Hey Samson, kann doch nicht sein. Das ist dein Umgangswochenende und wenn sich die KM tot stellt, dann wie von Marco vorgeschlagen eine nette und bestimmte Email schreiben mit dem entsprechenden Hinweis, das ein Nicht-antworten ihre Zustimmung bedeutet.
Natürlich kann das nicht sein, aber die besondere Situation des Schulanfanges muss ich auch berücksichtigen.
Wenn du eine Antwoet hast, dann kannst du immer noch schauen, ob ein Ganag zum Gericht (Eilantrag) notwendig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter die KM bzgl. diesem Verhalten nicht rügen würde. Du versuchst ja eine Lösung zu finden im Gegenteil zur KM.
Da hab ich die Hoffnung aufgegeben. Außer ein paar ermahnende Worte und ein "Dudu" wird da nicht kommen. Da muss die KM schon mehr bringen, damit es mal richtig auf die Finger gibt. Das weiß sie auch...
Gibt es noch andere Kanäle bspw. Telefon, wo man das mal besprechen könnte.
WhatsApp- geblockt
Telefon - sie geht nie ran und ruft auch nie zurück
Email - siehe Verlauf
Mediation - durch KM abgebrochen, es ist doch alles besprochen und alles geklärt...
Ihren Eltern - da brauch ich nicht anfragen, die sind genauso borniert. Der Vater schafft noch nicht mal ein "Guten Tag" wenn man sich vor Gericht traf...
Bis heute keine Antwort von der KM.
Selbst auf meine Ansage, dass ein Ausfall des UmgangsWE aufgrund des Schulanfanges als Verstoß gg den Beschluss bedeutet, kam keine Reaktion.
Der Umgang wird auch angepasst werden müssen, da sonst organisatorisch schwierig und schlecht fürs Kind.
Elternabend in der Schule, KM ließ sich vertreten.
Ich habe mit der Lehrerin einen Termin für ein Gespräch gemacht.
Servus!
Bis heute keine Antwort von der KM.
auch auf dies?
Trotzdem werde ich ihr den Ball mit dem Vorschlag von 82Marco zuspielen.
Wenn Du den Ball zugespielt hast müsstest Du konsequenterweise an dem Wochenende vor der Tür stehen und Euer Kind abholen, sonst leidet Deine "Glaubwürdigkeit".
Dir stellt sich nun die Preisfrage: Konsequenz in Sachen Umsetzung der beschlossenen Regelung oder Eurem Kind zu Liebe der bereits angesprochene Plan B?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wenn ich Samstag früh dort stehe und das Kind abholen möchte, wird sie die Tür nicht aufmachen. Das hat die Vergangenheit schon gezeigt.
Und dann?
Polizei interessiert sich nicht dafür.
Der Richter hat keine Eier und ich darf dann für ein Schauspiel bezahlen, dessen Höhepunkt ein verkniffenes "dudu" sein wird.
Das ist alles witzlos.
Es wird auf Plan B hinauslaufen.
Als Vater wirst du entsorgt und musst für alles Verständnis haben und zurück stecken. Nur beim Unterhalt kennt man dieses Verständnis usw nicht.
Ich weiß nicht, wie es um deine Finanzen und ggf. um eine Rechtsschutzversicherung steht, aber wäre es mal eine Idee, falls es wirklich so kommt, dass du vor verschlossener Tür stehst, neben dem familienrechtlichen Verfahren (ich würde auf jeden Fall Ordnungsgeld beantragen) anschließend auch ein zivilrechtliches anzustrengen? Ich mein, sie verstößt doch gegen einen Gerichtsbeschluss und dir entstehen dadurch kosten (Benzin, Verschleiß Auto,...). Das müsste man eigentlich wieder reinholen können. Das mag zwar nicht viel sein, aber im zivilrechtlichen Verfahren werden die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben. Am Ende könnte sie dieser eine Tag einen 4-stelligen Betrag kosten. Könnte ggf. dazu führen, dass sie es nicht nochmal macht.
