Hallo zusammen,
unser Sohn kommt ja dieses Jahr in die Schule.
Im Beschluss ist dieser besondere Tag nicht geregelt, muss es meiner Meinung auch nicht.
Laut Kalender ist das Schulanfangs-WE ein UmgangsWE. Daher wäre er eigentlich bei mir.
Nun habe ich der KM bereits per Email angeboten, dass wir gemeinsam als Eltern zu der schulischen Veranstaltung gehen.
Dann kann er mit ihrer Familie Mittag essen und ich würde ihn danach abholen um den restlichen Tag mit meiner Familie zu feiern.
Soweit der grobe Vorschlag.
Wie sind da eure Erfahrungswerte hinsichtlich des Ereignisses?
Es ist ja ein besonderer Tag, aber letztlich auch ein normales UmgangsWE.
Komplett verwehren kann sie nicht, aber zuzutrauen ist es ihr leider doch.
Moin,
hat sie schon geantwortet?
Grundsätzlich klingt Dein Vorschlag nicht unvernünftig.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich rechne mit einer Antwort kurz vor Ende der Sommerferien. 🙂
Hallo,
ich denke, dass Du rechtzeitig das Thema angehst. So wie Du die Dinge darstellst ist der Umgang aber ziemlich stark reglementiert und Du hast dafür das Familiengericht bemühen müssen, was nicht gerade nach friedlicher Einigung klingt.
Egal wie, jetzt geht es darum die gegenseitigen Interessen zu berücksichtigen.
1. Dein Sohn soll eine tolle Feier haben.
Deshalb wäre die erste Frage ob Dein Sohn gewisse Vorstellungen hat?
2. Es ist eben kein gewöhnliches Umgangswochenende sondern eine Familienfeier. Normalerweise kommen da auch Onkel und Tanten oder auch Freunde der Eltern.
Deshalb sollte das Wochenende als Familienwochenende gesehen werden und auch die Möglichkeit genutzt werden Zeit mit den Gästen zu verbringen.
Dann steht auch die Frage der Finanzierung des Ereignisses. Wieviel ist wer bereit zu zahlen?
Meiner Meinung nach könnte ein Kompromiss sein, dass das nächste Wochenende auch geteilt wird (also Du Samstag oder Sonntag, der andere Tag dann bei der KM) und Du dann am 3. Wochenende wieder ein normales Umgangswochenende hast. Dadurch wäre es ein Geben und ein Nehmen.
Natürlich hängt alles von den konkreten Umständen. Aber als Denkanstoß solltest Du mal über solche Varianten nachdenken.
VG Susi
Verstehe das Thema nicht: Einschulung ist doch immer unter der Woche (Mittwochs), jedenfalls bei uns. Was hat das mit dem Wochenende danach zu tun? Die Mutter kann doch in der Woche feiern.
Bei uns ist die immer Samstags.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
es gibt Bundesländer, wo die Einschulungsfeier immer an einem Samstag stattfindet. Der erste Schultag ist dagegen immer ein Wochentag.
VG Susi
So ist es. In diesem BL war es schon zu meiner Schulzeit immer am Samstag vor Schulbeginn.
@ Susi - eine gemeinsame Feier wird es aber nicht geben. Daher ist der finanzielle Teil für die Feier an sich unrelevant.
Für die anderen zu organisierenden Bereiche (Zuckertüte, Inhalt, Ranzen, Schulsachen usw.) habe ich meine Unterstützung bereits angeboten.
Letztendlich sollte es ein Kompromiss sein, der das Kind und seine Belange in den Vordergrund stellt.
Der Ball liegt nun bei ihr, sie kann sich ja mit einem konkreten Vorschlag bei mir melden.
Leider gibt es seit über 3 Monaten keinerlei Reaktion auf meine Email.
Meine Familie fragt mich nun schon regelmäßig was mit dem Schulanfang ist.
Hallo,
Ihr habt also einen gerichtlich geregelten Umgang?
Wenn ja würde ich der Mutter erklären, dass die Einschulung auf deinem Wochenende liegt. Und dies. Ur mit deiner Zustimmung geändert werden kann.
Wenn sie also bis (7 Tage nach dem Hinweis) nicht auf deinen erneuten Hinweis auf deinen Vorschlag vom x.x.2021 reagiert gehst du davon aus, dass Junior von Freitag bis Sonntag bei dir ist.
Sollte das so sein bittest du darum Junior die Schultüte und den ranzen am Freitag mitzugeben, damit er genau das gleiche dabei hat wie seine neuen Schulkameraden. Um die Kleidung für den Tag kümmerst du dich selbst.
