hallo und guten morgen
ich brauch mal euren rat
also meine Frau oder nun ex Frau ist im April ausgezogen und unsere gemeinsame Tochter 7jahre erste Klasse
hat sie mitgenommen.Sie wohnt jetzt ca 25 km entfernt in einem anderen Bundesland.Ich war damit nicht einverstanden und habe bei Gericht einen Antrag auf vorläufige Übertragung des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht gestellt (ich kann mit hort die kleine betreuen).In der Hoffnung uns doch noch zu einigen habe ich den Antrag jedoch nach einer woche zurückgezogen.Das heißt in der Woche ist die Kleine bei ihr und ich hab sie jedes Wochenende und 3 Wochen in den Ferien.So ist unsere vorläufige Regelung,allerdings behält sich meine ex vor zu bestimmen ob das Wochenende stattfindet oder ob sie eventuell etwas vor hat . Wenn ich sie bei der Übergabe frage "was ist mit nächster Woche oder zb mit Pfingsten oder Himmelfahrt erhalte ich nie eine Antwort, sondern nur ein ich meld mich. Das passiert jedoch nie oder wenn am Abend vorher.So kann ich nicht planen,ich weiß nicht einmal ob ich länger im Büro bleiben oder pünktlich Feierabend machen muß.UNERTRÄGLICH
Nun naht die Versetzung in die 2te Klasse.
Eben ruft mich meine ex an und sagt ich will das die Kleine die Schule wechselt und damit in ein anderes Bundesland und will dein Einverständniss und zwar jetzt am besten am Telefon.
Ach so im Augenblick fährt sie die Kleine zur Schule ich bezahl den sprit.
Was hat mein Einverständniss für Folgen?
Ich möchte wenn ich mein ok zum schulwechsel gebe folgendes festmachen:
der Hauptwohnsitz bleibt bei mir
ich will eine feste Umgangsvereinbarung
ich will telefonkontakt zu meiner Kleinen.
Geht das und wenn muß das vor Gericht festgelegt werden.Oder wie ist die Vereinbarung rechtsgültig?Notar?
was könnte passieren wenn ich nicht zustimme?
Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
schulterbruch
Moin Schulterbruch,
mit dem Rückzug Deines Antrags hast Du Deiner Ex doch einen Freifahrtschein gegeben, zu tun und zu lassen, was sie für richtig hält. Wie willst Du jetzt plötzlich wieder Forderungen stellen - bzw. was sollte Deine Ex dazu bewegen, darauf einzugehen?
Das GSR ist ein Papiertiger; es nützt Dir überhaupt nichts, wenn Du Dich nicht gerade machst, sondern vor Deiner Ex kuschst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Morgen Schulterbruch!
Das mit der Schule ist gar nicht sooo einfach!
Ist die Kleine bei dir gemeldet, MUSS sie auf der Schule bleiben.
Ist die Kleine bei der KM gemeldet, MUSS sie auf die Schule im neuen Bundesland.
In Kurzform: Ist die Kleine bei dir gemeldet, kann die KM die Anmeldung an der neuen Schule gar nicht vollziehen, da eure Tochter dafür auch in dem Bundesland gemeldet sein muss.
Ist die Mutter den schon Umgemeldet?
Bist du dir sicher, das deine Tochter noch wirklich bei dir gemeldet ist?
Wir haben das ganze auf der "Gemeinde-Ebene" mit meiner Stieftochter durch.
Allerdings ist es da so ausgeufert, das die Schulbehörde die Schulzugehörigkeit angeordnet hat.
Schönen Tag,
Lollipop
Ummeldungen sind nämlich ohne Einverständnis ohne Problem möglich!
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Moin,
Ummeldungen sind nämlich ohne Einverständnis ohne Problem möglich!
in der Tat sind sie das meistens - auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird: Die Anmeldung dokumentiert lediglich einen bereits bestehenden Zustand ("...Kind lebt jetzt in XYZ...") und nicht die Frage, ob der Vater mit dem Umzug einverstanden war. Notfalls deklariert "frau" sich als alleinerziehende Mutter. Ähnlich verlaufen anschliessend auch viele Schulanmeldungen.
Ein nachträglich vorgebrachtes "das darf die doch gar nicht; die hätte mich doch fragen müssen!" bringt höchstens ein paar Gummipunkte, aber ändert nichts an der Realität.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke
ich vergass ich habe bereits vor Monaten dem Einwohnermeldeamt und den Schulen(der alten und der neuen mitgeteilt, daß ich mit einer einseitigen an oder abmeldung nicht einverstanden bin und auf das GSR verwiesen).
