Ich bin seit ca. 2 Jahren (nach 15 Jahren Beziehung) von meiner Lebensgefährtin getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der mittlerweile 7 Jahre alt ist. Verheiratet waren wir nicht. Ich habe die Vaterschaft anerkannt und wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Die letzten 2 Jahre nach der Trennung liefen trotz des Schmerzens harmonisch ab. Ich konnte im alten Heim weiter ein- und ausgehen. Das Kind wurde von einem Elternteil in die Kita/Schule gebracht, vom anderen abgeholt, ins Bett gebracht, etc.. Habe ich das "Abendprogramm" übernommen, bin ich danach in meine 2 km entfernte Wohnung gefahren. Eine Umgangsregelung auf Papier gab es nicht.
Seit einem halben Jahr hat meine Ex einen neuen Partner, der auf kurz oder lang auch bei ihr einziehen wird.
Heute kam dann der Knall:
Ich darf unseren Sohn besuchen, jedoch in ihrem Beisein.. und das auch nur für wenige Stunden.
Weihnachten darf ich ihn Heiligabend kurz sehen, die beiden Feiertage jedoch nicht.
In die Schule muss ich ihn weder hinbringen noch abholen.
Sie begründet dies alles mit meiner seelischen Verfassung, da ich nach ihrer Sicht immer noch nicht über die Trennung hinweg bin. Ja, mittlerweile bin ich auch in ärztlicher Behandlung.
Meine Frage:
Darf sie das einfach so selber entscheiden? Was für Möglichkeiten habe ich, meinen Sohn weiter wie gewohnt zu sehen?
Guten Morgen,
dann habt ihr bisher also ungefähr gleichwertig betreut?
Dein erster Weg führt zum Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung. Gespräche mit der KM haben ja nichts ergeben, also jetzt das JA.
Mach das gleich am Montag früh und schau wie schnell du einen Termin bekommst. Wenn das telefonisch nicht gleich klappt, dann schriftlich.
Wenn das Vermittlungsgespräch nicht klappt oder kein Ergebnis bringt, dann sofort einen gerichtlichen Antrag auf Umgang stellen. Lass bitte
keine Zeit verstreichen, das ist am Ende immer nur negativ und wir dir auch negativ ausgelegt.
Da ihr bisher das Kind gleich häufig betreut habt solltest du ein Wechselmodell beantragen. Was allerdings ohne ihren Willen nicht funktioniert
ist dieses einer bringt zur Schule einer holt ab. Sollte du das durchbekommen hättest du das Kind mehrere Tage am Stück und müsstest da die Betreuung alleine stemmen.
Überleg dir also jetzt erstmal, gerne auch gemeinsam hier im Forum, was du als Forderung stellen möchtest. Wie könnte die Betreuung in Zukunft aussehen?
Und die Betreuung findet dann in deiner Wohnung statt. Das der Expartner in der Wohnung der KM rumläuft ist meistens keine gute Idee.
LG
Nadda
Guten Morgen,
zunächst erst einmal Dankeschön für die Antwort. So ähnlich habe ich mir den von Dir beschriebenen Weg schon vorgestellt; trotz allem möchte die Sache nicht eskalieren lassen, denn wer weiss was die KM noch so vorhält.
Das Wechselmodell ist auf längere Sicht eine Lösung. Ich wohne nur 2 km entfernt und auch arbeitstechnisch würde es da kaum Probleme geben. So könnte ich in einer Woche, wenn das Kind nicht bei mir ist, etwas mehr arbeiten und die gesammelten Überstunden für die Woche darauf, wenn das Kind bei mir ist, verwenden.
Auf kurze Sicht möchte ich meinen Sohn aber regelmäßig sehen und bei mir haben. Selbst eine kurzfristige "jedes 2. Wochenende"- Lösung ist mir zu wenig. Auch in der Woche möchte ich das Kind zumindest sehen...sei es auch nur zum Bringen und Abholen aus der Schule und 2-3 Stunden Zeit mit ihm.
Hallo,
dass neue Partner eine bisher gutlaufende Umgangsregelung zerstören ist leider oft der Fall. Prinzipiell ist Umgang eine Regelung zwischen den Eltern und das Kind hat Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern.
Du solltest versuchen zunächst mit der KM eine sinnvolle Umgangsregelung zu finden und wenn es kein Einlenken gibt Dich an das JA mit der Bitte um Vermittlung, erst wenn auch das nicht funktioniert, solltest Du Dich ans Familiengericht wegen Regelung des Umgangs wenden.
Auch wenn der Umgang eine Entscheidung zwischen den Eltern ist macht es Sinn sich auch einmal mit dem neuen Partner zu unterhalten. Schliesslich wird er auch viel Zeit mit dem Kind verbringen und es wird vieles einfacher, wenn alle am gleichen Strang ziehen.
Dein Umgang findet nicht in den Räumen der KM statt. Wenn das bisher kein Problem war, dann ist es jetzt ein Problem und Du hast kein Anrecht darauf.
Mach Dir eine Plan, was Du willst. Also Wechselmodell? oder eher erweiterter Umgang? Wie soll es stattfinden, also z.B. wöchentlicher Wechsel oder auch nur aller 14 Tage? Am Sonntag oder Samstag?
Wenn es eher um erweiterten Umgang geht, sollte geklärt werden an welchen Nachmittagen Du Dein Kind bei Dir hast, Wochenende aller 14 Tage, eine Ferienregelung und eine Regelung der hohen Feiertage.
Mache einen Plan und lege ihn der KM vor. Sie sollte sich dazu innerhalb von 14 Tagen äußern, ansonsten wendest Du Dich an das JA.
VG Susi