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Reguläre Termine mit dem Kindsvater schaffen...

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(@charly93)
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Vielleicht könnt ihr mir helfen..
Mein Ex und ich habe uns vor 4 Monaten getrennt und haben eine gemeinsame 3 Jährige Tochter. Seitdem kann er mir keine Regulären Termine sagen, wann er sie nehmen kann.
Jede Woche sagt er mir die Termine für die Woche. Es ist total anstrengend für mich, da ich mich auf keinen Tag verlassen kann und ich ihr auch nicht sagen kann, an welchem Tag er sie das nächste mal nimmt.
Er nimmt sie mal 3 Tage die Woche, mal 2 mal keinen... Da ich Studiere und einen Job habe, muss ich nach den Semesterferien eigentlich wissen, wann er sie immer nimmt, damit ich meinen Job so richtigen kann und weiß wann Freunde und co mir helfen müssen. Die aber müssen auch fest wissen, wann ich sie brauche.

Er sagt, dass wir beide gemeinsames Sorgerecht haben und somit die gleichen Rechte haben. Für ihn heißt das, dass er sich jetzt die Tage immer rauspickt, an dehnen er kann (meist am Samstag vor der woche) und ich ihm diese Tage dann geben muss. Wenn ich da was habe muss ich ihm immer vorher schon bescheid geben. Ergo: ich kann absolut garnicht planen.
sowas wie "Am Mittwoch ist meine Tochter bei ihren Papa, da kann ich lange Vorlesungen haben" gibt es dann nicht.
Wochenenden bei meinen Eltern usw. muss ich ihm alle durchgeben ob ich da mit ihr wegfahren darf, weil es ja sein könnte, das er in 3 Wochen genau dieses Wochenende haben möchte.

Ich habe ihm gebeten mir 2 feste Tage in der Woche und ein WE im Monat zu nennen, wo er sie nehmen kann. Das sei ihm aber viel zu wenig, ich würde ihn kleinhalten wollen und das JA sieht das auch so wie er.

Letzte Woche Mittwoch habe ich ihn dann darum gebeten mir für die nächsten 4 Wochen wenigstens zu sagen, wann er sie nimmt. Das hat er bis heute nicht getan. Gestern Abend bekam ich dann nach wiederholten nachfragen die Termine für diese Woche.

Versteht mich nicht falsch! er kann sie 3 mal die Woche haben 2 mal oder nur jedes 2. WE ... und klar, gibt es bestimmt auch mal spontane Tage... aber ich muss ja auch planen können mit unserer Tochter wann was ist...

Ist es echt so, dass das JA oder das Gericht sagen, das ich mich spontan an seiner Freizeit orientieren muss? und das bis zu 3 mal die Woche? Ich meine, wenn ich was vor habe (uni lernen oder Arbeiten) und er nicht kann, muss ich ja auch sehen wie ich das Wuppe....meine Eltern wohnen nicht hier, ich habe nur ihn und seine Mutter (die sie alle 4 Wochen für einen Tag nimmt)Ich und meine Tochter brauchen klare Termine.

wie seht ihr das?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 15:02
(@oldie)
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Moin

Habt ihr schon mal über ein Wechselmodell nachgedacht? Ich könnte mir vorstellen, damit wären die Ansprüche von euch beiden - ausgiebige Teilnahme am Leben des Kindes als auch planbare Lebensgestaltung - erfüllt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:10
(@charly93)
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Ja! Aber dafür hat er keine Zeit. Also er kann keine komplette Woche oder geregelte 3 -4 Tage in der Woche für sie da sein.
Er sagt ganz klar, das er aufgrund seiner Arbeit keine Geregelten Zeiten einhalten kann und ich mich spontan an seiner freien Zeit orientieren muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 15:18
(@annasophie)
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Hallo,

was arbeitet er? Hat er einen Schichtplan? Da kann er dann ja 1 Monat im voraus wissen, wann er Zeit hat.

