Natürlich gehört zur "Heilung" deines Sohnes auch die Frage, ob der "Drecksack" wirklich Verursacher des Problems ist.
Diesen Schritt gedenkt diese Tusse aber übergehen zu wollen und gleich in die Symptombehandlung einsteigen zu wollen.
Damit ist sie natürlich disqualifiziert.
Dennoch solltest du immer davon ausgehen, dass mit deinem Schreiben hausieren gegangen wird und als Vater stehst du immer unter Generalverdacht ein unbeherrschter Rüpel und potentieller Gewalttäter zu sein.
Diesen Eindruck solltest du durch deine Schreiben nicht bekräftigen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich schließe mich beppo an!
Vermeide in Deinem Schreiben zu scharfe Aussagen. Versuch nüchtern und neutral rüberzukommen.
Ansonsten hörst Du von der Gegenseite nur: "Sehen sie, deshalb....."
Mach Dich nicht so leicht angreifbar.
Auch der Therapeutin ist mittlerweile klar, dass sie Dich von Anfang an um Einwilligung hätte anfragen müssen. Sie hat den schwarzen Peter eh schon in der Hand. Du musst in ihr nicht nochmal mit aller Gewalt um die Ohren hauen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
würde halt gern, die sache mit dem quasi-Rauswurf mit der völlig deplatzierten Äußerung noch gerne mit einbringen.
Weil das war schon der Abschuß. Ich bin stinksauer :gunman:
Möchte auch gerne die maschinerie "arme Alleinerziehende Mutter mit Ihren süßen Kindern" stören. Ich bin nicht perfekt, aber man kann mit mir auskommen. Wird so zumindest von meinem Umfeld (und auch von meiner Freundin) behauptet.
Lass es. Kauf dir einen Punchingball.
Wichtig ist, dass du der Welt zeigst, was für ein ruhiger, rational vernünftiger Typ bist.
Besser kannst du deine Gegner, die dir das Gegenteil anhängen wollen gar nicht treffen. Dann und nur dann stehen sie nämlich wie Deppen da.
Anderenfalls gibst du ihnen ja recht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus LoneDaddy,
ich würde Beppos Formulierung verwenden: sie sagt alles aus (auch zwischen den Zeilen) und bietet keinerlei Angriffsfläche! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo LoneDaddy,
auch wenn es schon mehrfach geschrieben wurde: Ich habe beim Lesen Deiner Formulierung auch direkt ein ungutes Gefühl bekommen. Es wirkt etwas aggressiv statt sachlich deutlich.
Orientiere Dich an Beppo´s Formulierung.
neuezeit
So ist das Leben
Was bei der ganzen Geschichte noch verschärfend dazukommt ist das ich im Moment eine Umgangsklage laufen habe. Der aktuelle Stand ist, daß wir beim psychologischen Gutachten über meine Jungs angekommen sind.
Die Gutachterin möchte unbedingt mit der Psychotante vom Großen sprechen. Da braucht sie (die Psychotante) von mir eine Schweigepflichtsendbindung.
Nach dem 1. keine brauchbaren Infos bekommen habe und zum 2. die Tante bei mir untendurch ist tu ich mir da ebenfalls mordsmässig schwer. Wer weiß was die dann für ein Stuss verzapft. Eine Kinderpsychologin die es fördert, daß ein Kind ohne Vater aufwächst und zudem sich zum Instrument der gefrusteten Mutter machen lässt ist doch mit größter Vorsicht zu genießen.
Würdet Ihr sojemand eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?
gruß
Lieber LoneDaddy
Was bei der ganzen Geschichte noch verschärfend dazukommt ist das ich im Moment eine Umgangsklage laufen habe. Der aktuelle Stand ist, daß wir beim psychologischen Gutachten über meine Jungs angekommen sind.
Die Gutachterin möchte unbedingt mit der Psychotante vom Großen sprechen. Da braucht sie (die Psychotante) von mir eine Schweigepflichtsendbindung.
Hast Du noch weitere nützliche Informationen? Läuft vielleicht noch ein Gewaltschutzprogramm? Sorry, aber zumindest ich fühle mich von Dir ganz schön an der Nase rumgeführt.
oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
hmm... also prinzipiell könnte deine Schweigepflichtsentbindung auch gerichtlich ersetzt werden, wenn z.b.
ein Verfahrensbeistand o.ä. mit im Verfahren involviert ist.
