Probleme mit der Kl...
 
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Probleme mit der Kleidung

 
(@pappaleo)
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Hallo zusammen,

die KM schafft es leider nicht, meine Tochter (8 Jahre) mit ordentlicher Kleidung auszustatten.
Was ich meine sind z.b. Jacken, an denen die Kapuze halb abgerissen ist und aus der der Füllstoff heraustritt. In dem Beispiel hab ich sie Donnerstags mit der Jacke aus der Schule abgeholt und Freitags mit einer eigenen wieder zur Schule gebracht. Meine Tochter meinte, sie würde schon die ganze Woche mit der Jacke zur Schule gehen.
Sonntags zur Mutter habe ich ihr dann die Kaputte mitgegeben und um Reparatur gebeten.

Als ich sie dann zwei Wochen später von der Schule abholte, hatte sie tatsächlich die gleiche zerrissene Jacke in besagtem Zustand wieder an.
Ich hab die Jacke dann genäht und geflickt und wieder mitgegeben.

Leider ist das der Regelfall, sie trägt Hosen mit Löchern, Pullis die viel zu klein sind und Schuhe von denen sich die Sohle löst und wegen derer sie mit nassen Füßen rumläuft.
Es gab schon etliche Diskussionen dazu. Ihr Standpunkt ist das das Kind besser aufpassen muss. Oder dass ich die Sachen ja reinigen und flicken kann.

Beim vorletzten Umgangswochenende hatte ich dann genug. Sie hatte mal wieder eine Hose an, die Löcher an den Knien und im Schritt hatte. Ich hab diese dann kurzerhand in die Altkleider Sammlung gegeben und ihr eine neue Jeans gekauft die sie zum Gebrauch bei Mutter mitnehmen kann. Kind war zufrieden.
Der Mutter hab ich dann gesagt, dass ich die alte Hose endgültig weggeworfen habe und ihr eine neue gekauft habe, die sie (KM) als Ersatz bei ihr behalten kann.

Nun droht sie mir mit §903 und §985 und setzt mir eine Frist zur Herausgabe der Hose. Kann ich aber nicht, da schon weggeworfen.

Bringt ihr das etwas, bzw. sollte ich mir nun Sorgen machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2017 12:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pappaleo!

Nun droht sie mir mit §903 und §985 und setzt mir eine Frist zur Herausgabe der Hose. Kann ich aber nicht, da schon weggeworfen.

Bringt ihr das etwas, bzw. sollte ich mir nun Sorgen machen?

Mach Dir keine Kopf und lass sie nur machen.
Auf der anderen Seite würde ich Klamotten für das Kind besorgen, welche es bei Dir tragen kann. Wenn der Umgang vorbei ist, bringst Du Kind in KM´s Outfit wieder zurück. So ersparst Du Dir den Ärger und Kind wird auch irgendwann merken, was Sache ist...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 12:39
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun droht sie mir mit §903 und §985 und setzt mir eine Frist zur Herausgabe der Hose. Kann ich aber nicht, da schon weggeworfen.
Bringt ihr das etwas, bzw. sollte ich mir nun Sorgen machen?

Guten Tag,

ich würde mir keine Sorgen machen. Was die Mutter betreibt ist nach deinen Schilderungen eine Verwahrlosung bzw. Vernachlässigung der Bedürfnisse eures gemeinsamen Kindes. An deiner Stelle würde ich die mangelnde Kleidung dokumentieren und ihr ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen, in der du erklärst, dass du diesen Standard als Vater nicht akzeptieren wirst. Zudem würde ich nochmals auf das zu verwendende Kindergeld sowie den Unterhalt hinweisen.
Hast du bezüglich des Unterhaltes einen Titel seitens der Beistandschaft o.ä.? Sollte dem so sein, würde ich mir vorbehalten das Jugendamt auch zu informieren. Schriftlich inkl. Dokumentation sollt erstmal reichen.

Was die Kleidung bei dir zuhause anbelangt, würde ich an deiner Stelle eine eigene Garnitur anschaffen. Es müssen ja nicht unbedingt überteure Markenartikel sein. Geh mit deiner Tochter gemeinsam einkaufen, sie wird sicher ihren Spaß haben und das schärft ihre Denkweise in dem Punkt.

Anstatt dich von ihr in die Defensive drücken zu lassen, würde ich den Spieß umdrehen. Sie hat die Pflicht das Kind ordnungsgemäß auszustatten.

Mit besten Grüßen
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 12:39
(@inselreif)
Moderator

Ooooch,
weise ihr Anliegen zurück, da sie nicht berechtigt ist, das Kind (Eigentümer der Hose) in dieser Sache alleine zu vertreten. Sie könnte dafür natürlich die Bestellung eines Ergänzungspflegers veranlassen, den ihr beide dann bezahlt  :puzz:

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 12:41
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

"Kleidung, Möbel, Lernmittel, Musikinstrumente, Brillenkosten, Familienfeiern und Sportverein gelten bei den meisten Gerichten weder als Mehrbedarf noch als Sonderbedarf, sondern sind mit dem monatlichen Unterhalt abgegolten"
Es stellt sich somit auch die Frage, wer nun eigentlich die alte Kleidung bezahlt hat. Außerdem hast Du ja auch für Ersatz gesorgt und nicht einfach nur entsorgt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 12:44
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wegatmen und sich keine Sorgen machen. Suche gemeinsam mit der Tochter Kleidungsstücke aus auf dem Flohmarkt oder über ebay. Das wird der Tochter Spass machen. Und wenn du so gemütlich mit ihr dasitzt und gewisse Kleidungsstücke von ihr flickst zeigst du ihr :

-Ich kümmere mich um dich.
-Man bessert zerrissene Kleidung aus und versucht mehr oder weniger ordentlich in die Schule zu gehen
-Ihr lebt geleinsam ein Stück Alltag und es ist auch ein Ritual, welches das Kind auf seinen Lebensweg mitimmt.

Die Tochter wird es dir danken.

Mit der KM würde ich darüber nicht mehr reden. Das ist nur verlorene Zeit.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 13:42
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für eure Antworten. Bin nun doch etwas beruhigter, obwohl es wahrscheinlich gar keinen Grund zur Beunruhigung gab.
Das mit der eigenen Kleidung bei mir zu hause mache ich übrigens schon seit etlichen Jahren so.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 14:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das mit der eigenen Kleidung bei mir zu hause mache ich übrigens schon seit etlichen Jahren so.

Auch wenn es schwerfällt, aber dann schicke sie auch nur in ihren Klamotten wieder nach Hause.

Fällt denn der Schule nicht auf, in welcher Kleidung die Tochter zur Schule erscheint?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 15:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Fällt denn der Schule nicht auf, in welcher Kleidung die Tochter zur Schule erscheint?

Wäre die Frage, ob sie diese Sachen täglich trägt oder nur dann ,wenn sie zum Vater geht.

Ich könnte mit vorstellen, dass es letzteres ist und die Mama der Schule mitteilt "leider muss meine Tochter zum Vater. An diesen Tagen muss ich ihr alte Sachen anziehen, weil ihr Vater nicht in der Lage ist auf die Sachen aufzupassen und ich nicht ständig Neues kaufen kann"

Wäre auch ein Szenario. Aber im Pinzip macht es keinen Sinn sich darüber aufzuregen. Je älter das Kind wird, desto mehr wird es auch selsbt darauf bestehen in ordentlichen Klamotten überall hinzugehen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 15:54