Hallo,
vorneweg: ich befinde mich mit meiner Noch-Frau/ der Kindsmutter kurz vor der Scheidung, unser Sohn ist 8 Jahre alt und er lebt bei seiner Mutter. Bei mir ist er im Schnitt jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien.
Wenige Monate nach der Trennung haben KM und ich vereinbart, dass wir zu öffentliche Veranstaltungen unseres Sohn besuchen können, auch wenn er an diesem Tag beim anderen Elternteil ist. An den Geburtstag habe ich bei dieser Vereinbarung gar nicht gedacht, da es für mich eigentlich selbstverständlich war, dass wir beide unseren Sohn an seinem besonderen Tag sehen sollten.
Nun wurde mir zunächst verweigert, ihn an seinem Geburtstag zu sehen. Auch ein Treffen an einem öffentlichen Ort war nicht ok, weil sie das noch nicht könne. Die Erziehungsberatungstelle hat die sogar befürwortet, weil ihr das nicht zuzumuten wäre. (Es gab zwischen uns übrigens nie Gewalt.) Ich habe dies geschluckt und auf seine Zeit am WE danach bei mir gewartet, fand es aber ... nennen wir es "nicht ok".
Nun möchte die KM zukünftig verbieten, dass ich Fußballspiele meines Sohnes besuche. Sie habe dies auch mit der EB so besprochen. Ich sagte ihr, dass dies für mich nicht akzeptabel ist und nur weil sie es mit wem ohne mich bespricht dies so für mich nicht vom Tisch ist.
Nun meine Frage: habe ich ein Recht, diese Tage/Termine meines Sohnes zu besuchen. Oder besser/wichtiger: Hat mein Sohn nicht das Recht/ist es nicht zu seinem Wohl, wenn ich im Rahmen meiner Möglichkeiten (Schichtarbeit) an diesen Tagen/Terminen teilnehme?
Ich weiß, dass der betreuende Elternteil an so einem Tag das Gestaltungsrecht hat. Aber kann man mich davon "aussperren"?
Schon mal vielen Dank.
Hallo,
ein Fußballplatz ist öffentlicher Raum und da darfst du dich selbstverständlich ohne ihr Einverständnis aufhalten. Gleiches gilt für schulische Veranstaltungen.
Das mit dem Geburtstag ist eine Frage, die ihr in der Umgangsregelung aufnehmen solltet, wie Feiertagsregelungen, Ferienaufteilung und bspw. was ist bei Omas Geburtstag, wenn das Kind gerade beim anderen Elternteil ist. Oder deinem eigenen.
Der EB solltest du Grenzen aufzeigen. Du willst Umgang mit dem Kind und nicht der Ex. Wenn sie dich nicht erträgt, kann SIE gern die Konsequenzen ziehen und gehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
wenn sich die EB soweit aus dem Fenster lehnt, dann kann sie nicht sonderlich professionell agieren. Nur aufgrund von einer Mitteilung solche Aussagen zu treffen ... aber, dies hat auch nur die KM mittgeteilt, nicht die EB selber ... von daher hat diese es vielleicht auch garnicht so gesagt.
Zum Geburtstag.
Ja, meist ist es ja doch so, dass der Geburtstag beim BET verbracht wird. Daher vielleicht keinen Kampf aufnehmen und einfach immer das WE danach den Geburtstag zelebrieren... Manche Kämpfe lohnen sich nicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
was den Geburtstag angeht, da kannst du vermutlich nichts machen. Aber die meisten Kinder finden zwei Feiern auch toll. Da würde ich mich nicht ärgern.
Was die öffentlichen Veranstaltungen angeht, den Besuch kann die KM dir nicht verbieten.
Und wenn euer Kind damit kein Problem hat würde ich mir dann das ein oder andere Spiel anschauen. Zumal ein Teil ja auch auf deine Umgangswochenden fallen wird.
Aber unabhängig davon kannst du dich jederzeit an einem öffentlichen Ort aufhalten. Und die KM freundlich grüßen.
Ich würde auch ein Besuch mit Sohnemann zu einem Fußballspiel eines guten Vereins in der Nähe mal planen, damit er die Atmosphäre mitbekommt und etwas tolles mit Papa macht (Männertag), wo sein Hobby eine große Rolle spielt.
Sophie
Moin,
Kindergeburtstage lassen sich auch wunderbar mit beiden Elternteilen / neuen Partnern feiern wenn sie auf "neutralem Boden" durchgeführt werden. Hier kommt es natürlich auf Mitarbeit von beiden Seiten an.
Dann bieten sich aber gerade z.B. Indoor-Spielplätze mit ihren Möglichkeiten zur Ausrichtung von Geburtstagsfeiern sehr an. Also vielleicht mal eine Idee für Dich.
Ansonsten solltest Du natürlich zu wichtigen Events Eures Sohnes präsent sein. Hier gibt es aber aus meiner Sicht auch eine Grenze. Wenn es nicht Dein Umgangswochenende ist musst Du aus meiner Sicht nicht bei jedem Fussballspiel auftauchen, welches die KM mit ihm besucht. Das kannst Du dann an Deinem Umgangswochenende machen. Hier geht es immer auch um Respekt gegenüber der Umgangsgestaltung des jeweiligen Elternteils - was natürlich von beiden Seiten geachtet werden muss. Gruß INgo
Danke für die Rückmeldungen.
Hallo,
ein Fußballplatz ist öffentlicher Raum und da darfst du dich selbstverständlich ohne ihr Einverständnis aufhalten. Gleiches gilt für schulische Veranstaltungen.
Das mit dem Geburtstag ist eine Frage, die ihr in der Umgangsregelung aufnehmen solltet, wie Feiertagsregelungen, Ferienaufteilung und bspw. was ist bei Omas Geburtstag, wenn das Kind gerade beim anderen Elternteil ist. Oder deinem eigenen.
Der EB solltest du Grenzen aufzeigen. Du willst Umgang mit dem Kind und nicht der Ex. Wenn sie dich nicht erträgt, kann SIE gern die Konsequenzen ziehen und gehen.
LG LBM
Das traurige ist, die EB ist Leitung der EB-Stelle des Jugendamtes. (Und es ist leider auch bekannt, dass diese Beratungsstelle sehr "mutterfreundlich" berät. Nur wusste ich das davor nicht, sonst wär ich zur KJF o.ä. Es geht hier nicht nur um meinen Willen, ich habe ihr bereits 2 DinA4 Steiten zukommen lassen, was da alles falsch läuft....)
Moin,
wenn sich die EB soweit aus dem Fenster lehnt, dann kann sie nicht sonderlich professionell agieren. Nur aufgrund von einer Mitteilung solche Aussagen zu treffen ... aber, dies hat auch nur die KM mittgeteilt, nicht die EB selber ... von daher hat diese es vielleicht auch garnicht so gesagt.
Zum Geburtstag.
Ja, meist ist es ja doch so, dass der Geburtstag beim BET verbracht wird. Daher vielleicht keinen Kampf aufnehmen und einfach immer das WE danach den Geburtstag zelebrieren... Manche Kämpfe lohnen sich nicht.Gruß
Kasper
Richtig, daher habe ich es diesmal geschluckt. Das Problem ist dass es halt immer mehr aussperren wird.
Hallo,
was den Geburtstag angeht, da kannst du vermutlich nichts machen. Aber die meisten Kinder finden zwei Feiern auch toll. Da würde ich mich nicht ärgern.
Was die öffentlichen Veranstaltungen angeht, den Besuch kann die KM dir nicht verbieten.
Und wenn euer Kind damit kein Problem hat würde ich mir dann das ein oder andere Spiel anschauen. Zumal ein Teil ja auch auf deine Umgangswochenden fallen wird.
Aber unabhängig davon kannst du dich jederzeit an einem öffentlichen Ort aufhalten. Und die KM freundlich grüßen.Ich würde auch ein Besuch mit Sohnemann zu einem Fußballspiel eines guten Vereins in der Nähe mal planen, damit er die Atmosphäre mitbekommt und etwas tolles mit Papa macht (Männertag), wo sein Hobby eine große Rolle spielt.
Sophie
Danke für die Tipps. Fußball schauen - generell nur schauen ohne Handeln - ist nicht so seins.
Klar sind Spiele auch an meinen WEs. An ihren muss ich eh meistens arbeiten. Aber wenn ich dann einmal alle 2 Monate doch kann sollte das eigentlich kein Problem darstellen. Es ist also eh eher selten. Das Prinzip ist das Problem.
Moin,
Kindergeburtstage lassen sich auch wunderbar mit beiden Elternteilen / neuen Partnern feiern wenn sie auf "neutralem Boden" durchgeführt werden. Hier kommt es natürlich auf Mitarbeit von beiden Seiten an.
Dann bieten sich aber gerade z.B. Indoor-Spielplätze mit ihren Möglichkeiten zur Ausrichtung von Geburtstagsfeiern sehr an. Also vielleicht mal eine Idee für Dich.
Ansonsten solltest Du natürlich zu wichtigen Events Eures Sohnes präsent sein. Hier gibt es aber aus meiner Sicht auch eine Grenze. Wenn es nicht Dein Umgangswochenende ist musst Du aus meiner Sicht nicht bei jedem Fussballspiel auftauchen, welches die KM mit ihm besucht. Das kannst Du dann an Deinem Umgangswochenende machen. Hier geht es immer auch um Respekt gegenüber der Umgangsgestaltung des jeweiligen Elternteils - was natürlich von beiden Seiten geachtet werden muss. Gruß INgo
Richtig. Nur leider "kann sie das mit den Geburtstagen halt nicht". Also dass wir da beide anwesend sind.
Zu an ihrem WE: mein Sohn will aber das ich dabei bin wenn ich kann. Es ist sein Wunsch. Und nur weil sie nicht drüber weg ist (übrigens hat sie sich getrennt) spielt alles andere keine Rolle.
Klar kann sie seine Zeit bei ihr an sich so planen/gestalten wie sie will und das ist zu respektieren. Aber wenn sie sich dafür entscheidet, dass sie mit ihm zu seinem Spiel geht, dann gibt es keinen Grund mir eine Anwesenheit zu verbieten.