Mutter will alleini...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mutter will alleiniges Sorgerecht beantragen

 
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Wollte eben meinen Sohn anrufen als die Nachricht von meiner EX-Frau gekommen ist, das sie mir den Kontakt verweigert, da angeblich mein großer(14) Stimmen hört und der kleiner(9 Jahre) in folge 3x mal ins Bett gepinkelt hat aufgrund das ich meinen Vaterpflichten nicht nachgekommen bin und das Besuchswochenende aussetzen musste.

Dazu will sie alleiniges Sorgerecht beantragen.

Hat sie das Recht dazu?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2019 23:24
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Dazu will sie alleiniges Sorgerecht beantragen.
Hat sie das Recht dazu?

Natürlich hat Sie das Recht irgendetwas zu beantragen, ob es dann so entschieden wird steht wieder ganz woanders. Habt Ihr eine Umgangsvereinbarung (schriftlich, Beschluss vom Gericht)?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2019 23:32
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

nein haben wir nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2019 19:54
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie war denn bis jetzt der Umgang geregelt?
Wie war die elterliche Kommunikation bisher? Entspannt oder eher angespannt.

Worauf können die Reaktionen eurer Kinder beruhen?
Gab es einen konkreten Anlass?
Aber wegen solcher Symptome verliert man nicht das SR.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2019 20:18
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Zum Schluß war er so geregelt, dass ich sie immer zum ersten nehme.

Es hatte sich aber in den letzten Monaten viel getan, dass sogar evtl. ein Umzug in meine Nähe im Raum stand. Später sogar evtl. ein Neuanfang zwischen uns...Sie revidierte dieses ein paar Tage später, hatten dann 1 1 /2 Wochen kein Kontakt.
Sie beruhte dann auf den ersten im Monat den ich aber aus gesundheitlichen Gründen absagen musste. Sie verbreitet dann Lügen bei den Kindern. Hätte sie geblockt im Handy oder hätte sie früher gestalkt...
Wenn sie die Kinder bringt und ich nicht die Tür aufmache, würde ich ein Rosenkrieg erwarten der sich gewaschen hat....

Der kleine macht hin und wieder immer mal ins Bett wenn ihn was beschäftigt. Als er vor Ostern 5 Wochen bei mir war, ist es auch mal passiert. Mein EX-Frau war in der Zeit in einer psychosomatischen Rhea und der große war im Heim. Er hat sich halt Gedanken gemacht der kleine Mann. Ich weiss nicht ob es jetzt vorgeschoben war, aber wenn ich sage, das ich an dem Wochenende nicht kann und sie eine andere Lösung gefunden hat, aber der Oma und den Kinder sagt, ich hole sie und die Mutter fährt dann selber noch an dem Wochenede weg zu ihrer ON/Off Beziehung und lässt die Kinder bei Oma. Tut mit Leid, ich kann mir gut vorestellen was in den Köpfen los war.. Sie kann ja machen was sie will aber wenn sie doch vorgibt es geht ihnen schlecht, dann fahre ich doch nicht weg????
Der große hat generell Problem da er die Trennung noch nicht verarbeitet hat und schulische Probleme hat. Ich glaube sie ist schlichtweg überfordert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2019 20:44
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Aktueller Status: EX-Frau macht immer noch seltsamen Wirbel. Hat mich spontan am Montag zum Gespräch zu ihrem Elternhaus eingeladen. Ich konnte nicht und wollte auch ich nicht. Wenn würde ich es nur mit einer neutralen Person(Jugendamt) besprechen. Ihre Antwort war dann, ich habe es versucht ohne Anwalt. Jetzt kannst du es dem Gericht erklären. Da hast du deine neutrale Person.

