Hallo Forum,
ich habe eine spezielle Frage zu meinem aktuellen Status.
Ich bin Vater eines Sohnes (2,5 Jahre alt) ohne Sorgerecht. Bezahle Unterhalt und sehe mein Kind regelmäßig und möchte es auch regelmäßig sehen und bei mir haben. Zur Zeit habe ich eine neue Arbeit gefunden und benötige/suche noch Wohnraum. Seit drei Wochen hat mein 2,5 Jähriger Sohn nicht mehr bei mir übernachten können (das letzten 1,5 Jahre regelmäßig, 1mal die Woche), weil ich für uns nichts passendes finde oder mir nichts leisten kann. Die Kindsmutter besteht darauf das mein Sohn einmal die Woche, am Wochenende, bei mir übernachtet. Wenn ich ihr klar mach in welcher Situation ich mich befinde sagt sie das sei allein mein Problem und ich müsste mich kümmern - ich versuch es ja auch! Heute sagt sie mir er muss bei mir übernachten wie auch immer ich es anstelle. Ich bekomme Hilfe von meinen Eltern aber möchte das alles auch nicht überstrapazieren.
Frage:
Habe ich als Vater ohne Sorgerecht die Pflicht einer regelmäßigen Übernachtung meines Kindes zu gewährleisten bzw. bin ich Verpflichtet geeigneten Wohnraum (temporär / dauerhaft) zur Verfügung zu stellen ?
Zusatz:
Durch die neue Arbeit verdiene ich nicht sehr viel und sehe keine andere Option als "WG" - Was ist aber wenn ich in einer WG wohne, die ich für mein Kind zum Übernachten nicht geeignet finde ? Was kann ich tun um die Situation zu verbessern?
Ich hoffe ihr könnt mir Information schreiben.
beste Grüße
Peter
Durch die neue Arbeit verdiene ich nicht sehr viel und sehe keine andere Option als "WG" - Was ist aber wenn ich in einer WG wohne, die ich für mein Kind zum Übernachten nicht geeignet finde ? Was kann ich tun um die Situation zu verbessern?
Hallo Peter,
Du kannst dir eine WG suchen, die du für dein Kind als geeignet empfindest. Das musste ich auch. Du schreibst von "Option sehen". Das heisst, du wohnst noch nicht in einer Schmuddel, GangBang und Kiffer WG, oder?
Wohngeld, evtl mit ALG II aufstocken, kämen vielleicht auch in Betracht. Du bekommst auch Anteilig ALG II für die Zeit, in der dein Kind bei dir übernachtet.
Sehr viele hier, würden alles dafür geben, wenn die KM sie zwingen würde, die Kinder zu nehmen. Denk mal drüber nach. Bin mir sicher du bekommst noch weitere Tipps.
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Hi,
was ist denn Dein Problem? Dein Kind ist 2,5 Jahre alt und alles was es braucht, ist Deine Nähe. Dazu reicht zur Not auch ein Luftbett in einem kleinen Zimmerchen. Er braucht doch nur einen Schlafplatz und Dich im Umfeld.
Mach Dir das nicht kaputt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Frage:
Habe ich als Vater ohne Sorgerecht die Pflicht einer regelmäßigen Übernachtung meines Kindes zu gewährleisten bzw. bin ich Verpflichtet geeigneten Wohnraum (temporär / dauerhaft) zur Verfügung zu stellen ?
Gegenfrage(n): Bist Du der Vater oder machst Du das abhängig von äusseren Umständen? Was heisst denn für Dich "Vater sein"? Könnte es sein, dass Du aus Deinem gegenwärtigen Zustand heraus Befindlichkeiten höher bewertest als Werte, welchen Du bisher nachgekommen bist? Und wenn ja, wirst Du dann der Rolle eines Vaters noch gerecht? Wie würdest Du als Kind von Deinem Vater denken, wenn dieser solche Aspekte in den Vordergrund schiebt oder im Klartext: Dich abschiebt?
Versetze Dich in das Kind und denke nochmal darüber nach.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Zivi,
grundätzlich solltest Du aber nach der Wohnungsgeschichte trotzdem mal mit Deiner Ex ein Gespräch führen. Auch die Wochenendaufteilung ist wichtig für BEIDE Elternteile. Das heisst, auch Du musst Du Möglichkeit haben, ein neues Privatleben aufbauen zu können. Und das geht (z.m. in der Anfangszeit einer Beziehung) nur mit genügend Freizeit.
Der Umgang könnte auch als Alternative auf Tage unter der Woche gelegt werden. Gruß Ingo
Die Kindsmutter besteht darauf das mein Sohn einmal die Woche, am Wochenende, bei mir übernachtet. Wenn ich ihr klar mach in welcher Situation ich mich befinde sagt sie das sei allein mein Problem und ich müsste mich kümmern - ich versuch es ja auch! Heute sagt sie mir er muss bei mir übernachten wie auch immer ich es anstelle. Ich bekomme Hilfe von meinen Eltern aber möchte das alles auch nicht überstrapazieren.
