Mutter mit Kind in ...
 
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Mutter mit Kind in Deutschland - Vater in Österreich

 
(@hannes_jo)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe diese Frage schon in einem österreichischen Forum gestellt, aber da hier wohl das deutsche Recht Anwendung findet, werde ich es hier versuchen.

Kurz zur Vorgeschichte:

Vor ca. 5 Jahren wurde meine damalige Freundin, eine in Wien lebende Deutsche, schwanger.
Daraufhin wurden ihrerseits relativ zügig Pläne für die Rückkehr nach Deutschland gemacht (ca. 600km entfernt), und kurze Zeit später - in etwa zwei Monate - war sie dann auch in Deutschland.
Ihre Argumente waren unter anderem bessere Perspektiven mit sicherem Umfeld (Eltern, Großeltern). Die Tatsache, dass unsere Beziehung schon in den letzten Atemzügen lag, tat dann ihr übriges.

Als meine Tochter, sie ist jetzt knapp über 4 Jahre alt, geboren war, haben wir uns einvernehmlich einen fixen, monatlichen Alimentsbetrag ausgemacht, dieser wurde auch seitens des deutschen Jugendamtes schriftlich festgehalten.

Geld war nie das Problem.
Ich habe zwar im ersten Jahr nicht regelmäßig gezahlt, dafür wurde es dann regelmäßig, und die letzten Jahre haben wir auch einvernehmlich den monatlichen Betrag erhöht - trotz des schriftlich festgehaltenen Fixbetrages laut jugendamt, der noch immer "gültig" ist.

Besuchszeiten wurden ebenfalls immer einvernehmlich gehandhabt, und waren größtenteils zw. 1x im Monat bis zu 1x in zwei Monaten,
in Ausnahmefällen auch 1x in zwei Wochen bzw. 1x in drei Monaten.
Der Besuch dauerte meistens zwei bis drei Tage, meistens an Wochenenden.
Dazu kommen Skype-zeiten, meistens ein- bis dreimal in der Woche, je nach Lust und Laune der Kleinen.

Längere Besuchszeiten, bspw. Urlaub im Sommer/Winter, mit bis zu einer Woche oder mehr, gab es bisher nicht.
Ebenso ein Besuch in meiner Heimatstadt in Österreich, d.h. ich hab sie bisher noch nicht mitgenommen bzw. war die Kindsmutter mit der Tochter noch nicht mich, den Vater, besuchen - meine Eltern jedoch schon, welche in einem anderen Bundesland leben.
Das ich wiederum zufällig
erfahren habe...
und hier beginnen auch schon die Probleme.

Um eine lange Vorgeschichte kurz zu machen, ich hab ein Problem mit dem Umgangs-/Besuchsrecht. Zwar sieht es von aussen recht gut aus für mich:
- die Kindsmutter lässt mich meine Tochter so oft sehen, wie ich will
- Sie liegt mir ausserdem nicht ständig im Nacken wegen der Alimente

Der Teufel steckt hier aber im Detail.
Abgesehen von der Schwierigkeit, sie so oft zu sehen wie ich will - weite Fahrtstrecken, hohe Kosten - muss ich ständig um jeden Zentimeter Freiheit für mich und meine Tochter kämpfen. Es dauerte bspw. lange bis ich die Kindsmutter überzeugen konnte, dass meine Tochter bei mir im Hotel übernachten kann (in Deutschland).
Als ich letztens angesprochen hab, kein Sonntagspapa sein zu wollen, und ich sie zwei Nächte hintereinander bei mir
übernachten lassen wollte, mit anschließendem in-die-Kita-bringen am darauffolgenden Montag, dann war ihr das zuviel. Es wäre nicht gut für ihr seelisches Gleichgewicht, hieß es dann, und wir sollen es langsamer angehen lassen. Währenddessen bringen sie der Opa, die Oma, sowie die Babysitter regelmäßig in die Kita, wenn es sich bei ihr zeitlich wegen Arbeit nicht
ausgeht.

ein Österreich-Besuch beim Papa ist aus ähnlichen Gründen nicht drin, dazu kommt noch die anstrengende Fahrt für die kleine. Dass sie aber, ohne mein Wissen, einen Urlaub in der Schweiz (mit noch längerer Fahrzeit) geplant hat, den ich ebenfalls zufällig eine woche vorher erfahren habe, tut da nichts zur Sache.
- was mich zum Sorgerecht bringt, das ich zurzeit nicht habe. Ich werde die Frage weiter unten gesondert stellen.