Ich hatte derweilen wieder mit dem Jugendamt telefoniert von dem meine EX-Frau nichts hält. Wollten versuchen ein Gesprächstermin mit ihr zu vereinbaren. Sie wollte mit ihm aber nicht zusammen sprechen.
Heute bekomme ich eine Nachricht, dass wir es gerne doch machen könnten im Beisein ihre Anwältin. Sie hatte heue wohl ihr erstes Beratungsgespräch.
Also hat sie bisher ja immer nur geblöft...Aber soll ich mir das jetzt geben? Einen Anwalt mitzunehmen kann ich mir ehrlich nicht leisten. Aber soll ich mich von zwei Frauen zerfleischen lassen? Habe ja eigentlich nichts zu befürchten aber ich weiß nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2019 20:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes entscheidest Du mit wem Du sprichst.
Es wäre aber auch möglich diese Frage mal mit dem JA zu besprechen. Du fühlst Dich der Anwältin unterlegen und würdest lieber ohne sie das Gespräch beim JA führen.
Ich denke, dass das JA hier auch vermittelt und hoffentlich einen gesunden Menschenverstand hat.
Als letztes Mittel bleibt Dir nur zu gehen, wenn es nicht mehr geht und es dem JA hinterher zu erklären.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2019 22:22
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

habe mit dem JMA gesprochen und er meinte, bekommen wir schon hin. Und wenn es mir zu bunt wird, könnte ich ja gehen.

Meine Ex-Frau ist der Meinung, das wenn ich ein Besuchswochenende Absage oder ich nicht kann ich mich nicht an die Gesetze halte. Inwieweit ist das richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2019 02:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Ex-Frau ist der Meinung, das wenn ich ein Besuchswochenende Absage oder ich nicht kann ich mich nicht an die Gesetze halte. Inwieweit ist das richtig?

Moin

Mit dem Ausdruck „nicht an Gesetze halten“ kann ich in diesem Zusammenhang wenig anfangen. Vielmehr würde ich sagen, wenn ihr eine Vereinbarung in welcher Form auch immer habt, die die Umgangszeiten festlegt, dann ist die nicht nur für die KM verbindlich, sondern auch für Dich. Auch solltest ein verlässlicher Vater und Elternteil sein.  Auch in „intakten Familien“ können die Eltern nicht mal ebenso ein WE anderweitig verplanen ohne für eine Betreuung der Kinder zu sorgen. Also - am UmgangsWE obliegt es Dir als UmgangsET falls notwendig eine Ersatzbetreuung zu suchen, wenn Du verhindert bist. Da kann Dir die KM auch nicht reinreden.  Natürlich würde mir als erstes einfallen, mit der KM bzgl eines WE-Tausches zu sprechen. Aber Du kannst KM auch nicht zum Tausch zwingen.

gruß toto, der für Deine Kinder hofft, dass Deine UmgangsWE nicht bloße „Besuchswochenenden“ sind...

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2019 11:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sebastian,

Meine Ex-Frau ist der Meinung, das wenn ich ein Besuchswochenende Absage oder ich nicht kann ich mich nicht an die Gesetze halte. Inwieweit ist das richtig?

Sei doch bitte so nett und frage sie, in welchem Paragraphen des Strafgesetzbuches dies niedergeschrieben ist. Die Antwort würde mich echt interessieren, ehrlich - das würde nämlich im Umkehrschluss bedeuten: Jede, ausnahmslos jede Umgangsboykotteuse könnte man wegen Beihilfe zu einer Straftat an den Kanthaken nehmen!

Und jetzt mal im Ernst, Teil 1: Diese Behauptung ist doppelpluslächerlich. Du hast laut BGB bekanntermaßen eine Unterhaltspflicht in Form einer Geldleistung, wenn deine Kinder nicht bei dir sind, aber es gibt keine gesetzliche Regelung, dass deine Kinder an mindestens x Tagen im Jahr oder mindestens alle y Tage für z Tage bei dir sein müssen. Mit dem Sorgerecht hat der Umgang oder Nicht-Umgang schon gleich gar nichts zu tun; beim Sorgerecht kommt es vielmehr darauf an, dass du bei einer fälligen Entscheidung erreichbar bist und mitarbeitest, wenn für diese Entscheidung deine Zustimmung als Sorgerechtsinhaber nötig ist. Bei dem, was deine Ex da verzählt, ist daher eigentlich nur zu beachten: Vor der juristischen Seite dräut dir nur dann Ärger, wenn es eine gerichtliche (!) Umgangsregelung gibt, in der die Umgänge konkret festgelegt sind und Verstöße gegen diese Regelung mit einem Ordnungsgeld belegt sind.