Du musst doch momentan auch irgendwo schlafen oder pennst du unter einer Brücke?
Find ich gut, dass die KM darauf besteht. Hier fordern alle Väter die Gleichberechtigung und wollen den Umgang mit ihren Kindern. Oftmals wären sie froh, ihr Kind alle zwei Wochen am We zu sehen.
Allein bei meinem Partner gab es innerhalb von drei Monaten 9 verschiedene Regelungen, alle von der KM vorgegeben und von ihr immer wieder umgeschmissen. Jetzt gibt es momentan eigentlich die 2-Wochen- Regelung und die Hälfte der Ferienzeit. Und die Ferien zu vereinbaren ist jedes Mal ein Kampf, mal abgesehen von den WE.
Und den Vorschlag mit der Luftmatratze von Lausbackenmama find ich gut. Mach doch einen Abenteuer draus. Wird deinem Kleinen sicherlich gefallen.
A life lived in fear is a life half lived
Hi Ingo,
Seit drei Wochen hat mein 2,5 Jähriger Sohn nicht mehr bei mir übernachten können (das letzten 1,5 Jahre regelmäßig, 1mal die Woche),
anscheindend hat das mit dem Privatleben und dem Übernachten die letzten 1,5 Jahre auch geklappt.Das kannalso kein Argument sein.
Zivi,
ein so junges Kind kommt auf engstem Raum mit Papa zurecht,vor allem,wenn es sich um eine Nacht handelt. Sie leiber froh,dassdie KM auf diese Übernachtungen besteht und nicht, wie viele andere, die Übernachtungen und evtl. sogar den Umgang unterbindet, weilihrder Wohnraum nicht gefällt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Guten Abend ,
Man man - ich sehe das ein wenig anders ! Es können immer Lebenssituationen entstehen wo es eben nicht
nach Schema f funktioniert und auch eine km kann darauf Rücksicht nehmen . Es mag ja ruhige Kids geben und das alter macht auch viel aus , aber Kinder brauchen wohl mehr als nur ne lufti.
Überhaupt sind doch viele Alleinerziehende immer so stolz darauf das sie alles allein Meistern mit ihren Kids und wollen Lob und Anerkennung .
Viele darunter sind doch gar nicht so allein wie sie tun . Papa ist finanziell fürs Kind da , muss vermutlich mehr und schwerer arbeiten als km, kann sich auch nicht viel leisten nebenher, km aber , wenn sie überhaupt arbeitet besteht auf ihr Einkommen und braucht den nötigen Wohnraum.
Alle 14 Tage hat km Kids frei und in den Ferien und so , ........! Ist das allein ?
Aber Väter werden ja gern mal immerwieder rund gemacht weil sie auch noch kleine Ansprüche im leben haben!
Mir fällt auch immerwieder auf das Mütter ihre Kinder gern als ihr Besitz sehen ! Mir tun sehe viele Männer leid !
Bestehen können die Damen auf was sie wollen . Ob man es immer so möglich machen kann steht auf einem Blatt.
Bis dahin
Moin Peter,
Frage:
Habe ich als Vater ohne Sorgerecht die Pflicht einer regelmäßigen Übernachtung meines Kindes zu gewährleisten bzw. bin ich Verpflichtet geeigneten Wohnraum (temporär / dauerhaft) zur Verfügung zu stellen?
Ganz ehrlich, das gesetzlich (schlecht) geregelte Sorgerecht kann doch nicht als Vorwand genommen werden, um seiner Pflicht als Vater nicht nachkommen zu müssen. Das ganze Sorgerechtsblabla spielt bei dieser Frage doch überhaupt keine Rolle. Es ist und bleibt dein Kind und du hast als Vater das natürliche Recht auf Umgang und Übernachtungen. Hier von Pflicht zu sprechen, finde ich schon etwas bedenklich.
Gruß
Brainstormer
Es ist und bleibt dein Kind und du hast als Vater das natürliche Recht auf Umgang und Übernachtungen. Hier von Pflicht zu sprechen, finde ich schon etwas bedenklich.
Naja, und der nächste Schritt ist dann das Jammern, weil die Ex kein Bock auf so ein Theater hat und den Umgang streicht. Sorry. für mich ist das bei einem geregelten Umgang Pflicht und sollte ohne Ausnahmen auch wahrgenommen werden.
Allerdings kann man einfach mal vernünftig reden und ein Gegenangebot machen. Ausgefallene WE sollten auch ersetzt werden können. Und nicht nur, damit die KM frei hat.
A life lived in fear is a life half lived
Ich glaube auch, der der TE hier vielmehr Angst hat, das er
sein Leben nach der Trennung nicht geordnet bekommt.
