Papa stellt antrag ...
 
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Papa stellt antrag auf alleiniges Umgangsrecht.!!!...... forts. von Hilfe Hilfe

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(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

ja hallo ihr,

dies ist die fortsetzung von hilfe hilfe nun gehts richtig los.

Nach einen Jugendamttermin am Dienstag (Mama hat mal wieder willkürlich die Umgangsregelung geändert "du bekommst die Kinder jetzt nur noch alle 2 Wochen")

habe ich am Mittwoch Antrag auf alleiniges Umgangsrecht gestellt beim hiesigem Familiengericht.

Zugleich habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiterin vom Jugendamt beim Bürgermeister verfasst.
In Kopie auch an Uta von der Leyen gesandt. :grr:
Als begründung : vorwurf der Vorgabe das die Kinder sich schon ein drittel beim Vater aufhalten sollen:
(Zum nachvollziehen ,:Kinder hielten sich seit 2 Jahren beim Papa für 20 tage im Monat auf.
Nach einen termin gegen Mitte des Jahres beim JA wurde diie Umgansregelung geändert auf 16 zu Tagen 14 Tagen bei der Mama.Ist auch ok für mich.
Am Dienstag wollten sie die Umgangsregelung auf 8 Tage für Papa und 22 für Mama ändern.
  :esreicht: DAS MACHT DER PAPA ABER NICHT MIT!  :abgelehnt:
Die Kinder 6 und 10 sagen klar und unmissverständlich halb Papa halb Mama.
(Die kleine ,....6 jahre hat sogar schon mal beim Kindesentzug durch die Mama selber diese seit Jahren bestehende Umgangsregelung aufrecht erhalten durch beukott das sie klar gesagt hat ich bleibe beim Papa und ist dann nach ca. 8 tagen zur Mama und immer so weiter.(RESPEKT)suuuuuuuuupppppiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii...........

So weiter............
habe am Mittwoch  zur Umgangsregelung einen EIL-Antrag eingereicht mit umfassender,und ich hoffe guter,Begründung das der Richter sich doch bitte beeilen will.

Habe am Freitag dann beim hiesigem gericht eine

Einstweilige Anordnung mit Eilbedarf gestellt .........mit hoffentlich guter begründung
die dann lautet verstoß gegen Rechtsvorgaben,

auf wiederherausgabe der Kinder...................................

ich liebe sie..............sie sind so gern auch bei mir  ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2006 16:21
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

"alleiniges Umgangsrecht"? Entweder hats du dich verschrieben oder ich mich verlesen....

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 17:59
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

nein habe ich nicht..............extra sogar auf alleiniges Umgangsrecht mit dem Gedanken das ich zur hälfte verliere und nicht ein elternteil allein bescheuert da steht, wichtig ist das urteil dann an sich was wir "Eltern" brauchen das nicht ständig bei willkür versucht wird das Umgangsrecht zu kippen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2006 18:23
(@PhoeniX)

Hallo auch.

Also alleiniges Umgangsrecht ist mir auch ein fremder Begriff. Oder meinst du etwa alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 18:43
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

umgangsrecht hatte ich geschrieben  ups  falsch          stimmt ja aufenthaltbest.  ja das krieg ich noch hin das ändere ich morgen    :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2006 19:04
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

auch ich bin immer vorsichtig bei mir nicht geläufigen Begriffen und/oder deren Bedeutung.
Meist nutze ich dann den praktischen "Doppelklick" auf den fraglichen Begriff und lande bei Wikipedia.
Das habe ich auch bei "Umgangsrecht" getan.

Aber die Konstellation "alleiniges Umgangsrecht " habe ich mir nicht "zusammenbasteln" können.

Möge doch der Themenstarter helfen.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 19:09
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

und es ward Licht !!

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 19:11
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Öhm
Etwas Off Topic

Wenn Du einen Brief an UTA von der Leyen geschickt hast,wird er wahrscheinlich nicht ankommen ....sie heißt Ursula.

Gruß
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 19:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Midenkgolenk!

Dein Post klingt, als seist Du da ohne RA unterwegs. Ich hoffe ich täusche mich. Denn Du wirfst einiges durcheinander und scheinst zu Alleingängen zu neigen.