Wenn er nur von Mo-Fr arbeitet würde ich ihm einen Plan vorschlagen; jedes 2. Wochenende von Fr-So und jeden Mittwoch.
Und das verbindlich. Wenn er nicht 24 Stunden vorher absagt verlässt du dich drauf. Wenn er absagt, dann ist das so, dann kann er aber nicht erwarten, dass du deine Termine schiebst.

Verlässlichkeit ist auch fürs Kind wichtig.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:24
(@mutterzubesuch)
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Hallo,

Das sieht der Herr falsch.
Feste Termine/Kontinuität sind wichtig, für euch als Eltern und vor allem für euer Kind.
Sag ihm entweder ihr einigt euch auf eine Umgangsregelung und fixiert diese schriftlich, oder du wendest dich in erstem Anlauf an das Jugendamt, anschließend kannst du es auch an eine Anwältin abgeben(Beratungshilfeschein kannst du beantragen).

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:24
(@mutterzubesuch)
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Im Übrigen war der Vater meines Kindes auch im Schichtdienst tätig und das war seine Ausrede. Totaler Blödsinn. Selbst bei seinem sehr unregelmäßigen Schichtdienst konnte man eine Regelmäßigkeit finden.
Sollte es aber tatsächlich so sein, dass er einen wundersamen Dienstplan hat wo das nicht geht könntet ihr trotzdem feste Tage ausmachen und sollte er dann arbeiten müssen übernehmen seine Eltern, sofern sie wollen und können.
Was aber zumindest geht ist die Tage einen Monat im Voraus fest zu machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:28
(@susi64)
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Hallo,

auch der Umgang braucht eine Ordnung. Umgang auf Abruf führt genau zu den von Dir beschriebenen Problemen.
Versuche Doch einmal den Spies umzudrehen und bringe das Kind mal spontan zum KV, weil Du ..... (sollte eine sinnvolle Begründung sein, aber kein Notfall und eine Variante in der Hinterhand solltest Du auch haben).
So was klappt natürlich nur, wenn er bisher nicht daran gedacht hat, dass solche "Überfälle" nicht so einfach zu handhaben sind.
Sollte er prinzipiell Probleme haben sein Leben zu strukturieren dann wird es sehr schwierig.

Helfen kann durchaus ein Gespräch mit dem JA. Das JA kann zwar nur beraten in Umgangsfragen aber es kann schon helfen eine gemeinsame Lösung zu finden.
Zu klären wären Standardumgang, wenn soll er spätestens und wie bekannt gemacht werden. Feiertage, Urlaub.
Was passiert, wenn es Abweichungen gibt, wie soll ausgefallener Umgang nachgeholt werden?
Gelegentlicher Umgang außerhalb der Vereinbarung sollte möglich sein, es gibt aber weder eine Pflicht von Dir ihn zu ermöglichen noch das Recht des Vaters darauf.
Alles in einen Jahresplan jeweils für jeden eintragen. Die Regelung sollte schriftlich erfolgen und von beiden unterschrieben werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:32
(@charly93)
Schon was gesagt Registriert

Er ist selbständig und hat keinen regulären Dienstplan.
Das JA würde uns angeblich anrufen und zu einen Termin bitten. Sie würden das angeblich genauso sehen wie er. Ich bin unsicher ob ich da jetzt nochmal anrufen soll. Am Donnerstag haben wir einen termin bei einer Beratungsstelle (nicht JA)
Kann das Gericht mich zu unregelmäßigen und spontanen Terminen zwingen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 15:34
(@mutterzubesuch)
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Das ist nicht böse gemeint, aber: Bist du auf den Kopf gefallen? Du studierst doch. Der Vater führt dich vor.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:56
(@charly93)
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ne, ich hab nur panische Angst, dass er es irgendwie schafft, mir das Kind weg zu nehmen. er ist 37, ich 24.... ich war mit ihr am WE im Urlaub. Holland für 3 Tage... habs ihm zwar gesagt, aber nicht ausformuliert. Durch seine Termine konnte er so unsere Tochter 1 1/2 Wochen nicht sehen.  Jetzt bin ich überall die Böse, die ihm das Kind nicht geben möchte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 16:04




