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Mutter verbietet Aktivitäten - konkret: Motorrad fahren

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(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Schuldfrage wird bei unserem Gericht seit 25Jahren nicht mehr angewand sagte mir meine RA ...

würde mich auch mal interessieren obwohl meine Scheidung schon lange rechtskräfig ist :red:

Gruss Delphin

[Editiert am 14/4/2005 von Delphin]

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2005 10:21
 Uli
(@Uli)

Es gibt schon eindeutiges Fehlverhalten, dass auch zur Verwirkung von Unterhalt führen kann (bei meiner Ex leider nicht 🙁 ). Jedoch ist es im Allgemeinen so, dass, wenn Kinder zu versorgen sind, der Unterhalt dann auf den Sozialhilfesatz begrenzt wird, um die Kinder nicht für das Fehlverhalten der Mutter einstehen zu lassen. Von daher interessiert es mich natürlich auch, warum der Betreuungsunterhalt hier ganz gestrichen wurde!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2005 10:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BGB § 1579 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen,
soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines
dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes
grob unbillig wäre, weil [list=1]

  • die Ehe von kurzer Dauer war; der Ehedauer steht die Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte,[*]der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat,[*]der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,[*]der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,[*]der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,[*]dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder[*]ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 6 aufgeführten Gründe. [/list=1]
  • Alles ganz vernünftige Gründe, die vor Gericht schwer durchzubekommen sind. Und so wie Uli sagt, kann der Unterhaltsanspruch dennoch bestehen, so kleine Kinder zu betreuen sind. Wichtig ist, dann im Urteil einen End-Zeitpunkt zu fixieren. Sage ich auch immer bzgl. der Kurzzeitehe. Das ist hinterher nämlich nicht mehr zu reparieren.

    DeepThought

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 14.04.2005 11:11
    (@jensb2001)
    (Fast) Eigentumsrecht Registriert

    Hey!

    Also §1579 Abs. 6

    § 1579
    Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
    Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil

    Abs. 6.

    6. dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder

    Sagt einiges aus..aber es geht hier um Unterhaltsverpflichtungen ...

    Nich warum die Eher gescheiden wird, oder wer Schuld hat ...

    Und danach wird auch ansich heute nicht mehr gefragt, wer Schuld hat..

    Und dennoch gehören meist immer zwei zu einer Trennung .. meist, nicht immer ...

    Dennoch macht es mich dann stuzig das sie das ASR hat, wenn sie doch so sehr mit Schuld belastet ist .. oder bezihet sich die Schuld nur wirklich auf die Trennung ..

    Und dennoch stell ich mir noch die Frage wieso sie denn überhaupt das ASR hat ... finde es schon etwas ungewöhnlich.. muß u solte ja nun niocht die Regel sein ..

    Und ASR heißt nun mal ASR und hat ja nun auch einen Sinn ..

    Und nun noch das was das BGB hergibt, und wenn ich mir persönlich das so anschaue, würde ich doch mehr oder weniger @mel recht geben, wobei es für mich persönlich etwas gegen mein eigenes Verständnis spricht .. aber das Gesetz gibt es eigentlich so her..somit ist es doch für @Magna-HH rechtens wenn er es entscheidet, ob Mototrad oder nicht Motorrad, und da laut Gesetzt (STVO) die Mitnahme von Kindern nicht verboten in der BRD ist, Auflage ist natürlich entsprechende Schutzkleidung (auch wenn evtl. einige dennoch der Mitnahme v Kindern widersprechen) ..könnte dort trotzt des Willens gegen diesen Willen entscheiden..

    Ob das natürlich Sinn macht und gut für die Stimmung ist ist eine andere Sache.

    Hier nochmal die Gesetzestexte ..

    § 1687a
    Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
    Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.

    Hierausfolgert der Satz ..

    § 1629
    Vertretung des Kindes

    .............. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

    Sagt doch eigentlich alles aus, oder?

