N´Abend allerseits,
vorab folgende Infos zu meinen Fragen:
Trennung war vor 2 Jahren. Kind ist mittlerweile fast vier Jahre und somit im Kindergarten. Der regelmäßiger Umgang wurde damals mit dem Jugendamt in einer Elternvereinbarung geregelt, die auch funktioniert. Urlaub wurde allerdings nicht geregelt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bzgl Urlaub klappte es dann eigentlich auch gut. Mittlerweile sind wir dann auch bei 10 Tagen am Stück angekommen. Wenn es um Urlaub ging, war dieser meistens in der Schulferien oder Kindergartenfreie Zeit. Es kam jedoch auch vor, und das von beiden Seiten, dass Urlaube während der Kindergartenzeit durchgeführt wurden. Es ist auch gerade mal 2 Monate her, dass KM mit das Kind freiwillig für 5 Tage (über Karneval) angeboten hat, was ich natürlich angenommen habe. Ankündigung durch KM wenige Tage vorher.
Ich habe meine Urlaube mal weit vorher (6 Monate) angekündigt, mal aber auch nur 6 Wochen vorher. KM hingegen hat ihre Flugreisen meist wenige Tage vorher angekündigt. Habe das auch nicht weiter kommentiert, da es nicht in meine Umgangszeiten fiel.
Nun geht es um Ostern:
Heute per Mail angekündigt, das ich Kind regulär von Gründonnerstag bis Ostersonntag habe. Um KM jedoch auch Zeit an Ostern einzuräumen habe ich vorgeschlagen Kind erst Ostersonntag bis darauf die Woche Sonntag zu nehmen, da ja auch Ferienzeit wäre und mir die Hälfte zustehen würde.
Daraufhin ging der Palaver los ....warum sollte sie auf ihr Wochenende (also das WE nach Ostern) verzichten....ich wäre nie flexibel...blabla
Dann habe ich vorgeschlagen, das ich Kind von Gründonnerstag bis darauf die Woche Freitag nehme
Antwort ....dann hat KM das Kind Ostern nicht....KM möchte Gespräch mit Jugendamt....aber getrennt, nicht gemeinsam...blabla
Warum die KM so reagiert: es macht den Anschein, das alle Themen (Zugewinn, TU und VA gehen), die KM beantragt hat, für sie nach hinten los gehen
Nun zu meinen Fragen:
Da der normale Umgang funktioniert, jedoch die Ferienabsprachen mittlerweile nicht funktioniert, gehen meine Überlegungen in Richtung gerichtliche Ferienregelung
a) zum Verfahren:
Kann man dieses Verfahren auch ohne Anwalt durchführen?
Macht das Sinn? oder ist davon eher abzuraten?
b) zur Ferienregelung:
Ich bin grundsätzlich der Ansicht, das Kindergarten gut für das Kind ist und versuche Urlaube auch in die Ferienzeiten und kindergartenfreien Zeiten zu legen. Im Kindergarten bietet es sicher aber nunmal auch an, auch ausserhalb der teuren Reisezeiten zu verreisen (bisher auch nur max eine Woche).
Gibt es neben der üblichen, hälftigen Ferienregelung und insbesondere während den Kindergartenjahren auch Regelungen, wie z.B. Urlaube ausserhalb der Ferienzeiten und kindergartenfreien Zeit müssen dem anderen Elternteil 6 Wochen vorher angekündigt werden?
Meine Gedanken gehen in die Richtung dann jeweils im Winter, Frühjahr, Sommer, Herbst jeweils eine Woche, orientiert an den Ferienzeiten, und die verbleibenden 2 Wochen flexibel zu nehmen.
Danke vorab und cheers, Cheers
Moin,
ja, das ist möglich. Ich habe seit kurzem einen Beschluss der explizit nur den Ferienumgang mit meinem Sohn regelt.
Ähnlich wie in deinem Fall funktionierte auch der bei uns der normale Wochenendumgang Freitag bis Sonntag, plus ein Tag unter der Woche.
Nur die Ferien hat KM mit Sohn bisher für sich alleine beansprucht.
lillimann
Du kannst natürlich den Ferienumgang übers Gericht regeln lassen.