(@mutterzubesuch)
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Das ist noch ein Grund mehr, alles schriftlich festzuhalten.
Ich kann deine Angst durchaus verstehen, aber er hat ja offenbar ein Wechselmodell abgelehnt, das wird er kaum euer Kind komplett zu sich nehmen können. Zumal du sicherlich die Hauptbezugsperson warst/bist?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 16:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich habe jetzt mal Deine bisherigen Themen hier im Forum quergelesen und möchte vermuten, dass Du Dich ihm ggü. hilflos fühlst, vielleicht auch unterordnend. Trifft das in etwa zu?
Dass er z.B. nicht wegen seiner Selbstständigkeit bei der Umgangsplanung so eingeschränkt ist - dass dies nicht stimmt, weißt Du doch ganz genau.

Du solltest Dich ein wenig gerade machen und nicht fast schon heulend zu Deinem Ex hochschauen. Notwendig ist eine gemeinsame Regelung des Umgangs. Ein WM scheint mir bei Deinem Ex bei seiner selbstgerechten Freizeitplanung von ihm eher nicht gewollt, dann müßte er ja eine Regelmäßigkeit an den Tag legen. Vergleiche das auch mit seinem Sohn. Und zwar dort, wo er inzwischen angekommen war und ist.

Mit dem Gewurschtel hilfst Du auf Dauer eurer Tochter gerade nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 16:18
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

HI,

du nimmst einen Jahreskalender den der eine Din A4 Seite groß ist und der auf jeder Seite 6 Monate in Spalten enthält. Dort trägst du deine verbindlichen Zeiten ein, an denen du das Kind nicht nehmen kannst, markierst die Zeiten rot.

Diesen Kalender gibst du deinem Ex und bittest ihn die Zeiten zu markieren an denen er das Kind nehmen kann. Du kannst auf diese Art mehrere Varianten vorschlagen, auch einen Umgang amrkieren, der dir gut passt. Achte auf Gleichwertigkeit, Betreuung des Kindes im Alltag, gleichwertige Freizeit der Eltern, gleichwertiger Umgang mit dem Kind in der Freizeit.

Aus seiner Reasktion kannst du dann erkennen welche Absicht der Vater hat. Allerdings benötigt ein Selbstständiger auch Fexibilität. Rege an, dass er auch Dritte für evtl. notwendige Betreuung bei seinem Umgang nutzen kann oder du ihn unterstützen kannst.

Stelle weiterhin klar, dass der Unterhalt durch beide getragen wird, von dir und ihm hälftig.

Mache den Plan für 1 Jahr oder ein halbes. Dies sind wenige Minuten Aufwand.

Sollte er nicht angemessen reagieren, dann frage nach wann er denn planen kann. Evtl. muss er seine Existenz gerade aufbauen.

Angst solltest du keine haben. Angst ist der schlechteste Ratgeber. Mit dem Umgang solltet ihr einen Finanzplan aufstellen. Der sollte so aufgebaut sein, dass ihr auf einen statischen Unterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes einigt. Er hat Schulden bei dir weil er z.B. in deiner Mietwohnung gelebt hat und er diese Schulden in Höhe des halben vereinbarten Kindesunterhalt ableistet. Du hingegen zahlst im deine Schulden in Höhe des vereinbarten Kindesunterhalt weil er dir den Hasurat überlassen hat. Diese Vereinbarung beglaubigt ihr notariell. Damit seid ihr für die Zukunft gegenseitig abgesichert und das Kind kann den Wohnsitz wechseln wann immer es sein muss ohne dass ihr dadurch belastet werdet.

