Hallo liebe Forenmitglieder,
meine Ex (hat ASR und ABR) hat jetzt - nachdem sie 500km einfach weggezogen ist und ich Antrag auf ABR gestellt habe etc - verlauten lassen, dass sie begleiteten Umgang möchte, weil sie mir vorerst nicht mehr begegnen möchte, um ihr Studium abschließen zu können. Sie meint, das alles stresse sie zu sehr, weil die Kommunikation zu schlecht zwischen uns sei, aber sie wolle mir den Umgang ja nicht verwehren, sondern die Sache einfach so abgeben, dass wir uns nicht mehr über den Weg laufen müssen. Sie geht mir eigentlich auch auf die Nerven, ich will sie nicht sehen müssen, aber da der BU noch seltener stattfindet als bisher der Umgang unter Organisation meiner Ex, sehe ich unsere Kleine ja dann noch schwieriger und seltener. Darum bin ich gegen den BU und will es weiter über die Ex ertragen. Kommt sie mit BU vor Gericht im neuen Verfahren durch? Was soll ich machen?
Schönen Abend,
der Umgangsvater
Hallo,
das hängt davon ab, was sie alles vorträgt und dir anhängt.
Aber nur weil man sich nervt, muss es nicht iwrklich BU geben. Man kann auch eine konfliktfreie Übergabe in der KiTa oder im JA ausmachen, ohne dass anschließend so ein besch... Menschenkenner dieser Behörde dabei ist. Verwandte oder Freunde tun´s natürlich auch.
Die will einen Keil zwischen euch hauen, wenn sie nur das Komplizierteste will.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Danke für deine Antwort. Die Kleine ist gerade 1 Jahr alt geworden und noch nicht in der KiTa. Da haben wir eine Schnittstelle weniger, wo man die Übergabe machen könnte.
Gruß,
Umgangsvater
Hallo,
wahrscheinlich ist sie auf die Idee gekommen, weil ich bei einem ersten Mediationsversuch vor ein paar Wochen erwähnt habe, dass ich das gerne hätte. Ich habe mich in der Mediation aber am gleichen Tag noch dagegen entschieden. Sie hatte es letztes Jahr schon einmal beim JA beantragt, aber die gingen nicht auf sie ein. Sie ließ es dann und gab nach und ließ mich in ihre Wohnung kommen. Aber jetzt scheint sie ernst zu machen...
Milan, warum würdest du mir raten, mich dagegn vehement zu wehren? Was erwartet mich da alles?
Gruß,
Umgangsvater
Betreuter Umgang ist ständige Anwesenheit irgendwelcher Besserwisser. Außerdem meist nur für eine verschwindend geringe Zeit. Das tut man sich und dem Kind besser nicht an. Väter sind schließlich keine Verbrecher, und Mütter schon gar keine Heiligen.
Versuch das mithilfe von Freunden oder Verwandten zu regeln. Wird ja wohl irgendjemanden geben, zu bem deine Ex das Kind bringen kann oder der es bei ihr abholt, oder?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
wir sind ja noch in der Umgangsanbahnung und fangen gerade erst mit der Steigerung außerhalb der Wohnung der KM an. Da kann ich die Kleine auch nicht einfach ein paar Stunden mitnehmen. Bisher soll das maximal eine Stunde ermöglicht werden - laut Gerichtsvergleich. Und da die KM erst umgezogen ist, sind da auch weder von ihr noch mir Bekannte, die bei dem Ganzen mitspielen könnten. Man müsste es über das JA oder einen Verein oder so laufen lassen.
Gruß,
Umgangsvater
Die KM findet es auch schlimm, dass ich immer wieder sage, dass ich die Kleine drei Stunden mitnehmen will. Sie beharrt auf den gerichtlichen Vergleich und will daran festhalten. Aber na klar versuche ich, das Ganze zu beschleunigen, und hoffe, dass sie schneller nachgibt, wenn ich sie darauf regelmäßig anspreche. Aber sie nervt das wohl. Wenn ich aber nichts sage, befürchte ich, dass ich in einem Jahr immer noch den Umgang in ihrer Wohnung machen muss.
Gruß,
Umgangsvater
Moin!
Milan, warum würdest du mir raten, mich dagegn vehement zu wehren? Was erwartet mich da alles?
Dich erwartet dort ein Spielzimmer mit Sitzecke, eine abgeschlossene Türe und ein Bewacher, der mit Dir im Raum sitzt und Dich überwacht.
http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-110.html
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein JA auf einen BU einlässt, nur weil die KM den KV nicht mehr sehen möchte.