Und jetzt mal im Ernst, Teil 2: Beim Umgang reden wir je nach Alter der Kinder über einen Zeitraum von einem Jahrzehnt oder sogar mehr. Es lässt sich gar nicht vermeiden, dass in einem so langen Zeitraum irgendwann einmal der eine oder andere Umgang aus triftigem Grunde entfällt (und die jeweilige Ursache dafür kann väterlicherseits oder auch mütterlicherseits sein). Normale Menschen drohen da nicht mit der Gesetzeskeule, sondern reden vorher darüber, wenn sich so etwas abzeichnet, bzw. hinterher, wenn so etwas wegen eines plötzlichen Ereignisses leider kurzfristig oder im schlimmsten Fall sogar unangekündigt passiert ist; und suchen dann nach einer vernünftigen Lösung für das Problem. Ob deine Ex in diesem Sinne normal ist, möchte ich aus der Ferne jetzt mal lieber nicht beurteilen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2019 11:14




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rein gesetzlich ist es sogar umgekehrt. Du kannst zwar definitiv zu Unterhaltszahlungen gezwungen werden, aber nicht zum Umgang
<a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rs20080401_1bvr162004.html;jsessionid=77D4FB412E1BC178443C8FEC53F2DF5A.2_cid383>" 1 BvR 1620/04 </a>.
Allerdings ging es in diesem Fall um die komplette Ablehnung von Umgang.

Andererseits hat das Kind einen Anspruch auf Umgang und eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung ist in Stein gemeiselt und mit Ordnungsgeldern versehen, d.h. kannst Du den Umgang nicht wahrnehmen ist es Deine Pflicht eine Alternative zu finden.
Das kann der Ausfall des Umgangs, die Verschiebung in Absprache mit der KM, aber eben auch darin bestehen, dass jemand anderes an Deiner Stelle das Kind betreut, z.B. Großeltern, aber Freunde von Dir.

Wenn Eltern miteinander umgehen können, dann kann man auf Ausnahmen flexibel reagieren. Im Streitfall leider nicht.

In einem Sorgerechtsstreit spielt das insoweit eine Rolle als das der Ausfall des Umgangs Dir als Unzuverlässigkeit und Desinteresse am Kind ausgelegt werden kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2019 12:25
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen zusammmen,

in diesem Fall war ich krankgeschrieben. Habe eine Verletzung am Fuss die sich schon länger hin zieht. Aktuell ist es gerade akut, so dass ich eine Gehhilfe trage die natürlich abnehmbar ist. Habe ein Schaltwagen und die Kupplung drücken ist bei länger fahrt echt mit starken Schmerzen verbunden. Sie meint, wenn sie die Kinder hat und Krank ist kann sie auch nicht nein sagen. Hat sie Recht, aber sie muss auch nicht mit einem kaputten Fuß 450km durch die Weltgeschichte fahren.
Zudem hatte ich ihr ein alternative und ein Ersatzwochenende angeboten, wollte sie nicht. Und erzählt hat sie den Kindern und der Mutter das ich sie trotzdem hole und das ist mehr als eine Unverschämtheit.

Also wie ist das in dem Fall, wenn man krankgeschrieben oder Beruflich verreist. Sicherlich im normalen Umgang sollte das zu regeln sein.
Regelung haben wir immer zum ersten des Monats.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2019 12:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

man kann nicht jeden Einzelfall mit einem Paragraphen oder einem Gesetz regeln. Das sind dann die brühmten Einzelfallentscheidungen.

Sicher wird man Verständnis dafür haben, wenn jemand krank ist. Aber auch hier wäre die Frage ob nicht auch jemand anders das Kind hätte holen und bringen können.

