Hallo,
ich finde Kids on Tour" von der Deutschen Bahn sehr gut. Man könnte sich vor Gericht dahingehend vergleichen, dass die Mutter die Kinder zum/vom Bahnhof bringt/abholt und ggf. auch das Ticket zahlt. Private Vereinbarungen, auch notariell beglaubigt, sind meist nichts wert.
Autofahrten von 2,5h sind schon kritisch in diesem Alter, gerade bei der 6-Jährigen. Da habe ich schon von unterschiedlichen Ansichten bei der Richterschaft gehört. Besonders dann, wenn kein Erholungstag dazwischen liegt, was bei dir ja nicht der Fall ist. Aber auch hier kommt es wieder darauf an, ob die Kinder das mitmachen. Es kann dir aber auch passieren, dass der Umgang reduziert wird (UG alle 3 Wochen), wenn du dem Gericht erzählst, die Kinder wären freitags erst gegen 21 Uhr bei dir zu Hause. Das solltest du besser organisiert bekommen, also eher losfahren.
Da du der umgangsberechtigte Elternteil bist, würde ich nur über die Option "Kinder zu mir" nachdenken, wenn es deine Töchter ganz, ganz gewiss auch wollen. Allerdings wird gefragt werden, warum die Kinder das nicht schon vorher bekundet haben. Damit obsiegt wieder die Kontinuität bei dem betreuenden Elternteil. In deinem Fall ist der Wegzug der Mutter wegen der Arbeitsstelle ein trifftiger und nachvollziehbarer Grund. Kann mir kaum vorstellen, dass ein Gericht dies der Mutter negativ auslegen wird. Solange die Mutter die Betreuung sicherstellen kann, ist auch dies kein Grund. Selbst dann nicht, sollten die Kinder bis 17 Uhr im Hort verweilen.
Ansonsten könnte man auf "mein Papa kommt" zurückgreifen, solltest du in Erwägung ziehen, vor Ort der Kinder zu bleiben und du dir keine Unterkunft leisten kannst.
Viel Erfolg.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)