Aber ob das Gericht 4 Wochern geplant und 2 Wochen flexibel ausurteilt würde ich bezweifeln. Das ginge dann nur ,wenn ihr beide einen Vergleich schließt.
Üblicherweise würde dann wohl eher in erste oder zweite Hälfte der Ferien (Schließtage) und das im Wechsel aufgeteilt werden. Dabei würde eben eine feste Anzahl an Ferienwochen festgelegt werden.
DU soltest dann auch gleich mitregeln, wie das in Zukunft beiden Schulferien geregelt werden soll. Bedenke dabei, dass hälftige Ferien mehr als nur 6 Wochen sind und das du eine entsprechende Betreuung einplanen musst, wenn du nicht genug Urlaub nehmen kannst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Cheers,
um nur kurz auf Deine Fragen zu antworten: Nein, Du brauchst keinen Anwalt für ein Umgangsverfahren. Ja, es ist anzuraten, wenn Du keine große
Erfahrung im Schriftverkehr mit Gerichten und Anwälten und vor Gericht hast. Es ist auch gut, jemanden zu haben, der verständliche Emotionen da raus
nehmen kann. Ich persönlich habe inzwischen zahlreiche Umgangsverfahren hinter mir und habe mir trotzdem immer wieder einen Anwalt genommen.
Separate Ferienregelung macht keinen Sinn. Entweder das ganze Paket oder gar nicht. Was machst Du, wenn, nachdem Du eine gerichtliche Ferienregelung
erstritten hast, Deine Ex beim normalen Umgang Ärger macht? Richtig, der Tanz geht von vorne los.
Vergiss zum jetzigen Zeitpunkt den Gerichtsweg. Das macht mehr kaputt, als Du Dir vorstellen kannst. Hast Du Dich mal damit beschäftigt, was da auf Dich
zukommen kann, wie gerichtliche Regelungen für Vierjährige da aussehen können?
Wie ist denn eigentlich der normale Umgang geregelt? Alle 14 Tage von Freitag - Sonntag? Mit Übernachtung bei Dir?
Versuche mit der Ex zu reden, sei flexibel und versuch eine Regelung, notfalls mittels Familienberatung hinzukriegen. Schlag Deiner Ex eine Mediation vor und
such eine kompetente Mediationsstelle raus, nun nicht unbedingt das JA. Das kann nichts entscheiden und ist oftmals mütterlastig.
Heute per Mail angekündigt, das ich Kind regulär von Gründonnerstag bis Ostersonntag habe. Um KM jedoch auch Zeit an Ostern einzuräumen habe ich vorgeschlagen
Kind erst Ostersonntag bis darauf die Woche Sonntag zu nehmen, da ja auch Ferienzeit wäre und mir die Hälfte zustehen würde.
Dieses "Steht-mir-zu-Ding" nervt schon, wenns stimmt. Dem Kind (also der KM) steht Kinsunterhalt zu. Ihm steht ferner zu, diesen titulieren zu lassen. Und ihm steht
der Umgang zu beiden Elternteilen zu. Dir steht aber nicht die hälftige Ferienzeit zu. Das ist Unsinn. Es gibt im BGB nur einen Paragraphen, der den Umgang betrifft und
das ist §1684. Und der heißt treffendeweise "Umgang des Kindes mit den Eltern". Ich zitiere mal Satz (1):
"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. "
Du verstehst die Gewichtung? Und so und nichts anders sollte von Dir gegenüber der Mutter und allen Stellen, mit denen Du mal zu tun haben wirst, Deine Argumentation
kommuniziert werden. Aus Sicht des Kindes und nicht aufgrund Deines vermeintlichen Anspruches "Es wäre doch schön, wenn mein Kind auch mal mit mir einen längeren
Urlaub erleben könnte, etc."
Genau aus diesem Grund, gibt es keine allgemeine Umgangsregelung und keine allgemeine Ferienregelung. Entweder die Eltern einigen sich einvernehmlich, oder ein Dritter
(Gericht) entscheidet. Wie ein Gericht entscheidet, ist nicht vorauszusagen, da es an dem (vermeintlichen) Kindeswohl orientiert, eine konkrete Einzelfallentscheidung trifft.
