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regulärer Umgang vs. Feiertage

 
(@samson1978)
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Laut meinen Recherchen gibt es seitens der Gerichte unterschiedliche Urteile.
Das eine sagt regulärer Umgang geht vor Feiertag, das andere sagt Feiertag geht vor.

Unser Beschluss sagt leider nichts über die Vorrangstellung bei Überschneidung aus.
regulär: alle 14 Tage Samstag und Sonntag
Feiertage: der zweite Feiertag an Ostern, Pfingsten und Weihnachten

Ich habe die KM auf das Thema angesprochen, laut ihrer Aussage ist es gerichtlich geregelt. (?)
Dazu hat sie den Ostersamstag und -sonntag für sich beansprucht und mir als Ersatz das nächste Wochenende angeboten.
Das kommt mir sogar entgegen, denn so habe ich auch 3 Tage mit meinem Sohn, halt nur verschoben.

Aber an Pfingsten besteht die Problematik erneut.

Wie ist das bei euch gehandhabt? Welcher Umgang hat nun am Feiertag Vorrang?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 17:06
(@oldie)
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Moin Samson1978

Wenn im Umgangsbeschluss Feiertage nicht berücksichtigt wurden, also getrennt von der Umgangsmodalität an sich, so gilt erst einmal der Beschluss selbst und die dortige Regelung - also unabhängig von Feiertagen. Schließlich ist es eine gerichtliche Umgangsregelung, und diese kann nur ein anderer/neuer gerichtl. Beschluss gegen die Interessen eines ET's abändern. Die allg. Rechtssprechung interessiert da nicht, sie kann lediglich als Agrumentation bei einem neuem Prozess Einfluss haben.

Wenn das neu bzw. anders geregelt werden soll, dann müssen sich die ET hier einigen, oder bei Unstimmigkeit einen neuen Beschluss erwirken. Versuche doch bitte, ersteres erst einmal auszuloten. Und das perspektivisch betrachtet - nicht nur dieses Jahr, sondern bis weit in die Zukunft hinaus. Denn jedes Jahr dürfte es da ansonsten Reibereien geben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 19:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich verstehe es so, dass zum einen der reguläre Umgang geregelt ist und zum andern die Feiertage. Ich verstehe jetzt nicht, was eine Überschneidung sein soll.
Wenn die Feiertage nicht gerichtlich geregelt, dann hat oldie recht.

1) Ist eine Überschneidung, dass z.B. Ostersonntag von der 14-Tage-Regelung erfasst ist und zusätzlich als Osterfeiertag extra geregelt?
2) Sind nur die Anteile von Feiertagen extra geregelt, die nicht in der 14-Tage-Regelung erfasst sind, also kein Sa/So sind?

Im Fall 2) ist jeder Tag gerichtlich geregelt und es sollte keine Frage geben.
Fall 1) ist aber sinnvoller. Es macht mehr Sinn die Feiertage extra zu regeln. Das kann dann natürlich den 14-Tage-Rythmus außer Kraft setzen.

Generell wäre es sinnvoll, wenn ihr euch als Eltern auf eine sinnvolle Regelung einigen könntet.
Man muss doch nicht wegen allem zum Gericht rennen, wenn man sich einig ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 21:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Auf @Susi64 Hinweis feststellend:
Wenn es im Umgangsbeschluss einen expliziete Festlegung gibt, dass eben

Feiertage: der zweite Feiertag an Ostern, Pfingsten und Weihnachten

Gibt, dann hat diese Vorrang. M.E. eindeutig. Klingt für mich zwar ein wenig unpraktisch, aber ist halt so geregelt.
(Sorry, diese Festlegung zu den Feiertagen hatte ich überlesen)

