Hallo
Nach langer Zeit in der ich entweder arbeitslos oder nur geringfügig beschäftigt war, habe ich endlich wieder einen vernünftigen Job bekommen. Ich verdiene zwar netto nur 800€, komme aber mit Spesen ganz gut über die Runden. Vor allem weil meine Lebensgefährtin (gehbehindert) sich mit mir die Miete teilt und wir auch sonst gemeinsam wirtschaften.
Jetzt habe ich aber noch eine 4 jährige Tochter aus einer früheren Beziehung und da kommt das Thema Unterhalt auf. Einerseits bin ich bereit den laufenden Unterhalt zu zahlen und dieser Verpflichtung werde ich auch gerne nachkommen. Das ist soweit noch nicht das Problem.
Jetzt habe ich aber einen Brief vom Jugendamt (Beistandschaft) bekommen. Demnach besteht wohl ein Tittel den ich mal unterschrieben habe und es hat sich eine ganz schöne Summe zusammengetragen. Dieses kann ich nicht bewältigen.
Was kann ich da tun?
Es geht mir wie gesagt mich darum mich vor dem Unterhalt zu drücken, sondern um die Zeit in der ich Harz IV bezogen habe und mich wie gesagt mit Billiglöhnen (Toiletten putzen auf dem Rummel, etc) über Wasser gehalten habe.
Ich hoffe auf eure Hilfe.
(PS ich bin Legastheniker, daher schreibt ein Freund für mich)
Hallo moabit,
zum einen. Der laufende Unterhalt geht immer vor der Tilgung von Unterhaltsschulden.
Hattest du tatsächlich einen Titel unterschrieben und konntest aber den titulierten KU nicht zahlen so laufen tatsächlich Schulden auf. In der Zeit der Arbetislosigkeit hättest du eine Abänderung des Titels erwirken müssen bzw. deine Leistungsunfähigkeit feststellen lassen müssen.
Im nachhinein ist das nicht mehr möglich. Wieviel KU mußt du denn aktuell zahlen? Wann wurde dieser berechnet und passt er zu deinem derzeitigen Einkommen (da kannst du gerne hier Infos reisntellen und die Profis rechnen dann mal :wink:)
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen