Hallo ihr Lieben,
Nachdem meine Herzallerliebste gerade erst eine Abfuhr vor Gericht wegen der Forderung nach rückwirkender Erhöhung des TU bekommen hat, brauche ich schon wieder rat von euch.
Diesmal wieder beim Umgang.
Ich hatte bereits geschrieben, dass ich im Sommer 2006 eine, für mich, günstige Umgangsregelung gerichtlich durchgesetzt habe, jedoch hält sich meine Perle nur in Teilen daran.
Zum Einen versucht sie, mit Hilfe des JA die Regelung an sich zu kippen,
zum Anderen verweigert sie mir die Kinder zu den hohen Feiertagen, natürlich mit dem Argument, die Kinder wollten nicht.
So habe ich auch jetzt wieder eine Mail bekommen, dass die Kinder Heiligabend bei ihr feiern wollten.
Darüberhinaus weigert sie sich die Kinder zu bringen und zu holen, obwohl auch das gerichtlich so vereinbart wurde.
Ich möchte deswegen, so kurz vor der Sheidung nicht unbeingt noch ein (4.) Gerichtsverfahren anstrengen, zumal ich ja bereits einen Vergleich habe, der sie verpflichtet, andererseits will ich das auch nicht einfach so hinnehmen.
Am liebsten würde ich das beim Scheidungstermin mit regeln lassen, befürchte aber dass mir meine bishreige Nachgiebigkeit als Zustimmung ausgelegt wird.
Habt ihr einen Rat, was ich tun muss um den Scheidungsrichter dazu zu bringen, meine Ex mal an ihre Pflichten zu erinnern?
Wie gesagt, möglichst ohne weitere Klage.
Vielen Dank im Vorraus,
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
das sind getrennte Baustellen. Ich glaube nicht, dass der Richter sich hierauf einlässt. Wenn er aber den Vergleich mit gebaut hat, dann könnte er sich zu einer Sichtweise hinreissen lassen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
Es ist ein anderes Gericht und der Richter vor dem sie letztes mal mehr Unterhalt forderte, sagte auch gleich: "Um Gottes willen, da wollen wir uns mal nicht einmischen".
Ich hoffe noch, dass der Typ bis zur Scheidung in Rente ist (Jahrgang 43).
Wenn ich dich richtig verstehe, könnte ich bei der Scheidung nur den Umgang neu aufrollen, was ich aber gerade nicht will und müsste gegen die Verstösse gegen die alte Umgangsregelung neu klagen?
Super, erstmal klagt man auf Umgang und dann darauf dass das Umgangsurteil eingehalten wird.
Danach klagt man dann wahrscheinlich darauf, dass das Urteil zum Umgangsurteil umgesetzt wird oder?
Tolle Welt.
Ich danke dir für die Bestätigung meiner schlechten Meinung über die Justiz. :exclam:
Naja mal kucken, bisher hatte ich vor Gericht noch einigermassen Glück.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Ich hatte bereits geschrieben, dass ich im Sommer 2006 eine, für mich, günstige Umgangsregelung gerichtlich durchgesetzt habe, jedoch hält sich meine Perle nur in Teilen daran.
Seit wann und welche Abweichungen sind vorgekommen? Was hast du dagegen unternommen?
Zum Einen versucht sie, mit Hilfe des JA die Regelung an sich zu kippen,
Wenn es eine gerichtliche Regelung gibt, dann können die beiden versuchen was sie wollen.
zum Anderen verweigert sie mir die Kinder zu den hohen Feiertagen, natürlich mit dem Argument, die Kinder wollten nicht.
Wie ist dieser Aspekt im Vergleich geregelt?
Darüberhinaus weigert sie sich die Kinder zu bringen und zu holen, obwohl auch das gerichtlich so vereinbart wurde.
Wie oft ist das vorgekommen? Was hast du dagegen unternommen?
Das Gericht wird etwas irritiert gucken, wenn du einen bestehenden Vergleich in das Scheidungsverfahren einbindest und sprechen: "Lieber Herr Beppo, da haben Sie einen Vergleich von annodazumal. Warum, in Justizias Namen, soll ich ohne dass irgendein ein Antrag auf Abänderung vorliegt, diesen nun in das Scheidungsurteil aufnehmen? Meinen Sie, dass der ehemals geschlossene Vergleich eine andere Wirkung entfaltet? Meinen Sie, Ihr Auto sei mit zwei TÜV-Plaketten verkehrssicherer als mit einer?" und dann zu deinem RA: "Herr Rechtsanwalt, klären Sie doch bitteschön Ihren Mandanten über gewisse Gegebenheiten auf, bevor SIe meine kostbare und Ihre kostspielige Zeit vergeuden."
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep
Moin,
Seit wann und welche Abweichungen sind vorgekommen?
