Hallo zusammen,
bin noch neu hier, deshalb habt etwas Verständnis, wenn es zu langatmig wird.
Ich lebe nun seit 5 1/2 Jahren getrennt von meiner Ex, geschieden wurden wir im letzten Jahr. Am Anfang habe ich mich, da noch im Erziehungsurlaub, jedes Wochenende um unsere 3 Kinder gekümmert, sind jetzt 11, 9 und 7, damit sie mit ihrem neuen Lover die Wochenenden genießen konnte. Mir waren die Kinder wichtiger. Dann haben wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt, in der wir, nur damit sie nicht auch noch UNterhalt zahlen muss, den Lebensmittelpunkt der Kinder bei ihr festgelegt haben.
Wir leben aber gerade mal 100 Meter von einander entfernt, so daß die Kinder jeden Nachmittag ab 14.00 - 19.00 UHr bei mir sind. Deshalb arbeite ich extra bereits ab 6.00 Uhr, damit das klappt und wir beide Vollzeit arbeiten können. Wir waren uns immer einig, dass die Kinder Umgang mit uns beiden haben sollen.
Jetzt der Hammer: Sie hat seit 11 Monaten einen neuen Freund, der zwei kleine Söhne hat, und plant nun offenbar von WI ins ca. 110 km entfernte XY zu ziehen. Das würde für mich bedeuten, dass ich meine Kinder fast nicht mehr sehe. Ich bin fix und alle. Was kann ich dagegen unternehmen? Wie weit darf sie denn wegziehen, wir haben gemeinsames Sorgerecht! Und sie hat nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder doch?
lg Realgebbi
Moin.
Das wird schwierig.
Ganz grundsätzlich kannst du ihr das weg ziehen nicht verbieten.
Das ist ihr Recht auf das du keinen Einfluss hast.
Du kannst nur versuchen, ihr zu untersagen, die Kinder mitzunehmen.
Aber auch das ist nicht einfach.
Das Gericht wird danach schauen, ob es den Kinden bei dir in A oder bei in B besser geht und nicht danach, wer das Problem verursacht.
110 km Entfernung werden von der Justiz nicht als Problem angesehen, welches der Vater nicht auf seine eigenen Kosten lösen könnte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.