LG,
Mux
Moin.
In Ergänzung zu den Vorschreibern:
Da ihr ja offenbar noch sowas wie eine Gesprächsgrundlage habt, würde ich das Gespräch beim JA suchen. Idealerweise aber nur gemeinsam. Und da würde ich dann erneut auf eine Elternvereinbarung dringen, die dann für 1 Jahr den Urlaub regelt.
Mach dem JA doch deutlich, dass getrennte Gespräche Unsinn sind und das JA die KM doch bitte zu einem gemeinsamen Gespräch einladen soll.
Ein Gerichtsverfahren würde ich nur als allerletztes Mittel ansehen da es euez Verhältnis doch extrem beschädigen würde.
Es ist immer besser, den Umgang selbst zu regeln als wenn dies ein Gericht macht.
Gruss
BP
Moin C.
Ich würde auch versuchen es zunächst ohne Gericht und eigentlich auch in einem ersten Schritt ohne externe Unterstützung zu regeln - ihr könnt ja offenkundig (noch) miteinander reden.
Auch würde ich losgelöst von jedwedem kurzfristigen Termindruck die Diskussion für eine allgemeine und langfristig gültige Ferienregelung starten - also an die Schulferien angeleht, denn damit werdet ihr Euch eh auseinandersetzen müssen und diese wird lfr von Nöten sein und Bestand haben.
Und dann kann eigentlich zweierlei passieren: Entweder KM meint, dass die (Schul-)Ferienregelung ja jetzt noch nicht greifen muss. Da kannst Du ihr Recht geben und für die kommenden 2(?) Jahre konkrete abweichende Regelungen vereinbaren - idealerweise anhand eines Kalenders. Oder aber selbst Deine Ideen ins Spiel bringen, à la wie schön, dass wir uns noch nicht sklavisch an die Schulferien halten müssen. Und mal schauen, wie sie darauf reagiert.
Solltest Du überhaupt nicht weiterkommen, dann sind sicherlich die nächsten Eskalationsstufen nötig: JA/ Mediation, später ggf. gerichtliche Festlegung. In diesen Fällen würde ich dann aber gleich auf eine Ferienregelung drängen, die auch in der Schulzeit Bestand haben kann - sonst hast Du das Theater zweimal. Flexibilität kann ein Richter nicht beschließen... Und außerdem hast Du mit dem Schulferienkalender eine unbestechliche Vorgabe wann Ferien sind.
Gruß, toto
Ich habe eigentlich den Eindruck dass ihr das mit Ostern schlicht zu kurzfristig war und sie davon genervt ist. So überraschend kommen die Ferien ja nun auch wieder nicht. Außerdem hat sie ja den Ostermontag, also erscheint ihr die Begründung möglicherweise fadenscheinig.
Andererseits finde ich es verfrüht, bei einem Kind, das noch 2,5 Jahre in den Kita geht, über Schulferienregelungen zu diskutieren.
Ich würde über Urlaub diskutieren. Über Kita-Schließzeiten. Also über reale Probleme. Im Grunde ist keine Mutter scharf drauf, sich vier Wochen Zwangsurlaub während der Schließzeiten zu nehmen, zumal in Urlaub fahren da am teuersten ist.
Danke bisher für eure Meinungen.
Es gab bisher 2 gemeinsame Gespräche mit dem Jugendamt. Ich bin mit dem Jugendamt auch soweit zufrieden. Die Dame findet es sogar positiv, das ich an der Umgangsvereinbarung arbeiten möchte, die vor 2 Jahren aufgesetzt wurde und überarbeitungswürdig ist, da Fereinregelung fehlt. Den Inhalt der damaligen und jetzt noch gültigen Vereinbarung fand KM damals schon nicht gut, da ich mehr rausholen konnte als üblich. Jugendamtsmitarbeiterin und ich sind uns einig, dass es sogar Sinn macht, sich 2 mal im Jahr mit KM zusammenzusetzen und zu schauen ob die Vereinbarung noch passt.
Leider spielt KM nicht mit, zuletzt hat sie einen Termin Anfang Januar erst zugesagt und dann wieder abgesagt. Zum wiederholten Male.
