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Neue Verhandlung zum Thema Umgang steht an.... Meinungen

 
(@alfi1984xyz)
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Hallo zusammen,
kurz Vorab: Im April diesen Jahres wurde von mir aktiv der Umgang mit meinem jetzt 1 ¾ Jahr alten Sohn angetrieben. KM forderte betreuten Umgang. Diesem wurde von meiner Seite aus klar NICHT zugestimmt. Es gibt dafür keinen Anlass.
Zudem:  Wenig Flexibilität als ein Bespiel, da immer aufs „Amt“ angewiesen.

Meine Eltern bei denen ich vorläufig untergekommen bin, waren im April zur damaligen Gerichstverhandlung bereit, die Umgänge als alternative zum betreuten Umgang zu begleiten. So waren alle Parteien flexibler.
Beim Umgang in den Räumlichkeiten hat es nie Probleme gegeben. Dem kleinen ging es dabei immer sehr gut und er war lebensfroh.

So lautetet es im Beschluss sinngemäß dass der Umgang 2 mal wöchtentlich ( einmal 1,5 Stunden, einmal 8 Stunden ) in der Räumlichkeiten meiner Eltern statt findet, und diese auch die Abholung vom meinem Sohn mit durchführen.
Letztendlich kam wie es kommen sollte: Meine Eltern begleiteten die Entscheidung, dass ich auch alleine halbstündige Spaziergänge mit dem kleinen machen darf / soll / kann um auch Privatsphäre zu haben. Als KM das mitbekam ( zufällig in einem Telefonat mit meiner Mutter ) verweigerte sie jüngst einen Umgangstermin – ich habe mich an den Beschluss zu halten.

Fakt ist: nachdem KM so auf der Entscheidung meiner Eltern rumgehackt hat, ich wäre alleine mit dem kleinen während dem Spaziergang….. werden diese zukünftig für Begleitung von Umgängen nicht mehr zur Verfügung stehen, da ja wohl anscheinend Ihre Entscheidungen nicht OK sind.
Hier muss also eine Lösung her.

Weitere Beispiele: An Weihnachten kann der kleine für 1,5 Stunden Umgangszeit zu mir. Ziehen wir davon Fahrtzeiten ab, bleibt ca. 1 Stunde. Das zum Auspacken von Geschenken und damit vertraut machen…. Auf meine Nachfrage, bzw. meinen Gedankenanstoss diese Zeiten für Weihnachten zu verlängern, damit der Kleine das Weihnachtsfest und diese Tradition auch im Beisein seines Vaters und seiner Großeltern mit einer angemesseneren Zeit verbringen kann wird nicht eingegangen.
Ich möchte beispielsweise auch über Informationen des Kindergarten unterrichtet werden, auch welche Veranstaltungen anstehen. Trotz der Zusage diese Informationen zu erhalten, geschieht gar nichts! Elternabend vorbei ohne Info, Weihnachtsfeier vorbei ohne Info.
Prinzipiell ist alles was ich vorschlage, und tue, auch nicht das richtige. Keine Einigung in Sicht. Egal was ich tue und vorschlage. Zum Glück habe ich das alles schriftlich per Email….

Nun wird aktuell also ca. ein ¾ Jahr nach dem ersten Beschluss durch mich unbegleiteter Umgang eingeklagt. Meine Eltern werden nach dem nächsten Gerichtstermin ohnehin keine Umgänge mehr begleiten.
Wie denkt ihr über die ganze Sache? Ein Amt hätte ja auch nicht ewig den betreuten Umgang stattfinden lassen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2018 19:20
(@dad76)
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Warum nochmal, war bei die nur begleiteter Umgang möglich?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2018 20:40
(@tellerchen)
Benutzer

ich habe da auch nicht durchgefunden, ich hoffe, das ist ok wenn ich das vorgehende post, nur so versteht man den Zusammenhang

3 Themen / Umgangrecht/-pflicht / Re: Probleme mit KM wegen Umgang - Meinungen?! am: 05. November 2018, 20:04:18
Dazu kann ich natürlich sehr offen antworten.
Der Umgang wurde auf begleitet und nicht betreut ausgelegt.
Ein betreuter Umgang übers Amt wäre ohnehin nicht soo lange gegangen wie er bereits durch meine Eltern begleitet wird.
( Freiwillig von meiner Eltern zugestimmt )

Ob es Gründe gab, hin oder her. Evtl. ja... Sie wirft vor, dass ich viel getrunken habe.
Dies habe ich aber bereits seit einem halben Jahr gezeigt: Ich kann Umgang mit dem kleinen problemlos ohne Alkohol haben und auch verantwortungsbewusst mit ihm spazieren gehen. - Ohnehin sind das nur Vorwürfe!
Wo wir beim Thema sind: Auch meine Eltern meinen wenn sie den Umgang begleiten, können Sie durchaus auch die Entscheidung begleiten dass ich mit dem kleinen alleine spazieren gehe.

Übrigens bestätigt sich auch meine Auffassung, dass ich möglichst wenig Infos bekomme. Anfangs hiess es noch, KM informiert mich über alles was im Kindi abgeht etc....  Auf Nachfrage beim Kindi viel mir allerdings auf, dass dieser Informationsfluss nicht funktioniert. Es hat bereits ein Elternabend - bei dem ich übrigens gerne dabei gewesen wäre - bereits stattgefunden.

