt.

Allerdings sind wir total bestürzt darüber, das sich gestern offenbart hat, das der Junge 1,5 Jahre OHNE Versicherungsschutz war!!!
Obwohl er ohne Probleme in die Familienversicherung gerutscht wäre - aber da müsste man sich ja kümmern... *verzweifel*
Das müssen wir erstmal verdauen und sind froh, das in der Zeit nichts passiert ist - allerdings auch keine Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt!!!

Schönen Tag

Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

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Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 11:31
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich empfehle Euch einen RA, nicht das es wegen Wissenslücken in die Hose geht.
Euch muss weiterhin klar sein, dass ggf. das Verhältnis zur Mutter sehr "angespannt" sein wird.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Geschrieben : 08.03.2011 11:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lollipop!
Wegen der KV-Geschichte würde ich auch überlegen und mit RA beratschlagen, ob der Großvater nicht auch die Gesundheitsfürsorge mit ABR beantragen soll. Es sind ja noch 1,5 Jahre, bis der Junge volljährig ist...wer weiss, was da noch alles auf ihn zukommen könnte, insbesondere wegen den Zähnen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 12:00
(@lollipop)
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Hallo,

@ Papi74
RA hatten wir auch schon überlegt und werden heute mit dem Kontakt aufnehmen.
Das Verhältniss zur Mutter hat bei uns eher "Kriegsähnliche" zustände  :thumbdown:
Der Junge ist ja "nur" der Stiefsohn von meinem Mann und er wollte damals schon bei uns bleiben, wo uns aber das JA jegliche Hoffnung genommen hat, die Gerichtlich durch zusetzen.
Daher haben wir uns mit der Mutter auf Umgangstage und Urlaub geeinigt und heute entscheidet er meist selbst, wann er zu uns kommt oder auch mit in den Urlaub.
Die leibliche Tochter von meinem Mann lebt schon seit 2007 bei uns (auch gerichtlich festgelegt) und ist daher zum Glück über meinen Mann in der Fam-Versicherung!

@ Marco82
Im September fängt er eine Ausbildung an und ich vermute ja mal, das er sich dann selber versichern muss/kann...

Da er aber mit seinen fast 17 ja schlecht gezwungen werden kann bei der Mutter zu leben wenn er das überhaupt gar nicht möchte, hoffen wir, dass das Fam-Gericht seinem Wunsch statt gibt.

Ich halt euch auf dem laufenden, den das alles wird sich in den nächsten 2-3 Wochen entscheiden...

LG
Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

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Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 12:45
(@lollipop)
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Guten Morgen ihr Lieben!

Es gibt Neuigkeiten  🙂

Der Große hat ein Gespräch beim Jugendamt alleine wahrgenommen und dort erklärt, warum er nicht mit seiner Mutter umziehen möchte.
Mein Mann war als "Moralische Unterstüzung" mit vor Ort, aber nicht im Gespräch dabei.

Das Ende vom Lied ist, das er seine Sache dort gut vorgetragen hat und das JA ihn Unterstüzt.
Es soll ein Gespräch mit der Mutter geben - dies hat sie allerdings von vornherein abgeblockt...
Nun schaun wir mal, den das JA möchte dann für den Jungen klagen... wie auch immer das Aussehen mag  :question:

LG
Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2011 12:01