Liebe Freunde,
vlt. kann jemand aus dem Stehgreif folgende Frage beantworten:
Braucht es bei gemeinsamen SR für ein 2 JAhre altes Kind das Einverständnis des jeweils anderen Elternteils für einen innerdeutschen Flug?
Im Internet steht nur was von "langen" Flügen....
Gruß, PP
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lausebackesmama:
Hallo,
m. E. nein. So wie man keine Zustimmung für Bahn- oder Autofahrten braucht.
LG LBM
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
United:
Moin PP,
in Zustimmung zu LBM´s Ausführungen:
Während der Umgänge obliegt es Deiner Entscheidung, wo Euer Kind sich aufhält.
Selbst einer Reise ins Europäische Ausland bedürfte es keiner Zustimmung (Beispiel: OLG Frankfurt):
In der Regel ist davon auszugehen, dass der umgangsberechtigte Elternteil, den Aufenthaltsort des Kindes während des Umgangs bestimmt und dass dies auch nicht eines gerichtlichen Ausspruchs bedarf.
Du solltest Dir zwecks Ausweisung aber die Geburtsurkunde seitens KM aushändigen lassen.
Besten Gruß
United
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Pa:
das dürfte überhaupt kein Problem sein.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Fischkopf:
Moin PP,
wie schon geschrieben ist eine Zustimmung nicht notwendig.
Empfohlen wird, wenn die KM den Personalausweis nicht herausgibt, einen Reisepass zu beantragen, den du behältst.
Ebenso zumindest eine Kopie der Krankenversicherungskarte.
Und, damit wegen Kindeswohl niemand meckern kann, keine Übergabezeiten mitten in der Nacht nach ungeschickten Flugzeiten...
Gruss Fischkopf
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!