Sohn verursacht wäh...
 
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Sohn verursacht während Umgangs-WE beim Vater Sachschaden

 
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo an Alle!!

Nachdem ich nun seit längerer Zeit das alleinige SE habe und sich auch das Verhätltnis zu meinem EX-Mann erheblich gebessert hat, passierte folgendes jetzt am Umgangswochenende beim Vater:

Sohnemann (15 J.) bewirft mit seinem "Stiefbruder"(14. J), das Haus der Nachbarn des Vaters mit irgenwelchen Nüssen. Vater sowie dessen LG, bekommen davon nichts mit.
Die Nachbarn rufen die Polizei und erstatten Anzeige. Schaden: Komplette Hauswand versaut durch grün-braune Flecken. Polizei liefert die Jungs beim Vater ab.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Da ja hier wahrscheinlich keine Haftpflicht-Versicherung zahlt, wer haftet nun in diesem Fall für den Schaden? Muss ich hier nun, da ich ja das alleinige Sorgerecht habe, diesen Schaden für unseren Sohn bezahlen, oder muss hier sein Vater haften, da unser Sohn ja in dieser Zeit bei ihm war??
Sohn geht noch zur Schule nach dem Sommer 9. Klasse. Gut, Sozialstunden denk ich mal, wird er ableisten müssen. ZU RECHT!!!

Ich hoffe hier kann mir jemand die rechtliche Seite erklären, da ich im Moment sehr durch den Wind bin. Muss ich einen Anwalt einschalten???
Da ich inzwischen arbeitslos und ALG2-Bezieherin bin, kann ich den Schaden ja garnicht zahlen!!???

Danke fürs Lesen...

Bis dann Engel211

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2012 21:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Sozialstunden??

Ich würde den Vater bitten mit den Nachbarn zu reden, den Jungs Schrubber und Wassereimer in die Hand drücken und dann sollen die versuchen den Schaden zu beheben. Alternativ gibts sicher andere Möglichkeiten, wie sie den Schaden abarbeiten können. Ist Sommer, da müssen Rasen gemäht, Hecken geschnitten, Blumen gepflegt und vielleicht auch mal ein Keller entrümpelt werden.

Ich kann mir jetzt gar nicht vorstellen, dass ein paar Nüsse solche Schäden anrichten sollen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2012 22:10
(@Inselreif)

Hi Engel,

zunächst mal, wie LBM schon schreibt, sollten die Kerle versuchen, die Wand wieder sauber zu bekommen. Diese Chance sollten ihnen die Nachbarn auch einräumen. Ich finde allerdings, es ist Sache des Vaters, das mit den Nachbarn zu verhackstücken.

Da ein 15-jähriger im Regelfall ausreichend Einsicht haben sollte, keine Nüsse an Hauswände zu werfen (und wenn, dann zumindest nach den ersten Versuchen wieder aufzuhören), haftet er (nicht Du!) für den Schaden.
Das ganze ist allerdings nicht vorsätzlich, sondern grob fahrlässig erfolgt, so dass Deine Haftpflichtversicherung, über die er mitversichert ist, einspringt.

Du kannst den Schaden der Haftpflicht melden und Dich dann zurücklehnen, ob die Nachbarn überhaupt auf Junior zukommen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2012 22:53
(@nadda)
Registriert

Hi,

in anbetracht der Jahreszeit und der Schilderung reden wir hier von unreifen Walnüssen und die Flecken die die grüne Walnusschale macht kriegt man mit keinem Reiniger der Welt mehr weg sobald die Nuss matschig genug ist um die Farbe abzugeben. Das Zeug gilt als absolut unschlagbares Färbemittel für Haare, Eier und Stoff.

Wenn  meine Jungs diese Nüsse einsammeln bekommt man tagelang die Farbe nicht von den Händen, aus Hosen geht das selbst mit Kochwäsche nicht mehr raus.

