Ordnungsgeld gegen ...
 
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Ordnungsgeld gegen Kindsmutter wegen schuldhaften Fehlverhalten der Mutter

 
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Das OLG Saarbrücken geht nämlich davon aus, dass die Weigerung des Kindes auf einem schuldhaften Fehlverhalten der Mutter beruht.

OLG Saarbrücken v. 08.10.12 - 6 WF 381/12

Quelle und weiterlesen:>>Link<<

Viele Grüße
papa2011

Zitat teilweise gelöscht. Bitte erkundige Dich, was zitieren bedeutet! (z.B. hier) oldie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 16:11
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung... Wenn Mütter öfter mit Ordnungsgeldern "bestraft" werden, dann könnte sich was in ihren Köpfen evtl was ändern.

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 17:08
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Das hat mir jetzt wieder richtig mut gemacht und meine hoffnung ist richtig hoch gestiegen,daß ich meine Tochter wieder sehen werde und meine Ex eventuell auch mal einen Denkzettel bekommt. Am liebsten würde ich ihr das Urteil ausdrucken und zuschicken.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 19:04
(@holley92)
Rege dabei Registriert

... Am liebsten würde ich ihr das Urteil ausdrucken und zuschicken.

dito, dann käme die KM in meinem Fall (Marke unfehlbar) vielleicht mal von ihrem hohen Ross runter!

MfG, Holley

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 22:24
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Ich denke meine Ex würde sich das eventuell aber wirklich nur eventuell einmal durch lesen und dann in die Tonne schmeißen. Die lässt sich wirklich nur beeindrucken,wenn ihr ein Richter mal ein ordnungsgeld aufschwatzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 11:27
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Das wirkt aber nur bei Müttern, die auch etwas im Portemonaie haben.
Wer nix hat, kann nichts bezahlen und ist auch nicht bestraft.
Im ungünstigsten Fall müssen die Kinder darunter leiden, weil die
Mittel für das Ordnungsgeld aus dem Haushalt abfliessen aber KM
keine Einschnitte machen möchte.

Meine Ex hat es jedenfalls nicht beeindruckt. Bezahlt ist seit fast einem
Jahr nichts. Dann wird eben EV abgegeben und dann ist wieder Ruhe im Karton.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 11:59
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Wie sieht es den aus,wenn ihr Mann Eigenheim ect hat, zählt das nicht als Einkommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 12:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Furbie,

warum soll das Eigenheim des Ehemannes Einkommen der KM sein?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 11:08
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hätte ja sein können. Das Einkommen meiner Frau wird ja auch mit dazu gerechnet.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 16:11