Hallo Zusammen,
es kommt immer anders als man denkt 🙁
Bis letzt vor drei Tagen war eigentlich alles klar.
Kinder kommen ab September in den neuen Kindergarten und ab nächsten Umgangs WE bleiben sie von Freitag bis Sonntag (Angebot von der Mutter)
Gestern die Schock Nachricht das sie jetzt in den nächsten Wochen/Monaten nach Irland ziehen wird und zeitnah mein Einverständnis dafür haben möchte.
(Ich hatte das vor einem Jahr hier schon mal beschrieben).
Jungs sind fast 4 und im Dezember der kleine 3.
Mir ist bewusst ich es nicht verhindern kann da sie dort Familie hat und eine Persepektive mit Job usw.
Meine Frage an Euch, wie kann man tatsächlich im Leben der Jungs bleiben?
Ich kann es finanziell jetzt schon kaum stemmen. (Aktuell Zahle ich 2794,-€ Unterhalt).
Großzügig wie sie ist schreibt sie das ich die Jungs jederzeit Besuchen kann und dort natürlich auch Schlafen kann. Im Sommer haben sie ja immer 2 Monate Ferien. (Ironie)
Auch kann ich mit Ihnen jeden Tag Video Telefonie machen usw. ich schrieb das ich mich trotzdem noch mal beim Jugendamt Informieren möchte wegen einer gerichtlichen Umgansregelung.
Nach Nachfragen heute ob es den einen genaueres Datum für ihre Pläne gibt kam raus das sie diesen Sommer noch die Jungs vor Ort im Kindergarten anmelden möchte.
Ich habe keinen Plan wie ich damit umgehen soll. Aktuell stellt sie sich an wenn ich mal mit den Jungs Videocall machen möchte (wird abgelehnt) oder vor zwei Wochen ein Samstag verschieben musste (wegen Arbeit)
Hallo,
im Leben Deiner Jungs kannst Du nur bleiben, wenn Du nach Irland ziehst.
Was Du erreichen kannst ist, dass sie Dich nicht vergessen indem Du sie regelmäßig besuchst. Also 3-4 Wochen Urlaub in Irland machst und vielleicht noch einmal eine Woche irgendwann im Jahr. Videocalls werden nicht viel bringen, aber vielleicht ist es ein Möglichkeit etwas Kontakt zu halten. Mit 3 bzw. 4 sind sie noch sehr klein um zu verstehen, was ein Videocall ist.
Da sie die Entfernung schafft kann man darüber nachdenken, dass sie das Ticket für Deinen Flug zahlt. Mehr wird auch hier nicht drin sein.
Aber vielleicht hat hier im Forum noch jemand Ideen?
VG Susi
Hallo,
Also zahlst du nicht nur kindesunterhalt sondern auch betreuungsunterhalt.
Wart ihr verheiratet?
Sophie
Hallo Akoser,
so schlimm UdSSR mit der Entfernung ja nun nicht, Irland ist schließlich nicht Japan oder Australien.
Die Flugzeit beträgt z.B. ab München 2 1/2 Stunden und wenn Du zwei Monate im Voraus buchst, bist Du immer noch mit 100 bis 150€ für ein Rückflugticket dabei (zumindest in der Holzklasse).
Im Dezember sollte ja dann der BU für Deine Expartnerin wegfallen und im nächsten Jahr (soweit ich mich erinnern kann) müsstest Du auch das mit dem nachehelichen Unterhalt für die Exfrau angehen können.
Aber schon die Ersparnis durch den BU-Wegfall sollte für ein nettes Wochenende pro Monat in Irland reichen.
Mein Partner holt sein Kind einmal etwa alle drei Wochen für ein Wochenende per Flugzeug zu uns. Das klappt problemlos und er ist dadurch durchaus im Leben seines Kindes präsent.
UdSSR sollte eigentlich „ist“ sein.
Danke erstmal für eure Antworten.
BU muss ich zahlen. Da spielt verheiratet ja keine Rolle mehr.
Wäre zwar ein neues Thema aber schreibe es hier mal mit rein.
Unterhalt ab Januar fiktiv 30h Arbeit anrechnen der Mutter?
Wäre dann noch ca. 440,-€. Aber kann ich diesen Unterhalt noch Steuerlich absetzen?
Wenn nein könnte ich den Betrag monatlich abziehen den ich nicht mehr absetzen kann?
Bei der Berechnung in DE wird dieser ja zum netto dazu gerechnet?
Flüge selbst ist kein Thema, aber der Rest geht ins Geld. Waren früher oft dort.
Kleinster Mietwagen von Donnerstag bis Sonntag 240,-! plus 100,-) Sprit.
Da es mitten in der Pampa und ca. 2.5h Stunden von Dublin weg ist gibt es keine Anlernative.
Dazu Unterkunft Donnerstag bis Sonntag ca. 250,-€
Da komme ich schon locker auf 650,-/700,-€
Von was soll das bezahlt werden?
Sommerferien könnte ich die Kinder holen. Wenn sie denn wollen, oder meint ihr das sie nach Monaten nicht sehen einfach so mitfahren? Am Anfang bestimmt aber nach ein paar Tagen?