Vorsicht! Viele Sachbearbeiter befürworten BU mit dem (oft scheinheiligen) Argument, dass so wenigstens sicher gestellt ist, dass KV und Kind sich sehen.
Aber das ist eine Perversion des BU. Denn BU ist nicht dafür da, umgangsvereitelnde Mütter bei ihrem Umgangsboykott zu unterstützen und so ihrer Ablehnung des Vaters zu frönen. BU ist dafür da um die Kids vor gewalttätigen Vätern zu schützen und ihnen trotzdem den Kontakt zu ihnen zu sichern. Oder zu verhindern, dass der Vater die Kids klaut und mit ihnen abhaut. Oder eine Annäherung zu erleichtern, nachdem sich Vater und Kind lange nicht gesehen haben. Für nichts anderes gibt es BU.
Du siehst - Du bist kein Kandidat für BU!
Greetz,
Milan
Hallo Umgangsvater,
Die KM findet es auch schlimm, dass ich immer wieder sage, dass ich die Kleine drei Stunden mitnehmen will. Sie beharrt auf den gerichtlichen Vergleich und will daran festhalten.
Ah, sie beharrt auf dem gerichtlichen Vergleich?!? Na das ist doch großartig für dich - denn in diesem gerichtlichen Vergleich steht ja offensichtlich nichts von der Notwendigkeit eines betreuten Umgangs drin, denn sonst würdet ihr das ja längst praktizieren.
Oh Mann. Manche Rosinenpickerinnen muss man wirklich mit der Nase darauf stoßen, dass jede Medaille zwei Seiten hat ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
vor Gericht wurde diskutiert, ob wir betreuten Umgang machen sollen. Das kam von meiner Seite. Die KM hat das nicht beantragt. Die Richterin meinte aber, das sei doch Unsinn, denn jetzt könne ich unser Kind ja öfter sehen als bei BU, da die KM den Umgang in der Wohnung zulässt. Darum habe ich auf BU verzichtet. Sonst stünde wohl BU im Vergleich.
Im Vergleich steht, der Umgang alleine mit mir soll langsam gesteigert werden. Ich sehe aber keinen Sinn darin, es langsam zu steigern. Wieso soll ich mein Kind nicht gleich die vollen drei Stunden mitnehmen? Es gab zwar eine Weile, in der ich mich nicht gekümmert habe, aber die letzten Monaten war ich ja wieder öfter da.
Gruß,
Umgangsvater
Hallo Umgangsvater,
vor Gericht wurde diskutiert, ob wir betreuten Umgang machen sollen. Das kam von meiner Seite.
Entschuldige bitte, wenn ich schreie, aber:
MACH!
DAS!
NIE!
WIEDER!!!!!
Trotzdem viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin!
Das kam von meiner Seite.
Sachen gibt´s ...
Ich sehe aber keinen Sinn darin, es langsam zu steigern.
Den Sinn liegt hier:
Im Vergleich steht, der Umgang alleine mit mir soll langsam gesteigert werden.
Der Sinn ändert aber auch nix. Auch wir Väter müssen uns an Vergleiche halten.
Du brauchst einen Weg um Umgang wahr zu nehmen - ohne, dass Exe und Du sonderlich viel miteinander zu tun habt.
Oder noch besser - Du findest einen Weg, wie Ihr zumindest soweit miteinander klar kommt, dass Ihr gemeinsam für Euer gemeinsames Kind gerade steht.
😉
Greetz,
Milan
Moin.
Oder noch besser - Du findest einen Weg, wie Ihr zumindest soweit miteinander klar kommt, dass Ihr gemeinsam für Euer gemeinsames Kind gerade steht.
😉
Das ist leichter gesagt als getan, wenn im Grunde beide Elternteile voreinander kapituliert haben und keine Aussichten mehr auf Besserung sehen. Im Moment sehe ich auch keine Chancen für Mediation etc.
Gruß,
Umgangsvater
Hallo Umgangsvater,
nur weil du gerade keine Möglichkeiten siehst heißt das nicht, dass es tatsächlich keine gibt. Manchmal geschehen Zeichen und Wunder und du solltest nichts unversucht lassen.
Wenn du einen guten Mediator kennst, mach einen Termin bei ihm und gebe diesen deiner Ex. Hoffe nicht darauf, dass sie ihn wahrnimmt, aber wer weiß?
Vielleicht merkt sie allein daran, dass du die Initiative für eine gütliche Einigung ergreifst, dass es dir wichtig ist und - mal ganz bös gesagt: unterschätze die weibliche Neugier nicht :wink:. Ich denke, sie wird dich bei diesem Termin nicht allein lassen.
Gruß pk