Nach exakt 3 Jahren...
 
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Nach exakt 3 Jahren Termin beim FG wegen Umgangsrecht!

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(@darian)
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Hallo Gemeinde,
ich habe lange nichts mehr hier geschrieben. Es tat sich ja auch nichts.
Meine Never Ending Story hab ich schon hier geschrieben.

Zusammenfassend:
Am 6.11.06 habe ich Umgang beantragt, wegen Totalverweigerung der KM.
Am 16.10.07 war  erster Termin, Ergebnis Gutachten beim Familienpsychologen einholen.

Gutachter wurde im März 2008 erst beauftragt, positives Gutachten für den Vater liegt seit Juno 2008 vor.
KM fechtet dieses Guatchten sofort an und fordert Ergänzendes Gutachten.

Den Auftrag dazu erteilte das Fg dem Gutachter exakt 1 Jahr später, im August 2009.
Ergänzugsgutachten ebenfalls für KV positiv liegt vor und es wurde auf den 5.11.09 terminiert.

Während dieses Verfahrtens habe ich 2 Untätigkeitsbeschwerden und eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben lassen, genützt hat es so gut wie nichts.
Dienstaufsichtbeschwerde wurde abgewiesen, weil dem Richter kein Schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Eine lange Verfahrensdauer allein, stellt keinen Schuldhaften Verstoss  gegen die Richterlichen Pflichten dar.

Wieder wehrt sich die KM gegen das neuste Gutachten, ein Umgang könne nicht zugelassen werden, da sich innerhalb dieser 3 Jahre Lebensumstände des Kindes geändert haben.
Das JA ist auch auf meiner Seite und hat auf meiner Bitte hin ein Gespräch mit meinem nun 6 Jährigen Sohn  geführt.
Das Gespräch soll positiv verlaufen sein, im fehlen aber die visuellen Erinnerungen an mich, ansonsten wäre ich auch nach dieser langen Zeit  noch sehr präsent für den Jungen, so das Jugendamt später zu mir.

Auch wenn ich einen Umgangsbeschluss bekomme, wird Sie alles unternehmen um Umgang nicht zustande kommen zu lassen. Ich werde mir noch weiterhin auch mit Beschluss die Füsse wundlaufen.

ich kämpfe gegen Windmühlen!

Gruss Dieter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2009 13:29
(@martinandresen)

Hallo Dieter,

meine Geschichte zieht sich auch bereits drei Jahre hin .... ich weiß noch als ich wegen den Kosten für den Prozess beim Amt war, war richtig was los ... sie fanden die Akte nicht weil das alles so lange hin ist.
Aber darum geht es nicht. Mein Sohn konnte mich während der Zeit wenigstens sehen.

Zusammenfassend:
Am 6.11.06 habe ich Umgang beantragt, wegen Totalverweigerung der KM.

Du meinst damit sicher Du warst beim Jugendamt, oder? Das mit der Warterei kenne ich zu genüge, auf mein erstes Verfahren durfte ich 8 Monate warten.

In deinem Fall würde ich so schnell es irgend geht betreuten Umgang bei Jugendamt beantragen, damit dein Sohn endlich visuelle Erinnrungen bekommt. Da wird sich zeigen ob Du mit deinem Kind alleine sein kannst. Probiere das mal, dann kannst Du dich von dort aus steigern mit dem Umgang.

LG Martin Andresen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 17:23
(@comet)
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Dem Richter würde ich mal einen kleinen Hinweis auf § 50e Abs. 2 FGG geben, das hat bei mir schon geholfen ... und der Richter war ja soooo überlastet.
Seitdem ärgere ich den Richter nur noch mit immer neuen Anträgen  🙂

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 15:22
(@darian)
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Hallo, danke für eure Antworten.

nein ich habe wirklich am 6.11.06 einen Eilantrag und eine Klage auf Umgang eingereicht.
Der Eilantrag wurde nach einem stolzen Jahr  abgewiesen weil  ein Antrag auf  Umgang im einstweiligen Anordnungsverfahren ungeeignet sei.
Das Verfahren dauert nun 3 Jahre in erster Instanz. Meinen Sohn habe ich am 09.10.2006 das letzte Mal gesehen.
Das 2. Beschwerdeverfahren läuft noch und ich werde erst wenn ein Beschluss vorliegt die Beschwerde beim OLG zurückziehen. Meine Ex Hat mit allen Mitteln versucht den Umgang zu verhindern, Anzeigen, ect.