Und dennoch: versucht doch bitte eine praktikablere Lösung zu finden. Das Zerreißen von Feiertagen ist auch keine gelungene Lösung. Oder seit ihr Nachbarn?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 21:51
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Also gilt der normale Umgang auch wenn es ein Ostersonntag ist.
Denn solche Überschneidung ist im Beschluß nicht geregelt.
Nur halt die Festlegung zu den zweiten Feiertagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 23:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn jeder Tag durch eine gerichtliche Regelung bestimmt ist, dann ist das so.
Steht in der gerichtlichen Feiertagsregelung nur der Ostermontag, dann ist nur der Ostermontag extra geregelt und der Ostersonntag unterliegt der 14-Tage-Regelung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 09:02
(@wasserfee)
Registriert

hi,

ich sehe es auch so wie Susi, das Osterwochenende wäre also komplett deines.
Gut für dich, wenn das Wochenende darauf für dich eh günstiger ist.
Schlecht, wenn du in einem Fall die Verschiebung akzeptierst, weil es dir besser in den Kram passt und beim nächsten mal auf Einhaltung pochst.

Am besten wäre tatsächlich, sich nochmal zusammenzusetzen und vielleicht eine Zusatzvereinbarung fürs Jahr zu entwerfen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 30.03.2020 09:29
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja, dazu müsste die KM mal auf Nachrichten reagieren.
Zur Zeit ist sie abgetaucht.
Und der Blick in die Vergangenheit hat gezeigt, dass da eine neue Aktion durch ihre RAin in Vorbereitung ist...

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Themenstarter Geschrieben : 31.03.2020 10:24
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Umgangsregel sagt alle 14 Tage von FR - MO und zusätzlich bestimmte Feiertage...der 1. Weihnachtsfeiertag, Ostern und Pfingsten...
In unserem Fall geht immer der Extra geregelte Feiertag vor "normalen Umgang"... fällt einer dieser Tage in das "Mamawochenende", was in der Vergangenheit schon mehrfach geschehen, dann bittet meist die KM im Vorfeld um Verlegung. Bisher habe ich dem auch immer zugestimmt, ich glaub 3x war das bisher der Fall. Ich bin gespannt ob, sich das gut in meiner Beurteilung durch die KM macht, wenn wir dann Ende des Jahres wieder über eine Umgangserweiterung philosophieren 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2020 11:17
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich wünsche dir viel Erfolg für die anstehenden Gespräche.
Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die positiven Handlungen seitens der KM selbstverständlich sind, negative (zumindest aus ihrer Sicht) Punkte werden gegen einen verwendet.
Von daher hoffe ich, dass ihr konstruktiv am Thema Umgang arbeiten könnt.

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2020 18:06




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Unser Beschluss sagt leider nichts über die Vorrangstellung bei Überschneidung aus.
regulär: alle 14 Tage Samstag und Sonntag
Feiertage: der zweite Feiertag an Ostern, Pfingsten und Weihnachten

Moin.

So wie Du den Beschluss hier wiedergibst, scheint der Wortlaut Dir Recht zu geben: Es gilt der reguläre Umgangsrhythmus und darüberhinaus sind die jeweils zweiten Feiertage als Umgang Dich geregelt.

Ich gebe allerdings zu Bedenken, dass das für mich keinen Sinn macht, denn wäre es nicht „logisch“ eine Regelung zum zweiten Feiertag derart zu treffen, dass - wenn denn aufgrund des Rhythmus der erste Feiertag auf Dein WE fällt - dass dann der zweite Feiertag bei KM wäre, damit beide ET das Kind an den Feiertagen mal sehen? Und ich befürchte, dass bei einer gerichtlichen Klärung eine solche Auslegung des „Gewollten“ vorgenommen wird od. der Beschluss entsprechend geändert wird. Damit hättest Du Klarheit. Aber braucht es dazu das Gericht?

Wie wäre es, wenn Du akzeptierst, dass die KM das Kind auch an den Feiertagen Und auf dieser Grundlage eine pragmatische Regelung mit der KM versuchst zu finden?

toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2020 09:32
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, da bin ich eher an einer Verständigung zwischen den Eltern interessiert, als damit wieder vor Gericht zur höchstdetaillierten Klärung zu gehen.

Es ist ja auch seitens des Gerichts ein jährlicher Umgang an Silvester gesetzt.
Da hab ich der KM auch schon angeboten, dass wir da einen Deal machen können.

Tja, gehören aber auch zwei dazu um einen Deal einzufädeln...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2020 10:59