Es klappt ja jetzt schon nur so wie die Mutter es möchte.
Es ist zum …
Hier gibt es ja auch noch einen Sohn der in den Ferien (6 Wochen im Jahr) bei mir ist.
Hallo,
ja, verheiratet oder nicht spielt beim BU keine Rolle. Aber, wenn ihr nicht verheiratet wart, dann sollte der BU mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes enden. Etwas anderes wäre es, wenn er als nachehelicher Unterhalt in einer Scheidung ausgeurteilt wurde.
VG Susi
Hallo Susi,
hast Du dazu aktuelle Urteile? Ich kenne es so das Muttern nicht zu gemutet werden kann mehr als 30h
zu arbeiten. Gerade bei zwei Kindern.
Danke für Deine/Eure Hilfe
Hallo,
also das erste ist das Gesetz selbst <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html>§" 1615l BGB</a>, das im Absatz 2 ein Begrenzung auf 3 Jahre vorsieht:
(2) ... der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
...
Der BGH hat sich damit auch beschäftigt, wenn auch Rahmen des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1570.html>§" 1570 BGB</a>, wo es um den Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes geht:
"(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht."
Das lässt einen gewissen Spielraum auch nach 3 Jahren zu, aber zur Billigkeit hat der BGH
<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=47638&pos=0&anz=1>BGH," XII ZR 74/08 , 18.03.2009</a> ausführlich Stellung genommen:
(Tenor)
"BGB § 1570
a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB hat der Gesetzgeber für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung aufgegeben.
b) Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein auf das Alter des Kindes abstellt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
c) Soweit die Betreuung des Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, kann einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch entgegenstehen, dass der ihm daneben verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann (im Anschluss an das Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - XII ZR 109/05 - FamRZ 2008, 1739, 1748 f.)."
Deshalb ist das Auslaufen des BU mit Vollendung des 3. Lebensjahres heute eigentlich Standard. Es kommt auf kindbezogene Gründe an und nichts anderes.
VG Susi
Lieben Dank Susi. Da Sie ja nach Irland zieht und bisher keinen Titel gibt kann ich dann zum 31.12. die Zahlung einstellen. Da würde mir eine Riesenlast genommen.
Allerdings ist das Thema Ganztagsschule/Betreuung in Irland nicht gegeben.
So wie es hier gewesen wäre (07:00-17:00 Mo-Fr) Ist das dann mein Problem?
Moin,
nur so ein Gedankengang von mir ... was wäre wenn du die Zustimmung NICHT erteilst?
Nur mal so die Faktenlage ...
Wenn sie nach Irland verzieht, mit den Kindern, dann verlieren sie über kurz oder lang ihren Vater.
Was ist denn derzeit so unabdingbar unaufschiebbar, dass sie nach Irland ziehen muss? Sie ist die ganze Zeit hier gut klar gekommen und den Kindern wurden beide Eltern erhalten.
Bevor ich die Kinder verliere, würde ich alles dafür tun, dass diese hierbleiben. Es gibt schlichtweg keinen Grund.
Familie, klar wegen der Betreuung, aber das kannst auch du übernehmen. Job? Das hat sie vorher gewusst und ich auch klar gekommen, Lebensrisiko.
Aber wenn sie umzieht, wird dir das schon aufgrund der Umgangskosten nicht möglich sein, einen Umgang auf die Beine zu stellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Du bist nicht für die Kinderbetreuung in Irland zuständig, sie will nach Irland, nicht Du, somit ist es ihr Problem.
Außerdem wollte sie doch nach Irland, da sie dort mehr Unterstützung bekommt oder etwa nicht?
VG Susi
Das Thema mit umziehen habe ich schon mit Anwalt usw. durch genommen.
Das würde ohne Erfolg für mich bei Gericht ausgehen.
GSR haben wir zusammen. Aber wie geschrieben es würde keinen Erfolg haben es verhindern zu wollen.
Sie will dort halt einen Neuanfang machen, Schwester wohnt dort, haben einen großes Haus mit 60.000qm Land usw.
Hallo,
die Sache ist doch ziemlich weit fortgeschritten und es ist auch relativ sicher, dass sie mit den Kindern ziehen kann.
Du solltest aus meiner Sicht als erstes den BU ab Januar 2022 einstellen und das Geld sinnvoll in Reisen nach Irland investieren. Außerdem weiss ich auch nicht wie lange die KM dich in Ihren Haus duldet, die Frage wäre also wo kannst Du wie preiswert wohnen? Was kannst Du mit den Kindern unternehmen?
Wenn Du es nicht aller 14 Tage schaffst, dann versuche einmal im Monat und selbstverständlich einen größeren Urlaub im Sommer, den musst Du nicht bei der KM verbringen, da kann Dein weiterer Sohn u.U. auch mit dabei sein. Es könnte auch Urlaub in Deutschland sein, Verwandte besuchen.
VG Susi
Hallo,
Wäre ein gerichtliches Verfahren, das zwar enden wir, dass sie nach Irland ziehen darf nicht sinnvoll in Bezug auf Verteilung der Umgangskosten? Sprich, dass diese Kosten vor Berechnung des kindesunterhalt vom netto abgezogen werden, zumal es dann ja auch kein deutsches hälftigem Kindergeld gibt.