In meinen Augen aktuell ein Arbeiten gegen mich, kein Informationsfluss, und selbst Spaziergänge sind schlimm
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4 Themen / Umgangrecht/-pflicht / Probleme mit KM wegen Umgang - Meinungen?! am: 05. November 2018, 17:28:59
Hallo zusammen,

im April ist das Umgangsrecht zwischen mir und der KM gerichtlich geklärt worden.
Darin heißt es meine Eltern ( die sich dazu bereit erklärt haben ) BEGLEITEN den Umgang im Haushalt meiner Eltern, bis wann das so gehen soll ist nicht festgelegt. - LEIDER.
Zuvor wurde BETREUTER UMGANG von der Gegenseite gefordert.

Während diesen begleiteten Umgängen haben meine Eltern die Entscheidung von mir mit getragen, mich mit dem kleinen ( Mittlerweile 1,5 Jahre alt ) hin und wieder für ne Stunde spazieren gehen zu lassen. Er hatte daran auch sichtlich Spaß.

Als die KM dies kürzlich mitbekommen hat, hat diese sofort den Umgang verweigert mit der Begründung ich würde gegen den Beschluss handeln - es sogar soweit getrieben, dass ich den kleinen logischerweise nicht sehen konnte.
Ich solle nun immer schriftlich bei Abholung niederschreiben, dass begleiteter Umgang stattfindet.

Ich werde nun - nach 6 Monate funktionierendem begleitetem Umgang - unbetreuten und unbegleiteten Umgang einklagen.

Eure Meinungen dazu?

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

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Geschrieben : 18.12.2018 21:22
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also, was die Informationen betrifft, die kannst Du nicht von der Kindesmutter verlangen. Du bist sorgeberechtigt, also kannst Du Dir die Informationen selbst beschaffen.

Was das mit dem begleiteten Umgang betrifft, so ist natürlich die Frage, weshalb Du Dich auf den Vergleich eingelassen hast. Hättest Du begründete Angst, ein Beschluss wäre noch negativer für Dich ausgefallen? Wenn ja, aus welchem Grund? Aufgrund einer bloßen Behauptung Deiner Ex ?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2018 21:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Meinung ist, dass es kein Beschluss sondern ein Vergleich ist. Wenn sich die Eltern darauf einigen, dann ist das Gericht zu frieden.
Aus meiner Sicht hätte ein Beschluss nicht so aussehen dürfen. Begleiteter Umgang ist vorgesehen, wenn die Gefahr einer Kindswohlgefährdung im Raum steht. Niemand muss abstinent Leben, wenn er ein Kind hat. Auch "Jugendsünden" sind kein Grund dafür.

Die Frage ist einzig und allein ob ein kindswohlgefährdender Alkoholkonsum vorlag. Also ärztlich bestätigt, Selbsthilfegruppe, psychologische Beratung oder dgl. Wenn nicht, dann liegt alles im üblichen Rahmen und ist kein Grund für einen begleiteten Umgang.

Da Du Dich schon einmal hast überreden lassen ist es jetzt schwer etwas anderes und vorallem vernünftiges zu erreichen. Damit diesmal die Sache besser läuft würde ich Dir empfehlen Dir einen Anwalt zu besorgen, der sich der Sache annimt. Ja, das kostet Geld, aber ich glaube, dass Du der Sache alleine nicht gewachsen bist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2018 22:37
(@alfi1984xyz)
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Es gab damals Vorwürfe seitens KM was den Alkohol angeht.
Dies aber alles unbegründet und ohne irgendwelche Bestätigungen.
Soviel dazu.... Es handelt sich hier um bloße Unterstellungen.
Vor Gericht dann eben die Idee inkl. Beschluss ersteinmal durch meine Eltern begleiteten Umgang zu haben.....

Dass Sie allerdings sich immer und immer wieder darauf stützt und keinerlei Einvernehmliche Änderungen machbar sind.. Bleibt mir nichts weiter übrig wie wieder übers Gericht zu gehen und dort unbetreuten Umgang einzuklagen.

Mir kommt es aktuell so vor, und das meine ich ernst, dass hier aus trotz versucht wird, Steine in den Weg zu legen

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Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 10:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

steht da Beschluss oder Vergleich?

Sophie

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Geschrieben : 19.12.2018 11:21
(@alfi1984xyz)
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Kann ich heute abend nochmals genau schauen.
Was ist der Unterschied?

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Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 11:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein Beschluss ist eine Anordnung durch das Gericht. Ein Vergleich ist eine Einigung, ohne dass dies Gericht viel damit zu tun hat... es ist eine teure Dokumentation.
Vergleiche lassen sich schwerer abändern, da man sich ja "freiwillig" darauf geeinigt habe.

In Deinem Fall gehe ich von einem Vergleich aus, da durch Beschluss Deine Eltern nicht zu einer Umgangsbegleitung verpflichtet werden können. Weiterhin wäre es dann auch so, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht während des Umganges auf Deine Eltern übertragen ist und Deine Ex keine Handhabe hat, irgendwas in dieser Zeit zu bestimmen.

Aber, und auch dies ist eine Tatsache, ein begleiteter Umgang ist immer nur vorüber gehend. Niemals auf Dauer angelegt.

Du wirst um eine neuerliche Klage über den Umgang nicht herumkommen. Und dann solltest Du eine feste Regelung mit Zeiten vorschlagen, auch für Ferien/Urlaube, Feiertage und Geburtstage, mache eine Excelliste mit allen Daten darin, und ruhig ein wenig mehr fordern, da sie immer versuchen dich runter zu drücken.
Diese dann mit Ordnungsmitteln beschliessen lassen und dann ist das Ding in Zement gegossen!

Warum Deine KM so etwas macht? Keine Ahnung, habe ich schon oft gehört, aber eine belastbare Begründung habe ich nie erhalten. Vielleicht Eifersucht? Unverarbeitete Enttäuschungen? Keine Ahnung. Aber das kann Dir auch egal sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 11:53