Allerdings müsste es, nachdem mit einer Wurzelbürste und Seife die Klebrigen Anteile weggewaschen wurden gut überstreichen gehen.

Wer die Sauerei macht könnte ja unter Umständen dann auch die Arbeit des streichens übernehmen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2012 23:10
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Da ja hier wahrscheinlich keine Haftpflicht-Versicherung zahlt, wer haftet nun in diesem Fall für den Schaden?

Hallo Engel211,

warum sollte keine Haftpflicht zahlen?

Die Jungs sind 14 und 15 Jahre alt, das Ganze ist ein typischer "Dumme-Jungen-Streich". Ganz genau dafür schließen Eltern Familienhaftpflichtversicherungen ab.

Außer Nadda wusste auch hier niemand, wie hartnäckig diese Nußschalen-Flecken sind.

Da die Jungs über 7 und über 10 sind, ist es auch keine Frage der Aufsichtspflicht. Niemand muss pausenlos neben seinen halbwüchsigen Söhnen bzw. Stiefkindern herrennen und überwachen, was diese gerade machen.

Die jeweils sorgeberechtigten Eltern müssen gegenüber der jeweils eigenen Familienhaftpflichtversicherung angeben, dass die Jungs "nur aus Spaß" mit den ihrer Meinung nach "harmlosen, weichen grünen Bällen herumgespielt" haben. Und keinesfalls vorsätzlich oder grob fahrlässig mit einem hochwirksamen Färbemittel hantiert haben.

Die Handlung war weder strafbar noch haben sie vorsätzlich die Wände der Nachbarn verunziert. Von wegen: Sozialstunden und ZU RECHT. Völliger Blödsinn. Das war Unfug, sogar grober Unfug. Aber es ist kein Mensch zu Schaden gekommen und den unreifen Nüssen sieht man ihre hartnäckige Wirkung wirklich nicht an. 

Wichtig: Weder die Stiefmutter noch der Vater noch die Mutter sind haftbar.
Haftbar sind Kinder und Jugendliche, die älter als 7 bzw. 10 Jahre alt sind, selbst.
Eltern haften tatsächlich nicht für ihre Kinder.
Nur im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung (die bei Jungs in diesem Altern grundsätzlich auszuschließen ist).
Genau für solche "Shit happens"-Aktionen gibt es Haftpflichtversicherungen.

Für die jugendlichen, fahrlässigen Schadensverursacher zahlt die Familienhaftpflicht des sorgeberechtigten Elternteils, soweit vorhanden. Gibt es keine Familienhaftpflicht, müssen die Nachbarn sich mit der finanziellen Regulierung des Schadens eben gedulden, bis die hoffnungsvollen jungen Männer ins erwerbsfähige Alter kommen. Dumm gelaufen, aber nicht zu ändern.

Bleib ganz locker und klär die Rechtslage
1. mit deinem Ex und dessen LG (ihr sitzt da alle drei im selben Boot) und
2. im Namen deines minderjährigen Sohnes mit den Geschädigten.

Im Falle einer Strafanzeige (wegen Sachbeschädigung) bekommen die Jungs (mangels eigener Einnahmen) einen Pflichtverteidiger gestellt, der auf Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit plädieren wird.
Die beiden haben ja nicht mit Spraydosen bewusst Graffittis gesprüht.
Die waren einfach dusselig. So sind Jugendliche!
Das wächst sich mit der Zeit aus und ist grundsätzlich nicht strafbar.

Dieser Mangel an Lebenserfahrung und Einsicht ist der Grund, warum junge Menschen in diesem Alter noch nicht selbst Auto fahren oder wirksame Verträge schließen dürfen und weshalb sie noch ein paar Jahre der Schulpflicht unterworfen sind. Weil sie einfach noch "Dumme Jungs" sind. Mädchen in dem Alter sind kein Stück besser. *seufz* Aber es wächst sich aus.  :thumbup:

Die Regulierung des Schadens ist eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, die
a) die Familienhaftpflicht und
b) eventuell noch den Schiedsmann etwas angeht (falls die geschädigten Nachbarn uneinsichtig sind und von den Eltern Geld verlangen sollten). 