Die Frage ist, wie weit du kommst, wenn du dich dagegen wehrst und dagegen angehst. Für mich liest sich
das auch etwas schwammig.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
@oldi: Ich kann dir grad nicht ganz folgen. Sache ist, daß gerne für meine Jungs weiter als Vater da sein möchte. Nur möchte meine Exe das anders haben. Sie hat einen Frust und deshalb wird jedem der nicht schnell genug wegkommt erklärt was für ein Dr...sack ich doch wäre. Und mir scheint es so, daß die Psychotante drauf eingestiegen ist. Im prinzip wird dem großen jetzt das eingeimpft was die Mutter gern hätte. So wie ich hier im Forum lese, ist ein psychologischen Kindergutachten schon das eine oder andere mal vorgekommen. Vom Kindergarten höre ich, daß sich meine Jungs ganz normal verhalten nur die Mutter und ihr Rechtsverdeher blocken wo es nur geht. Da werden natürlich auch entsprechnde Horrorbilder über mich gezeichnet. Das Kindergutachten ist dann die logische konsequenz daraus. Der Richter muß sich bei seiner Entscheidung auch auf was stützen können. Und nachdem mir die Psychologin gestern einen verdammt schlechten Eindruck gemacht hat bin ich nun verdammt vorsichtig. Vor allem wenn sie der Gutachterin Rede und Antwort stehen kann, kann man mich doch auch informieren. Wenn mein großer durch die Trennung einen knacks weg hat bin ich der letzte der damit ein Problem mit der behandlung hat. Nur sollte auch hinterfragt werden was die Ursache ist und ob eine notwendigkeit besteht. Und nicht ein kind gegen den Vater aufgestachelt werden. Und den eindruck habe ich gestern bekommen.
Gruß
Hi LoneDaddy
Ich kann dir grad nicht ganz folgen.
Ganz einfach. Du fragst hier wie es aussieht, wenn Du mit der Psychologin des Kindes unzufrieden bist und wie Du sie schassen kannst. Dabei läuft eine Umgangsklage, eine Gutachterin ist vom Gericht eingesetzt und hat den Auftrag, ein psychologisches GA zu erstellen. Und das gibst Du nicht bekannt? Das hat schon fast was selbstmörderisches an sich. Oder Du verstehst die Spielregeln nicht. Hier muss deutlich genauer hingeschaut werden.
Sage doch mal was zu dem Auftrag, zu den Fragen, welche im GA beantwortet werden sollen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Im Moment sind wir bei einem Gerichspsychologischen Gutachten. Mit der Basis ob die Jungs wirklich vor mir Angst haben und warum, und was man dagegen machen kann.
Da hatte er es erwähnt.
Gruss Wedi
Hi
Ich hatte die ganze Zeit den Eindruck, das der Faden in eine andere Richtung läuft, wie eigentlich notwendig.
Die Frage hätte heissen müssen:
Kann ich die behandelnde Psychologin meines Sohnes wegen Befangenheit in einem in Auftrag gegebenes Gerichtspsychologischen GA's als Zeugin ablehnen?
Die Schweigepflichtsentbindung, wird m.E. vom Richter durchgesetzt.
Gruss Wedi
für mich sind das zwei paar schuhe. Zum einen genießt die Psychologin nicht mehr mein Vertrauen nachdem was vorgestern war.
Zum anderen möchte ich den eindruck der von mir ausgeht nicht belasten durch die Psychologin, die mich offensichtlich nur als notwendiges Unterschreibungs-Übel ansieht. Mir drängt sich der eindruck auf, daß sie der verlängerte Arm meiner Ex spielt. Sie als Werkzeug für meine Ex mißbrauchen lässt. Warum rückt sie keine Informationen raus. Da ist doch was faul.
Sprüche wie: "Herr Y, wenn Sie jetzt nicht unterschreiben, werde ich X sagen, daß er mich nicht mehr besuchen darf!" Eine psychologische Behandlung ist doch Feizeitbeschäftigung für ein Kind.
