Hallo zusammen,
wann muss seitens des Gerichts ein progressiver Umgang ausgehangen werden. D. h., erst für ein paar Wochen für jeweils 4 Stunden/Tag, dann 6 Stunden, dann 8, dann 10, dann 12 dann mit Übernachtung, dann eine Übernachtung, dann zwei Übernachtungen?
Auf was kommt es an, wenn so eine Entscheidung getroffen werden muss?
Auf das Alter vom Kind? Ob der scheidende Elternteil gesund, also nicht psychisch krank, ist?
Wenn bisher alle Treffen super verliefen und der Vater auch in der Lage ist, das Kind nicht nur für vier Stunden alleine zu versorgen, sondern durchaus auch für mehrere Stunden und Tage, dann sollte das doch alles kein Problem sein, oder!?
MfG
Moin.
Das muss überhaupt nicht ausgeurteilt werden.
Es ist einfach eine gängige Regel, dass bei kleinen Kindern mehr aber kürzerer Umgang festgelegt werden sollte.
Was der Richter daraus macht liegt bei ihm.
Ansonsten kommt es darauf an, was eine Partei beantragt und wie sie das begründet, was die andere Partei dagegen vorträgt und wieviel der Richter von väterlichem Umgang hält.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin M.Nr.
Du hast ja in versch Threads gepostet. Ich fasse mal zusammen: der jetzige ( recht überschaubare Umgang) wurde vom Gericht festgelegt, wobei die KM dort vor einigen Jahren ziemlich aufgelaufen ist. Nun strebst Du eine Erweiterung des Umgangs an, idealerweise bis zum WM. Und das immer als Gerichtsentscheidung.
Meine Frage dazu: Sind die Fronten mit KM denn immer noch verhärtet? oder hat sich das mittlerweile beruhigt und Umgang findet regelmäßig und verlässlich statt? Dann wäre doch der beste Weg, die Umgangserweiterung mit KM bilateral zu regeln, ohne Gericht. Nur auf diesem Weg kriegst Du auch ein WM hin. Neben der Tatsache, dass ein WM nicht ausgeurteilt wird, braucht ihr dazu eine vernünftige Kommunikation auf Elternebene, und gerade dies läge ja auch nicht vor , wenn ihr dazu das Gericht braucht.
Kriegst Du die Umgangsausweitung nicht alleine mit KM hin, dann versuche doch eine Euch beiden nahestehende neutrale Person zu gewinnen, zu vermitteln. Du hast ja gelesen, dass man nie weiss, was bei Gericht rauskommt. Wobei gut begründet, müsste da Luft nach oben sein, nur eine gerichtliche Entscheidung sollte die letzte Lösung sein,
viel Erfolg, toto
Der Umgang findet ohne Probleme statt, aber die Fronten mit der Ex sind insoweit verhärtet, dass ich gar nicht erst versuchen muss, so die bisherigen Erfahrungen, mit ihr unter vier Augen was klären zu wollen.