Meine selbst erstellte neue Umgangsvereinbarung, die 90% dessen entspricht, was wir seit 2 Jahre leben, wurde von KM als "absurd" beurteilt.
Regelmäßiger Umgang ist 14 tägig. Ein WE von Donnerstag bis Sonntag und das andere von Freitag bis Sonntag. Der Donnerstag fungiert als Großelterntag (meinserseite). Funktioniert einwandfrei. Wie gesagt, Urlaubsabsprachen bisher auch.
Gespräche bzw. Emails enden derzeit von ihr aus mit A...loch und kranker Mensch, also so gut ist die Gesprächsgrundlage nicht, liegt aber mit Sicherheit an der Situation mit Zugewinn, TU und VA, wie oben beschrieben.
Habe die Mail schon aus Sicht der Kindes geschrieben, nur hier anders formuliert.
KM äußert, dass wenn das Kind eine Woche bei mir ist, ihr Wochenende mit dem Kind ausfällt.
Da kann ich aber doch nichts für
KM äußert, dass wenn das Kind eine Woche bei mir ist, ihr Wochenende mit dem Kind ausfällt.
Da kann ich aber doch nichts für
Ja - Ferienumgang überlagert den regulären WE-Rhythmus. D.h. es fällt nicht nur ihr Wochenende aus, sondern in ihren Ferienzeiten auch Dein WE-Umgang.
Toto
Ja - Ferienumgang überlagert den regulären WE-Rhythmus. D.h. es fällt nicht nur ihr Wochenende aus, sondern in ihren Ferienzeiten auch Dein WE-Umgang.
Toto
Mir ist das klar.
Auch das es mich betreffen kann, was bisher aber nicht vorgekommen ist, da KM nur in "ihrer" Umgangszeit Urlaub gemacht hat. Da brauch sie mich ja vorab nicht drüber zu informieren.
Mir ist das klar.
Auch das es mich betreffen kann, was bisher aber nicht vorgekommen ist, da KM nur in "ihrer" Umgangszeit Urlaub gemacht hat. Da brauch sie mich ja vorab nicht drüber zu informieren.
na, dann weißt Du ja, wo es bei ihr her kommt: ihr reichen offensichtlich zur Zeit die max 11 zusammenhängenden Tage ihrer Betreuungszeit um Urlaub zu machen. Insofern hat sie kein Interesse, Dir mehr Tage zu zu gestehen, vermutlich würde es für sie sogar noch komplizierter werden, wenn sie sich plötzlich im Sommer einmal 3 Wochen und Wochenenden lang am Stück ums Kind kümmern muss, da es ja ihre Ferienzeit ist... :knockout:
Deswegen im ersten Schritt sie auf die Vorteile hinweisen: lfr. Planungssicherheit auch für sie, zusammenhängende Ferien/ Urlaube sind gut fürs Kind, ... Und da Du ja offensichtlich auch das JA im Boot hast, weißt Du ja, wie es in der nä. Runde weitergeht. Insofern kannst Du den nächsten Runden recht gelassen entgegen sehen, da spätestens bei Gericht so eine "Standard-Ferienregelung" eigentlich kein größeres Problem werden sollte.
Vielleicht ist die zeitliche Nähe mit den anderen Themen gerade ungünstig? Klar, eigentlich nicht Dein Problem. Aber wenn es die "Verhandlungen" zum Ferienumgang erschwert, dann doch wieder.
Ich würde nachwievor kleine Schritte machen, auf eine lfr., schiedlich friedliche Lösung hinarbeiten (ist viel wichtiger als die nä. Sommerferien)
toto
Ganz ehrlich gesagt, geht es ihr nicht um das Kind.
Sie verbringt die wenigste Zeit mit Kind.
Da die finanziellen Druckmittel nicht mehr greifen, wirds halt jetzt übers Kind gemacht.
ja okay.
Aber dann erarbeite doch einen konkreten(!) Vorschlag, versuch den mit ihr zu besprechen (auch wenn es vermutlich aussichtslos ist) und gehe in einem nä. Schritt auf das JA zu, mit dem Hinweis, Du hast einen ausgearbeiteten, ausgewogenen Vorschlag und wenn auch das nicht hilft, dann eben zu Gericht.
toto
Okay, ich werde es auf diesem Weg nochmal probieren.