Es gibt im Forum immer wieder Fälle, wo um eine sinnvolle Umgangsregelung gekämpft wird. Dann gibt es endlich einen Beschluss und dann steht eben ein Problem an. Aber heute, ....

Solange es keinen Umgangsbeschluß gibt ist alles letzlich Vereinbarungssache. Gibt es einen, dann ist er in Stein gemeiselt!

Konkret sind die Dinge eben wie sie sind. Wer ein Drama daraus machen will, wird es machen, daran kannst Du gar nichts mehr ändern. Das sagt auch nichts darüber aus ob Du ein schlechter Vater bist oder nicht. Es kommt auch darauf an mit Dingen leben zu können, die man nicht ändern kann. Gehe einfach auf die Sache nicht mehr ein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2019 13:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die KM kann die Kinder ja auch bringen... wenn du gesundheitlich nicht dazu in der Lage bist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2019 14:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das Problem bei vereinbarten Umgängen ist aber folgendes: Jeder muss planen. Wenn die KM dir sagte, dass sie nicht tauschen will, dann wäre es an dir gewesen dir eine Alternative zu suchen und wenn es Anreise mit Bus und Übernachtung im Hotel gewesen wäre. Das klingt zwar seltsam, aber ihr habt eine Vereinbarung. Wenn es der Mutter nicht passt, würdest du doch auch erwarten, dass sie sich an die Absprache hält. Ich setze mich auch mit 39° Fieber ins Auto und hole meine Kinder, dafür gibt es Schmerzmittel. Ausruhen kann man sich, wenn die schlafen. Und wenn es gar nicht geht, muss man halt selbst was organisieren.

Das sie darauf mit Entzug des Sorgerechts reagiert ist natürlich albern und kindisch, aber vielleicht prüfst du das nächste Mal halt intensiv, ob es nicht Alternativen gibt (Automatikwagen leihen oder so).

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2019 11:35
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Das sie darauf mit Entzug des Sorgerechts reagiert ist natürlich albern und kindisch, aber vielleicht prüfst du das nächste Mal halt intensiv, ob es nicht Alternativen gibt (Automatikwagen leihen oder so).

Du hast schon recht aber es muss ja bezhalbar sein! Machen würde und könnte ich so viel wenn es gehen würde. Ich habe für so etwas kein Geld übrig. Wie soll man das machen wenn man kurz vorm SB steht?

Sie wollte die Kinder ja bringen...Habe ihr ja wie ich oben sagte, das Angebot gemacht, dass sie die Kinder zu meiner Mutter bringt....wollte sie dann nicht.....

**edit: Zitat als solches kennlich gemach!**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2019 17:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du hast schon recht aber es muss ja bezhalbar sein! Machen würde und könnte ich so viel wenn es gehen würde. Ich habe für so etwas kein Geld übrig. Wie soll man das machen wenn man kurz vorm SB steht?

Sie wollte die Kinder ja bringen...Habe ihr ja wie ich oben sagte, das Angebot gemacht, dass sie die Kinder zu meiner Mutter bringt....wollte sie dann nicht.....

Moin Seb.

Das ist halt nicht das Problem der KM. Das sie nicht gemeinsam an einer Lösung im Sinne der Kinder arbeiten will, ist maximal blöd, bescheuert usw. Aber zwingen kannst Du sie nicht, den Schritt auf Dich zu zugehen. Dann lässt Du halt das UmgangsWE einfach ausfallen. Auch nicht schön für die KM und schon gar nicht für die Kinder. Aber immerhin hast Du es ja angekündigt... Aber sei Dir gewiss, bei nächster Gelegenheit wird das gegen Dich verwendet und Deinen Kindern sowieso erzählt wie unzuverlässig Du bist...

Sorry für meine direkten Worte. Aber Du musst in Lösungen denken. Nicht bloß Probleme sehen. und Dich damit abfinden, dass Du die KM nicht zu einem fairen Verhalten (aus Deiner Sicht) zwingen kannst.
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2019 19:30