Notfall-Wochenende ...
 
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Notfall-Wochenende - eurer Ratschlag?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einspruch!

Eine Strick kann man aus Allem drehen. Aber ob es was bringt steht auf einem ganz anderem Blatt.

Bringst Du die Kinder zum Vater dann darfst Du Dir wohl sicher sein, dass 2 Tage später ein Anwaltsbrief mit irgendwelchen Vorwürfen deshalb kommt.

Grundsätzlich obliegt es aber der Mutter der Kinder, was in den Umgangszeiten passiert. Und als Inhaberin des GSR kann sie auch jederzeit eine andere Person damit beauftragen, die Kinder zu holen oder zu bringen.

Es ist nicht verboten, dass der soziale Vater die Kinder in seinem Auto transportiert. Insofern kann man das Srick drehen zwar versuchen, nur gelingen wird es nicht.
Ein entsprechenden Anwaltsbrief kann man getrost "ingorieren".
Und was passiert, obliegt grundsätzlich dem, der die Kinder gerade in seiner Obhut hat.
Das gilt bis zur Übergabe. Und solange sie im Fischtrawler des TO sitzen, sind sie eben noch in Obhut seiner LG und die hat das Recht die Fahrt an ihn zu delegieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2012 14:25
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin und eine letzte Nachfrage:
Wenn ich nun die Kinder in meinem Fischkutter (denn von Trawler kann keine Rede sein ;-)) zum WE des KV gebracht werden, benötige ich dann diese Delegierung in schriftlicher Form?
Mag kleinkariert klingen...

Und, speziell an Martin:
Du hast recht, sehr recht mit dem Sprung über den eigenen Schatten und Schlussstrich ziehen.
Wir arbeiten daran.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2012 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Genausowenig, wie seine Freundin ein Zertifikat bräuchte, wenn sie die Kinder durch die Gegend fährt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2012 14:52
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein.
Genausowenig, wie seine Freundin ein Zertifikat bräuchte, wenn sie die Kinder durch die Gegend fährt.

aber ein gültiger Führerschein darf schon sein  😉

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2012 15:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber ein gültiger Führerschein darf schon sein  😉

der sollte als vorhanden vorausgesetzt werden. Hier irgendwas "belegen" zu wollen gibt einem anderen Menschen eine Form von Macht, die leicht missverstanden werden kann. Was kommt dann als nächstes? Alkoholtest? Unterhosenkontrolle?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2012 15:25
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Forum,

danke für kritische Gedanken und Hilfestellung.
Bevor nun unnötig Zeit für wichtigere Fragestellungen verloren geht, schliesse ich mal schnell.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2012 15:32
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

bb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2012 15:33
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