Ich habe die Nase gestrichen voll allmählich. Ich habe versucht den Richter unter Druck zu setzen ohne Erfolg. Mal ehrlich, die eine Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus.  Aber nun habe ich etwas Hoffnung, auf den 5.11. habe ich lange gewartet.
Ob bei diesem Termin etwas erreicht wird oder die liebe KM wieder versucht Zeit zu schinden wird sich zeigen.
Naja wenigstens schiesst sogar der Gutachter dem Richter im Ergänzungsgutachten wirklich mächtig vor den Bug und macht ihm wirklich klar, das er einen Scheiss Job gemacht hat.
Beim Termin habe ich echt kein Problem mit der Mutter, am liebsten würde ich aber dem Richter mal die Meinung sagen, daß er ein arrogantes,  vor Geltungssucht strotzendes Fossil ist, dem die Kinder doch sowieso scheissegal sind. Hauptsache die Sache mit dem Ego passt.

Viele Grüsse Dieter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2009 00:31
(@darian)
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ach so..
na klar ist betreuter Umgang beantragt. Jetzt ist er aufgrund der Trennungssituation von 3 Jahren eh angezeigt, aber den betreuten Umgang will die Mutter ja auch nicht.

Am liebsten ist es Ihr wohl so wie es nun ist und  die letzten  3 Jahre war, sie hat das Kind für sich und ich zahle nur Unterhalt.
Naja, wenn ich es mir recht überlege, ist es ja auch sehr angenehm so.

Was soll man sich auch mit dem Ex rumplagen? am besten man entsorgt den Typ.

Gruss Dieter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2009 01:32
(@darian)
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Hallo Gemeinde,
heute ging ein langes Kapitel zu Ende.

Seit der Trennung boykottierte die Km den Kontakt zu unserem nun 6 jährigen Sohn, drei Jahre lang.

Eine gewaltige Schlammschlacht folgte, Gutachten, Ergänzungsgutachten, Strafanzeigen, Untätigkeits- und Dienstaufsichtbeschwerden....die Liste war endlos.

Heute um 10 Uhr war Termin, er dauerte 5 Minuten.

Wie  vor 3 Jahren beantragt, habe ich nun das Recht meinen Sohn alle 14 Tage Samstags von 10-18 Uhr zu sehen, anfangs wegen der Entfremdung mit Begleitung.
Soviel hatte ich mir gar nicht erhofft. Ich dachte das liefe zunächst auf eine Stunde alle 14 Tage hinaus.

Ich kann überall hin mit Ihm, die Begleitperson ist allerdings mit dabei und dokumentiert die Umgänge für das Gericht, damit Sie in ein paar Monaten unbegleitet stattfinden können.

Die KM nahm das Urteil Regungslos hin.

Ich kann es noch gar nicht glauben, freu.....!!

Viele Grüsse Dieter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 17:05
(@comet)
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Herzlichen Glühstrumpf!

Unter Umständen ist dies aber nur ein Etappensieg und die "Schlammschlacht" geht weiter. Soll Deine Freude aber nicht schmälern.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 17:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Darian,

auch von mir Glückwünsche.

Wer ist denn die Begleitperson, die euch 8 Stunden begleitet?
Und wer bezahlt die?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 17:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vielen Dank für dein Feedback und meinen herzlichsten Glückwunsch. Wobei, es ist ja schon 'ne Spur abartig, dass man zu Selbstverständlichkeiten gratulieren muss.

Von deinem Urteil hätte ich gern zwecks anonymisierter Veröffentlichung eine Kopie.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 17:15
(@darian)
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Hallo,

danke für eure Antworten und für eure Glückwünsche.

Natürlich kann es sein, daß die Mutter weiterhin den Umgang boykottiert.
Aber, von nun an steht Sie unter "Beobachtung" , so meine Anwältin und es mache sich nicht gerade gut wenn Sie gegen den Beschluss verstösst, das Jugendamt war heute natürlich auch anwesend und ist auch auf meiner Seite, bzw rät dringend den Umgang zuzulassen, zum Wohle des Kindes.
In Gesprächen die kürzlich mit dem Jugendamt stattgefunden haben, sagte die Mitarbeiterin vom Jugendamt, daß wenn bei vorliegenden Beschluss die Mutter diesen nicht folge leistet, die Erziehungsfähigkeit angezweifelt wird. 