Ich könnte mir(unter Androhung von Schlägen) vorstellen und zwar wenn der Hauptwohnsitz bei mir bleibt (meinetwegen zweitwohnsitz bei meiner ex ) und der Umgang schriftlich geregelt und offiziell bestätigt ist,dem schulwechsel zuzustimmen.Geht das?
schulterbruch
Hallo Schulterbruch,
warum drehst du bei ?
Warum lässt du das Kind gehen ?
Kinder gehören auch zum Papa !
Dein Kind wird die so immer weiter entzogen. Schaue mal in die Zukunft, 6 Monate weiter ...
Moin schulterbruch,
das Einwohnermeldeamt ist nicht gehalten, Dein Nicht-Einverständnis zu berücksichtigen: Wie ich schon schrieb, dokumentiert die Anmeldung einen bereits bestehenden Zustand (und der ist gegeben) und nicht die Frage, ob Du was dagegen hast.
Insofern hat sich die Frage nach dem Hauptwohnsitz Eures Kindes nach mittlerweile 2 Monaten wohl bereits erledigt; warum sollte Deine Ex jetzt einen Salto rückwärts machen und diesen wieder an Deinen Wohnort zurückverlegen?
Wir haben Dir >>>HIER<<< eine Menge Tipps und Hinweise gegeben; wenn diese nicht umgesetzt wurden, kann man nicht einfach auf "reset" drücken und sagen "wir fangen jetzt nochmal von vorn an". Deine Ex geht wohl wesentlich zielgerichteter vor als Du.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
und was wird aus den Wochenenden und den Ferien wenn ich es darauf ankommen lasse?
schulterbruch
Moin schulterbruch,
und was wird aus den Wochenenden und den Ferien wenn ich es darauf ankommen lasse?
was willst Du da "darauf ankommen lassen"? Deine Ex hat (wie in so vielen Fällen) jetzt die "Verfügungsgewalt" über Euer Kind; sie wird den Umgang so erlauben oder verbieten wie es ihr in den Kram passt. Wenn Ihr darüber keine Einigung erzielen könnt, muss der Umgang gerichtlich geklärt werden; dabei kommt vorhersehbar etwas heraus wie "jedes zweite Wochenende plus die halben Schulferien".
Wirklich gestalten kann man sowas nur, BEVOR einer Fakten schafft; mit einem nachträglichen "ich wollte das doch alles nicht" kommt man nicht weit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
allerdings behält sich meine ex vor zu bestimmen ob das Wochenende stattfindet oder ob sie eventuell etwas vor hat .
Hey Schulter,
sorry, aber so geht das doch überhaupt nicht. Da gehört ne klare Ansage gemacht, gerade auch was die Planungssicherheit betrifft. Alle 2 Wochen ist sie bei Dir und Punkt. Da wird auch nicht weiter verhandelt. Wenn das Ganze funktioniert und mal besondere Festivitäten sind, kann man immer mal abweichende Regelungen machen, aber dafür ist in Eurer Konstellation im Moment gar kein Raum für.
Wie soll das denn weitergehen, wenn Du mal eine neue Partnerin hast? Soll diese dann auch nach der Pfeife der Ex tanzen? Das ist doch furchtbar.
Sag es ihr noch ein mal klipp und klar wie es zu laufen hat und leite dann die nächsten Schritte ein. Gespräch beim Jugendamt oder gleich Anwalt. Gruß Ingo
Hallo Schulterbruch,
aus meiner Sicht muss ich dir leider sagen, dass du in einer wichtigsten Phase einer Trennung (kurz vor und kurz nach einer Trennung) einige schwere Fehler gemacht hast. Du hättst z. B. den Antrag auf ABR nicth zurückziehen dürfen und sofort Umgang und Unterhaltsfragen regeln sollen durch einen guten Anwalt für Familienrecht. Lies dir mal die TFAQ durch da stehen unter Punkt 1.1 "Trennung wie verhalten" genau deine gemachten Fehler.
In der jetzigen Situation ist es meiner Einschätzung nach sehr schwer bis unmöglich, das ganze zu deinen Gunsten zu drehen. Deine Ex hat alle Trümpfe in der Hand und dies ist ihr auch bewusst. Du wirst damit leben müssen von den Gunsten deiner Ex abhängig zu sein. Wenn sie einmal pfeift musst du rennen, wenn sie zweimal pfeift musst du stehen bleiben usw.
Sorry für meine Einschätzung, aber wir müssen relaitisch bleiben.
Grüße,
Lullaby