Hallo liebe Forenmitglieder.
Ich habe mit meiner Ex (nicht verheiratet) eine gemeinsame Tochter, die bald 3 Jahre alt wird.
Wir haben bereits ein langwieriges Gerichtsverfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht hinter uns inklusive Beschwerdeverfahren beim OLG meinerseits.
Vom Amtsgericht wurde das ABR unter fadenscheiniger Argumentation der Mutter übertragen. Im Beschwerdeverfahren vorm OLG wurde die Entscheidung aufgehoben und ein Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel vereinbart.
Man muss dazu erwähnen, dass die Mutter dem Wechselmodell nur zugestimmt hat, weil die Richterin ihr angedroht hat ihre Bindungstoleranz nochmal fachmännisch überprüfen zu lassen und auch ein mögliches psychologisches Gutachten in Betracht käme (Borderline Störung vermutet). Man muss auch noch erwähnen, dass die Mutter 2 Wochen vor dem OLG Prozess unter dem Vorwand ihre Schwester und ihren Vater mit der gemeinsamen Tochter zu besuchen, einfach nach Hamburg umgezogen ist. Wir sind nach der Geburt in Richtung Karlsruhe gezogen, da meine Eltern dort leben und uns sehr unterstützt haben bei der Betreuung der kleinen Tochter. Nachdem es sehr oft zu Streitigkeiten und letztendlich zur Trennung kam, wollte Sie wieder nach Hamburg zurückziehen und die Tochter mitnehmen. Mehrfach stand sie bereits mit gepackten Koffern vor mir und wollte die Tochter mitnehmen. Nur mit Androhung des Jugendamtes und der Polizei konnte sie davon abgebracht werden. Daraufhin habe ich oben besagtes Verfahren eröffnet.
Wir führen dieses Modell nun seit Mai 2021 durch und es klappt bisher sehr gut. Unsere Tochter fährt gerne Zug, was die Sache doch sehr erleichtert. Sie geht bei den Wechseln immer gerne zu Papa bzw. zu Mama ohne dass es Probleme gibt bei der Übergabe.
Nun habe ich vor ein paar Tagen ein neues Anwaltsschreiben von meiner Ex bekommen, in dem Sie fordert, den gewöhnlichen Aufenthalt nach Hamburg zu ihr zu verlegen und mir nur noch erweitertes umgangsrecht zu gewähren. Sie versucht das mit der Anmeldung im Kindergarten nächstes Jahr zu begründen und behauptet die Fachkräfte hätten gesagt, dass der Besuch nur alle 2 Wochen stattfindet wäre ungünstig für das Kind.
Auch ich habe im Raum Karlsruhe ab nächstes Jahr einen Kindergartenplatz für meine Tochter. Von den Fachkräften dort wurde mir gesagt, dass sie dieses Modell schon in der Vergangenheit hatten und das immer einwandfrei funktioniert hat. Von der Richterin beim OLG wurde das während des Prozesses auch gesagt, dass sie dann eben 2 Kindergärten hat und dies kein Grund ist etwas an der Entscheidung zu ändern.
Hinzu kommt bei dem ganzen, dass unsere Tochter seit knapp 2 Jahren täglich von meinen Eltern betreut wurde. Oma und Opa sind für sie nach Mama und Papa die wichtigsten Menschen. Bei der Mutter in Hamburg hat sie das nicht, da beide Elternteile der Mutter verstorben sind.
Im OLG Beschluss ist kein Beschwerdeverfahren zugelassen. Mein Anwalt meinte nun sie könne das Verfahren quasi neu aufrollen mit eventuell neuen Erkenntnissen. Sie droht in dem Anwaltsschreiben auch mit einem Gutachten, das angeblich bis zu 30.000 Euro kosten kann.
Meine Frage ist: Kann Sie wirklich ein neues Verfahren eröffnen? Muss das erst geprüft und zugelassen werden? Und falls ja, wie groß schätzt ihr die Chancen, dass sie damit erfolgreich sein könnte? Vielleicht hat hier ja jemand bereits Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Servus!