Entspann dich, Engel211, atme tief durch und melde den Schaden morgen sofort deiner Familienhaftpflichtversicherung. Mit deinem Sohn als einen von zwei Verursachern eines fahrlässig herbeigeführten Sachschadens zu Lasten von Familie X wohnhaft in Y in der Z-Straße. Dasselbe macht die LG deines Ex. Wäre günstig, sich vorher zu viert oder zu fünft abzusprechen. Beide Jungs geben an "keine Ahnung" von der Wirkung der Nüsse gehabt zu haben und "nur so" ziellos, absichtslos damit "herumgespielt" zu haben. Fertig. Dann kommt der Maler auf Kosten der beiden Versicherungen und gut ist's.

Falls es keine Haftpflicht geben sollte, können beide Jungs (nicht die Eltern!!!) schonmal anfangen, ihr Taschengeld zu sparen.

Die jeweils sorgeberechtigten Mütter sollten dann allerdings zügig eine Haftpflichtversicherung abschließen, denn wenns beim nächsten Mal keine braungefleckte Mauer ist, die zur Belebung der nachbarlichen Kontakte beiträgt, sondern ein blutüberströmter Autofahrer, der dem Fußball ausgewichen und gegen eine Wand gefahren ist - dann sind die Jungs unter Umständen verschuldet bis ans Lebensende. Ein Kind über 7 ohne Privathaftpflicht aus dem Haus zu lassen (Schulweg, Besuche in der Nachbarschaft oder bei Freunden), das geht mpMn gar nicht.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 00:27
(@Inselreif)

Hi Biggi,

auch wenn Du sicher im Ergebnis Recht hast - auch ein Kind über 7 bzw. 10 Jahre haftet nicht automatisch sondern nur wenn ausreichende Einsicht vorhanden war, was eine Einzelfallprüfung bedingt. Und auch bei einem 15-jährigen kann je nach Lage durchaus schon mal die Aufsichtspflicht verletzt sein.

Wichtig hier noch:

Im Falle einer Strafanzeige (wegen Sachbeschädigung) bekommen die Jungs (mangels eigener Einnahmen) einen Pflichtverteidiger gestellt, der auf Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit plädieren wird.

einen Pflichtverteidiger bekommt man nicht mal so eben wie einen Anwalt im Rahmen der VKH, das Einkommen ist hier praktisch unerheblich, es muss ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegen. In der Praxis besteht vor Eröffnung des Hauptverfahren praktisch sowieso keine Chance auf Beiordnung und bei einer Lapalie wie Sachbeschädigung mit zwei Angeklagten mutet man auch dem jugendlichen Straftäter zu, sich selbst zu verteidigen. Der einzige Fall, wo hier eine notwendige Verteidigung eintreten könnte, wäre der Ausschluss der sorgeberechtigten Mutter von der Hauptverhandlung nach § 51 JGG. Soweit wird es aber ohnehin nicht kommen...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 00:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Es ist glaube ich alles gesagt. und da muss jetzt auch nicht spekuliert werden mit Pflichtvereidigung, Sozialstunden oder so was.

Wichtig ist aus meiner Sicht noch, dass ihr Eltern eine vernünftige Kommunikation hinkriegt bzgl. der Schadensmeldung und (ganz wichtig) bzgl. der Ansage an die Jungs!!! Die sollen bloß nicht lernen, dass es ja immer eine Versicherung gibt, die für solche dummen Jungen-Streiche aufkommt! Viel Erfolg dabei!

Und hoffentlich kriegt der Nachbar sich auch wieder ein - Polizei holen weil zwei bekannte Jungs mit unreifen Früchten werfen finde ich schon krass...

