Folgendes Problem mit meiner noch-Frau:
Während unsere beiden älteren Kinder (fast 6 und fast 3) endlich bei mir schlafen dürfen (gemeinsames Sorgerecht), habe ich mein Baby, das jetzt 1 Jahr alt ist seit der Trennung im Herbst 2011 lediglich 2 oder 3 mal tagsüber haben dürfen. Beide male jedoch nur, weil die Mutter und Großeltern verhindert waren. Jetzt will sie mir die beiden großen ein ganzes Wochenende geben, was mir sehr gefallen würde, jedoch möchte mein 3-jähriger Sohn nicht zwei Nächte hintereinander bei mir schlafen. Also kam sie mir mit dem Argument, ich hätte 3 Kinder, entweder ich nehme beide oder gar keins. Daraufhin erwiderte ich, dass es eben 3 Kinder sind und ich auch mein Baby öfter sehen will und das auch über Nacht. Sie macht mir jedoch klar, dass ich sie nicht über Nacht bekommen werde, gibt dafür allerdings keinen Grund. Nachdem ich jetzt mehrfach mit ihr und auch mit dem Jugendamt gesprochen habe, vergeht mir die Lust am Hoffen, mein Kind irgendwann mal zu mir zu bekommen und wenn es nur eine Nacht im Monat ist.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Soll ich weiter zum Jugendamt gehen und hoffen, dass diese endlich reagieren, oder kann ich eine Klage einreichen wegen Verweigerund des Umgangsrechts, obwohl das ja auch nicht ganz zutrifft.
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen und hat eine Idee, wie ich mit meiner noch-Frau eine friedlichere Lösung finden kann, allerdings habe ich keine Lust mehr ständig ihrem Willen nachzugeben.
dann nimmst du die kinder halt gestaffelt. das große von fr-so, das mittlere von sa-so, und das kleinste schaust du dir an zwei nachmittagen jede woche an. für übernachtungen ist es noch zu klein. wenn es ca. 3 oder vier jahre alt ist ist, kannst du langsam mit übernachtungen anfangen.
@ terry
Wenn Kinder mit wenigen Monaten oder mit 1 Jahr schon mal bei Oma und Opa übernachten, damit Mama und Papa mal wieder einen Abend für sich alleine haben, warum soll das n icht auch bei getrennten Eltern gehen, dass das Kind beim Papa schläft?
Kinder sind zum übernachten nur dann zu klein, wenn die Mutter nicht in der Lage ist sich vom Kind zu lösen!
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
dann nimmst du die kinder halt gestaffelt. das große von fr-so, das mittlere von sa-so, und das kleinste schaust du dir an zwei nachmittagen jede woche an. für übernachtungen ist es noch zu klein. wenn es ca. 3 oder vier jahre alt ist ist, kannst du langsam mit übernachtungen anfangen.
???
Das einzige, was die Übernachtung bei Papa von der Übernachtung bei Mama unterscheidet, ist die Körbchengröße der Milchbar. Aber da gibt es ganz tolle Hilfsmittel: sehen aus wie Bierflaschen, tut man ein weißes Pulver und warmes Wasser rein. Klappt nach etwas Übung spitzenmäßig!
Im Ernst:
Da meine Tochter ein Flaschenkind ist, hat es bereits mit 4 Wochen das erste mal bei mir übernachtet.
Wieso soll es da zuklein für gewesen sein?
*Kopfschüttel*
RV
Hallo Everlast,
lass dich bitte nicht von terryhome verunsichern. 😡
Wenn das Kind nicht mehr gestillt wird, ist ein Umgang und Übernachtung sicher möglich. Oder hast du bei deinen anderen beiden in dem Alter immer einen Babysitter dabei gehabt, wenn deine Ex einmal aus dem Hause war???? :knockout:
Leider hast du schon zu viel Zeit verstreichen lassen, bevor du das Umgangsthema mit dem kleinen angehst. So müssten vor einer Übernachtung vielleicht noch einige sonstige Umgänge statt finden. Normalerweise wird empfohlen in diesem Alter kürzere aber dafür mehr Umgänge (mind. 2 die Woche) zu realisieren.