Bitte etwas aufpassen, Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, die Familiengerichte Teil der Zivilgerichtsbarkeit. Hier gemeint ist Schuldrecht.
Nur - die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte geht über das reine Familienrecht hinaus. In dem Fall wäre seit der Reform von 2009 der schuldrechtliche Anspruch als sonstige Familiensache mit allen Sonderlocken des FamFG vor dem Familengericht zu verhandeln.
Man kann natürlich Klage zur Prozessabteilung erheben, die wird auf ihre Unzuständigkeit hinweisen und nur, wenn die Gegenseite dann rügelos verhandelt, könnte tatsächlich das Verfahren dort auch zu Ende geführt werden.
Gruss von der Insel
Das bringt am Ende nichts.
Sie wird vor Gericht anbringen das der Schulanfang ein wichtiger Grund ist und daher der Umgang verschoben wird.
Der Richter ohne Eier und immer mit dem Tenor "die Eltern sollen es miteinander regeln" wird zwar auf die miserable Kommunikation verweisen und ein "dudu" mit mahnenden Worten verteilen.
Ich müsse für den besonderen Grund auch Verständnis zeigen.
Das ist es alles nicht wert und bringt mir am SchulanfangsWE auch keine Pluspunkte.
Mag sein, dass ich resigniere.
Lass dich bei der Einschulung blicken, sprich mit dem kleinen, mach ein paar Bilder und dann gehst du einfach. Dieses hin und her ist totaler Blödsinn für das Kind.
Genau so. Dein Sohn wird es dir danken.
Es dauert nicht mehr so lange bis er realisiert, dass die Mama immer gegen den Papa wettert.
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Wenn ich Samstag früh dort stehe und das Kind abholen möchte, wird sie die Tür nicht aufmachen. Das hat die Vergangenheit schon gezeigt.
Und dann?
Polizei interessiert sich nicht dafür.
Der Richter hat keine Eier und ich darf dann für ein Schauspiel bezahlen, dessen Höhepunkt ein verkniffenes "dudu" sein wird.Das ist alles witzlos.
Es wird auf Plan B hinauslaufen.
Als Vater wirst du entsorgt und musst für alles Verständnis haben und zurück stecken. Nur beim Unterhalt kennt man dieses Verständnis usw nicht.
Wenn dir dass trotz Umgang passiert, dann stellst du beim Gericht einen Antrag auf Umgangspflegschaft. Ich hatte den Fall ja auch (inkl. Hausverbot Kindergarten). Die Umgangpflegschaft übernimmt dann bei Kindesübergabe sämtliche Rechte der Eltern über das Kind. Das zieht der Mutter dann die Zähne. Meine hatte es weiter versucht und wurde dann kräftig angemahnt. Seit dem ist da Ruhe. Wichtig ist es sich immer auf das Kind zu fixieren. Die Ex würde ich nicht erwähnen und auch nicht darüber reden, denn das schafft immer Minuspunkte bei den zuständigen Stellen.
Grundsätzlich vermutlich eine Möglichkeit, aufgrund der kurzen Zeit bis zum Schulanfang vermutlich nicht umsetzbar.
Und der Schulanfang ist der Tag für das Kind. Da ist es sicherlich eher kontraproduktiv, wenn ich wegen sowas vor Gericht gehe.
Denn ansonsten funktioniert der Umgang ja. Zwar ist die Kommunikation eher mau, aber die KM hält sich an die Zeiten.
Ich weiß noch genau, wie es war am Tag der Einschulung von meinem Sohn. Die Mutter, die sowieso nur im Sinn hatte das Kind zu instrumentalisieren, wollte mir verbieten an der Veranstaltung teilzunehmen.
Darauf habe ich nichts gegeben und bin um 9 Uhr von der Arbeit los Richtung Schule gefahren. Angekommen dauerte es nicht lange bis ich ihn mit Mutter und Verwandtschaft im Saal erblickte und unauffällig beobachtete.