1. Sie hat die Kinder zu bringen und zu holen, das hat sie nur 5-6 mal gemacht
2. Sie hat letztes Jahr das Ja schreiben lassen, dass die Kinder Heiligabend nicht zu mir wollen
Genauso hat sie mir den Geburtstag meiner Tochter vorenthalten und dieses Jahr eben wieder Weihnachten
3. Als ich mit meinen 4 Kindern in Urlaub wollte, hat wieder das JA seine "Besorgnis ausgedrückt, die Kinder und ich könnten überfordert sein. Ich konnte aber trotzdem fahrenWas hast du dagegen unternommen?
Schriftlich protestiert, teilweise mit ErfolgWenn es eine gerichtliche Regelung gibt, dann können die beiden versuchen was sie wollen.
Schon, aber das JA wird ja möglicherweise bei der Scheidung wieder gehört und das könnte Nachteile für mich haben.Wie ist dieser Aspekt im Vergleich geregelt?
Hohe Feiertage abwechselnd bei Vater und MutterWie oft ist das vorgekommen? Was hast du dagegen unternommen?
Weihnachten 2006 trotz Protest
Ostern 2006 dann doch bei mir
Geburtstag meiner Tochter sabotiert durch die Forderung 18 Kinder einzuladen
Weihnachten 2007 wird wieder verweigert und wie ich reagieren soll ist jetzt die FrageDas Gericht wird etwas irritiert gucken, wenn du einen bestehenden Vergleich in das Scheidungsverfahren einbindest und sprechen: "Lieber Herr Beppo, da haben Sie einen Vergleich von annodazumal. Warum, in Justizias Namen, soll ich ohne dass irgendein ein Antrag auf Abänderung vorliegt, diesen nun in das Scheidungsurteil aufnehmen? Meinen Sie, dass der ehemals geschlossene Vergleich eine andere Wirkung entfaltet? Meinen Sie, Ihr Auto sei mit zwei TÜV-Plaketten verkehrssicherer als mit einer?" und dann zu deinem RA: "Herr Rechtsanwalt, klären Sie doch bitteschön Ihren Mandanten über gewisse Gegebenheiten auf, bevor SIe meine kostbare und Ihre kostspielige Zeit vergeuden."
Ich stelle mir das eher so vor:
Liebe Frau Ex, seien Sie doch bitte so gut und halten sich an das Urteil vom soundsovielten, schliesslich wurde das nicht zum Spass gesprochen. Um ihren guten Willen zu beflügeln, schlagen wir bei erneutem Verstoss folgende Zahlung an Herrn Beppo vor.
Lieber RA von Frau Ex, klären Sie doch bitteschön ihre Mandantin auf, dass auch Vergleiche verbindlich und einzuhalten sind.
Meine Nachlässigkeit beruht einfach darauf, dass ich mich an den Hauptfronten schon genug abgearbeitet habe und ich für diese Nebenschauplätze bisher nicht genug Zeit, Geld und Nerven hatte.
Nachdem ich jetzt an den wichtigen Fronten einige Erfolge hatte, möchte ich jetzt hier meine Verteidigung neu formieren ohne gleich einen neuen Feldzug zu beginnen.
Eher dem Richter klarmachen, was für eine unzuverlässige und wortbrüchige Nudel meine zukünftige Exfrau ist, und er ihr bitte keinen neuen Vertrauensvorschuss einräumen möge.
Bin ich da vielleicht etwas naiv?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hehe, 🙂
ich will nur grds. etwas schreiben:
Wenn es einen Titel gibt, liegt es an beiden Parteien, die hierin fixierten Themen abzuhandeln. Tut eine Partei dies nicht, hat die andere Partei die Möglichkeit der Vollstreckung.
Du hast mir nicht beantwortet, ob die hohen Feiertage als Umgang bei dir im Vergleich aufgeführt sind.
Wenn du Abweichungen hinnimmst, so sind die Gründe für dich plausibel. Gerichte zeigen sich davon unbeeindruckt. Du hast es geschluckt, dann must du damit klar kommen. Du kannst nicht das Bügeleisen erst nach dem Urlaub ausstellen, nur weil du vorher urlaubsreif warst. Deine Nachlässigkeit wird dir u.U. zum Nachteil werden, einfach, weil du dir die Frage gefallen lassen musst, warum es dich jetzt so plötzlich stört. Immer unter dem Aspekt, dass deine Gründe nicht wirklich maßgeblich sind.
Irgendwelche Schreiben eines JA sollten dich in keinster Weise beeindrucken. Selbst wenn sie vor dir auf dem Tisch liegt. Es hat keine rechtlich bindende oder befreiende Wirkung, so lange es etwas vom Gericht gibt. Sollte das JA sich tatsächlich in dieser Art instrumentalisieren lassen, so wüsste ich schon sehr genau, welchen Schriftsatz sie als Muster einer Gegenwehr einrahmen und im Flur aufhängen können. Soll deine Ex doch auf Umgangsreduzierung klagen. Pfffffff...
