Hi,
ich selber hatte bislang keinen Grund in der Richtung etwas zu unternehmen besitze aber einen Gerichtsbeschluss des AG der diese Maßnahme vorsieht.
Nachdem Exilein damals mit ihrer Beschwerde zum Beschluss vorm OLG gescheitert ist meinte mein Anwalt zu mir, dass ich jetzt bei Nichteinhalten des Beschlusses umgehend einen Antrag auf die Verhängung von Ordnungsmitteln stellen sollte und er aus Erfahrung auch sagen kann, dass diesem statt gegeben wird (es sei denn die KM trägt wirklich GUTE Gründe vor. Und da wirds schon schwierig. Welche sollten das sein? Krankheit? Wo ist das Attest?).
Ich würde das ganze nicht nur von der Kostenseite betrachten. Hier geht es meiner Meinung nach um mehr...
Die Elternteile waren nicht in der Lage eine Umgangsregelung festzulegen die dem Wohle des Kindes dient. Also musste hier ein Gericht festlegen was für die Kinder "gut" ist.
In dem Fall ist es der Umfang des Umgangs mit dem Vater.
Hält sich die KM nicht daran, muss das Gericht eben wieder prüfen ob es hier nun mit "erzieherischen Mitteln" eingreifen muss bzw welche (ggf. auch gerechtfertigte) Gründe die KM für das Nichteinhalten vorzutragen hat.
Hierbei kommen ja ggf. ganz "interessante" Wahrheiten ans Licht. Vielleicht ja auch, dass es der Mutter an der notwendigen Bindungstoleranz dem Vater ggü. fehlt.
Mir ist ein OLG Urteil bekannt, wo der KM das Sorgerecht entzogen wurde nachdem sie mehrfach auch unter Androhung von Ordnungsmitteln gegen den Umgangsbeschluss verstoßen hat.
Ich will damit nicht sagen, dass das dein Ziel sein soll aber manchmal reicht sowas auch als "Wink mit dem Zaunpfahl" um die Gegenseite plötzlich zur Vernunft zu bringen.
Was wäre die Alternative? Ein "DuDuDu böse Ex hältst dich nicht an den Beschluss, das finde ich aber gar nicht gut" wird sicherlich eher bewirken, dass die KM dir wieder versucht auf der Nase herumzutanzen als wenn Du dich dagegen entschlossen wehrst.
Soweit mir bekannt muss so ein Antrag nicht durch einen Anwalt eingereicht werden. Hier könntest Du also ggf. auch Kosten einsparen wenn Du Dir zutraust sowas selbst zu formulieren (ggf. unter Zuhilfenahme des Formus)
Gruß
Jack (bei dem das bewusste und gezielte Anwenden des Begriffs "Bindungstoleranz" im OLG Verfahren bei der Gegenseite plötzlich eine starke Nervosität verursacht hat)
😉 Es freut mch Jack, dass Du den nicht stellen musstest. Ich bin aber auch gern weiterhin jedem Fori bei der Formulierung behilflich.
Im Übrigen kann der Antrag ohne Anwalt gestellt werden und es wird auch, bei "positivem Beschluss" der Kostenentscheid entsprechend getroffen. Es muss bei nachweislichem Verstoß gegen den ursprünglichen Beschluß nicht der Antragsteller die Kosten tragen. Und selbstverständlich sollte ein Antrag immer nur gut begründet gestellt werden.
Gruß
Ole
***never give up***
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6 WF 381/12 OLG Saarbrücken Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft für Umgangsverweigerung
In einem Beschluss des Familiengerichtes vom 15.05.2012 sollte die Kindesmutter das Kind am 28.05.2012 dem Umgangselternteil übergeben.
Sie gab an, das Kind konnte zum Umgang nicht bewegt werden.
Der Kindesvater hat daraufhin vor Gericht gezogen und hat in der 1. Instanz Recht bekommen.
Dagegen hat die Kindesmutter Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass das Kind den Umgang nicht wollte.
Sie konnte aber offenbar nicht plausibel darlegen, was sie getan hat, um den Umgangwunsch des Kindesvaters und das Umgangsrecht des Kindes zu fördern.
Daraufhin kam es zum Ordnungsgeld, ersatzweise zur Ordnungshaft.
Na als Papa´s. Traut Euch und wehrt Euch gegen die Umgangsverweigerung der Kindesmütter. Wenn die Kindesmütter bemerken, dass es Geld kostet, oder sogar Haft, werden sie in Zukunft alles tun, um das Recht des Kindes auf Umgang zu fördern.
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Ganz ehrlich, ich würde meiner Ex auch gerne auf ein Ordnungsgeld verklagen. Sie fördert den Umgang zwischen mir und meiner Tochter überhaupt nicht und niemand interessiert es die Bohne. Selbst bei der VP hat Tochter nicht gesagt warum sie mich nicht mehr sehen möchte. Es kamen immer nur blöde Sprüche wie sie hätte kein Bett bei mir, keinen eigenen Stuhle ect. Das sind in meinen Augen keine gründe für die KM den Umgang auf Jahre aussetzten zu lassen.
Also spar ich mir den Antrag.
So einfach würde ich mich von einer Kindesbesitzerin nicht an der Leine führen lassen.
Aus Tropfen wird ein grosser Fluss, aus Flüssen ein See. – Fabricius, 1.
http://vaeternotruf.de/umgangsrecht-urteile.htm
Siehe auch hier, unter besonderer Beachtung des Fazits:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=4659
Mach nicht so ein Theater um einen popeligen Ordnungsgeldantrag; gut Begründen, Abschicken - fertig.