Und auch gleich festgelegt wird, dass die Kids in den Ferien zum Vater nach Deutschland fliegen und in den Monaten dazwischen an einem bestimmten Wochenende im Monat der Vater Umgang in Irland hat.
Sophie
Also vor so einem Rumgezicke mit gerichtlichem Verfahren würde ich ernsthaft abraten: Wie beschrieben k a n n der Umgang auf eine solche Entfernung sehr gut klappen, allerdings ist dafür Voraussetzung, dass die Eltern auch kooperieren, denn man ist stärker auf die Mitarbeit des betreuenden Elternteils angewiesen. In unserem Fall bringt die Ex meines Partners das Kind jedesmal pünktlich zum Flughafen. Das würde sie sicher nicht machen, wenn mein Partner zuvor ein Verfahren gegen sie angestrengt hätte.
Es gibt auf diese Entfernung einfach sehr viele Möglichkeiten, den Umgang zu vereiteln. Deshalb ist ein gutes Verhältnis mit dem Betreuungselternteil enorm wichtig.
Hallo,
Da der Umgang versprochen wurde auszubauen, Videochats hier in Deutschland bereits nicht wirklich funktionieren, denke ich, dass ein Entgegenkommen nicht wirklich damit. Zumal der Vater ja nur gesagt bekommt, dass sie umziehen will und für die Kids zustimmen soll. Einen umgangsvorschlag hat sie dabei ja nicht unterbreitet.
Deswegen sehe ich hier bereits jetzt kein großes Entgegenkommen. Und wenn er jetzt nachgibt kann es gut sein, dass er bald seine Kids gar nicht mehr sieht, weil es eben dann immer nicht passt, wenn er kommt bzw. Kommen will.
Deswegen wäre in meinen Augen ein Verfahren das vordergründig ein nicht umziehen. Der Kinder zum Thema hat und dann mit einer festgelegten umgangsregelung endet nicht das Schlechteste. Denn, wenn festgelegt ist, dass die Kids 60% der Ferien in Deutschland sind und genau festgelegt, welchen Tag das immer beginnt und wann es endet und dann auch festgelegt ist, dass bestimmte irische Feiertage mit dem Vater in Irland verbracht werden, dann ist das für alle planmäßig.
Und die gesetzlichen Feiertage in Irland lassen sich bestimmt erfolgen. Undostern und Weihnachten immer im Wechsel aufgrund der Strecke.
Sophie
Moin,
nach meiner Meinung wird hier ein komplett falscher Ratschlag vertreten.
Sehen wir uns die Faktenlage an.
zwei Kinder, die KM bekommt BU. Sie will nach Irland verziehen.
Akoser stellt selbst klar, wie angespannt seine finanzielle Situation ist. Selbst wenn der BU wegfällt, dann heißt das noch lange nicht, dass es für einen Umgang reicht. Also was wird passieren?
Die KM kann den Umgang nach belieben einschränken, ausfallen lassen, es wird ihr in Irland vermutlich nicht viel passieren. Die Kinder wird er wenig bis irgendwann garnicht mehr sehen und sie werden ihn vergessen. Irgendwann steht ein erwachsener vor ihm, der kaum Deutsch spricht und ihm vorwirft, warum er sich nicht gekümmert hat.
Oder, man verweigert die Zustimmung zum Umzug.
Die Gründe sind, dass die KM bewusst es vorgezogen hat, eine Familie in Deutschland zu gründen und eine Stabilität ausgedrückt hat. Sei will diese nun zum Nachteil der Kinder verändern, in dem sie den Kontakt zum KV durch einen weiten Umzug behindert, vielleicht sogar unmöglich macht. Daher wäre es auch Kindswohlgründen zu untersagen, dass die Kinder umziehen können. Natürlich kann man der KM dies nicht versagen, daher wäre das ABR auf akoser zu übertragen und die KM frei entscheiden.
Man kann natürlich sagen, es sei sinnlos etc. einen Kampf den man nicht kämpft, hat man schon verloren. Hat natürlich auch einen gewissen Vorteil. Man weiß das Ergebnis bereits im Voraus 😉
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sehe ich wie Kasper. Darüber hinaus ist die Zeit vor Gericht eine Zeit, in der man die Beziehung zu den Kindern festigen kann. Zudem sollte bei einem Wegzug der Kinder das Ziel sein, dass sie in die Kosten des Umgangs mit eingebunden wird.
Erschwerend kommt hinzu:
- in Irland gibt es kein Melderecht, die irischen Behörden verweigern die Hilfe bei Aufenthaltsermittlungen, taucht sie unter, viel Spaß...
- der Kaufkraftausgleich. Die Lebenshaltungskosten in Irland liegen 20% über denen von Deutschland. Der Unterhalt könnte also höher ausfallen, das mindert den Spielraum für den Umgang.
Mich würde interessieren, ob ein Wegzug des Vaters mit den Kindern auch so lapidar abgetan werden würde. Keine Sorge, die Frage ist rein rhetorisch.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."