Er hat eine neue Stelle und muß sich dort beweisen. Über die näheren
Umstände der Wohnsituation und seine Arbeitszeiten weiß man bis jetzt noch nichts.
Eine Pflicht, mehr Wohnraum für Umgang zu beschaffen, gibt es m. W. nicht.
In dem Alter sollte das Kind aber problemlos in einem Reisebett schlafen können.
Wohngeld wäre m. E. die einzige sinnvolle Möglichkeit, entsprechende Mittel zu generieren.
Wenn das Kind mind. 120 Tage im Jahr beim UET ist, bekommt der TO Wohngeld für 2 Personen.
Schwierig dabei ist, daß dann wiederum KM die Umgangszeiten der Wohngeldstelle
bestätigen muß. Tut sie das später irgendwann einmal nicht, hat man ein Problem.
Außerdem hat KM ein Problem, wenn sie selbst Wohngeldbezieherin ist. Denn dann wird
ihr das Wohngeld anteilig gekürzt. Eigentlich auch nur eine Zankapfel-Lösung.
Nachdem ein Vater vor ein paar Jahren erfolgreich Wohngeld für Umgang eingeklagt hat,
hat der Gesetzgeber prompt bei der nächsten Gesetzesänderung für diesen Fall die Gesetze
entsprechend anpaßt, nämlich so, das der Umgangselternteil jetzt das Nachsehen hat.
Eine Aufstockung (nur für Wohnraum) im Sinne des §22b Abs. 3, Punkt 2 SGB II, wird bei (nur) einem
Kind in diesem Alter nicht durchzusetzen sein.
Noch eine Frage: Warum konnte dein Sohn nicht bei dir übernachten? Wie wohnst du denn
derzeit?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin Hexesyl,
Sorry. für mich ist das bei einem geregelten Umgang Pflicht und sollte ohne Ausnahmen auch wahrgenommen werden.
Als Vater sollte man den Umgang mit seinem Kind nicht als Pflicht ansehen, sondern als natürliches Recht. Wenn man nach diesem Grundsatz handelt, ergibt sich die Frage nach einer "Verpflichtung" überhaupt nicht.
Gruß
Brainstormer
Als Vater sollte man den Umgang mit seinem Kind nicht als Pflicht ansehen, sondern als natürliches Recht.
diese Begrifflichkeiten passen hier beide nicht. Vaterschaft ist keine Teilzeitbeschäftigung, die nur dann stattfinden kann, wenn die Organisation und Finanzierung durch Dritte gesichert und gerade nichts anderes geplant ist.
Auch wenn man gelegentlich genau diesen Eindruck bekommen kann...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Zivi.
Für mich hat Deine Problemstellung eine moralisch/ethische und eine rechtliche Seite.
Rechtlich:
Sorge- und Umgangsrecht regeln ganz unterschiedliche Dinge und bedingen sich nicht. Auch ohne Sorgerecht hast Du das mE sehr viel wichtigere Umgangsrecht gem. § 1684 BGB. Beide haben den Charakter eines Pflichtrechtes, sie sind Recht im Sinne von Anspruch und Pflicht zugleich, weil das Kind jeweils Ansprüche gegen Dich hat.
Ist das Umgangs(Pflicht)recht durch eine Elternvereinbarung konkretisiert bestimmt, dann bist Du verpflichtet, Dich daran zu halten.
Bei der Wahrnehmung dieses Rechts bzw. bei der Erfüllung Deiner Pflicht hast Du das Kindeswohl zu beachten. Du hast die Unterbringung also so zu organisieren, daß das Kind nicht gefährdet wird.
Diese Schwelle ist mE recht hoch, sodaß Dir ein weiter Spielraum auch für ungünstige Bedingungen bleibt.
Von daher sehe ich Dich in der Pflicht, das Kind
- vereinbarungsgemäß zu Dir zu nehmen und
- das unter ungefährlichen Bedingungen.
Davon sehe ich Dich erst unter sehr widrigen Bedingungen befreit.
Den Anspruch auf Kontakt zum Kind durchzusetzen, die moralisch/ethische Seite mußt Du mit Deinem väterlichen Gewissen verhandeln.
Bezüglich Deiner wirtschaftlichen Situation, Kindesunterhalt und Kosten des Umgangs, solltest Du die sozialrechtlichen Hilfen ausloten.
Faustformel: Wenn bei Standardumgang 650€+Warmmiete+KU+Umgangsfahrtkosten Dein Netto übersteigen, dann bist Du mit großer Wahrscheinlichkeit bedürftig und hast Anspruch auf Hilfen.
W.
Danke Wildlachs,
so find ich es treffend formuliert. Wenn ich das auch schaffen würde, würden meine Bedenken besser verstanden werden.
@ brille
Vielleicht Erziehungsauftrag, denn man nur nachkommen kann, wenn man seinen Umgang auch wahrnimmt.
A life lived in fear is a life half lived