Sophie
Ich denke da komme ich nicht weit damit.
Erstens ist der Schulanfang eine Ausnahmesituation, die einmalig ist und eine gewisse Berücksichtigung benötigt.
Zweitens soll er an dem Tag ja auch mit seiner Mutter feiern bzw. sollte es einen Kompromiss geben, der vorallem dem Kind und auch den Eltern zugute kommt.
Natürlich kann ich auf das UmgangsWE bestehen, aber dann steh ich Samstag 8Uhr vor der Tür und sie macht nicht auf.
Das interessiert dann weder die Polizei, noch den Familienrichter. Denn der wird das Argument mit dem besonderen Tag bringen.
Servus!
Ich würde ihr schreiben, dass Du ihr Schweigen als Zustimmung auf Deine Nachricht vom ... wertest und gemäß Deinem Vorschlag (und Umgangsregelung) Junior am tt.mm.jj um (vernünftige Uhrzeit) abholen wirst.
Vielleicht bewirkt dieses Zuspiel was...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich hatte vor kurzem eine Erinnerungsmail geschickt.
Falls jetzt wieder nix kommt, dann werde ich ihr Stillschweigen als Zustimmung werten und den Zeitplan vorgeben. Natürlich so, dass sie auch zur Schulfeier dabei sein kann.
Dann kann er mit ihrer Familie Mittag essen und ich würde ihn danach abholen um den restlichen Tag mit meiner Familie zu feiern.
Ehrlich gesagt finde ich den Vorschlag schlecht. Gemeinsam zur schulischen Veranstaltung:ja, natürlich, aber den Rest des Tages sollte das Kind dann bei einer Feier verbringen. Erst schulische Veranstaltung und dann Partyhopping mag für Eltern und die beteiligten Familien schön sein, weil jeder mal „drankommt“, aber das Beste fürs Kind ist es bestimmt nicht.
Wem gefällt es schon, an einem Tag drei Veranstaltungen zu haben, auf denen man so etwas wie die Hauptperson ist? Am Ende des Tages wären vermutlich die meisten Leute gestresst und todmüde. Aber einem Kind will man es zumuten, bloß damit die beteiligten Erwachsenen ihr Bedürfnis nach Formalgerechtigkeit befriedigt bekommen? Also ich würde das meinem Kind nicht antun.
Egal wie das Endergebnis ausschieht, sich darüber austauschen ist der erste Schritt. Wenn ich einen Vorschlag auf Basis des gerichtlichen Beschlusses mache, dann ist das nicht zementiert.
Und ja, sicherlich ist das "Partyhopping" keine ideale Lösung. Aber ohne Kommunikation ist es schwierig gemeinsam etwas im Sinne des Kindes zu finden.
Hast du ihn denn mal gefragt, wie ER sich den Tag vorstellt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich habe es mal versucht. Da er sich aber nicht wirklich vorstellen kann was da passiert, habe ich nicht weiter gefragt.
Er will noch nicht in die Schule. Kita ist besser, da kann man spielen. 🙂
Verständlich, denn das Thema ist Neuland und ihm unbekannt.
Dann lass ihn doch das Wochenende bei seiner Mutter und deren Familie feiern und du holst es am anderen Wochenende einfach nach. Du wirst noch sehr viele Jahre mit der Mutter zu tun haben. Wegen einem Wochenende würde ich jetzt keinen Stress machen.
Lass dich bei der Einschulung blicken, sprich mit dem kleinen, mach ein paar Bilder und dann gehst du einfach. Dieses hin und her ist totaler Blödsinn für das Kind.
Das ist Plan B, der mittlerweile auch immer mehr Gestalt annimmt.
Trotzdem werde ich ihr den Ball mit dem Vorschlag von 82Marco zuspielen.
Hey Samson, kann doch nicht sein. Das ist dein Umgangswochenende und wenn sich die KM tot stellt, dann wie von Marco vorgeschlagen eine nette und bestimmte Email schreiben mit dem entsprechenden Hinweis, das ein Nicht-antworten ihre Zustimmung bedeutet. Wenn du eine Antwoet hast, dann kannst du immer noch schauen, ob ein Ganag zum Gericht (Eilantrag) notwendig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter die KM bzgl. diesem Verhalten nicht rügen würde. Du versuchst ja eine Lösung zu finden im Gegenteil zur KM.
Gibt es noch andere Kanäle bspw. Telefon, wo man das mal besprechen könnte.