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Problematik begleiteter Umgang

 
(@miesvanderrohe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

da dies mein erster Beitrag in diesem Forum ist möchte ich erst einmal ein wenig meine Vorgeschichte erläutern.
Grob zusammengefasst:
Geburt des Kindes Anfang letzten Jahres, einvernehmliche Trennung nach ein paar Monaten verbunden mit einem Umzug in getrennte Wohnungen in der gleichen Stadt. Nach diesem Umzug dann regelmäßiger (meist wöchentlicher) Besuch des Kindes bei der KM, was auch mehrere Monate gut funktioniert hat. Da die KM jedoch jeglichen alleinigen Umgang mit dem Kind verbietet dann im Oktober vor Gericht gegangen mit Bitte um Umgangsregelung. Vor Gericht kamen dann die (hier anscheinend typischen) Vorwürfe „psychisch krank“, „unfähig alleine aufzupassen“ etc. Dummerweise habe ich mich dann auf einen BU eingelassen den die Richterin vorschlug „um die Mutter zu beruhigen“ (nach Recherche hier im Forum ein großer Fehler).

Nachdem es erstmal einen Monat brauchte damit der Träger überhaupt einen Termin ermöglichte fand der erste BU statt. Dieser verlief ganz entspannt ohne das Beisein der KM, da ich vorher durch die regelmäßigen Besuche eine ganz gute Beziehung zu dem Kind aufbauen konnte (z.B. konnte ich ohne Probleme Beruhigen). Nach diesem einen Termin fiel die Mitarbeiterin dann über mehrere Wochen aus, ohne dass es Ersatz gab. In dieser Zeit verbot die KM dann auch parallelen Umgang ausserhalb des BU, da ich mir „das ja so ausgesucht hätte mit dem BU“.
Als der BU dann langsam wieder anlief fiel er erneut ständig auf Grund der üblichen Gründe aus (Kind ist krank etc.). Durch diese extreme Verzögerung und den sonstigen Umgangsabbruch wurden die wenigen stattfindenden BU natürlich umso schwieriger (Kind hat schwächere Bindung, will nicht mehr auf meinen Arm etc.) und es musste seitdem immer entweder die KM oder ihre Mutter (Oma des Kindes) dabei sein.
Auf Grund dieser ständigen Verschleppung bin ich dann erneut mit meiner Anwältin vor Gericht, wo auch der neue Richter noch einmal betonte wie wichtig wöchentlicher Umgang in dem Alter ist. Trotzdem hat sich danach nichts geändert, sodass erneut ständig Termine auf Grund von Nichtigkeiten ausgefallen sind.

Nun gab es zusammen mit dem Träger, dem JA und der KM ein erstes Zwischengespräch (eigentlich hätte das der Abschlusstermin sein sollen aber es sind noch ein paar Termine offen), indem die Frau vom Träger klar sagte, dass ihr das noch nicht für einen unbegleiteten Umgang reiche (Unsicherheiten etc.) und sie auf jeden Fall noch einmal 6 BUs anhängen will.

Nun zu meiner Problematik:

Mir bieten sich nun zwei Optionen: Entweder ich spiele bei diesem Spiel weiter mit in der Hoffnung dass es dann besser klappt (wobei ich bezweifle dass die KM nicht wieder ständig manipulieren wird). Oder ich gehe erneut vor Gericht, zur Not auch in eine höhere Instanz, um diesen unsinnigen BU kippen zu lassen.

Wozu würdet ihr mir in dieser Situation raten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2021 13:34
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Wozu würdet ihr mir in dieser Situation raten?

Ich würde dir raten, einen Anwalt zu beauftragen, vorallem wegen dieser Aussage:

zur Not auch in eine höhere Instanz, um diesen unsinnigen BU kippen zu lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2021 13:39
(@miesvanderrohe)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe bereits eine Anwältin die jedesmal vor Gericht dabei war. Oder meinst du explizit einen männlichen Anwalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2021 13:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Erfahrungen gehen da weit auseinander. Manche kommen mit männlichen Anwälten besser klar, einige mit weiblichen. Ich denke nicht, dass die Qualität der Vertretung damit zu tun hat.
Es "kann" aber passieren, dass man eine(n) Anwalt findet, der sich nicht so dolle engagiert, weil er eine bestimmte "Ansicht" hat. Aber das kann man auch nicht pauschal unterstellen und reinschauen kann auch niemand.

Die 6 Termine würde ich noch mitmachen, wenn jede Woche einer stattfindet, ist der Drops schnell gelutscht. Allerdings würd eich die Betonung darauf auslegen, dass kein Termin mehr ausfallen darf. Wenn diese der Meinung sind das es wichtig ist, haben sie sicherzustellen, dass diese stattfinden.
Sollten wieder Termine ausfallen, teilweise über Wochen, dann würde ich die Nummer bei Gericht durchziehen. Die Mutter hat ja auch nicht erst einen Lehrgang bekommen, als das Kind auf die Welt kam.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2021 15:10
(@miesvanderrohe)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort.