Wenn einer von euch beiden dann keinen Umgang mehr möchte und das Kind durch einen Elternteil alleine betreut wird, wird dieser Elternteil dadurch entschädigt, dass das Kind bei ihm lebt. Der halbe Kindesunterhalt kann leicht kompensiert werden. Dazu gibt es ja noch Kindergeld.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 16:34
(@mj1977)
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Ich kann nur ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern, aber hier was es ähnlich die KM meinte es müsste keine feste Umgangsregelung geben und ich müsste durch den Reifen springen der mir hingehalten wird. Ich habe mir Hilfe beim JA geholt und meine Sachbearbeiterin vertrat sehr wohl die Meinung dass für ein 3-jähriges Kind feste Regelungen gelten müssen damit sich auch das Kind daran gewöhnen kann. Erst vor Gericht hat sie mir das zugestanden, da war es aber zu spät für ihr Einlenken und die Richterin hat das Wechselmodell sogar angeordnet.

Ich bin der festen Überzeugung dass aufgrund Deiner Schilderungen Dir keiner den Nachwuchs wegnimmt, so einfach ist dass nämlich nicht wie von der Gegenseite gern mal behauptet wird. Gerade wenn Du Hauptbezugsperson des Nachwuchses bist.

Der Ratschlag sich gerade zu machen, scheint hier nicht verkehrt zu sein. Du willst ihm das Kind ja auch nicht entziehen, aber man muss verlässliche Regelungen für alle schaffen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 22:31
(@scorpion)
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Hallo Charly

Du hattest hoffentlich mit Deiner Tochter einen schönen Urlaub in Holland. Aus diesem Chaos auszubrechen und den Kopf etwas frei zu bekommen erscheint mir mehr als positiv. Dazu hättest Du eher drei Wochen gebraucht. Aber besser so als garnicht. 🙂

Du bist der deutschen Sprache durchaus mächtig. Du studierst. Somit hast Du auch gelernt, Dir selbstständig Wissen anzueignen.

Das JA würde uns angeblich anrufen und zu einen Termin bitten. Sie würden das angeblich genauso sehen wie er. Ich bin unsicher ob ich da jetzt nochmal anrufen soll.

Das kannst Du doch nicht ernsthaft glauben? Du schreibst im Konjunktiv und besitzt offenbar selbst längst Zweifel an diesen Aussagen. Hast Du Zeit zu warten?
Du hast eine Tochter. Für Sie hast Du die Verantwortung. Der Vater erweckt nicht den Eindruck, als habe er die Bedeutung von Vaterschaft und Verantwortung für ein Kind verstanden.
Was hält dich denn davon ab, einen eigenen Kontakt zu dem JA aufzubauen? Das ist hier wohl dringend nötig.
Und so schnell wird Dir Dein Kind nicht weggenommen, da kannst Du sicher sein.
Du hast Angst. OK. Was tust Du dagegen? Solange Du anderen, in diesem Fall dem Vater Deiner Tochter, die aktive Handlungsrolle überlässt, weißt Du nicht, was auf Dich zukommt. Du sitzt passiv da und wartest, was (/mit Dir) passiert.
Wenn Du aber aktiv wirst, selbst mit den handlungrelevanten Personen wie dem JA redest, wird auch Deine Angst der Sicherheit weichen. Damit lebt es sich wesentlich angenehmer.

Ist es echt so, dass das JA oder das Gericht sagen, das ich mich spontan an seiner Freizeit orientieren muss? und das bis zu 3 mal die Woche?

Niemals. Hätte ich es gewagt solche Vroderungen zu stellen wie es der Vater Deines Kindes praktiziert, so hätten mich das JA, die Richter, Verfahrensbevollmächtigte und Gutachter sowas von zusammengefaltet, dass mir hören und sehen vergangen wäre. Und das mit Recht!
Selbstständig. Prima, dann kann er hervorragend die Termine für die eigene Tochter planen, so er möchte. Immerhin könnte er ja lt seiner Aussage die Arbeit um 50% reduzieren. Da entsteht viel Raum, wenn er nur wollte. Eine Tochter nur zum Vorzeigetermin mag schick sein, doch ist sie kein Spielzeug das man nach Lust und Laune nimmt oder im Schrank abstellt.

