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Seltsames Gerichtsurteil

 
(@domino)
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Habe ich heute gelesen...war das vorher anders?

Für ledige Väter in Haft gleiche Besuchsrechte
Karlsruhe (dpa) - Ledige Untersuchungshäftlinge dürfen ihre Kinder nicht seltener oder kürzer sehen als verheiratete Strafgefangene. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

LG

Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2006 14:27
(@domino)
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Hier habe ich den kompletten Text gefunden

Andere Regelungen im deutschen Haftalltag verletzten unter anderem den Gleichheitsgrundsatz und das Elternrecht. Ein anders lautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg wurde an das Gericht zurückverwiesen.

Der unverheiratete Vater einer kleinen Tochter hatte geklagt, weil die Besuchszeit für seine Familie im Gefängnis auf eine halbe Stunde alle zwei Wochen beschränkt ist. Für verheiratete Paare liegt die Dauer dagegen bei bis zu einer Stunde pro Woche. Die Haftanstalt hatte argumentiert, das Gefängnis sei überbelegt. Das OLG Hamburg begründete die Ablehnung der Klage zudem damit, den Anforderungen des Schutzes von Ehe und Familie sei mit der derzeitigen Regelung Genüge getan. Zudem gebe es bei einem vergleichsweise jungen Kleinkind nur sehr geringe Kontaktmöglichkeiten.

Für die Karlsruher Verfassungsrichter gibt es dagegen keinen erkennbaren Beweis für die Argumentation der Hamburger Juristen. Auch sei es eine Tatsache, dass Kinder in der zweiten Hälfte ihres ersten Lebensjahres häufig eine ausgeprägte Scheu vor nicht hinreichend bekannten Menschen entwickelten. «Ebenso wenig ist auf den Umstand eingegangen, dass Eheleuten in der Regel auch die Möglichkeit schriftlicher oder fernmündlicher Kommunikation offen steht, während es für den Aufbau einer Bindung zwischen den Beschwerdeführern zwingend des unmittelbaren Kontakts bedarf», heißt es im Urteil. (dpa)

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2006 15:52