Ich hab es langsam einfach satt, von der Kindsmutter an der langen Leine geführt zu werden.
- ja, du darfst Papa sein, aber nur bis hier, weiter nicht! -
Es ist diese subtile Art, mir vordergründig meine Freiheiten zu erlauben, diese aber nur in für die Kindsmutter angenehmer Dosis verabreicht zu bekommen. Bei der von der Kindsmutter geschaffenen Distanz, ich nenn es mal sarkastisch "Sicherheitsabstand", kann sie natürlich auch leicht Freigiebigkeit in meine Augen streuen.

- Zuerst die frage wegen dem Sorgerecht:
Welche Chancen habe ich da auf Durchsetzung?

- Wie gehe ich jetzt weiter vor in Bezug auf das Umgangsrecht?
Soll ich mir einen Anwalt suchen und meine Vorstellung von einem Umgangsrecht - Besuchszeiten/-Dauer - gerichtlich beantragen?
- Oder kann ich dass auch ohne Anwalt vorantreiben?

Vielen Dank für eure Antworten!
LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2016 13:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Dein Problem ist hier häufiger zu finden und Du solltest deshalb einige Ratschläge erhalten.

Aus meiner Sicht ist den Problem eher ein Umgangs- als ein Sorgerechtsproblem.
Rechtlich betrachtet sollte es nicht zu schwer sein das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, da es nur verweigert werden kann, wenn es dem Kindswohl entgegen steht. Dafür müsste KM Gründe benennen und alles, was Du hier schreibst, kann sie zwar dann auch vorbringen, es ist aber definitiv keine Kindswohlgefährdung.
Das Sorgerecht kommt aber nur dann zum Tragen, wenn es um Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind geht. Das sind nicht wirklich viele. Ein wirklicher Vorteil des Sorgerechts ist, dass Kta/Schule und auch Ärzte Dir Auskunft über Dein Kind geben müssen und Du dafür nicht das Einverständnis der KM brauhst.

Das Umgangsproblem ist wichtiger und auch komplizierter, da es nur gelöst werden kann, wenn die KM mitmacht bzw. dazu gezwungen wird. Prinzipiell kann ein 4 Jahre altes Kind zweimal übernachten und auch eine Woche Urlaub in Österreich verbringen. Augrund der Entfernung ist etwas weniger und dafür längerer Umgang eigentlich zu empfehlen.
Bevor Du eine gerichtliche Entscheidung herbeiführst solltest Du versuchen eine Einigung durch Vermittlung des JA zu erreichen. Dabei muss die KM dabei nicht mitmachen und auch kann das JA nur empfehlen und vermitteln, zu einer Entscheidung ist es nicht befugt.

Mache einen sinnvollen Plan wann Du wie Deine Tochter sehen willst (normaler Umgang, Ferien, Feiertage, eher etwas mehr als zu wenig), dann versucht Du eine Einigung über das JA zu erhalten, wenn dass absehbar zu nichts führt, dann bleibt Dir nur der Gang vors Gericht.

Natürlich wird das Verhältnis durch JA und Gericht belastet, das soll Dich aber nicht davon abhalten für (mehr) Umgang zu kämpfen. Es ist definitiv nicht aussichtslos. Wichtig ist aber auch, dass Du sachlich diskutierst und Deine Emotionen nicht zu sehr in den Vordergrund stellst. Urlaub in Österreich ist z.B. das Recht des Kindes auf seinen Vater, ob es da einen Urlaub in der Schweiz gibt oder nicht ist zweitrangig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2016 13:55