Auch die wenigen Umgänge mit deinen Großen sind schon viel zu lange geduldet. Was soll denn der Quatsch, dass die Kinder erst jetzt übernachten dürfen? Es kann schon sein, dass der 3-jährige noch etwas vorsichtiger ist (oder hat die liebe Mami da nachgeholfen? --> "Ich bin ja so traurig, wenn du nicht das bist"), aber das sollte nach den ersten Übernachtungen erledigt sein. Muttern soll halt auch darauf hin wirken, dass das klappt. Wo soll denn das Problem sien, wenn die Große bei den ersten Malen länger bleibt?
Es gibt bei den Jugendämtern sicher Leute, die auch der Meinung sind, dass einmal im Monat der Umgang reicht. Aber auch wenn du einen vernünftigen Sachbearbeiter (oder Sachbeabeiterin) erwischt hast, kann dieser die Mutter zu nichts zwingen. Er kann nur appellieren und empfehlen.
Also jetzt (und nicht in Kürze) der Mutter einen Brief schreiben, in der du sie mit Fristsetzung aufforderst einem vernünftigen Umgang (bei den Großen mind. alle 2 Wochen ein komplettes Wochenende und unter der Woche einmal; Beim kleinen zwei mal die Woche und dann in 2 Monaten mit Übernachtung) zu zu stimmen. Um ein letztes Vermittlungsgespräch beim Jugendamt bitten (wenn schon einige nicht erfolgreich, dann kannst du dir das sparen). Und wenn das (erwartungsgemäß) nicht hilft ab zum Anwalt und den Umgang einklagen lassen.
Umgang ist nach der Forumserfahrung noch die Baustelle nach der Trennung, die am wahrscheinlichsten in deinem Sinne erreicht werden kann.
Du hast einen Vorteil, dass sie dir auch den kleinen schon gegeben hat (auch wenn nur aus mangelden Alternativen). So kann keiner behaupten du wärst nicht zuverlässig genug 😉
Also mach dich gerade und komm in die Puschen.
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
PS: Wenn du Drachen töten kannst, warum sollst du dann nicht auch mit 3 Kindern zu recht kommen? Oder hast du vor der Trennung deinen Kinder nur zu geschaut?
PPS: Ihr wart natürlich wieder schneller :thumbup:
In der Woche ist leider sehr problematisch, da ich über 200 km weit entfernt lebe. Also habe ich nur die Möglichkeit die Kinder jedes zweite Wochenende zu sehen. Mein Sohn ist sehr fixiert auf seine große Schwester, da diese (laut ihrer Aussage) die einzige ist, die zuhause mit ihm spielt und sobald die beiden kurz von einander getrennt sind, rastet er angeblich praktisch aus. Ich muss zugeben, dass er um einiges mehr Aufmerksamkeit braucht, als normale Kinder, wenn ich allerdings mitbekomme, dass er auch einfach nicht ausgelastet wird, kann ich das gut verstehen. Meine noch Frau ist nunmal leider der Überzeugung, dass sie alleine alle Rechte hat und nach Belieben die Kinder zu mir gibt, oder eben nicht. Gestillt wird mein Baby nicht und auch die anderen beiden habe ich meiner Meinung nach in den letzten fast 6 Jahren ganz gut "großgezogen". Es gibt meiner noch Frau erstaunlicherweise nichtmal zu denken, dass sich unsere Große wunderbar mit meiner Partnerin versteht und mit ihr über alles redet. Leider kann ich nicht mehr Einfluss nehmen, was die Erziehung angeht. Ich könnte zwar meinen Job schmeißen, aber dann wird mir vermutlich verboten, die Kinder zu sehen, weil ich nicht mehr in der Lage bin dem Drachen den Unterhalt in sonstige Körperöffnungen zu schieben, den sie dann doch nur verfeiert, während die Kinder gebrauchte Kleidung bekommen.
Wenn es nach mir gehen würde, würde ich die Große das ganze Wochenende nehmen, den Jungen von Freitag auf Samstag und dann wieder Sonntag und meine Kleine zumindest 2 Nachmittage.
du hast garkeine kinder, sonst würdest du nicht solchen schwachsinn reden. wenn du keine ahnung hast, halt dich raus. wenn sich die eltern untereinander einigen, dann sollte es kein problem sein. keine verantwortungsvolle mutter würde ihr vier wochen altes kind zu fremden geben. mit nem jahr sollte es unproblematisch sein. allerdings wird kein richter der welt die mutter dazu zwingen.
_________________________________________
Anmerkung: terryhome, mäßige Dich im Tonfall, halte Dich an die Forenregeln, sonst schiebe ich sämtliche Beiträge mit Beleidigungen und verbalen Entgleisungen in die virtuelle Mülltonne, verstanden?
