Papa möchte mit Toc...
 
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Papa möchte mit Tochter in den Urlaub? Verweigerung der KM trotz get. Sorgerecht

 
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sagt mal was kann ich machen um mit meiner Tochter in den Urlaub zu fahren?
Die Mutter meiner Tochter und ich haben geteiltes Sorgerecht, jedoch liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht
bei Ihr. Das hat Sie mir schon vor Jahren gerichtlich wegnehmen lassen 🙁

Meine Ex und ich sind seit 2006 getr. und seit 2008 geschieden.
Meine Tochter seh ich eigentlich immer wenn ich möchte und auch wenn meine Tochter mich sehen möchte,
da gibt es kaum Probleme.. mittlerweile,... Sie ist ja auch schon 12 und hat Ihren eigenen Kopf 😉

Nun wollen wir beide am 30.06 in den Urlaub fliegen (Spanien) für 2 Wochen, meine Ex will das aber nicht.
Sie will laut der Aussage meiner Tochter 2.500 € von mir haben dann würde Sie Ihr das erlauben (ich hab vor kurzen Schmerzensgeld bekommen,
wegen eines schlimmen Unfalles). Ich bin der Meinung das ist Erpressung auf Kosten meiner Tochter 🙁 , kann ich irgendwie
kurzfristig mir eine Erlaubnis beim Gericht holen? Einstweilige Verfügung für den Urlaub?

Wisst Ihr da Rat?

Viele Grüße,

John

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 19:10
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Die 12 Jährige soll einfach ihren Ausweis/Pass mitbringen und gut is. Eine Genehmigungspflicht der Urlaubsreise gibt es nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 19:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus John!
Das ABR hat nichts damit zu tun ... wie schaut die Umgangsregelung aus, gibts da was Verbindliches?
War die geplante Reise vorher mit KM abgesprochen und daher gebucht?

Ganz ehrlich, wenn Tochter unbedingt mit will, würde ich mich mit ihr in den Flieger setzen, egal was KM sagt .. im Rahmen des gSR und des Umgangsrechtes dürftest Du beides.  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 19:16
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ja natürlich war das vorher abgesprochen.
Die Mutter sollte ursprünglich auch mitkommen, nur als wir erfuhren das ich Schmerzensgeld
endlich bekomme drehte Sie am Rad und meinte Sie wolle auch Geld haben.. naja,
ich hab dann kurzfristig entschieden den Urlaub für Sie nicht zu zahlen und mit meiner
Tochter alleine zu fliegen, da ich keinen streit im Urlaub haben wollte.

Den Ausweis haben wir übrigens erst am Donnerstag vom Rathaus abgeholt, gemeinsam (!)
da wir beide Sorgerecht Berechtigt sind und beide Unterschreiben mussten.
Vorerst nur einen Vorläufigen bekommen, da wir nicht wissen wann der richtige Perso
fertig ist (zwischen 2-4 Wochen). Des halb liegt der Vorläufige Ausweis bei mir zuhause  😉

Umgangsregelung gibt es nichts Schriftliches... ausser von von der Scheidung (2006)
das meine Tochter jedes 2te Wochenende bei mir ist (vom Anwalt aufgesetzt) nur daran
hält sich keiner mehr, da ich zwischenzeitlich sogar im Ausland lebte. Seit ich hier bin in DE (2010)
haben wir das nach Frei Schnauze gemacht, meine Tochter kommt wann Sie möchte oder wie ich das
möchte. Da gab es nie Probleme seit dem...

Meint Ihr ich kann Sie einfach nehmen und mit Ihr in den Urlaub fliegen?
Klamotten wären mir egal, ich würde meine Tochter auch neu Einkleiden, Sie bräuchte
also nix von Zuhause..

Viele Grüße 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 20:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meint Ihr ich kann Sie einfach nehmen und mit Ihr in den Urlaub fliegen?

klar kannst Du. Die Frage ist nur, ob ihre Mutter sie in Kenntnis des Urlaubstermins dann überhaupt "rausrückt".

Falls ja, sollte man sie natürlich am Tag des Abflugs bzw. zumindest vom Flughafen aus in Kenntnis setzen. Ist nicht die feine Art - aber das ist finanzielle und grundlose Erpressung auch nicht. Manchmal muss man auf grobe Klötze grobe Keile setzen.

Schick wäre übrigens, wenn es ein Stück Papier oder eine email gäbe, aus der sinngemäss hervorgeht "für 2,5 Mille kannst Du Dir meine Erlaubnis für diesen Urlaub kaufen". Damit könnte man - nach dem Urlaub - das ABR und die Bindungstoleranz von Muddi noch einmal auf den Prüfstand stellen. Und natürlich bereits vor dem Urlaub mit dieser Möglichkeit winken...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 20:22
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ja du hast recht, möglich wäre es aber Sie is Clever und so blöd wird Sie nicht sein 🙁
Ich könnte aber das Jugendamt Informieren, du hast recht. Damit würde nicht nur
Sie bescheid wissen sondern auch eine Staatliche Einrichtung. Ich hätte mir also nichts
mehr vorzuwerfen wenn es so weit sein sollte.

Oki, ich glaub ich mach die Woche mal n Termin beim Jugendamt.

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 21:04
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Wenn du auch in dieser Zeit UG hast kannst du selbstverständlich ohne Zustimmung der KM
in den urlaub fliegen. Aber um des friedens willen würde ich mich schnellstmöglich an das
zuständige JA wenden und diese um Vermittlung bitten.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 21:41
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jenpa,

genauso sehe ich das auch ^^ :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 22:24
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi JohnDoe,

einige Punkte krieg ich echt nicht in meinen Kopf.

1. Du planst einen Urlaub zusammen mit Deiner Ex, strange enough, but your choise!
2. Dann erhälst Du Schmerzensgeld, Du freust Dich, klar, aber muss das unbedingt die Ex mitbekommen?
3. Du schreibst "Sie will laut der Aussage meiner Tochter 2.500 € von mir haben dann würde Sie Ihr das erlauben"
Was heißt das? Heißt das, dass Deine Ex diese Forderung gar nicht direkt an Dich gerichtet hat? Du dies also nur indirekt
über Deiner Tochter erfahren hast? Daraufhin kicks Du sie aus dem Urlaub. Hast Du das denn ihr direkt erklärt? Oder lief das nur
schriftlich oder auch über Deine Tochter?
4. Nach einigen meiner bescheidenen Meinung nach krassen Fehleinschätzungen (ich schätze mal, die Vielzahl der User hier
haben sich zwar in der Wahl der richtigen Frau geirrt, die meisten sind jedoch nach der Scheidung zu einer realistischen
Einschätzung Ihre lieben Ex vor allem hinsichtlich des Verhaltens bei unverhofften Geldzuflüssen in der Lage) sollen es dann
Gerichte und Jungendämter richten! Was erwartest Du beim Jugendamt, außer dass Du Dich für Dein Verhalten vor einer
mütterfreundl. MA rechtfertigen musst?

Was war die Idee hinter dem gemeinsamen Urlaub? Wir verstehen uns so toll, ist für das Kind doch schön, so als ob noch zusammen,
oder was? Promt bricht natürlich schon vorher der schönste Streit aus, der nicht selbst geklärt werden kann und den nun übergeordnete
Institutionen lösen sollen.

Strange!

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 13:15