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 01:10
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

"Und hoffentlich kriegt der Nachbar sich auch wieder ein - Polizei holen weil zwei bekannte Jungs mit unreifen Früchten werfen finde ich schon krass..."

Nun, hier ist zweifelsfrei ein erheblicher Schaden im auf jeden Fall 4-Stelligen Bereich entstanden.
OK, ich glaube auch das hier kein Vorsatz bestanden hat. Nichts desto trotz hat der Nachbar hier natürlich einen klaren Vorteil: Die Schadenverursacher wurden zweifelsfrei festgestellt.

Ganz generell: Wenn ich mir einmal anschaue wie weit die Hämmschwelle von Jugendlichen gefallen ist, dann würde ich auch zu einem "Wehret den Anfängen" tendieren.

Wo sollte denn so die Grenze sein bei der man das "unter der Hand" klärt?

Taschendiebstahl? Ist ja eher ein kleinerer Schaden als in dem Beispiel, also klar keine Polizei ???
Ladendiebstahl? Siehe oben.
Körperverletzung?
Hauseinbruch?

Und - ich würde ganz sicherlich nicht irgendwelche 15-Jährigen meine Hausfassade streichen lassen. Ich würde mir sogar gut überlegen ob ich das selber mache. Mal davon abgesehen das das ohne Gerüst kaum effizient zu machen ist, wäre mir auch das Risiko von Kollateralschäden, also eingesaute Fenster, Tür, Gehweg, ..... zu hoch.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 10:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wo sollte denn so die Grenze sein bei der man das "unter der Hand" klärt?

der Vergleich mit Taschendiebstahl o. ä. verbietet sich schon allein deswegen, weil es um Unfug Pubertierender geht und nicht um einen Straftatbestand.

Nachdem die Jungs namentlich bekannt und zuzuordnen waren, ist die Einschaltung der Polizei absurd, solange man nicht einmal versucht hat, mit Vater bzw. der Mutter Kontakt aufzunehmen. Aber es ist ja ein Zeichen unserer Zeit, dass man auch bei über die Grundstücksgrenze hängenden Ästen, falsch geparkten Autos oder einer Party im Nachbargarten um 22:05 Uhr die Polizei einschaltet, bevor man überhaupt mal beim Nachbarn klingelt und das "Problem" unter vier Augen löst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 11:48
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!!!

Habe eben den Schaden meiner Versicherung gemeldet, die leitet es an die Rechtsabteilung weiter, die sich im Laufe des Tages bei mir melden wird.

Inzwischen weiß ich auch, dass es sich nicht nur um ein kleines Nachbarhaus, sondern um ein Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentümern handelt.

Unserem Sohnmann habe ich ein deutliche Ansage gemacht, allerdingsrecht kurz, da dieser wegen der Sache deutlich am Ende seiner nerven war und ist. Ihm ist sehr anzusehen, dass er sich seines Handelns in der Situation garnicht bewusst war und nun eindeutig richtig Muffe schiebt, wegen seinem "rießen unüberlegen Mist und seiner Doofheit" (seine eigenen Worte) und was das jetzt für Folgen hat. Er hat mir auch sofort angeboten, den entstanden Schaden mit seinen Taschengeld abzustottern.

Mutwillig war die Aktion, auf keinen Fall, sondern ein grob fahrlässiger "absolut dummer Lausbubenstreich".

Leider kann mein Ex-Mann hier nicht mit den Nachbarn reden, da mit diesen schon aus irgendwelchen Dingen (er hat mir nichts genaues gesagt) erheblicher Streit im Vorfeld geherrscht hat und noch herrscht.

So, dass war ein kleines Up-Date zu den Ereignissen und ich werde Euch im Laufe des Tages berichten, was sich noch alles ergeben hat.

Eins muss ich aber noch anmerken. DANKE für die großartige Unterstützung die Ihr mir hier gebt!!

