Hallo, ich muss mir schon wieder mal Luft machen. Gerade hat mir meine Ex mitgeteilt, dass der Umgangstermin am Sonntag ausfällt. Ich habe ein Urteil indem steht, dass mein Sohn Sonntags von 9.30-17.00Uhr bei mir ist. Die Begründung der KM: sie sind zu einem Geburtstag eingeladen. Ersatztermin gibt es nicht, sie ist die Mutter und sie kann das entscheiden. Punkt.
Mein Sohn hatte am Mittwoch 2. Geburtstag, den wollten wir feiern.
An der Situation hat die JA- Mitarbeiterin großen Anteil. In den letzten Gesprächen hat sie mich als unreif und uninteressiert hingestellt und mir vorgeworfen immer gleich zum Gericht zu rennen. Die KM hat sie uneingeschränkt unterstützt und sogar das Gerichtsurteil in Frage gestellt. Laut ihren Worten wäre doch so ein Urteil nicht bindend und man könne doch trotzdem etwas anderes vereinbaren.
Jetzt überlege ich ob ich beim Gericht ein Ordnungsgeld beantrage, da es nicht der erste Termin ist der ausfällt, aber diesmal ist ja wohl die Begründung ein Witz. Bisher hat sie wenigstens Krankheit vorgeschoben aber nach dem Gespräch mit dem JA fallen alle Hemmungen.
Weiterhin bin ich jetzt so weit, dass ich mit der Frau vom JA nichts mehr besprechen möchte. Wir sollten noch einmal zu einem Gespräch, aber dazu bin ich nicht mehr bereit. Ich möchte der Frau vom JA nur noch schriftlich mitteilen, dass sie mit Ihrem Verhalten im Gespräch alles kaputt gemacht hat was ich mir mühsam über das Gericht erkämpft habe.
Muss ich den Termin wahrnehmen? Ich möchte die weiteren Schritte im Kampf um Umgang nur noch über Anwalt und Gericht klären lassen.
Danke für die Hilfe!
Willi
Gehst du nicht hin, zeigst du keine Kommunikationsbereitschaft und das ist sicherlich kein positiver Eindruck, den du dadurch vermittelst.
Ich würde hingehen, ganz sachlich erläutern, dass es ein Urteil gibt und dass dieses sehrwohl rechtsgültig ist. Desweiteren würde ich der Dame mitteilen, dass du gerne bereit bist auch darüber hinaus Vereinbarungen zu treffen, dass diese jedoch der Förderung des Umganges nicht im Wege stehen dürfen. Punkt.
Der Ex würde ich schriftlich mitteilen, dass du davon ausgehst, dass dein Kleiner am Sonntag von 09:30-17:00 Uhr, gemäß gerichtlich festgelegter Umgangsregelung, bei dir ist.
Was steht denn in dem Urteil, wie z.B. Ausfälle durch Krankheit zu handhaben sind? Ist dort festgelegt, dass diese per Attest nachgewiesen werden müssen oder dass du den Kleinen dann trotzdem selbst pflegen kannst, es sei denn er sei transportunfähig krank?
Ich kann dir nur raten das Urteil auch durchzusetzen und nicht gleich auf Umgang zu verzichten, wenn der Kleine mal krank ist. Einen Schnupfen kann der Kleine auch bei dir zu Hause im Bett auskurieren, deswegen würde ich nicht wertvolle Stunden hergeben, wenn nicht im Gerichtsurteil anders geregelt.
LG
das Schwarzwaldmädel
Hallo! Ich war bisher bei allen Gesprächen, selbst meine Eltern sind dort angetanzt. Bei der Tante vom JA tut Ex so, als würde ich mich nicht für mein Kind interessieren. Sie hat vor Gericht 2x verloren und sieht nun in der Frau vom JA eine Verbündete.
Im Urteil steht leider nichts vom Krankheitsfall, aber er ist ja nicht krank. Ein Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung steht aber drinn.
Gruß Willi
Hi
auf jeden Fall musst du aber morgen zum Abholtermin da hin, denke ich. Du kannst Ex ja noch mitteilen, dass du den Ausfall nicht dulden wirst. Erscheinst du nicht zum Abholen, wird sie sonst sagen, du wolltest ja nicht...
dazu werden sich sicher noch andere melden, wie man sowas am besten macht, ich hab ja (zum Glück) keine Erfahrungen damit.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo, sie hat gestern meine Eltern beim Einkaufen getroffen und ihnen mitgeteilt, dass sie am Sonntag zu einem Geburtstag eingeladen sind. Auf Nachfrage meiner Mutter zu einem Ausweichtermin sagte sie das müsse sie nicht, als Mutter steht es ihr frei einen Nachholtermin zu vereinbaren oder nicht.
Das ist alles auf dem Mist dieser JA-Tante gewachsen.
Schriftlich brauche ich nichts mehr zu machen, morgen ist Sonntag. Ich kann maximal noch eine SMS schicken, werde aber wie immer keine Antwort bekommen.
Gruß Willi
Moin, Jeanswilli!
Wenn Du ein Umgangsurteil hast, ist es sehr wichtig, dass auch Du es exakt einhälst.
