Ostern und was ist ...
 
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Ostern und was ist ein Feiertag

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(@Mrs_Mima)

Hatte ich überlesen... und damit haben wir's doch.
Ostersonntag hebelt nicht den 14-tägigen Umgang aus, dass ist dort nicht definiert worden.

Doch!
Weil Ostersonntag dann im Sinne der Feiertagsregelung der erste Feiertag ist und der ist bei der Mutter in diesem Fall....
Urlaubs-/feiertagsregelung geht vor normalem, zyklischem Umgang.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2016 20:03
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Doch!

Interessante Argumenationsführung  :rofl2:

Nein ernsthaft... wo steht das geschrieben?

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2016 20:08
(@Mrs_Mima)

Daniel,

es haben dir jetzt schon viele Fories hier erklärt....glaub es oder lach dich kaputt....ändern wird es nix.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2016 20:21
(@nadda)
Registriert

Hi,

es ist einfach so. An den Feiertagen soll das Kind dadurch die Möglichkeit haben Kontakt zu jedem Elternteil zu haben. Sonst würde das ja z.B. auch bedeuten, dass wenn Weihnachten das WE des Umgangselternteils ist das Kind zu Hause nicht feiern könnte.

Die Regelung ist nicht schlecht! Einmal Ostersonntag bei Papa und im Jahr drauf Ostermontag und bei Mama genauso. Das ist doch gerecht, ich versteh eure Gedankengänge grade nicht.

Ist euer Kind getauft?

LG
nadda

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Geschrieben : 24.03.2016 21:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der Umgang vor der Feiertagsregelung geht, dann kann es ab und an an Weihnachten zur Konstellation führen, dass der 2. Feiertag auf einen Sonntag fällt. Ist dieser dann kein Umgangs-WE, dann entfällt dieser Feiertagsumgang analog zur Argumentation, dass der Ostersonntag dieses Jahr ein Umgangs-WE ist und damit dem Umgangselternteil zusteht. Denn wenn Umgang Vorrang hat, dann hat eben der 2. Feiertag an einem Nichtumgangs-WE auch der Mutter zuzustehen 😉

Üblicherweise verbringt das Kind den 1. Feiertag beim einen, den 2. Feiertag beim anderen Elternteil, unabhängig von irgendwelchen Umgangsregelungen.

Urlaub setzt ja den üblichen Umgang auch aus. Sonst wäre ja kein Urlaub länger als 7 Tage drin. Und das will wohl kein Elternteil. Oder verzichtet den Umgangselternteil auf einen 2 wöchigen Urlaub mit Kind, wei les zwischendurch wieder ein WE bei der Mutter verbringen soll, da dem UET nur die ungeraden (oder geraden) WE zustehen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 24.03.2016 21:06
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

OK Mädels 🙂

Ich habe meinen Anwalt eben per WhatsApp mit einem Getränk in KleinKleckersDorf "überzeugt" und ihn diese Frage stellen dürfen  :rofl2:

Wenn er gut drauf ist, schrieb er eben, guckt er sich das morgen mal in Ruhe an.

Wünsche euch eine spannende und gute Zeit bis dahin  🙂

Der D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2016 21:19
(@Mrs_Mima)

nun ja,

dann wünsch ich ich (und die anderen Mädels?) dir einen tollen Abend und erhellende Auskünfte.
Und auf das der Anwalt aus KleinKleckersdorf einen heißen Draht zum Richter hat, der den Fall des TO entscheiden wird.

Zumindest liest es sich so als wenn DEIN Anwalt der alles entscheidende Faktor allüberall wäre....

😉

Mima

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Geschrieben : 24.03.2016 21:45
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr lieben...Ich werde es jetzt nicht weiter verfolgen. Wenn es so starke Auslegungssache ist, hebt Aufwand und "Nutzen" sich gegeneinander auf. Kinds Mama ist, trotz, oder gerade wegen, allem, auch ein Mensch. Am Samstag kam nun ausserdem der Beschluß zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge in allen Belangen. Ich habe, vor allem auch durch dieses Forum, alle, aber wirklich auch alle, meine allgemeinen juristischen Ziele umsetzen können. Es steht einem weiter Ausbau des Umgangs nichts im Wege. Wenn wieder etwas Normalität eingekehrt ist, werde ich eine erneute Mediation, bzw deren Wiederaufnahme vorschlagen. In diesem Sinne... Frohe Ostern und LG KvD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2016 18:16
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