    Gruß
    Jens

    AntwortZitat
    Geschrieben : 14.04.2005 11:22
    (@herbertmf)
    Rege dabei Registriert

    Es geht nicht um Motorradfahren sondern um Machtspielchen.
    Beispiele aus meinen Erfahrungen:
    Kind durfte immer mit mir ins Ausland Urlaub machen. Seitdem ich mal etwas unbequem wurde, bekomme ich den Kinderausweis nicht mehr. Begründung: Die Mutter hat Angst, dass ich mit dem Kind ins Ausland verschwinde. Das wird sogar vom Jugendamt so vorgetragen. Na klar, ich lasse alle Immobilien, meine Firma, einfach alles mit 51 Jahren zurück in Deutschland und verschwinde mit dem Kind in Timbuktu.
    Hab das Kind einmal mit dem Taxi abholen lassen. Das geht nicht mehr, denn der TAxifahrer ist ein Mann. (Hä? Männer sind per se gefährlich, anscheinend)
    Dass das Kind immer alleine von der Schule durch einen Park heimkommt, ist nicht gefährlich...
    Lass es uns gemeinsam zur Kenntnis nehmen: Haben wir kein gemeinsames Sorgerecht, sind wir die Zahledeppen und sonst gar nichts. Rechtlose Wesen.

    AntwortZitat
    Geschrieben : 14.04.2005 14:59
     Uli
    (@Uli)

    Lass es uns gemeinsam zur Kenntnis nehmen: Haben wir kein gemeinsames Sorgerecht, sind wir die Zahledeppen und sonst gar nichts. Rechtlose Wesen.

    In diesem Zusammenhang hatte ich gestern ein "aufschlussreiches" Telefonat mit einer alten Arbeitskollegin aus meiner Heidelberger Zeit. Wir kennen uns fast 20 Jahre, sehen uns so alle 2 Jahre mal und telefonieren hin und wieder. Sie fragt auch immer nach meiner "Familiensache"; ich hatte aber immer den Eindruck als würde dies als Einzelfall gewertet werden, vielleicht gepaart mit einer gewissen "Abgespanntheit" bei mir. Gestern sagte sie mir: " Mensch Uli, ich habe einen Arbeitskollegen, der sagt das gleiche wie Du. Der kann auf einmal seine Kinder nicht mehr sehen. Die Frau lügt ohne Ende und niemand glaubt ihm."

    Daran sieht man wieder: In der breiten Masse ist unser Problem nicht bekannt und/oder nicht vorstellbar!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 14.04.2005 15:46
    (@herbertmf)
    Rege dabei Registriert

    Irgendwo ist schon ein Umdenken im Gange. Ich werde da recht gut von einer Freundin informiert, die bei einer katholischen Frauenzeitschrift arbeitet.
    z.B. hat das BVG-Urteil Anfang vergangenen Jahres sogar beim Juristinnenbund Unverständnis hervorgerufen.
    Minderideoligische Emanzen ( tschuldigung, ich bin eben ein alter Macho) sehen es auch so, dass man in seinen Bemühungen übers Ziel hinausgeschossen ist.

    Ich rede auf jeden Fall mit so viel Menschen, wir nur möglich, über unsere Problematik.
    Meine Tochter wird jetzt 12. Ich rechne nicht mehr, mit einer Besserung innerhalb der nächsten 6 Jahre, die es mich angeht. Aber vielleicht erreiche ich ja etwas für die folgende Vätergeneration.

    Schön wärs. Aber teilweise ist es schon zum Verzweifeln.

    AntwortZitat
    Geschrieben : 14.04.2005 17:40
    (@magna-hh)
    Schon was gesagt Registriert

    Hi alle,

    ich freue mich über die rege Teilnahme an diesem Thread.
    Es war mir klar, dass die Aussage "ALLEINIGE SCHULD" Anlass für weiteren Diskussionsstoff gibt.
    Und auch wenn wir dadurch weit vom Thema abschweifen, bin ich gerne bereit, das durch einige Begründungen der Urteile bzw. Beschlüsse zu untermauern.
    (Beklagte = KM; Kläger = ich)

    Hier ein Auszug aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts:

    ".... Nachvollziehbar ist für das Gericht auch, daß der Kläger ....... dies zum Anlaß genommen hat, sich von der Beklagten zu trennen. Damit liegt im Sinne von § 1579 Nr. 6 BGB ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Kläger eindeutig bei der Beklagten, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Verhalten des Klägers greifbar zur Zerrüttung der Ehe der Parteien und damit zur Entstehung des ehebrecherischen Verhältnisses zwischen der Beklagten und dem Zeugen xxxxxxx beigetragen hat. ......"