Wenn man mal auf der Ebene der gerichtlichen Auseinandersetzung angelangt ist,
sollte man auch (zunächst) von abweichenden einvernehmlichen Regelungen absehen.
Zur JA-Tante: Lass die komplett raus. Die hat ja wohl den Schuss nicht mehr gehört.
Und nein, Du gehst da nicht mehr hin.
Der Mama machst Du ne klare Ansage: Ich hole das Kind wie im Umgangsurteil vorgesehen
dann und da ab. Solltest Du das Kind nicht herausgeben, werde ich ein Ordnungsgeld sowie
ggf. Schadensersatzforderungen gegen Dich gerichtlich durchsetzen.
Unbedingt - und zwar exakt wie im Umgangsurteil festgelegt - Zeit und Abholort einhalten und
am besten den Abholversuch dokumentieren (oder Zeuge hinzuziehen).
Besprich Dich auch noch mit Deinem Anwalt, was Du genau beachten musst, um anschließend
das Ordnungsgeld auch durchzusetzen. Und am wichtigsten: Tu es!!
Viel Glück,
Mux
Hi Mux, so in etwa hab ich das gedacht. Der JA-Tante schriftlich mitteilen dass die "Beratung" dazu geführt hat, dass der Umgang noch mehr boykottiert wird als vorher, der KM teile ich schriftlich (geht nur noch per SMS) mit, dass ich morgen früh den Jungen abhole. Anwalt fragen ist natürlich heute schwierig. Ich werde aber am Montag gleich einen Termin machen falls ich den Kleinen morgen nicht bekomme.
Geht auch Oma oder Opa als Zeuge? Wenn nicht frage ich einen Kumpel.
Gruß Willi
Hallo Willi,
der JA-Uschi teilst Du gar nix mehr schriftlich mit. Dein RA soll/kann die Haltung des JA in einer nächsten gerichtlichen Klärung verwerten. Aber DU schreibst da bitte nix mehr an die. Das geht nur nach hinten los und macht ja auch nicht mehr Sinn, als dass DU Dir Luft machst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM, ich hab doch noch gar nix geschrieben. Aber sie wird mich in den nächsten Tagen wieder zu einem lustigen Gespräch mit der KM einladen.
Bevor ich irgendwas mache gehe ich auf jeden Fall zum Anwalt.
Aber auf weitere Gespräche würde ich gern verzichten. JA- Tante wird dann wieder versuchen Gerichtstermin zu kippen, weil ich vorher nicht zur Beratung war.
Juhu, das wird lustig im Kampf um GSR.
Gruß Willi
Moin Willi,
auch ich kann Dir unbedingt raten, die gerichtliche Vereinbarung einzuhalten und durchzuziehen. Du glaubst gar nicht, wie schnell aus einem gutmütigen Einknicken Deinerseits ein diametral anderer Sachverhalt wird; beispielsweise "ich wollte eigentlich zu einem Geburtstag und hatte fest damit gerechnet, dass Jeanswilli unser Kind an diesem Tag im Rahmen des Regelumgangs betreut - aber wer nicht zur vereinbarten Abholung erschienen ist war er. Da sieht man mal, wie unzuverlässig er immer ist!"
Und ja: Eine solche Darstellung wird nicht wirklich hinterfragt, denn sie ist plausibel. Aber beim GSR-Antrag könnte sie Dir auf die Füsse fallen.
Merksatz: Eine gerichtlich ausgeurteilte Umgangsregelung zieht man auch unter allen Umständen durch; ein bei Boykott vorgesehenes Zwangsgeld beantragt man. Sonst hätte man den ganzen Käse auch bleiben lassen können. Nicht zuletzt: Als Mann und Vater wird man von solchen Frauen nur ernstgenommen, wenn man unbeirrbar auch sein Ding durchzieht und das Selbstbild der perfekten Mutter, die immer alles richtig macht, bei Bedarf nachhaltig erschüttert. Mit einem Weichei, das sie nach Belieben um den Finger wickeln können, spielen die nur.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Okay, dann war es auch richtig, dass ich gerade das Angebot von 7.30-11.00 Uhr abgelehnt habe?
Gruß Willi
Moin Willi,
Okay, dann war es auch richtig, dass ich gerade das Angebot von 7.30-11.00 Uhr abgelehnt habe?
grundsätzlich ja. Wenn Deine Ex zu einem Geburtstag eingeladen ist, setzt das ja keine gerichtliche Umgangsregelung ausser Kraft; dann muss und kann sie dort ja einfach allein hingehen.
Ich persönlich würde ihr kurz und emotionslos mitteilen, dass eine eigenmächtige Umgangsänderung nicht zur Debatte steht und dass es schade wäre, bei einem Umgangsboykott ihrerseits das gerichtlich für solche Fälle vorgesehene Instrumentarium des Ordnungsgeldes einsetzen zu müssen; Du aber im Zweifelsfall keine andere Möglichkeit siehst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Okay, danke. Ich gehe inzwischen davon aus, dass sie gar nicht zu einem Geburtstag eingeladen sind sondern den Geburtstag von unserem Kind mit ihrer Familie feiern wollen. Das hätten sie aber auch heute machen können, ich (Koch) muss immer um den freien Sonntag betteln und möchte auch 7,5 Stunden nicht gegen 3,5 Stunden tauschen.
