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Mutter boykottiert Silvesterabend

 
(@tremonia1909)
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Liebe Väter, liebe Forum Nutzer,

ich bin Vater einer siebenjährigen Tochter. Nun mehr seit Anfang Dezember versuche ich per E-Mail - Kontakt eine Regelung für Silvester herzustellen. Reaktion der Mutter gleich NULL. Heute jedoch bekomme ich eine E-Mail in der die Kindes Mutter mir mitteilt: " unsere Tochter wird mit ihrer Freundin Silvester feiern, da sie es so möchte. Du kannst sie gerne fragen" Soweit alles auch gut. Nur kann ich meine Tochter nicht Kontaktieren, da ich bis heute keine Telefonnummer der Kindesmutter besitze bzw. bekomme. Nur weiß ich auch, dass meine Tochter sich es seit nunmehr 3 Jahren wünscht, mit mir den Silvesterabend zu verbringen.

Zuletzt war mein aktuelles reguläres Wochenende vom 23.12. - 25.12.2011 gewesen. Da habe ich bereits auf Wunsch der Mutter auf den 23.12. und 24.12.2011 verzichtet, damit sie gemeinsam mit unserer Tochter den Heilgenabend verbringen kann und habe Sie dann vom 1.Weihnachtstag 13.00Uhr bis 2.Weihnachtstag 17.00Uhr zu mir genommen.

Da seit dem 23.12.2011 Ferien sind, stehen mir die Hälfte der Ferien zu. Dies würde entsprechen, dass ich sie vom 31.12.2011 - 06.01.2012 haben. Nur dies wird Boykottiert. Sie schreibt mir vor, ich kann meine Tochter vom 02.01.2012 bis 08.01.2012 gerne haben. Nur ist das Wochenende vom 06.01- 08.01.12 mein reguläres, womit dann die Tage nicht mitberechnet werden dürfen.

Hat jemand diese Erfahrung selber schon gehabt oder weis jemand damit umzugehen?

Über zahlreiche Ratschläge würde ich mich freuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2011 01:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tremonia,

wie Du haben zur Zeit einige Probleme mit den KMs bezgl. der Feiertage. Wie schaut es bei Euch aus? Existiert eine schriftliche Umgangsvereinbarung? Wurde schon das JA eingeschaltet bzw. ein Termin für das neue Jahr vereinbart? Warum gibt es keine konkrete Regelung für die "hohen Feiertage"?

" unsere Tochter wird mit ihrer Freundin Silvester feiern, da sie es so möchte. Du kannst sie gerne fragen"

Hier würde ich einfach mal freundlich zurückantworten, dass Kinder in diesem Alter hier keine Mitsprache haben, sondern es Verpflichtung beider Elternteile ist, den Umgang zu fördern und auch durch zu setzen.
Der "Wille des Kindes" wird hier nur als beliebte Taktik benutzt, mehr nicht.

da ich bis heute keine Telefonnummer der Kindesmutter besitze bzw. bekomme.

Auskunft? Verwandte, Freunde? Weiß die Tochter nicht die Nummer von zu Hause bzw. steht sie vielleicht in der Jacke?

Persönlich würde ich jetzt kein großes Faß aufmachen. Du wirst ausser Streit nichts erreichen können. Schreib der KM nett zurück, dass Du es natürlich gerne bei ihrem Vorschlag belassen wirst und dass Du dann im neuen Jahr einen Vermittlungstermin beim JA beantragen wirst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2011 02:12
(@tremonia1909)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

ersteinmal vielen lieben dank für deine antwort. Leider weigert sich die Kindes Mutter bis heute, auf ein schriftliche Umgansvereinbarung einzugehen. Auch auf antworten meines Anwaltest wird was die Vereinbarung angeht nicht reagiert.

Termine beim Jugendamt gab es in der Vergangenheit schon mehrere. Die letzten 3 ohne erscheinen der Kindes Mutter. Worauf das Jugendamt nur meint, dass sie die Mutter nicht zum erscheinen zwingen können. Was ich bis heute nicht verstehe. Vereinbarungen für die Feiertage werden nur seltens der Kindes Mutter akzeptiert. Nur unter hohem Zeitaufwand.