Es wurde nichts mehr heute an Argumenten ausgetauscht. Der Richter fing direkt an und meinte, "es wäre ja wohl genug geschrieben worden und der Sachverhalt wäre klar", irgendwie kam das ziemlich "strange" rüber.
Ich habe das gefühl, auch er glaubt der KM kein Wort mehr.

Danach stürmte meine Ex aus dem Raum und Ihr Anwalt und Ihr LG rannten hinter Ihr her.
Ich habe das gar nicht realisieren können, daß es schon vorbei sein sollte, ich saß doch gerade erst.

Ich habe auch nicht damit gerechnet, daß ich sofort genau den beantragten Zeitraum von 7 Stunden 14 tägig erhalte.
Der Richter sagte, mit einer Stunde Umgang  oder ähnliches wäre niemanden geholfen. Auch wäre der Umgang nicht an Räumlichkeiten gebunden, sondern könne überall, seinetwegen auch im hiesigen Zoo umgesetzt werden, oder bei mir oder sonst wo.
Dadurch habe ich natürlich die Möglichkeit, dem Jungen schneller näher zu kommen als eigentlich üblich, indem ich ganze Tage mit Ihm verbringen kann.

Der Umgang wird von einem Sozialarbeiter einer freien Trägerschaft die hier im Ort ist durchgeführt. Zwar haben die U.a auch ein Gebäude wo Umgänge umgesetzt werden können, die sich besser eignen als die Räume vom Jugendamt.
Solche Mitarbeiter stellt auch z.b der Kinderschutzbund.

Das Jugendamt ist für die Umsetzung der Umgänge federführend und wird diese freie Trägerschaft einen Auftrag erteilen, die Umgänge umzusetzen. Bezahlen wird das Wohl der Steuerzahler.  Tut mir auch leid, aber ich habe nicht das Verfahren 3 Jahre rausgezögert, Steuern zahle ich auch und wenn die BRD gerade bei z.b General Motors 900 Millionen verbrannt hat, kann man auch meinen Sohn und mir einen kleinen Betrag finanzieren um wieder als Vater und Sohn zusammen zu finden. Da habe ich kein schlechtes Gewissen.

"deep", den Beschluss bekommst du sobald ich ihn schriftlich vorliegen  habe.

Noch vor drei Jahren Leute, hab ich gedacht ich sehe meinen Sohn nie wieder.

Ich hatte mich getrennt,
eine neue Partnerin....und dann....

13 Strafanzeigen, mit den übelsten Vorwürfen,  wurden alle eingestellt.
2 Mal die Polizei bei mir und meiner neuen Partnerin,
Familienpsychologisches  Gutachten,
Ergänzungsgutachten unter Zuziehung  der eingestellten Ermittlungakten.

Zum Schluss, hat der Mutter niemand mehr geglaubt. Das wurde der KM heute bewusst. Der Richter hat mir mehr Umgang gegeben als Ich, meine Anwältin und das Jugendamt je erwartet haben.

Ob sich KM  daran hält ist eine andere Sache. Trotzdem habe ich nun das Recht dazu erhalten und das ist äusserst wichtig für mich.

Viele freudige Grüsse Dieter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 19:56




(@bronze)
Registriert

Hallo Darian,
ich freu mich für Dich und wünsch Dir viel Freude mit dem kleinen Knopf. Und - viel Erfolg beim Ausbau der Zeiten mit Deinem Kind.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 20:52
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Darian,

Glückwunsch. Es wurde hier wieder einmal mehr klar, dass es sich lohnt zu kämpfen.  :thumbup:

Wenn auch die Sonne nicht immer gleich in Sicht ist.

Gruss

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 21:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Darian,

Tut mir auch leid, aber ich habe nicht das Verfahren 3 Jahre rausgezögert, Steuern zahle ich auch

dafür musst du dich weiß Gott nicht rechtfertigen.
Du bist Opfer dieses Staates also soll dieser Staat auch dafür bezahlen.