Er sagt ganz klar, das er aufgrund seiner Arbeit keine Geregelten Zeiten einhalten kann und ich mich spontan an seiner freien Zeit orientieren muss.

'MUSS' schon wieder dieses Reizwort. Du 'MUSST' garnichts außer irgendwann 'mal sterben. Hat er wirklich die Macht Dir zu sagen was Du, wie eine Untergebene, zu tun und zu lassen hast? Das obliegt Deiner Entscheidung, nicht seiner.
Deine Tochter schaut zu Ihrer Mutter auf. Das ist ein wichtiger Teil der Entwicklung Deiner Tochter. Ich kann mir kein JA oder Gericht vorstellen, das auch nur in Ansätzen den Vorstellungen des Vaters Deiner Tochter folgt.

Du studierst, Du arbeitest, Du bist seit Jahren hier im Forum, Du fährst in Urlaub, Du bist offenbar aktiv. Wieso nicht in Bezug auf Dein Kind? Und ja, wenn Du emotional da noch so tief drinhängst ist es schwer. Mit jedem Stück Wissen, das Du Dir in dieser Angelegenheit aneignest, wird Deine Sicherheit wachsen und Deine Angst kleiner werden. Die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen hilft nicht.

Welches Modell Ihr auch in Zukunft wählt, professionelle Hilfe wie z.B. durch das Jugendamt scheint hier sehr notwendig, um die Schieflage von Anspruch und Forderung zurecht zu rücken.
Dir und Deiner Tochter steht eine verlässliche Terminplanung zu. Das geht nur schriftlich. Wenn es nicht freiwillig möglich ist, dann halt per Gerichtsurteil und das möglichst vor Semesterbeginn.

LG
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 00:18
(@charly93)
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Hey! ganz kurz nur, bevor ich schlafen gehe: habe heute einen Brief vom JA erhalten indem der Vater um ein treffen bittet... findet am nächsten Dienstag statt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2017 01:40
(@scorpion)
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Hmmmm
Der Vater bittet Dich über das JA zu einem Treffen. Er hat das Heft des Handelns in der Hand.
Er hat sich dort bereits beraten lassen?

Dir wünsche ich zu dem Termin viel Erfolg und einen kompetenten JA-Mitarbeiter.

Wie sieht das denn für Dich aus Sicht des JA aus?

LG
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 01:51
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du kannst im Vorfeld einen Einzeltermin mit dem JA ausmachen. So handhabt es das JA bei uns, erst jeder einzeln, dann gemeinsames Gespräch.
Mein Ex hat auch immer, wenn ich seinen Wünschen nicht gefolgt bin "die JA-Keule" ausgepackt, in der Hoffnung, das würde mich einschüchtern. Allerdings mußte er nach jedem JA-Termin feststellen, dass die sich nicht dazu benutzen lassen, unfolgsame Mütter auszuschimpfen, sondern ihm jedesmal die Begriffe Kindeswohl und Bindungstoleranz erklärt haben und ganz und gar nicht seinen Wünschen gefolgt sind, sondern versucht haben, nur im Sinne des Kindeswohls zu handeln.

Erstelle einen Umgangsplan, nimm den mit zum JA und stelle klar, dass es Dir um Planbarkeit und Kontinuität für das Kind geht, mach den Rücken gerade und nimm den Kopf hoch, dann wird das schon.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 10:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
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Als Selbstständiger hat er wunderbar die Möglichkeit euer Kind als Termin EINZUPLANEN. Lsss dich doch nicht vorführen.
Er will doch nur dir zeigen, wer die Hosen an hat. Und bisher klappt das auch, weil du vor lauter Angst wie das Kaninchen auf die Schlange starrst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 12:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Aus eigener Erfahrung:

Als Selbstständiger hat er wunderbar die Möglichkeit euer Kind als Termin EINZUPLANEN.

Genau so isses! Wo ein Wille da auch ein Weg...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 12:25




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