Danke euch
Moin Cheers
Regelmäßiger Umgang ist 14 tägig. Ein WE von Donnerstag bis Sonntag und das andere von Freitag bis Sonntag. Der Donnerstag fungiert als Großelterntag (meinserseite). Funktioniert einwandfrei. Wie gesagt, Urlaubsabsprachen bisher auch.
Das ist sehr, sehr gut und vor Gericht für ein vierjähriges Kind gegen den Willen der Mutter kaum durchzusetzen. Auch mit den Ferien verhält es sich ähnlich.
Insofern kannst Du den nächsten Runden recht gelassen entgegen sehen, da spätestens bei Gericht so eine "Standard-Ferienregelung" eigentlich kein größeres Problem werden sollte.
Hier möchte ich korrigieren. Es kann ein richtiges Riesenproblem werden, wenn die Mutter nicht will. Und dies ist ja bei einer gerichtlichen Durchsetzung nun meistens der Fall. Bis vor kurzem ging
noch die Rechtsprechung davon aus, dass Übernachtungen von unter Dreijährigen beim Umgangselternteil gar nicht geht, und frühstens im Schulalter möglich sind. Das hat sich ein wenig
gewandelt, aber hälftige Ferien (bei the way welche: Schulferien? Hälftige Ferien würden ca. 6 Wochen für eine Vierjährige bedeuten!) ein Selbstläufer? Ich glaube kaum.
Zur Zeit hänge ich in einem Umgangsverfahren, wo ich diesen "Selbstläufer" für meinen 10jährigen Sohn durchsetzen will und auch eine erweiterten Wochenendumgang.
Das Verfahren läuft seit Feb. 2013, die Richterin beschließt nicht, und wenn endlich, wird es wohl für mich nicht das erhoffte Resultat haben.
Ich habe meine Urlaube mal weit vorher (6 Monate) angekündigt, mal aber auch nur 6 Wochen vorher. KM hingegen hat ihre Flugreisen meist wenige Tage vorher angekündigt. Habe das auch nicht weiter kommentiert, da es nicht in meine Umgangszeiten fiel.
Nun geht es um Ostern:
Heute per Mail angekündigt, das ich Kind regulär von Gründonnerstag bis Ostersonntag habe. Um KM jedoch auch Zeit an Ostern einzuräumen habe ich vorgeschlagen Kind erst Ostersonntag bis darauf die Woche Sonntag zu nehmen, da ja auch Ferienzeit wäre und mir die Hälfte zustehen würde.
Dies hier versteh ich auch nicht ganz, von langer Ankündigung kann hier ja nicht die Rede sein, die Osterferien gehen teilweise schon diese Woche los.
LG,
Mux
aber hälftige Ferien (bei the way welche: Schulferien? Hälftige Ferien würden ca. 6 Wochen für eine Vierjährige bedeuten!)
Auch würde ich losgelöst von jedwedem kurzfristigen Termindruck die Diskussion für eine allgemeine und langfristig gültige Ferienregelung starten - also an die Schulferien angeleht, denn damit werdet ihr Euch eh auseinandersetzen müssen und diese wird lfr von Nöten sein und Bestand haben.
Ich glaube nicht, dass man für die "Übergangslösung" bis zur Einschulung gerichtlich etwas durchsetzen sollte, was dann nach kurzer Zeit wieder über den Haufen geworfen wird. Die hälftige "Standard-Ferienregelung" war aufs Schulkind bezogen, wobei ich nicht keine Gründe erkenne, warum längere Ferienblöcke (in Anlehnung) bei diesem KiGa-/ Vorschulkind von einem Richter kritisch gesehen werden sollte, da mehrtägige Umgänge ja bereits gelebt werden.
toto
Hi,
Heute per Mail angekündigt, das ich Kind regulär von Gründonnerstag bis Ostersonntag habe. Um KM jedoch auch Zeit an Ostern einzuräumen habe ich vorgeschlagen Kind erst Ostersonntag bis darauf die Woche Sonntag zu nehmen, da ja auch Ferienzeit wäre und mir die Hälfte zustehen würde.