Der ist sowieso schon längst zum Umverteilungsjunkie geworden und ohne Kollaps nicht therapierbar.
Also jeder Euro mehr, beschleunigt den Heilungsprozess!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 21:27
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Allerdings ist es schon mehr als pervers, dass man 3 Jahre Krieg in Kauf nehmen muss, "nur" um das eigene Kind sehen zu dürfen.... und dann geht´s plötzlich innerhalb von 5 Minuten!?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 21:59
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

..natürlich braucht es dafür länger als 5 Minuten.

Meine Story steht ja hier im Forum.

Es gab schon einmal eine Verhandlung, am 16.10.07

Dort wurde allerdings nur das Familienpsychologische Gutachten beschlossen.

Der Richter hat heute nach Aktenlage entschieden, nach Fakten die in 3 Jahren zusammengetragen worden sind, da noch etwas zu sagen war unnötig.

Man sollte natürlich die ganzen 3 Jahre, in denen ich die Vorwürfe der KM wiederlegen musste, das Gutachten, das 2. Gutachten Jugendamt, einfach alles berücksichtigen was herangetragen worden ist. Das Ergänzungsgutachten lag Ende August 2009 vor und damit war lückenlos bewiesen, daß der Umgang dem Kindeswohl entspricht, mehr Beweise kann man nicht erbringen. Das Gericht entscheidet nach Fakten, nicht nach Vermutungen, oder nette Worte die man bei der Verhandlung vorträllert. Bekanntlich wird nirgendwo mehr gelogen als vor Gericht, das weiss auch der Richter.
Unsere Akte ist etwa satte 15 cm dick und ich weiss nicht wieviel Seiten es sind, wohl einige hundert,  daß schafft man nicht in 5 Minuten.

Nach der Trennung und der Zuwendung zu einer anderen Frau, war ich angeblich ganz plötzlich ein gemeiner, brutaler, völlig ausser Kontrolle geratener Mensch, vor dem die Mutter sich fürchtet. Der ein halbes Jahr nach dem Auszug kinderpornografisches Material besessen haben soll, ein Betrüger sein soll, Urkundenfälscher, Sachbeschädiger,  Dieb, Hehler, Körperverletzer, illegaler Waffenbesitzer....nur ein Auszug aus den Anzeigen, die die arme Mutter an Strafanzeigen gegen mich gestellt hat.
Alles Dinge, die sich vor Gericht echt gut anhören und auch gut ankommen.

Ich bin Handwerksmeister von Beruf, bin nicht vorbestraft und hatte nie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun und zahle bereitwillig seit der Trennung den Unterhalt für mein Kind. Über Nacht war ich praktisch der letzte Dreck, nur weil ich Monate nach der Trennung eine andere Frau hatte, ich selbst hatte die Beziehung mit der KM beendet.
Der gemeinsame Freundeskreis hat sich auch erledigt, dort wurde ich ja von Ihr durch den Kakao gezogen wo es nur geht und mit dem heutigen Tage hat SIe vollends das Gesicht verloren und hat sich allen gegenüber blamiert und niemand wird Ihr diese Storys an Beschuldigungen die Sie damals gegen mich losgelassen hat  nun mehr abkaufen.

Dann beginnt der Part, wo ich meine Unschuld beweisen musste und ich weiss nicht wie oft ich beim Anwalt saß und ich weiss auch nicht wieviel tausende von Euros mich das alles gekostet hat, ist mir auch nun egal.

Mit dieser "Masche" die häufiger bei Müttern Beliebtheit findet, hatte die Mutter lange Zeit die Oberhand. Die Zeit hat aber für mich gearbeitet, obwohl ich von dem Richter nicht viel gehalten habe, weil es einfach alles viel zu lang dauerte.

Wenn ich euch, die hier für eure Kinder kämpft einen Rat geben kann,
solltet Ihr auch Frauen haben, die mit gemeinen Lügen über euch sich vor Gericht einen Vorteil verschaffen wollen, bleibt locker.

Auch wenn man Kübelweise Dreck über euch auskippt, ruhig bleiben. Nicht provozieren lassen, auch wenn es schwerfällt und man der KM am liebsten Mal die Meinung sagen würde.
Agression führt zum Umgangsauschluss!
Zahlt wenn Ihr es könnt den Unterhalt und geht der Frau aus dem Weg, liefert keine Angriffspunkte. Ruft auch nicht an, keine SMS nichts.
Bleibt am Ball und macht Druck, zeigt dem Gericht, daß es euch ernst ist.
Ich habe 2 Untätigkeitsbeschwerden, eine Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag gegen den Richter im laufe des Verfahrens stellen lassen. Der ist wahrscheinlich mehr froh das er mich los ist als umgekehrt.