Ich bin zwar von der Thematik nie betroffen gewesen, wage es aber trotzdem:
Zunächst würde ich erst mal bedenken, dass KM - sowie ich Dich verstanden habe- das ABR hat; damit könnte sie den Lebensmittelpunkt Eures Kind erst mal ohne Weiteres festlegen.
Dem steht allerdings das gerichtlich(?) vereinbarte Wechselmodel, zu dessen Ermöglichung/Umsetzung ihr verpflichtet seid, entgegen.
Daher würde ich sagen, dass die Umsetzung der Umgangsvereinbarung erst mal Priorität hat, zumal diese spätestens bei Einschulung Eurer Tochter nicht mehr praktikabel sein wird.
Sofern das Wechselmodel im Beschluss als Umgangsmodel festgelegt wurde würde ich dem RA schreiben, dass Du gedenkst, (mit/ohne Erwähnung von: bis zur Einschulung Eures Kindes) Dich an den Beschluss zu halten und diesen weiterhin umzusetzen, zumal Eure Tochter keinen Schaden aus bisheriger Regelung zeigt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
@Marco Das Amtsgericht hatte so entschieden, die Entscheidung wurde aber vom OLG aufgehoben und das Wechselmodell vereinbart.
Prinzipiell kann die KM jeden Tag wieder zum Gericht gehen und ein neues Verfahren zum Umgang anstreben. Dann wird sich das Gericht damit auseinandersetzen müssen. Wie das Gericht das tut kannst Du nicht beeinflussen. Auch wird ein Gericht nicht ohne Not Gutachten erstellen lassen. Auch gegen Gutachten, die Du bezahlen sollst kannst Du Dich wehren.
Auf das Schreiben des Anwalts musst Du gar nicht eingehen. Es wäre trotzdem sinnvoll etwas zu antworten in der Art, dass Du keinerlei Änderungsbedarf bis zum Schuleintritt siehst (siehe Marco). Du solltest kurz, unemotional und nicht angreifbar antworten.
Wirklich tätig werden musst Du erst, wenn die KM tatsächlich wieder wegen des Umgangs vor Gericht gegangen ist. In jedem Verfahren kann das Gericht natürlich alles mögliche veranlassen, aber es wird sich in aller Regel nur mit der Forderung auseinander setzen. Wichtig ist, dass das JA mit einbezogen wird. Du solltest also im Fall der Fälle auch mal beim JA vorstellig werden und Stellung nehmen. Natürlich können Gutachten teuer werden, aber wozu soll denn ein Gutachten erstellt werden. Hier gilt abwarten und Ruhe bewahren.
Aus meiner Sicht ist das Schreiben des Anwalts einfach eine Provokation der KM, um Dich zum Einlenken auf ihre Position zu bewegen. Auch hier wäre ich vorsichtig, gibst Du den kleinen Finger nimmt sie die ganze Hand.
VG Susi
@82marco Hallo Marco.
Das hast du falsch verstanden. Die Mutter hat nicht das ABR, da diese Entscheidung vom OLG aufgehoben wurde und das ABR beiden Elternteilen wieder 50/50 zugeschrieben wurde.
Es wurde kein Umgang festgelegt sondern ein paritätisches Wechselmodell gerichtlich vereinbart. Sprich jeder hat die Tochter zu gleichen Anteilen bei sich zur Betreuung. Unsere Tochter hat quasi 2 feste Wohnsitze. Die KM kann das nicht einfach bestimmen, sonst hätte sie es längst getan. Sie versucht es nur nun wieder mit einem neuen Verfahren.
Grüße.
@susi64 Hallo Susi.
Danke für die RM. Ich bin mir nicht so sicher, ob das nur eine Provokation der KM ist, um mich zum Einlenken zu bringen. Sie hat vor kurzem richtig dicke geerbt und kann es sich wohl leisten nochmal zu prozessieren. Im ersten Verfahren hatte sie noch Prozesskostenhilfe erhalten…
Ich bzw. mein Anwalt haben nun entsprechend geantwortet mit Hinweis auf die bestehende Regelung und dass es hier keiner Änderung bedarf vor der Einschulung.
Grüße.