Dann startete das Programm, ich stand ganz vorne links im Saal und habe zugesehen wie die ABC Schützen, einer nach dem anderen nach vorne auf die Bühne kamen, Ihren Namen sagten und sich vom Schulleiter eine
Blume abholten. Meine Sohn hatt mich bis dahin noch nicht gesehen. Danach hat eine höhere Klassenstufe ein Musikstück aufgeführt und die angehenden Erstklässler haben in den ersten drei für sie reservierten Reihen
im Saal, Platz genommen. Das war die Möglichkeit meinem Sohn zu zeigen, dass ich auch da bin. Ich bin zu ihm hin und als er mich sah, schrie er ganz laut "Papa !" und fiel mir um den Hals. Ich gab ihn ein kleines Geschenk,
wünschte ihm noch viel Spaß und sagte ihm, dass ich ihn lieb habe. Während ich die Veranstaltung zu Ende verfolgte hatten wir noch ein paar mal Blickkontakt. Zum Schluss habe ich ihm noch einmal zugewunken und bin wieder zur Arbeit gefahren. Das war's.
Als ich Ihn dann am übernächsten WE zum Umgang abgeholt habe, fragte ich Ihn wie es in der Schule ist und er zeigte mir wie sehr es ihn gefreut hat, dass ich bei seiner Einschulung gekommen bin.
Zu dieser Zeit, hatte ich ihn am WE immer nur von 9 - 17 bei mir und konnte ihn zumindest 14-tägig einen Nachmittag von der Kita abholen. Ferien wurden erfolgreich verhindert.
Gericht, Umgangspflegschaft, Verfahrenspflegerin, alles am Start. 1 Jahr später wendete sich das Blatt. Umgang mit Übernachtung, Tag unter der Woche und die Hälfte der Ferien waren per Beschluss geregelt. Ein Glück, dass sich
die Mutter dran gehalten hat. Es folgte eine schöne Zeit, mit Unternehmungen, gemeinsamem Hobby und Urlaub bis ins Ausland.
Jetzt ist er 15, kommt in die 10. Klasse und zwischen ihn und mir passt kein Blatt Papier. Seiner Mutter hat er zwischendurch auch mal klar gemacht, sie solle nicht schlecht über Papa reden. Es tue ihm weh...
Samson, gehe zur Einschulung und zeige deinem Sohn, dass du da bist !
Du bist kein entsorgter Vater, sondern siehst dein Kind regelmäßig. Ein Stück Rest von Anstand scheint deine Ex sich ja noch behalten zu haben. Solange das mit dem Umgang läuft, lasse die Kindsmutter links liegen.
Dann wird sie dich am ehesten wahrnehmen.
Viel Glück und Grüße
Meta
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Samson, gehe zur Einschulung und zeige deinem Sohn, dass du da bist !
Das werde ich definitiv machen.
Ich bastele auch schon an seiner persönlichen Zuckertüte.
Aber danke für deine Geschichte, die mir in vielen Punkten bekannt vorkommt.
Ich habe hier fleißig mitgelesen, weil mich das Thema auch betrifft bzw betroffen hat.
Bei mir besteht die Schwierigkeit nicht darin, dass es ein Umgangswochenende ist, sondern in der Entfernung.
Ich war bei der Einschulung, mein Sohn wusste aber nicht, dass ich komme. Als ich das letzte Mal mit ihm gesprochen habe, wusste ich selbst noch nicht.
Fazit: Er hat sich unglaublich gefreut, er war kaum zu bremsen, mir alles mögliche zu erzählen, selbst als die "wichtigen" Leute ihre Reden gehalten haben. Mutter und die Mitgekommenen aus ihrem Umfeld haben ein Gesicht gezogen, dass ich auch da war und versucht, ihn zwischen sich und weg von mir zu setzen. Aber er hat selbst dafür gesorgt, dass die Sitzordnung passt, nämlich dass ich neben ihm sitze.
Ein sehr glückliches Kind - viel mehr kann man sich als Vater nicht wünschten.