Also sollte hier was im unklaren sein fragt, ich bemühe mich um aufklärung
Kann ich die behandelnde Psychologin meines Sohnes wegen Befangenheit in einem in Auftrag gegebenes Gerichtspsychologischen GA's als Zeugin ablehnen?
Ich frage mich, ob in einem gerichtspsycholog. Gutachten, das ein "fremder" Gutachter im Auftrag des Gerichtes macht, die behandelnde Psychologin überhaupt als Zeugin auftreten darf bzw. ob die behandelnde Psychologin überhaupt befragt wird? Dass da einfach ein Richter die ärztliche Schweigepflicht aushebeln kann??? Geht das echt?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi
Der Punkt ist doch genau der, das die Ärztin Stellung zu der Bindung (wie auch immer)zwischen Vater und Sohn nehmen soll.
Diese Ärztin, ich sags mal so, mag dich nicht und du bist ihr ein Dorn im Auge.
Wenn diese Ärztin dir gegenüber negatv eingestellt ist und der KM positiv, wird sie klare Worte an den Gutachter sprechen, die negativ für dich ausfallen könnten und für den weiteren Prozessverlauf entscheidend sein könnte.
Gruss Wedi
Hi ginnie, habe gerade erst gesehen, das du geschrieben hast.
Ich denke genau das ist der Hintergrund der KM den Sohn bei dieser Ärztin behandeln zu lassen, um irgendetwas gegen den Vater in der Hand zu haben.
@ wedi, ich finde das sind 2 Paar Schuhe:
dass die Weiterbehandlung des Jungen bei der Psychologin von KM gegen den KV verwendet werden könnte, ist das eine, obwohl ich da auch hohe Hürden sehe (die darf ja nicht einfach so ausplaudern was da im Rahmen der Behandlung zutage tritt; die ist doch nicht so blöd sich auf eine Seite ziehen zu lassen, weil sie neutral und objektiv ist / sein müsste, also dass sich eine gerade auf diesem Fachgebiet ausgebildete Ärztin einfach so instrumentalisieren lässt, bezweifel ich mal).
Aber dass die Psychologin im Rahmen des GA befragt wird, ist das andere. Ich glaube ja immer noch die darf dann gar nichts dazu sagen...
ligr ginnie ... die nach wie vor die von der Psychologin gewollte Unterschrift des Vaters eher als kostensichernde Maßnahme für weitere Therapiestunden empfindet.
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Wäre jetzt spannend zu wissen, was denn auf dem zu unterschreibenden Papier nun wirklich drauf stand:
War es die Zustimmung zu Therapie oder die Schweigepflichtsentbindung?
LD, hast du das Papier noch? Oder hast du es zumindest soweit gelesen, dass du diese Frage beantworten kannst?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
was mir auch sehr sauer aufgestoßen ist, war auch die Aussage der Psychologin: "Herr Y, nehmen Sie es locker. Halten Sie für Ihren Sohn ein Türchen offen. Oft, wenn die Kinder die Pupertät hinter sich gelassen haben, wollen sie was über ihre Wurzeln erfahren. Der wird schon kommen."
Was sind das den für Zukunftsperspektiven? Der Junge ist 6. Der braucht jetzt einen Vater und nicht in 15 Jahren. Wie soll den da ein interesse am Vater aufgebaut/erhalten werden wenn sein ganzes Umfeld dagegenschießt?
Das ganze kommt mir so vor als ob man sich nicht festlegen möchte, den bequemen weg sucht, nebenbei noch ein paar Euros machen möchte und ansonsten sich in der rosa Seifenblase sich ganz wohl fühlt. Bequem heißt auch, der Mutter nach dem Mund redet, schließlich ist das der nächste Ansprechpartner. Den Vater zitiert man einmal im Jahr her wenn man seine Unterschrift braucht.
Und ich denke so wird auch das gespräch zwischenGutachterin und Psychologin laufen ...
Hi
Wäre jetzt spannend zu wissen, was denn auf dem zu unterschreibenden Papier nun wirklich drauf stand:
War es die Zustimmung zu Therapie oder die Schweigepflichtsentbindung?
LD, hast du das Papier noch? Oder hast du es zumindest soweit gelesen, dass du diese Frage beantworten kannst?
Also sollte hier was im unklaren sein fragt, ich bemühe mich um aufklärung
Gruss