Das mit dem Ordnungsgeld werde ich ihr nicht noch einmal sagen, hab ich schon oft genug angedroht. Es steht im Urteil- wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich werde also morgen 9.30 Uhr hingehen (mit Zeugen).
Kann ich das Ordnungsgeld auch beantragen wenn sie mir einen "Ausweichtermin" angeboten hat?
Gruß Willi
Hallo! Hab nun den ganzen Tag traurig rumgesessen, mein Kleiner war natürlich nicht da.
Heute früh war ich zum pünktlich Abholtermin mit einem Zeugen da, KM war nicht zu Hause. Ihre Mutter hat darauf hingewiesen, dass die Frau vom JA gesagt hat wenn sie am Sonntag was mit dem Kleinen vorhaben müssten sie sich ja nicht an das Urteil halten, Nachholtermine sind auch nicht nötig. Damit müsste ich leben.
Morgen mache ich gleich einen Termin beim Anwalt und beantrage das Ordnungsgeld. Ich gehe davon aus, dass es erst mal eine Verwarnung gibt vom Gericht und nicht gleich eine Zahlung erfolgen wird. Dann wird der Ärger erst richtig los gehen.
Was mache ich wenn die Tante vom JA nächste Woche wegen einem Termin anruft? Ich möchte jetzt einfach nur die Regelung aller wichtigen Punkte für den Umgang über das Gericht, damit möglichst gar keine Streitpunkte mehr da sind und ich in Ruhe die Zeit mit meinem Sohn verbringen kann.
Gruß Willi
Hi willi,
Morgen mache ich gleich einen Termin beim Anwalt und beantrage das Ordnungsgeld. Ich gehe davon aus, dass es erst mal eine Verwarnung gibt vom Gericht
Wenn Du ein Ordnungsgeld beantragst und nachweisen kannst, dass es verwirkt ist, dann muss auch eins verhängt werden und umgekehrt. Das Gericht ist an Deinen Antrag gebunden. Das dumme an Zwangs- und Ordnungsgeldern ist allerdings, dass Du zwar das Risiko der Vollstreckung tragen darfst, das Geld Dir aber nicht wirklich zu Gute kommt.
Gruss von der Insel
Hi Insel, es geht doch nicht um´s Geld sondern darum ihr klar zu machen, dass ein Gerichtsurteil einzuhalten ist.
Sie kann sich das Geld ja von der Tussi vom JA wieder holen. 😉
Das Risiko wird sie dann aber nicht alle 2 Wochen eingehen, wenn der Betrag richtig weh tut.
Gruß Willi
Hallo! Gestern habe ich nun das Ordnungsgeld beantragt. Mein Anwalt war über das Verhalten der JA-Mitarbeiterin so fassungslos, dass er gleich einen Brief an den JA-Leiter schreiben wird.
Wir haben gleich alles notwendige für die Umgangserweiterung besprochen und auch dem Richter wird er mitteilen, was Für eine Rolle das JA hier bei meinem Versuch einer Einigung gespielt hat.
Ich mache mir jetzt natürlich Sorgen was bei einem nächsten Kontakt mit dem JA auf mich zukommt, aber mein Anwalt hat gesagt unter solchen Umständen ist mir eine weitere Zusammenarbeit gar nicht zuzumuten, weil das Vertrauensverhältnis völlig zerstört ist. Das JA hier ist für seine "Väterfeindlichkeit" bekannt, die Richter lassen sich davon aber zum Glück nicht beeinflussen.
Gruß Willi
Das ist noch die gleiche Frau, leider spricht sie mit 2 Zungen. Vor der letzten Verhandlung hatte sie versucht, mir den Gerichtstermin auszureden, bei der Verhandlung dann war sie aber voll auf meiner Seite.
Das Problem ist dass meine Ex eine neue Strategie fährt, beim JA auf erwachsen und verantwortungsbewusst macht und die Tante fällt voll drauf rein. Bei Gesprächen nur mit mir hat sie volles Verständnis gezeigt, im gemeinsamen Gespräch mit der Ex (und deren Mutter) fielen plötzlich ganz andere Worte.
Davon abgesehen kann eine JA-Mitarbeiterin in einem Gespräch nicht ein rechtkräftiges Urteil in Frage stellen und der KM sagen, dass sie sich daran nicht halten muss.
Gruß Willi
Hallo! Nun ist endlich ein Termin vom Gericht da, die Anhörung findet am 4.3. statt. Kann mir jemand sagen wie so ein Termin abläuft? Ist der Anwalt dabei oder muss ich dort alleine hin?
Übrigens habe ich nach dem Eintreffen des Schreibens vom Gericht bei der KM heute das erste Mal seit Oktober eine positive Antwort auf meine Umgangsbitte bekommen, am Freitag kann ich meinen Süßen von 14.30-18.00 Uhr sehen. 🙂
Gruß Willi