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Wer spricht hier von "zwingen"?
Und für mein "Nicht-Kind" habe ich sogar das GSR erkämpft...
Gruß!
RV
terry,
falls du mich meinst. Ich habe sogar 3 Kinder. Die haben schon im Kleinkindalter bei den Großeltern geschlafen und später im kiGa sogar bei KiGa-Freunden oder diese bei uns. Geschadet hat es ihnen mit Sicherheit nicht.
Im Gegensatz zu manch anderem Kind, das selbst zur Abschlußfahrt der Grundschule nicht mitkonnte, weil es nirgends anders als im eigenen Bettchen schlafen konnte.
Und hier geht es nicht um ein 4 Wochen altes Baby, sondern um ein 1-jähriges Kleinkind.
allerdings wird kein richter der welt die mutter dazu zwingen.
Damit hast du in 90 % der Fälle leider recht. Aber es gibt auch durchaus Richter, die die Augen offen haben und den Verstand nicht mit dem Anziehen der Robe abgeben. Ja, es gibt durchaus Richter, die die KM dazu verpflichten den gesetzlich dem Kind zustehenden Umgang zu ermöglichen. Wenn er besonders gut drauf ist, denkt so ein Schwarzmantel auch mal laut über die Bindungstoleranz der KM nach.
Wir als Mütter besitzen unsere Kinder nicht. Ohne den KV gäbe es sie nicht und unsere Kinder haben ein Recht darauf beide Elternteil zu erleben (bis auf ganz wenige Ausnahmen). Und wenn es nach mir ginge, würde jeder Mutter, die den Umgang aus ganz egoistischen Gründen untergräbt das SR entzogen und das Kind dem vater zugesprochen, der in den meisten Fällen den Umgang besser utnerstützt als eine Mutter in Besitz des Kindes.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich bin Vater von 3 Kindern, habe mit allen zusammen gewohnt, also denke ich, dass ich qualifiziert genug bin, meine Tochter ins Bett zu bringen und da wieder rauszuholen. Wieso ich damit auf einmal warten sollte, bis sie 3 oder 4 ist, nur weil die Mutter mal nicht im Raum nebenan liegt, verstehe ich nicht so ganz.
Hallo everlast,
:thumbup:
PvF
terry,
falls du mich meinst. Ich habe sogar 3 Kinder. Die haben schon im Kleinkindalter bei den Großeltern geschlafen und später im kiGa sogar bei KiGa-Freunden oder diese bei uns. Geschadet hat es ihnen mit Sicherheit nicht.
Im Gegensatz zu manch anderem Kind, das selbst zur Abschlußfahrt der Grundschule nicht mitkonnte, weil es nirgends anders als im eigenen Bettchen schlafen konnte.Und hier geht es nicht um ein 4 Wochen altes Baby, sondern um ein 1-jähriges Kleinkind.
Damit hast du in 90 % der Fälle leider recht. Aber es gibt auch durchaus Richter, die die Augen offen haben und den Verstand nicht mit dem Anziehen der Robe abgeben. Ja, es gibt durchaus Richter, die die KM dazu verpflichten den gesetzlich dem Kind zustehenden Umgang zu ermöglichen. Wenn er besonders gut drauf ist, denkt so ein Schwarzmantel auch mal laut über die Bindungstoleranz der KM nach.
Wir als Mütter besitzen unsere Kinder nicht. Ohne den KV gäbe es sie nicht und unsere Kinder haben ein Recht darauf beide Elternteil zu erleben (bis auf ganz wenige Ausnahmen). Und wenn es nach mir ginge, würde jeder Mutter, die den Umgang aus ganz egoistischen Gründen untergräbt das SR entzogen und das Kind dem vater zugesprochen, der in den meisten Fällen den Umgang besser utnerstützt als eine Mutter in Besitz des Kindes.
Tina
:thumbup:
Wieso gibt es eigentlich so viele Frauen, die das anders sehen? Alleine beim Gedanken, dass sie vermutlich mit meinem Unterhalt ihre Anwältin bezahlt, um ihren Willen durchzusetzen, dreht sich mir der Magen um. Und dann gibt es Frauen, wie dich, die logisch denken und nicht aus purem Egoismus alles tun, um dem Vater einen reinzuwürgen, egal ob auch die Kinder drunter leiden.
