Sind Väter von der ...
 
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Sind Väter von der Einschulung auszugrenzen?

 
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn ein Vater kein Sorgerecht hat, aber 8 Jahre lang die Kids mit großgezogen hat und die Kids alle 2 Wochen zu Besuch hat - soll er dann von der Einschulung fernbleiben? Die Ex macht einen Aufstand, da ich dort - sehr zur Freude der Kids! - erschienen bin. Da ich sonst weder ein Bild, noch sonst was von dem Erstklässer davon sehen würde und es mir schlichtweg sehr wichtig ist bin ich hingegangen. Kann so was verboten werden? Kann mir ebenso untersagt werden, daß ich nicht zum Elternabend darf (da ich kein Sorgerecht habe)?

Freue mich über Eure Post!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2005 11:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nuddelmaus,

die Einschulung ist kein im Bereich des SR liegendes Ereignis - die Schulwahl hingegen schon. Aus diesem Grunde kannst du bei diesem Ereignis sehr wohl anwesend sein.

Elternabende betreffen schulische Inhalte und damit das SR. Du kannst tatsächlich aufgefordert werden, diesen Veranstaltungen fernzubleiben. Ebenso sind die Lehrkräfte dir gegenüber nicht zu Auskunft verpflichtet.

DeepThougt

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2005 11:35
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Moin Deep Thought,

vielen Dank für Deine rasche Antwort und dieses hervorragende Forum. Unglaublich wieviel Energie Du da reinsteckst, glaube mir die User wissen das zu schätzen. Das mußte ich jetzt einfach sagen! Aber für was steht "SR" für Schlechtes Recht ;-)? Und wer dürfte mir das mit welcher Begründung verbieten (also wenn Mutter bockt wird ausgeschlossen, oder muß dies über das Jugendamt geschehen? Mit dem Rektor z.B. komme ich bestens aus, hat der auch hierbei was zu sagen?). Schönen Sonntag noch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2005 11:56
(@taccina)
Registriert

Hallo

SR steht für Sorgerecht.
Ob du mit dem Rektor gut klar kommst ist im Prinzip egal. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und nicht will das Du Ingfos von der Schule bekommst, aber der Rektor Dir trotzdem Infos gibt, kann er in Teufelsküche kommen wenn das raus kommt.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2005 12:08
 biga
(@biga)
Registriert

Moin,

in der regel wird im Schulrecht so verfahren, dass derjenige der Sorgerecht hat, die Infos erhält.
Bei gemeinsamen Sorgerecht könn(t)en die Schulen/Lehrer beiden voneinander getrennt Auskunft geben bzw. beide Eltern können dies verlangen.
Könnten deshalb, weil viele Schulen sagen, dass sie ja einer Person Auskunft gegegben haben und dass diese das dann weiter geben muss.
Als Elternteil kann man jedoch die Schule schriftlich aufforden einem die Zeugniskopien zuzusenden oder Tadel etc. mitzuteilen.

Manche Bundesländer haben um diesen Aufwand für die Schulen zu umgehen im Schulgesetz festgelegt, dass sie einer Person (in der Regel wo das Kind lebt) alles mitteilen und diese im Rahmen des GSR (gemeinsames SR) den anderen eben zu informieren hat. Dagegen hat bis jetzt noch niemand geklagt, also können die Schulen so verfahren, da es nicht im Widerspruch zum GSR steht, sondern ja ausdrücklich drauf hingewiesen wurde.

Hat nur eine Person Sorgerecht ist klar, dass die Schule auch nur an diese Informationen weitergeben darf. Macht sie was anderes verstößt sie gegen geltendes Recht. Selbst wenn es ganz schlimm ist was diejenige Person tut, darf Schule nicht an den anderen Elternteil Auskunft geben, wohl aber an Ämter, denen sie verpflichtet ist.

Für dich bedeutet dies, dass Du zum Beispiel bei einer Einschulung z.B. Gottesdienst dabei sein kannst, weil dies einer öffentlichen Veranstaltung gleicht und jeder die Kirche dann besuchen kann wann er will. Du könntest aber durchaus vom Schulgelände verwiesen werden, mindestens aber aus dem Klassenraum. Ein Recht an Elternabenden teilzunehmen hättest Du nur, wenn die Mutter dies zulässt. Anderenfalls hast Du dort nichts zu suchen. Es würde lediglich den Lehrern Stress bedeuten, weil sie dich letztlich aus der Klasse/vom Abend verweisen müssen. Wenn Du dabei sein kannst hast Du aber keinesfalls Wahlrecht und ein MItsprechrecht auch nur, wenn dem zugestimmt wurde.

So sollte der offizielle Weg sein - zumindest für NRW gilt dies auch so. Allerdings entscheiden viel Schulen in den Möglichkeiten der Grauzone und begeben sich damit i rechtlich ungklärte Felder. Somit kommt es wie immer auf den Einzelfall an...

LG
Biga

[Editiert am 18/9/2005 von biga]

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2005 13:05
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Wäre schlimm, wenn ein Vater nicht dabei wäre, mit oder ohne SR.
Soweit hierzu meine Meinung.

Hallo

SR steht für Sorgerecht.
Ob du mit dem Rektor gut klar kommst ist im Prinzip egal. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und nicht will das Du Ingfos von der Schule bekommst, aber der Rektor Dir trotzdem Infos gibt, kann er in Teufelsküche kommen wenn das raus kommt.

Liebe Grüße Taccina

Ein Lehrer oder Rektor ist auch immer ein Mensch und der wird beiden Elternteilen Auskunft geben, unabhängig davon ob das Kind unehelich ist oder kein sogenanntes Sorgerecht besteht. Vater bleibt Vater (für den umgekehrten Fall gilt natürlich das selbe)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2005 00:32
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Roman,

du hast da sicherlich rein menschlich gesehen Recht. Rechtlich kommt ein Rektor oder ein Lehrer jedoch in Konflikte - und wer hat die schon gerne.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2005 00:37
(@roman3)
Rege dabei Registriert

beitrag wegen verstosses gegen die forenregeln inhaltlich gelöscht!

[Editiert am 18/9/2005 von sandgren]

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2005 00:47