Hm, also regulär wäre das Kind am Ostermontag bei der KM, das WE von Karfreitag bis Ostersonntag bei dir.
Du schlägst also der KM vor, dass sie das Kind an Karfreitag und Ostersamstag hat und du dann von Ostersonntag bis zum nächsten Sonntag.
Ich denke das du das dir sehr kurzfristig überlegt hast. Vielleicht hat die KM ja für Ostersonntag schon was geplant. Grade solche Tage bieten sich ja oft als Familienevents oder Feiern im Freundeskreis an.
Normalerweise würde auch geteilt. Ostersonntag der eine Elternteil, Ostermontag der andere. Ebenso Weihnachten. Heiligabend der eine, 1 oder 2. Feiertag der andere und alles jährlich im Wechsel.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Aufgrund meines letzten Versuchs die vorhandene Umgangsregelung zu überarbeiten, kam von KM der Wunsch den Umgang lieber flexibel zu gestalten. Also z.B. mal zu tauschen von Freitag bis Sonntag auf Samstag bis Montag.
Das wollte ich aber wiederum nicht, da sie dann die Möglichkeit hat heute hü und morgen hott zu sagen.
Daher ist es mein Wunsch, eine feste Regelung zu haben, vor allem für das Kind, und davon evtl. das ein oder andere mal abzuweichen.
Wir sind seit 2 Jahren getrennt. Beide Jahre war Kind über Weihnachten die Feiertage bei KM und anschließend eine Woche bei mir über Sylvester. Letztes Jahr Ostern haben wir uns darauf geeinigt, dass Kind ab Ostermontag bis danach den Sonntag bei mir ist.
Sie kann den Ostersonntag nicht verplant haben, denn nach dem 14 Tage Rhythmus ist das Kind an dem Tag bei mir. Sie kann den Ostermontag verplant haben, aber kann man das nicht einfach sagen, dann hätte ich ihr auch den Dienstag zur Abholung vorgeschlagen.
Ich versuche schon alternativen zu bieten, aber bei Kopf-in-den-Sand-steck-Mentalität hilft scheinbar alles nix.
Naja, werde morgen mit dem JA in Kontakt treten.
Ach Mensch, Du wunderst Dich??
kam von KM der Wunsch den Umgang lieber flexibel zu gestalten. Also z.B. mal zu tauschen von Freitag bis Sonntag auf Samstag bis Montag.
Das wollte ich aber wiederum nicht
und dann das
Um KM jedoch auch Zeit an Ostern einzuräumen habe ich vorgeschlagen Kind erst Ostersonntag bis darauf die Woche Sonntag zu nehmen, da ja auch Ferienzeit wäre und mir die Hälfte zustehen würde.
Daraufhin ging der Palaver los ....warum sollte sie auf ihr Wochenende (also das WE nach Ostern) verzichten....ich wäre nie flexibel...blabla
Dann habe ich vorgeschlagen, das ich Kind von Gründonnerstag bis darauf die Woche Freitag nehme
Antwort ....dann hat KM das Kind Ostern nicht....KM möchte Gespräch mit Jugendamt....aber getrennt, nicht gemeinsam...blabla
Man (und vorallem Du) musst die Gründe der KM nicht verstehen - aber auf mich wirkt das wie eine einfache Retour-Kutsche, da Du beim vorhergehden Mal ihrem Wunsch nach Flexibilität nicht nachgekommen bist...
Was ihr braucht ist eine glasklare Regelung. Dann kann man sicherlich immer mal wieder versuchen etwas Flexibilität reinzubringen, aber man darf auch nicht beleidigt sein, wenn der andere dies mit oder ohne oder mit falschen Begründungen ablehnt...
Naja, werde morgen mit dem JA in Kontakt treten.
Ich rate Dir nochmals dazu, zunächst anhand eines klaren Vorschlags die Abstimmung mit der KM zu versuchen. Und zwar nicht jetzt und morgen, da kommt dann die Emotionalität bzgl. der Osteranfrage wieder rein, sondern wenn sich der Pulverdampf gelegt hat.
Viel erfolg, Toto