Du solltest ab sofort auf peinlichste Einhaltung des Umgangsvergleiches bestehen ohne zu erklären, weswegen dies bisher von dir nicht so stringent gehandhabt wurde. Punkt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lümmel, da hast du mir die in deinem Topic vorgenommen Zitatkorrekturen unter den Füßen weggezogen :crash:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Stimmt, habe kurz nach dem schreiben gemerkt, dass ich falsch geantwortet hatte. Sorry :angel2:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn es einen Titel gibt, liegt es an beiden Parteien, die hierin fixierten Themen abzuhandeln. Tut eine Partei dies nicht, hat die andere Partei die Möglichkeit der Vollstreckung.
Du solltest ab sofort auf peinlichste Einhaltung des Umgangsvergleiches bestehen ohne zu erklären, weswegen dies bisher von dir nicht so stringent gehandhabt wurde. Punkt.
Genau vor der Frage stehe ich. Wie mache ich das am besten im Rahmen der Verhältnismässigkeit der Mittel?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Genau vor der Frage stehe ich. Wie mache ich das am besten im Rahmen der Verhältnismässigkeit der Mittel?
Verstehe ich nicht. Es gibt einen Vergleich und der wird eingehalten. Ggf. schriftlich nachfragen, dass es ja am WE xyz wie im Vergleich von euch beiden einvernehmlich ausgehandelt, dass Ex die Kiddies bringt und holt. Und schon mal vorfühlen, dass Weihnachten ja nun bald vor der Tür steht und welches Lieblingsessen die Kiddies wohl von dir erwarten. Usw usf.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Meinen aufrichtigen Dank!
Sie bringt und holt sie eben nicht und hat mir angekündigt, dass sie Weihnachten bei ihr sein werden.
Und ich frage mich einfach ob ich jetzt die Luft anhalten oder mit den Fäusten auf dem Boden trommeln soll.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So richtig schlauer bin ich jetzt noch nicht.
Ich habe einfach die Befürchtung, wenn ich jetzt gerichtlich die volle Einhaltung des Umgangsurteils einfordere, dass dann die gesamte Umgangsregelung wieder in Frage gestellt und dabei das JA meiner Frau zur Seite springt.
Wie fordere ich die Einhaltung des Vergleichs ohne ihn zu gefährden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Sevus beppo!
Deep hats schon angedeutet, wenn Du weiter "untätig" bleibst wird sich mit Recht jemand fragen, für was Du ein gerichtliches Urteil benötigst, wenn Du nicht auf dessen Einhaltung pochst ... ergo: feste auf den Tisch hauen!!
Dem JA (Amtsleiter) würde ich ebenfalls schreiben, mit welcher rechtlichen Grundlage das JA seine "Beratung" stützt, wohl wissend, das es eine gerichtliche Umgangsvereinbarung gibt ... ergo forderst Du sie auf, umgehend jegliche Beratung, die konträr zur veinbarten Umgangsregelung ist, sofort einzustellen.
P.S.
Du merkst ja selbst, dass Ex auf die ger. Vereinbarung pfeift, demnach wirst Du ihr diesen Zahn ziehen müssen, m. E. nur übers Gericht möglich.
Ich habe einfach die Befürchtung, wenn ich jetzt gerichtlich die volle Einhaltung des Umgangsurteils einfordere, dass dann die gesamte Umgangsregelung wieder in Frage gestellt und dabei das JA meiner Frau zur Seite springt.
Warum sollte das Gericht sich selbst revidieren?
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
menno bist du 'ne bange Böx 😉
Dem JA gegenüber würde ich nix machen. Dir liegen keine Beweise vor, dass die wie auch immer aktiv sind. Mdl. Aussagen sind kein Beweis.
Das Gericht kann nur etwas zum Umgangsvergleich machen, wenn ein Antrag vorliegt. Und wenn du im Rahmen der Scheidung dies anhängig machst, eröffnest du der Gegenseite die Chance zur Änderung. Und sei es "nur", dass die Ex die Kiddies nicht mehr bringen und holen muss.
Never touch a running system. Wenngleich, durch deine Nachlässigkeit hast du dich in eine unvorteilhafte Situation gebracht und es ist an dir, das Thema wieder auf Spur zubringen.
Also: Schreiben an Ex wegen Weihnachten und wegen belanglosen Krams nachfragen. Den Termin und Transport nicht in Frage stellen, sondern als unverrückbar erwähnen. Vielleicht stellst du deinen Entwurf einfach mal rein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
Na klar bin ich ne Bangbüchs!
Habe als Vater ja auch allen Grund dazu.
Oder wozu gibt es Vatersein.de?
Es ist eben meine erste Scheidung (und ich schwöre, auch meine letzte)
Ich bin am Anfang eben in jede Mine getreten die die Familieninquisition für uns bereit hält und bin jetzt eben vorsichtiger geworden.
Du gibst mir hier ja auch Recht, dass ich das nicht im Scheidungsverfahren ansprechen darf, aber wie sonst?
Ich warte jetzt nochmal ein paar Tage ab, ob noch Post vom JA kommt (die SB hatte bis Mitte Oktober Urlaub).
Wenn die sich tatsächlich nochmal anmasst, mir in das Umgangsrecht zu pfuschen, bekommt sie jedenfalls schon mal Post meinem RA.
Den Entwurf stelle ich vorher hier rein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.