Leider steht ihre Telefonnummer weder in einem Telefonbuch noch irgendwo im Internet. Freunde? Ihre Freunde geben die Nummer absolut nicht raus, dass gilt auch für die Verwandschaft von ihr. In der Kleidung steht leider nichts drinnen, dies kontrolliere ich bei jedem Besuch meiner Tochter. Leider weiß meine Tochter die Nummer nicht, was man aber auch nicht von einer Siebenjährigen erwarten kann 😉 . Ich habe bereits jede mir erdenkliche Möglichkeit hinter mir um die Telefonnummer heraus zu bekommen.

Gruß Martin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2011 02:41
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Tremonia,

mit einer gerichtlichen Umgangsregelung kannst Du Planungssicherheit
erreichen und die Machtspielchen der Ex u.U. beenden. Bzgl. der Umsetzung
des Umgangsrechts unterliegst Du aber noch einigen Irrtümern:

1. Hohe Feiertage (wie Ostern, Weihnachten) setzen i.d.R. den Wochenendumgang
außer Kraft. Die meisten Richter urteilen auch so aus, dass mindestens Heiligabend
(oft noch der 1. Weihnachtstag) beim betreuenden Elternteil verbracht wird. Komplette
Weihnachten im jährlichen Wechsel kann man beantragen, bekommt man aber i.d.R.
nicht durch.

2. Verbringst Du Ferien mit Deinem Kind, wird nicht irgendein Wochenende rausgerechnet
oder gutgeschrieben. Du hast Dein Kind und gut ist.

Das hier wird oft so ausgeurteilt:

und habe Sie dann vom 1.Weihnachtstag 13.00Uhr bis 2.Weihnachtstag 17.00Uhr zu mir genommen.

2. Weihnachtstag von 10:00-18:00 Uhr ohne Übernachtung.

Also reduziert sich im Moment der Streit auf Sylvester. Ich verstehe durchaus den Ärger, den Du hast,
aber mit Boykott, wie Du das nennst, hat das Ganze nichts zu tun. Du hast Dein Kind über Weihnachten
gehabt und hast sie jetzt wieder eine Woche. Vor Gericht wirst Du da nicht viel mehr erreichen. Es nervt
halt, wenn man so vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Aber Sylvester kann man auch ohne Kind
gut verbringen, oder?

Ein gerichtliches Verfahren würde ich nie an einem Tag aufhängen, sondern nur, wenn eine grundlegende
Verbesserung des regelmäßigen Umgangs zu erreichen ist oder die Gesamtsituation sich verbessert. Das ist
aber regelmäßig nicht der Fall. Außerdem bemisst sich ein Kind-Vater Verhältnis nicht in Tagen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2011 11:55
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Mux hat Recht - hier kann man nicht von Boykott reden und nur auf 1 Tag ein Umgangsverfahren aufzubauen wird vorhersehbar scheitern. Für Dich ist Silvester ein emotional beladener Tag. Juristisch ist es nur ein Samstag. Ausserdem ist es jetzt natürlich auch viel zu spät dafür....

Längerfistig muss aber eine verlässliche Regelung her. Wenn die Exe sich gegen gemeinsamen Termine beim JA sperrt und sich auch sonst weigert den Umgang schriftlich zu fixieren, solltest Du eventuell über ein Umgangsverfahren nachdenken bzw. beantragen, dass vom Gericht die bisher praktizierte UR schriftlich eingetütet wird.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2011 14:08
(@diskurso)
Registriert

Hallo Martin,

Leider weigert sich die Kindes Mutter bis heute, auf ein schriftliche Umgansvereinbarung einzugehen. Auch auf antworten meines Anwaltest wird was die Vereinbarung angeht nicht reagiert.
Termine beim Jugendamt gab es in der Vergangenheit schon mehrere. Die letzten 3 ohne erscheinen der Kindes Mutter. 

Worauf wartest Du dann noch ?
Auf zum Gericht und der Kindesbesitzerin feuer unter dem A... gemacht !

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2011 15:55
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Genau so ist es!
Nimm Dir gleich mal für's neue Jahr vor, den Umgang fixieren zu lassen.
Allerdings nicht wg. eines bestimmten Tages wie Silvester, sondern generell.
Freundliches aber bestimmtes Schreiben an KM (Kopie ans Jugendamt) mit Fristsetzung, bis wann eine schriftliche Umgangsregelng stehen muss und bei fruchtlosem Fristablauf umgehend Antrag ans Familiengericht.
Gutes Neues!
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2012 16:40