Nicht der heutige Tag war pervers, sondern das ich am 06.11.06 den Antrag gestellt habe und heute, genau 3 Jahre später erst einen Beschluss habe. Das ist pervers.

Ich hab auch oft daran gedacht den ganzen zermürbenden Kram hinzuschmeissen, aber mein Sohn, auch eure Kinder sind den Kampf wert. 

Gebt nicht auf und seid stark und auch Ihr werdet gewinnen!

Vielen, vielen Dank für eure Glückwünsche

ich Drücke jeden von euch die Daumen, daß auch Ihr es schafft.

Dieter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 01:49
(@bronze)
Registriert

Beeindruckend. Sehr gut gesprochen. Bleib so.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 02:49
(@comet)
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Das die KM den Beschluss regungslos hingenommen hat, gibt mir persönlich zu denken. Entweder sie hat resigniert oder genau das Andere. Es soll ja auch KM geben, die sich von keinem Gericht irgendwelche Vorschriften machen lassen.

Persönlich würde ich mir rein vorsichtshalber den Beschluss etwas genauer angucken, um zu prüfen, inwieweit dieser vollstreckungsfähig, sprich durchsetzbar ist. Andernfalls wäre dieser das Papier nicht wert, egal was der Richter in der Verhandlung "erzählt" hat.

Kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass mein Beschluss eben nicht vollstreckungsfähig war und der KM deswegen zurzeit noch kein Haar gekrümmt wird. Sprich, der Richter billigt mir 14 täglichen unbegleiteten Umgang zu, ohne diesen zu präzisieren oder vollstreckungsfähig zu machen, solange bis das psychologische Gutachten vorliegt und die EX schert sich ein Dreck darum. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das OLG Hamm wegen angeblicher Unzulässigkeit abgeschmettert, weshalb ich erneut eA gestellt habe, den dass Gericht nicht bearbeitet. Ergo: Wieder Beschwerde beim OLG Hamm eingelegt, diesmal wegen Untätigkeit und überlanger Verfahrensdauer. Ergebnis steht noch aus.

Merke: Während des begleiteten Umgangs hat meine EX sich nicht getraut, den Umgang zu boykottieren, erst als dieser wieder unbegleitet war, hat sie ihn zweimal zugelassen, um dann wieder zu boykottieren. Richtig perfide eben. Aber sind ja nicht alle KM so drauf.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 08:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, aber diese eben vermutlich schon.

Deswegen ist meine Begeisterung über diesen Teilerfolg auch noch etwas gehemmt.

Hartnäckiger Umgangsboykott endet eben meistens nicht mit einem Urteil.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 08:54
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@Darian,

ich freue mich für Dich und werde Deinen Rat und Deine Erfahrung was Geduld und Hartnäckigkeit angeht sicherlich beherzigen.
Glückwunsch nochmals von meiner Seite und toll zu sehen wie viele Väter es gibt die niemals aufhören werden für die Rechte Ihrer Kinder  zu kämpfen. 🙂
Ich bin definitiv im richtigen Forum. :thumbup:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 09:49
(@darian)
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Hallo Gemeinde,

naja den Beschluss habe ich nur wahrgenommen als der Richter Ihn vorgelesen hat.
Das die Mutter verplichtet ist den Jungen rauszugeben, sowie ich verpflichtet bin ihn pünktlich zurückzugeben.
Es wurde untersagt, gegenüber dem Kind das andere Elternteil schlecht zumachen und es wurde untersagt, Bestrebungen zu unternehmen die einen Umgang erschweren oder verhindern.

"Zum Schluss sagte er zu dem Anwalt der KM "Wir werden sehen ob es funktioniert, ansonsten sehen wir uns nochmal hier wieder".
Aus den starren Augen meiner Ex sprach Resignation, draußen weinte Sie. Fast, aber auch nur fast, tat Sie mir Leid.
Immerhin hat Sie mit gemeinen Lügen versucht, nicht nur den Umgangsausschluß für mich  zu erreichen, sondern auch noch meine Existenz regelrecht zu vernichten.

Sollte ich in Kürze meinen Sohn sehen, teile ich es euch ganz sicher mit.

Viele Grüsse Dieter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 17:10




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