Ich glaub Du machst Dich so arg unbeliebt bei einigen wichtigen Leuten und reduzierst Deine Chancen.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 19:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin midenkgolenk

nach meiner Erinnerung hat Milan hiermit

Dein Post klingt, als seist Du da ohne RA unterwegs. Ich hoffe ich täusche mich. Denn Du wirfst einiges durcheinander und scheinst zu Alleingängen zu neigen.

recht: Du hast keinen Anwalt. Falls Du annimmst, dass "Recht" Dir von alleine zufällt, weil Du die besseren Argumente zu haben meinst: Vergiss das ganz schnell. Wenn Deine Ex einen halbwegs tüchtigen Anwalt hat, wird der Dein Anliegen recht easy in der Luft auseinandernehmen, und dann ist der Umgang ganz schnell genauso zementiert, wie Deine Ex ihn haben möchte. Ob "der Papa das mitmacht", wird dabei keine Rolle spielen.

Du befindest Dich im Krieg. Mit Taschenmessern und Wattebäuschchen kann man aber keine Kriege gewinnen. Ich orakle daher jetzt mal, dass die Geschichte mit dem Eilantrag ohne Anwalt in die Hose geht.

Nachdenkliche Grüsse
Martin
(der nie verstehen wird, warum Leute, die zum Autofahren den Sicherheitsgurt anlegen, ohne Anwalt vor Gericht aufschlagen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 21:17




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal!

Ich wills mal was näher ausführen:

habe ich am Mittwoch Antrag auf alleiniges Umgangsrecht gestellt beim hiesigem Familiengericht.

Es gibt kein alleiniges Umgangsrecht. Sofern Du das auch in Deinem EA stehen hast, kommt der postwendend zurück.

Zugleich habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiterin vom Jugendamt beim Bürgermeister verfasst.

Das war ggf ein Eigentor! Dienstaufsichtsbeschwerden gehen in der Regel ins Leere. Und bei Deinem JA-Sachbearbeiter hast Du Dich damit "sehr beliebt" gemacht. Los bist Du ihn dadurch mitnichten und Angst hat er auch keine. Sofern das Gericht aufgrund Deiner Anträge eine Jugendamtsempfehlung haben will, was sehr wahrscheinlich ist, wird es die von genau jenem Sachbearbeiter verlangen. Du solltest beten, daß er sich in seiner Empfehlung nicht von Deiner Beschwerde ablenken lässt.

In Kopie auch an Uta von der Leyen gesandt.

Die wird sie sicher sehr ernst nehmen, wenn der Autor des Schriftsatzes sich nicht mal die Mühe machte ihren richtigen Namen heraus zu suchen.

Die Kinder 6 und 10 sagen klar und unmissverständlich halb Papa halb Mama.

Beide Kinder sind zu jung, als daß ihre Aussagen allzu hoch bewertet werden. Ein raffinierter Gegenanwalt dreht Dir daraus den Vorwurf, daß Du das den beiden eingeimpft hättest.

habe am Mittwoch  zur Umgangsregelung einen EIL-Antrag eingereicht mit umfassender,und ich hoffe guter,Begründung das der Richter sich doch bitte beeilen will.

Ich hoffe Du hast drauf geschrieben, daß dieser Antrag "hilfsweise" gestellt wird. Der Richter wird sich nämlich fragen, was Du denn nun willst - alleiniges ABR, alleiniges Umgangsrecht, Umgangsregelung .....!? Wenn Du das alleinige ABR hättest, dann bräuchtest Du keine UR - die bräuchte Deine Exe.

Habe am Freitag dann beim hiesigem gericht eine Einstweilige Anordnung mit Eilbedarf gestellt .........mit hoffentlich guter begründung die dann lautet verstoß gegen Rechtsvorgaben, auf wiederherausgabe der Kinder

Der Richter wird Dich sicher lieben. Einerseits forderst Du Eiligkeit und andererseits knallst Du ihm alle zwei Tage willkürliche Anträge auf den Tisch. Ich denke auch, aufgrund Deines Postings hier, daß Deine Schriftsätze nicht unbedingt klar strukturiert sind und Dein Anliegen nicht unbedingt auf den Punkt bringen.
Einen Verstoss gegen Rechtsvorgaben (welche?) kann ich hier auch nicht sehen.

ich liebe sie..............sie sind so gern auch bei mir

Dann reiß Dich zusammen und hör mit Schnellschuss-Alleingängen auf. Denn damit machst Du im Zweifelsfall alles kaputt und siehst keine Sonne mehr.