Nur mal als Ausblick in die Zukunft. Jetzt und im KiGa klappt das WM sicher.
Aber wie sind eure Pläne für die Schulzeit? Spätestens dann wird es nicht mehr funktionieren.
Kannst du dir einen Umzug nach Hamburg vorstellen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi.
Also eines ist mal klar. Wo meine Tochter ist, werde auch ich sein. Ob das Hamburg oder Karlsruhe ist nach der Einschulung. Dementsprechend habe ich auch schon beruflich vorgesorgt, so dass ich unternehmensintern relativ easy in den Norden wechseln könnte.
Bevorzugen würde ich es aber natürlich wenn sie im Süden bei mir zur Schule geht und lebt. Ob die KM dieselbe Bereitschaft zeigt was einen Umzug angeht bezweifle ich. Ein Umzug nach Hamburg würde eben auch bedeuten, dass die Tochter Oma und Opa deutlich weniger zu Gesicht bekommen würde. Und die sind wirklich wichtig für sie. Extrem wichtig.
Der weitere Nachteil in Hamburg wäre, dass ich meiner Ex wieder schutzlos ausgeliefert bin. Diese Frau ist mehr als unberechenbar. Ich wurde während unserer Beziehung geschlagen, gebissen, bespuckt, mit Kuchen beworfen und was weiß ich noch alles. Ich habe ihr gegenüber niemals körperliche Gewalt angewendet. Um ehrlich zu sein habe ich richtig Angst vor ihr mittlerweile. Sie ist zu alledem auch hochintelligent. Es wird alles gegen einen verwendet. Das ist meine größte Angst dabei. Sie ist einfach zu allem fähig u d manipuliert alles und jeden. Sorry, das kam jetzt grad wieder alles hoch, wo ich drüber schreibe.
Danke und Grüße.
Hallo,
solange es für das Kind in Ordnung ist, zwei Kindergartenplätze zu haben, ist die Welt auch in Ordnung.
Das mit den Großeltern gefällt mir persönlich sehr gut und sollte auch Gewicht haben. Die Frage ist nur, wer von euch beiden ist die Hauptbindungsperson?! Wer hat was übernommen, wer war wann zugegen? Wer hat getröstet, an wen ist eure Tochter emotional enger gebunden?
Die Übergriffe deiner Ex ggü. dir, hat das das Kind mitbekommen? Häusliche Gewalt solltest auch du anzeigen. Häusliche Gewalt lässt keinen Platz für das gemeinsame Sorgerecht, kannst du das beweisen?
Vielleicht solltest du es auf ein Gutachten ankommen lassen und die Kleine zu dir holen.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hi.
Danke für deine Rückmeldung.
Ich würde mal behaupten die KM und ich sind beide gleichwertige Bezugspersonen für unsere Tochter. Wir haben uns die Betreuung seit der Geburt zu gleichen Anteilen aufgeteilt. Trösten, Kuscheln und was sonst dazugehört habe ich genauso gemacht wie die KM. Sie hat m. E. zu beiden Elternteilen dieselbe starke Bindung.
Das Kind hat die Übergriffe zum Teil mitbekommen. Als ich in die Schulter gebissen wurde (mit voller Kraft), hatte ich die Kleine auf dem Arm. Es war mal wieder eine dieser Situationen als die KM ihre Koffer gepackt hat und nach Hamburg abhauen wollte mit unserer Tochter. Ich wollte die Kleine nur aus der Situation rausnehmen, was die KM aber nicht zugelassen hat. Das habe ich bei der Polizei damals angezeigt, um später Beweise zu haben, falls notwendig.
Das wurde auch im ersten Prozess thematisiert, aber Konsequenzen hinsichtlich Sorgerecht hatte das nicht. M.E. war das für das Gericht nur eine Randnotiz.
War das die einzige Situation oder gab es öfters derartige Vorfälle?
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hi.
Meinst du die Übergriffe? Da gab es mehrere Vorfälle, nicht nur den einen mit dem Biss. Das reicht von Schlägen und Werfen von Gegenständen auf mich (Kaffeetasse) bis hin zu ins Gesicht spucken und Kuchen ins Gesicht werfen.