@ Everlast:
Das ist vermutlich einfach eine Charakterfrage. Und ein wenig auch eine Frage der Intelligenz. Die meisten Kinder, die um einen Elternteil wider Willen amputiert werden, führen später selbst kranke Beziehungen, entwickeln Störungen oder brauchen in irgendeiner Form psychologische Hilfe, um dieses Trauma zu verarbeiten. Wenn man als Elternteil mitdenkt, möchte man seinem Kind sowas ersparen.
Elternteile mit Grips im Kopf finden dann eben andere Wege, eine gescheiterte Beziehung zu verarbeiten und müssen das nicht auf dem Rücken ihrer Kinder tun.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Keine Ahnung. Nur sind diese Väter bzw. Mütter meist mit den "falschen" Partnern zusammen. Ok, wenns anders wäre, wären sie wohl nicht getrennt. Ich habe jahrelang versucht den KV dazuzubringen, dass er Kontakt mit unseren Töchtern sucht und Umgang stattfindet. Leider will er das nach wie vor nicht. Ich wäre imemr froh darüber gewesen.
Ich glaube inzwischen das ein Teil des Problems ist, wie und worüber sich frau definiert. Ist sie Mutter oder ist sie Frau und eben auch Mutter :puzz: .Im zweiteren Fall fällt es wohl sehr viel leichter die Kinder in die "Freiheit" zu entlassen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Allzu dumm kann sie nicht gewesen sein, denn 3 mal zufällig die Pille so vergessen, dass man schwanger wird, kann ja kein Zufall sein. Und mir eine heile Ehe vorspielen, während sie noch 2 andere nebenbei hat, ohne das ich es merke, verdient auch schon Respekt. Daher verstehe ich auch nicht wieso sie sich scheinbar an mir "rächen" will. Sie hat mich betrogen, mich verlassen, wollte die Scheidung und schmiss mich aus der Wohnung, die ich bezahlt habe :knockout:... Ich habe ihr in all den Jahren immer gegeben, was sie wollte und dafür werde ich jetzt bestraft??? Da muss schon eine spannende Logik hinterstecken...
Hallo Everlast,
da stellt sich mir unvermittelt die Frage, ob du dir sicher bist, dass du der Vater aller dreien bist. :question:
Und sag jetzt nicht, dass sie dir ähnlich sehen :rofl2:
Grüßle
PvF
Hallo Everlast,
Ich habe ihr in all den Jahren immer gegeben, was sie wollte und dafür werde ich jetzt bestraft??? Da muss schon eine spannende Logik hinterstecken...
Ooch, so spannend ist das gar nicht - z.B. hat Esther Vilar diese Logik bereits vor mehr als vierzig Jahren recht zutreffend beschrieben: "Je mehr er sich ihr anbiedert, desto anspruchsvoller wird sie werden. Je mehr er sie begehrt, desto weniger wird er selbst für sie begehrenswert sein. Je mehr er sie mit Komfort umgibt, desto bequemer, desto dümmer, desto unmenschlicher wird sie werden, und desto einsamer er selbst."
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
keine verantwortungsvolle mutter würde ihr vier wochen altes kind zu fremden geben. mit nem jahr sollte es unproblematisch sein.
Das ist auch wieder sexistischer Unsinn.
Es handelt sich nicht um einen Fremden, sondern um den Vater.
Er vertraut sein Kind ja auch der Mutter an.
mit nem jahr sollte es unproblematisch sein. allerdings wird kein richter der welt die mutter dazu zwingen.
In Deutschland gibt es tatsächlich (zu) viele Richter, bei denen das stimmt.
Im überwiegenden Rest der Welt sieht das zum Glück schon anders aus.
Diese extreme Unwilligkeit und Unfähigkeit der Richterschaft ist weitestgehend auf Deutschland, Österreich und die Schweiz beschränkt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist auch wieder sexistischer Unsinn.
Es handelt sich nicht um einen Fremden, sondern um den Vater.
Er vertraut sein Kind ja auch der Mutter an.
Man stelle sich nur vor, was es für einen bundesweiten Aufschrei gäbe, wenn ein Mann zum anderen sagt:
kein verantwortungsvoller vater würde sein vier wochen altes kind zu einer fremden geben. mit nem jahr sollte es unproblematisch sein.
Wobei mit "Fremde" die Mutter gemeint ist...
Sicher kann man sich ja leider nie sein, ob es wirklich die eigenen sind, aber momentan fehlt mir einfach das Geld für Tests.