Ich drück die Daumen, daß ich hier jetzt manches fehlinterpretiert habe. Denn der hier von Dir aufgezeichnete Weg ist nicht der, der zum Erfolg führt. Es gibt gewisse Grundsätze, Regeln und Formulierungen, die zwingend sind. Und die kennen die Anwälte, dafür hat man sie.

Und auch hier muß ich Brille beipflichten: Du gehst davon aus, daß Dir Dein Recht von Geisterhand in den Schoss fällt. Doch erstens gibt es keine Geisterhände und zweitens gibt es für Väter kein Recht, welches über eine 08/15 UR für alle 14 Tage hinaus reicht.
Erfolg für den Vater ist in BRD eine Frage der Strategie, der richtigen Formulierungen und einer -wenn auch erzwungenen- kontinuierlichen Ruhe und Beständigkeit.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 22:26
(@schaufel293)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich kann mich den bereits gesagten nur anschließen. Du bist in der glücklichen Lage, Deine Kinder mehr zu haben, als die meisten Betroffenen hier, obwohl viele schöne Urteile haben. Ob diese dann umgesetzt haben, ist eine andere Frage. Rechtlich gibt es Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht.
Ein alleiniges Umgangsrecht kenne ich nicht. Soll die Mutter dann die Kinder nicht mehr sehen ?
Sie ist und bleibt die Mutter, Du bist und bleibst der Vater.
Ein entscheidendes Kriterium ist die sogenannte Bindungstoleranz, also die Fähigkeit zum Wohle der Kinder die Bindungen zum anderen Elternteil zu fördern.

Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich nur dann machen, wenn Du nachweisbare Belege hast, dass das Jugendamt einseitig die Mutter bevorzugt. ( kommt leider öfter vor )

Mein Tipp, kommuniziere mit denen per Mail und hebe alles auf.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2006 23:19
(@babbedeckel)
Registriert

Hi @all,

Midengolenk meint ABR  :note:
schrieb er in Antwort #4.

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2006 00:01
(@PhoeniX)

Oh weh

Also Antrag auf ABR.  Ich hoffe deine Begründung war wirklich gut.....

Warscheinlich wird sie jedoch irgendein Justitzangestellter wegen einem Formfehlers in die Tonne werfen. Bete darum.

Du solltest nicht versuchen mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Deutschland ist familienrechtlich ein Bananenstaat.

Das Problem beim JA-Sachbearbeiter ist, das du ihn zwar los werden kannst, aber bevor ein JA-Sachbearbeiter vor Gericht eine Aussage macht, setzt er sich mit sämtlichen Kollegen an einen großen Tisch. Und da sitzt dann auch der verärgerte und tut seine Meinung kund.

Herjemine. Versuch das Ruder rumzureißen und flitz zum großen Boß und nehme die Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Begründung zurück, das du ein wenig emotional aufgewühlt warst.

Dann ab zum RA.

Und halt in Zukunft die Füße still.

Gruß

Martin (der sich auch so einige Bäulen an den Wänden geholt hat)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2006 00:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Verärgerung von midenkgolenk kann ich verstehen und seine Ohnmacht auch. Ungeachten dessen wurden nicht die besten Massnahmen ergriffen.

Zunächst war es wohl so, dass die Kinder sich mehrheitlich bei ihm aufhielten (20 Tage KV, 10 Tage KM). Nach einem JA-Gespräch wurden hieraus 14 Tage KV, 16 Tage KM). Damit wurde der KU-Anspruch zementiert. Um dieses weiter zu festigen, soll nun auf das typische Umgangsintervall reduziert werden.

Am Rande: Das Wechselmodell ist nicht justiziabel.

Neben dem Stellen von falschen Anträgen bei Gericht sehe ich das Problem, dass midenkgolenk der ersten Reduzierung zustimmte, sie mind. mittrug, wenn auch vielleicht arg zähneknirschend.

Zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos. Fristlos. Fruchtlos. Einem JA beizukommen ist sehr schwer und deren Fehlverhalten nachzuweisen nahezu unmöglich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2006 10:43
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

ja hallo ihr,

schön das ihr da seid und mit liest.....so kann ich kleine fehler schnell beheben......................
zu manchen pessimisten hier die meine schreiben auseinander nehmen wollen und schon in Angriff gehen als seien
sie Anwälte und viele Sachen einfach beukottieren wie zb mit der Dienstaufsichtbeschwerde gegen die gute Frau vom Ja
stell ich mir die Frage für Euch habt ihr schon aufgegeben????los steht auf und macht weiter.Fehler ja fehler nein
darum geht es nicht.

so weiter gehts dafür habe ich keine zeit................................