    Und hier ein Auszug aus den Gründen eines Beschlusses des OLG:

    ".... Dennoch handelt es sich bei dem Verhältnis der Beklagten zu dem Zeugen xxxxxxxx um ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihr liegendes Fehlverhalten gegenüber dem Kläger im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB.
    Bei dieser Bewertung steht nicht so sehr die Tatsache im Vordergrund, daß die Beklagte ein auch sexuelles Verhältnis zu dem Zeugen gehabt hat. Dies allein würde jedenfalls dann, wenn jeweils noch von einem "Seitensprung" die Rede sein könnte, für sich genommen die Rechtsfolge des § 1579 BGB kaum auslösen können.
    Ausschlaggebend ist vielmehr der lange Zeitraum von mindestens etwa 1 1/2 Jahren, ...... während dessen die Beziehung
    aufrechterhalten wurde, und die Tatsache, daß die Beklagte während dieses Zeitraums von dem Kläger schwanger war. Sie nahm damit nicht nur die allgemein mit ehelicher Untreue verbundenen Verletzungen des anderen in Kauf, sondern riskierte auch, daß das Verhältnis des Klägers zu seinem Kind - etwa durch nie ganz auszuschließende Zweifel an seiner Vaterschaft - belastet würde. ......."

    Es geht hier um Gründe, die dazu führten, dass die Ehe scheiterte! Die Festlegung eines Unterhaltsanspruches ist doch nur die Folge davon.

    Und um auf das eigentliche Thema zurück zu kommen: Das Kind aus der oben erwähnten Schwangerschaft ist heute der Bengel, mit dem ich Motorrad fahren möchte!

    @Taccina, Papa Nico, Sky: [ Satire Start ] nach Meinung meiner Rechtsanwältin (richtig gelesen: tIN) wäre meine Ex in einem Dorf in Bayern auf dem Marktplatz gesteinigt worden, für das was sie getan hat. Im liberalen Hamburg beschränkt man sich darauf, ihr keinen Unterhalt zu gewähren. [ Satire Ende ]

    @Uli: sie ging selbst arbeiten! U.a. um sich mit ihrem Arbeitskollegen, dem Zeugen xxxxxxx zu treffen! Alles klar?

    @Jens: danke für die Gesetzestexte. Das lässt mich noch mehr hoffen......

    @HerbertMF: du hast Recht: es geht um Machtspielchen. In meinem Fall ist eben auch noch Rache dabei!

    @all: Um eines noch klar zu stellen: Für meinen (lt. privatem Vaterschaftstest mit 99,99%er Wahrscheinlichkeit) Sohn zahle ich von beginn an vollen Kindesunterhalt. Das stand auch nie zur Diskussion.

    Warum die KM das ASR hat? Weil ich nach über 3 1/2 (dreieinhalb) Jahren Scheidungskrieg und 5 dicken 8cm-Aktenordnern voller Dokumente müde, kaputt, pleite und völlig am Ende war. Einen weiteren Kampf, nämlich den um das SR, hätte ich nicht durch gestanden. Außerdem wurden mir die Auswirkungen des ASR der KM nicht ausreichend aufgezeigt. Ich habe also letzlich dem ASR der KM zugestimmt - hätte nach Meinung meiner RAin auch keine Chance gehabt, das gemeinsame SR durchzukriegen.
    Diesen Schritt bereue ich heute unendlich!!!
    Würde am liebsten das SR zurück bekommen. Hat jemad da Erfahrung???

    So, die Finger bluten schon fast und das Herz sowieso.
    Muss nun mein WE mit dem Lütten vorbereiten!!!

    Grüße
    Martin

    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 14.04.2005 23:16
    (@jensb2001)
    (Fast) Eigentumsrecht Registriert

    Hey!

    Sorry wenn ich mich jetzt etwas provoakant ausdrücke, aber das klingt etwas nach dem klassischen Fall von Fremdgehen ...

    Und das hat für Frau solche Konsequenzen, wie es im gleichen Zuge aber für viele Männer die das leider auch sehr, oft ohne mit der Wimper zu zucken tun, und das auch über Jahre, eben für Männer keinerlei Konsequenzen hat ..

    Naja..
    Demnach gibt es ja doch noch die Schuldfrage ..

    Die Sache mit dem SR versteh ich dennoch nicht .. weiso hat sie das ASR, wenn ihr doch verheiratet wart und somit das GSR hattet, was gibt es da zu deuten, es war da!!

    Versteh ich nicht ganz ..

    Jetzt es wieder zurück zu erlangen, ist wohl er fast ausgeschlossen ..

    Gruß
    Jens

    AntwortZitat
    Geschrieben : 14.04.2005 23:30
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