Leider werden es vermutlich noch mehr als nur die 6 weiteren Termine, da noch alte Termine offen sind. Ich bin von 2 offenen Ausgegangen aber beim Gespräch hieß es noch 3. Außerdem hatte das Gericht ja selber schon festgehalten, dass es jede Woche stattfinden soll, was die KM schon einen Tag nach dem Gerichtstermin torperdierte (plötzlich hat sie einen neuen Job weswegen sie nicht mehr alle abgemachten Termine garantieren kann). Insgesamt ist durch den BU also eine signifikante Verschlechterung der Beziehung eingetreten, die droht noch schlechter zu werden. Aus diesem Grund und auch teilweise Aussagen der Mitarbeiterin des Trägers habe ich kein Vertrauen mehr in diesen Ablauf und auch die Sorge dass eine weitere Entfremdung eintritt.
Der Träger scheint sich ja nicht wirklich für die Anweisung des Gerichts zu interessieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2021 15:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dann würde ich genau mit dieser Beschreibung den Umgang unbegleitet einfordern. Ohne Einschränkungen und zu festen Terminen. Wenn die KM nicht kann, dann holst Du das Kind halt bei der Betreuung ab und bringst dort wieder hin.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2021 15:25
(@miesvanderrohe)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar. Gibt es dazu Erfahrungen wie das dann z.B. vorm OLG ablaufen würde? Also konkret ob die Meinung der Mitarbeiterin dort noch viel Gewicht hat oder ob dort nur auf die rechtliche Begründung geschaut wird, die ja von Anfang an wackelig war („zur Beruhigung der KM“)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2021 15:42
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Du kommst nicht einfach vor das OLG, du musst den Rechtsweg bestreiten.
Deswegen meine Empfehlung oben bzgl. Anwalt, der sollte sowas wissen.

Und noch ein Nachtrag;
Das Verfahren läuft dort im Prinzip wie vor dem Amtsgericht, die Meinungen der Fachkräfte wird dort genauso gehört wie vor dem Amtsgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2021 15:47
(@miesvanderrohe)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort.

Letzendlich stecke ich ja - egal vor welchem Gericht - in folgender Zwickmühle:

Mache ich die BUs erstmal weiter mit kann die KM weiter hinauszögern und blockieren und zusätzlich scheint die Mitarbeiterin des Trägers stark auf Seiten der KM zu sein.
Gehe ich jedoch wieder vor Gericht und lehne das aktuelle Vorgehen ab, stehe ich als Querulant dar. Außerdem wird von gegnerischer Seite einfach auf die Meinung der Mitarbeitern für den BU hingewiesen (zu unsicher im Umgang, aus ihrer Sicht kein unbegleiteter Umgang möglich).

Beides für sich erscheint mir als nicht sehr erfolgsversprechend. Daher meine Frage: Gibt es die Möglichkeit eines Art Mittelwegs, also dass ich das aktuelle Vorgehen beim Träger aus verständlichen Gründen ablehne, aber stattdessen anbiete etwas anderes zu tun um meine Würdigkeit für unbegleiteten Umgang zu beweisen (so lächerlich das ist)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2021 18:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Vielen Dank für die Antwort.

Letzendlich stecke ich ja - egal vor welchem Gericht - in folgender Zwickmühle:

Mache ich die BUs erstmal weiter mit kann die KM weiter hinauszögern und blockieren und zusätzlich scheint die Mitarbeiterin des Trägers stark auf Seiten der KM zu sein.
Gehe ich jedoch wieder vor Gericht und lehne das aktuelle Vorgehen ab, stehe ich als Querulant dar. Außerdem wird von gegnerischer Seite einfach auf die Meinung der Mitarbeitern für den BU hingewiesen (zu unsicher im Umgang, aus ihrer Sicht kein unbegleiteter Umgang möglich).

Beides für sich erscheint mir als nicht sehr erfolgsversprechend. Daher meine Frage: Gibt es die Möglichkeit eines Art Mittelwegs, also dass ich das aktuelle Vorgehen beim Träger aus verständlichen Gründen ablehne, aber stattdessen anbiete etwas anderes zu tun um meine Würdigkeit für unbegleiteten Umgang zu beweisen (so lächerlich das ist)?

Das (momentane) Hauptproblem scheint zu sein, dass ausgefallene Umgänge (betreut oder unbetreut sei mal dahin gestellt) für die KM sanktionslos verlaufen...
Hier hat Deine Anwältin wohl nicht darauf geachtet (die etwas deutlicher Version wäre ...sie hat da versagt).
Das verschafft der KM die Möglichkeit völlig "unbeschwert und ungestraft" Umgänge ausfallen zu lassen.
Tatsächlich wäre es aber auch Aufgabe der MA (welche die Umgänge begleiten und betreuen) soll, darauf zu achten, dass hier - seitens der KM - kein Missbrauch betrieben wird, falls Umgänge (offensichtlich unbegründet?) ausfallen oder verschleppt werden...

Hier hilft wohl nur ein Gespräch mit Deiner Anwältin, damit man hier "die Kuh vom Eis kriegt". Bei der Gelegenheit ggf. auch Deine Zweifel bezüglich der MA  anspreche, welch die BU eigentlich abwickeln/ begleiten soll...

Ich gehe mal davon aus, dass Du bezüglich der Umgänge (ob ausgefallen oder nicht) genau Protokoll führst?

Ich hatte es ja andernorts schon mal vorgeschlagen: Jeder hat heutzutage ein Handy. Damit ist es absolut kein Problem - zumindest Tonaufnahmen - versteckt zu erstellen (das wäre etwas, was ich machen würde, wenn ...[...].
Die sind sicherlich nicht ganz legal, aber es lassen sich später zumindest hervorragend "Eins zu eins" handschriftliche Gesprächsprotokolle erstellen.
Sozusagen ein emotionsloses 2. Gedächtnis, in welches sich keine "falschen" Erinnerungen einschleichen können...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 12:12