LG Engel211

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 12:00




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille007: Sachbeschädigung IST ein Straftatbestand - soviel nur mal vorne weg.

Vielleicht ist der Vergleich mit dem Diebstahl weit hergeholt, aber dann eben anders: Was wenn eine Gruppe Jugendlicher es lustig finder mal eben über die Dächer einer Reihe geparkter Autos zu laufen / springen?

Ich will den beiden hier keinerlei Schädigungsabsicht unterstellen! Aber leider ist es auch nunmal so das die Tugend "Ich stehe zu dem Scheiß den ich gemacht habe" weiträumig abhanden gekommen ist.
Somit ist es für mich zumindest nachvollziehbar das hier ein Betroffener frühzeitige "Beweissicherung" anstrebt.
Nachdem es soch wohl um ein Mehrfamilienhaus handelt stehen damit schlagartig etliche 1000 EUR an Schaden im Raum, denn man kann ja auch nicht mal eben die fleckigen Stellen übertupfen, sondern muss zumindest die eine komplette Wand neu streichen.
Ob und in wieweit man sich da versucht "So" zu einigen hängt sicher sehr stark von dem Verhältniss der betroffenen Parteien ab. Offensichtlich ist das hier schlecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 13:52
(@Inselreif)

Hi habakuk,

@brille007: Sachbeschädigung IST ein Straftatbestand - soviel nur mal vorne weg.

Ja. Aber...

Ich will den beiden hier keinerlei Schädigungsabsicht unterstellen!

dann ist der Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt - der setzt nämlich Vorsatz voraus.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 14:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

@brille007: Sachbeschädigung IST ein Straftatbestand - soviel nur mal vorne weg.

wie @Inselreif bereits schrieb: Dafür fehlt der Vorsatz und die Schädigungsabsicht; insofern ist das glasklares Zivilrecht. Im übrigen sind 14-Jährige noch gar nicht strafmündig; das StGB hätte bei ihnen gar nichts zu melden.

Im Zeitalter der Handykamera ja niemand gehindert, ein paar Beweisfotos zu machen. Gerade bei Jugendlichen würde ich als Geschädigter aber eher das Gespräch und eine einvernehmliche Lösung mit den Erziehungsverantwortlichen suchen anstatt gleich die Bullizei zu holen: Wenn ich Pech habe, gibt es nämlich keine Haftpflichtversicherung; die Eltern kann man nicht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangen und bei den Kids selbst ist mangels Masse nichts zu holen. Und dann nützt mir die Einschaltung der Grünen: Genau nichts.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 15:03
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Ihr Lieben!!

Nachdem mich nun die Rechtsabteilung meiner Versicherung angerufen hat, hier ein kleines Up-Date.

Schadensanzeige wurde aufgenommen, Fotos werden die Tage hingeschickt und dann heißt es abwarten, bis Post der Geschädigten kommt. Ob allerdings der Schaden dann von der Versicherung übernommen wird, kann lt. Versicherung erst nach eingehender Prüfung gesagt werden.

Bezüglich der Anzeige bei der Polizei, da habe ich noch nichts gehört, denke, dass ich da heute selbst mal anrufen werde. Meint Ihr das wäre schlau??????

Von meinem Ex-Mann, habe ich eben telefonisch Bescheid bekommen, dass er nun doch zu den Nachbarn gehen wird, mit der Bitte an der Eigentümerversammlung dabei sein zu können, da er diesen den Vorschlag unterbreiten möchte, die Schadensbehebung selbst in die Hand zu nehmen.
So wie er mir erzählt hat, hat er jemanden (Fachmann) an der Hand, welcher im noch einen Gefallen schuldig ist und dies irgendwie dann umsonst machen würde.

Bin gespannt, ob sich das tatsächlich so regeln lassen könnte.

Tja, jetzt heißt es Geduld zu haben und harren, wie sich die Dinge entwickeln werden.

Liebe Grüße Engel 211

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 14:30