Sohn möchte am Umga...
 
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Sohn möchte am Umgangs-WE nicht zur Mutter

 
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander!

Mich würde mal eure Meinung interessieren.

Mein 13 Jähriger Sohn lebt ja seit Juli bei mir.
Die Umgangs-WEs wurden so festgelegt, dass er immer in der ungeraden Kalenderwoche bei der KM ist, von freitags 17:00 Uhr bis sonntags 18:00 Uhr. Das wurde beim letzten Gerichtstermin so vereinbart.
Grundsätzlich habe ich da überhaupt nichts gegen. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum die KM das vom Gericht geregelt haben wollte.
Da die Umgangs-WEs bis dato nie zu einem Problem führten, habe ich mir da auch weiter keine Gedanken drum gemacht.
Die KM lebt nun seit Anfang August ca. 100 km vom Wohnort des Sohnes entfernt.

Übernächstes WE feiert seine Cousine ihren 18 Geburtstag mit der ganzen Familie (an seinem Wohnort). Zu dem Geburtstag möchte mein Sohn auch sehr gerne.
Auf meine Nachfrage bzw. auf meinen Vorschlag, dass KM ihn entweder samstags zur Feier bringen könne, oder er aber das WE zuhause verbringt, bekam ich die Antwort: "ich kann ihn nicht bringen...und es ist mein WE!"
Recht hat sie ja, dass es "ihr" WE ist. Aber muss man seinem 13 jährigen Sohn die Teilnahme an einer Geburtstagsfeier vermiesen bzw. verwehren. Wenn es jetzt nicht gerade der 18. Geburtstag wäre, könnte ich es vlt. noch nachvollziehen.....aber so!?

Hat vielleicht einer Ideen, Gedanken oder Vorschläge, wie ich sie doch überzeugen kann, dass er mit zu dem Geburtstag kann/darf?

Viele Grüße,
Rohga

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 14:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

kann es nicht einfach ein Ersatzwochenende in einer geraden Woche geben? Könntest Du ihn am Samstag holen? Macht zwar Arbeit, aber um des lieben Friedens könnte das ein Angebot sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 14:51
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hi Susi64,

du hast völlig recht.
Ich würde mir nur wünschen, dass solche Vorschläge mal von der KM kommen würden.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 14:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Rohga!
Unabhängig davon müsst Ihr damit rechnen, dass mit zunehmenden Alter von Sohni auch mehr "kein Bock auf Umgang" dafür aber "mit Kumpels abhängen" kommen wird.
Nicht nur Umgangs-ET werden auch lernen müssen, mit dieser Haltung zu leben...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 15:00
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo Marco,

dessen bin ich mir sehr wohl bewußt.
Nur scheint dieses Bewußtsein bei der KM irgendwie abhanden gekommen zu sein. Und wie sollen Sohni und ich mich dann verhalten, gerade auch im Hinblick auf die gerichtliche Regelung.

VG,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 15:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Naja, für,den aktuellen Fall mal über Deinen Schatten springen und aktiv Deinerseits ein WE- Tausch vorschlagen. Will KM das partout nicht, dann findet der Umgang halt statt, KM wird mfr merken, was sie damit beim Jungen auslöst.

was den weiteren Umgang des Heranwachsenden angeht und Deine Rolle: stets Umgang fördern, Deine Bring-/ Holpflichten erfüllen wie es beschlossen ist und keine Termine an den UmgangsWE für Sohnemann ausmachen. Den Rest wird er mit seiner Mutter (bzw besser seine Mutter mit ihm) ausmachen müssen. Und nein, großes Verständnis für seine Unlust solltest Du nicht zeigen (auch wenn Du es vermutlich und zu Recht hast)

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 15:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

tja, dass ist das eigentliche Problem. Eine Gerichtsentscheidung ist in Stein gemeiselt, ansonsten könnte man sich ja selber einigen.
Mit einer gerichtlichen Entscheidung hat die KM Dich in der Hand. Andererseits wird auch vor Gericht der Grund warum die Umgangsvereinbarung nicht eingehalten wurde eine Rolle spielen. Trotzdem dürfte es Dich treffen.

Eigentlich bleibt Dir nur nochmals ordentlich buckeln und kriechen in der Hoffnung, dass Du dann Sohnemann zumindest abholen kannst.
Ansonsten kannst Du nur behaupten, dass es ihm schlecht ging, er deshalb nicht so weit reisen konnte. Du hast Ihn halt mitgenommen zur Feier, weil er ja nicht alleine zu Hause bleiben kann.
Ich würde ehrlich bleiben und sagen, dass wenn es keine Verständigung über eine Ausgleich gibt, Sohnemann zu Hause bleibt und zur Feier geht, weil man einem Kind die Freude nicht verderben soll, nur weil sich die Eltern nicht einigen können. Mit den Konsequenzen musst Du leben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 15:26
(@nothyme)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Rohga,
generell stimme ich dem bereits geschriebenem zu.

Auch, dass Sohnemann gerne beim Geburtstag der Cousine dabei sein möchte. Was allerdings der Umstand, dass sie 18 wird damit zu tun hat erschließt sich mir überhaupt nicht. Dass sie volljährig wird ist für sie selbst sicher ein Meilenstein aber für ihn als 13-jährigen doch nicht.
Keine Ahnung was da feiertechnisch abläuft bzw angedacht ist, aber ich würde zunächst mal denken, dass so ne Volljährigenparty (ab einem bestimmten Punkt) auch nicht für nen 13-jährigen geeignet ist.

Find das nicht so einfach. Noch ist er eben 13 und es gibt eine Regelung für den Umgang. Dass sich das in Zukunft ändert wie beschrieben ist richtig aber noch ists eben nicht soweit.
Zum anderen kann ich aber natürlich auch verstehen, dass eine Geburtstagsparty uU mehr Spass macht als Mama zu besuchen.

In den Jahren hab ich ablegen müssen was ich vom Vater meiner Tochter erwarten kann oder könnte. Ich hab meine Sicht und er seine. Keine ist richtiger oder besser als die andere. Und Tochter hat das auch gelernt.

Ich würde versuchen mit der Mutter eine Ausweichlösung zu finden und wenn das nicht geht, dann würde Sohnemann zur Mutter gehen, ganz wie geplant gemäß der Regelung. Die evtl folgende "Auseinandersetzung" würde ich dann den beiden überlassen. Du hast in dem Fall deinen Teil getan, hältst dich aber im Zweifelsfall an die gerichtliche Regelung.

Life sucks once in while....been there done that.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 18:55
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

das

Ich würde mir nur wünschen, dass solche Vorschläge mal von der KM kommen würden.

sehe ich anders. Du/Ihr wollt an der gerichtlichen Regelung etwas ändern. Also müssen Alternativvorschläge von Dir/Euch kommen.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 18:58