Gerichtsverhandlung ist am 30.01.2007 die Termine kamen drei Tage nach Einrreichung des Antrages.

Meine liebe Freundin hat mich "gezwungen" doch wenigestens einen Anwalt einzuschalten,den ich aber nicht wollte und auch nicht haben will,wir sind aber zu dem Anwalt gegangen meiner Freundin zwecks querlesung und Beratung,
dieser sagte ich solle so weiter machen es wäre alles richtig soweit und wenn ich i n  der verhandlung nicht klarkäme könne ich Ihn anrufen er käme sofort und die nächsten Schreiben (wie Einstweilige Verfügung mit Eilbeadarf)könne ich auch selber machen um Kosten zu sparen.(uihhh was für Pessimisten jetzt,vielleicht hat er kein Bock auf die Pleite die da folgt ,..ne)

Ich habe keine Sorge ,habe auch keine Angst vor ner Pleite.............mach mein Ding eben.

so aber noch was positives für die die weiterkämpfen wollen,........................solte ich das Ding verlieren könnt Ihr es als Präsedenzfall benutzen , und ich erwarte von Euch kämpfenden Papas das am nächsten Tag Hunderte von eilanträgen bei den Gerichten eingehen den Ihr alle seid doch auch berufstätig oder?
Habt ihr zufällig dann noch ein gewerbe im Garten-Landschaftsbau oder ähnlich dann seid Ihr die richtigen papas für eure Kids
denn bei der mama ist das der Fall...........................

Halte euch auf dem laufendem bezuglich  Dienstaufsichtbeschwerde und Gerichtsverhandlung...................

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2006 11:38
(@melmi)
Rege dabei Registriert

.. ich würde es Dir ja wünschen, aber irgendetwas hört sich ja schon kräftig faul an oder meinste nicht ?  :phantom:

Wenn das alles ohne Anwälte durchgeht dann haste Dir den Präzedenzfall redlich verdient  :thumbup:  und wir ziehen alle nach Gummersbach um  😉
Daran glauben tue ich allerdings nicht....sonst gäb es diese Forum hier wohl kaum....

Grüsse und viel Glück
Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 15:03
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit Allerseitz,

@ midenkgolenk:

auch ich drücke Dir die Daumen für Dein Vorhaben aber:
für Deine Gegner ist das "täglich Brot" und für Dich liegen unzählige Stolpersteine bereit und an jedem einzelnen kannst Du Dir das Genick brechen. Wenn Dir z. B. so ein Lapsus wie bei Themenstart passiert, wirst Du belächelt.
Warum lässt Du das also nicht Leute machen, die zumindest die Spielregeln kennen ?

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 15:39
(@PhoeniX)

Nabend.

Also ich kann dich nur zu gut verstehen midenkgolenk. Du erinnerst mich strak an meine Person. Jedoch hab ich (nicht zuletzt durch die Forenmitglieder Mods und Admins von VS) gelehrnt, nicht mit aller Gewalt durch die Wand zu gehen, sondern eine Tür in die Wand zu bauen. Diese Tür hat mich zum alleininhaber des ABRs meiner Tochter gemacht.

Im übrigen bin ich kein RA und maße mir auch nicht an juristischen Beistand geben zu können, sondern nur die mir zu teil gewordene "Lebenserfahrung" weiterzugeben.

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Halte euch auf dem laufendem bezuglich  Dienstaufsichtbeschwerde und Gerichtsverhandlung...................

Würd mich mal ehrlich interessieren.

Vieleicht in den Posts nicht so ganz rübergekommen, aber was dir da wiederfahren ist, ist eine ....... gegen die es sich zu kämpfen lohnt.

Jeder hat seine eigende Methode zu kämpfen, sollte aber aus den Fehlern anderer lehrnen und sich ihre gewonnenden Erfahrungen für sich nutzen.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 04:19
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

Richter hat mich gestern angeschrieben.....................
Mit verhandlungstermin ende Januar 2007 und

.....................ich soll das abr präzise darlegen

dann mach das ich mal...............

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 14:11




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