Kurze Zusammenfassung:
Exfrau hat sich Anfang 2008 mit einem anderen Mann eingelassen, worauf ich mich getrennt habe.
Wir waren damals 4 Jahre verheiratet und der gemeinsame Sohn ist 2005 auf die Welt gekommen, war also 3 Jahre alt.
Scheidung erfolgte 2009 im Mai.
Anfangs durfte ich meinen Sohn jedes WE haben und es lief auch in der Kommunikation toll. Ich durfte in sein Zimmer und er konnte mir alles zeigen, was für ihn wichtig war.
Dann find meine Ex eine Beziehung mit ihrem jetzigen Ehemann an. Danach wurde die Kommunikation schwieriger. Ich reduzierte die WEs von meiner Seite aus um ein WE im Monat, weil ich auch jemanden kennen gelernt hatte.
Es folgte der Sommer 2009, wo die Urlaube direkt im Anschluss nacheinander stattfanden und ich meinen Sohn fast 6 Wochen nicht sehen konnte.
Danach reduzierte die Ex den Umgang auf jedes zweite WE! Keine Absprache sondern einfach der Hinweis auf Umgangsrechtregelungen.
Seitdem sehe ich ihn fast jedes zweite WE. Urlaub darf ich dieses Jahr das erste Mal mit ihm, weil sie das jedes Jahr blockiert hat.
Wenn ein WE ausfällt, wird kein WE als Ausgleich mehr zur Verfügung gestellt.
Dazu kam seit letztem Jahr eine letzte Trennungsangelegenheit: Ex hat Steuer für das Trennungsjahr getrennt veranlagt. Nachdem ich sie gebeten hatte unter Hinweis auf die gängige Gesetzgebung, dieses als Fehler zu deklarieren und mit mir gemeinsame Steuererklärung zu machen, musste ich die Zustimmung einklagen. Als sie mich dann auf Zahlung der Rückzahlungssumme ihrer falschen Steuererklärung verklagt hat, hat sie vor einem Monat das Verfahren komplett und umfänglich verloren und muss jetzt das Geld an den Staat sowie die gesammelten Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Seitdem hat sie eigenmächtig mir reguläre WEs gestrichen und lässt mweinen Sohn auch nicht mehr ans Telefon, wenn ich anrufe.
Sie streicht Teile meines WEs wegen Fussball und Chorproben und Auftritten, wo ich mich durchaus befähigt sehe, ihn dahin zu begleiten. Meist bekomme ich dann am Mittwoch gesagt, dass mein Sohn am Samstag abend wieder zu Hause sein muss, weil er Sonntags morgens Fussballturnier oder nen Auftritt vom Chor hat. Die Bitte um vorherige Absprache dazu wird weitestgehend ignoriert.
Deshalb habe ich sie in einem Schreiben Anfang Juni aufgefordert, das Umgangsrecht zum Wohle des Sohnes mit mir zusammen beim Jugendamt festzulegen. Mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 02. Juli habe ich mal wieder ferststellen müssen, dass die Ex nicht bereit ist, aussergerichtliche Lösungen in Betracht zu ziehen. Sie nahm weder schriftlich noch am Telefon dazu Stellung ein.
Mit dem Jugendamt halte ich Kontakt seit vier Monaten und meine Ansprechpartnerin dort hat mehrere Kontaktversuche unternommen, die allesamt scheiterten (Briefe kamen ungeöffnet zurück und telefonisch war sie nicht erreichbar).
Empfehlung des Jugendamtes:
Antrag beim Amtsgericht einreichen zur Feststellung des Umgangsrechtes
Folge wäre: Das Gericht "zwingt" meine Ex und mich dann zu einem oder mehreren Terminen beim Jugendamt, wo eben das Umgangsrecht festgelegt werden würde.
Jetzt meine Frage:
Kann ich diesen Antrag selber einreichen oder benötige ich schon wieder einen Anwalt?
Wie formuliere ich diesen Antrag?
Hat jemand hier das schon mal gemacht und wie waren die Erfahrungen?
Macht es Sinn, dass Sorgerecht hier auch zu einem Thema zu machen, da ich mittlerweile mir ziemlich sicher bin, dass sie nicht meinen Sohn an erste Stelle stellt und sein Wohl nicht den Hauptfokus ihrer Aufmerksamkeit hat?
Über jede Antwort zum Thema würde ich mich freuen! Danke schonmal!
Moin.
Den Worten des JA ist, in diesem Fall, nichts hinzuzufügen.
Bei solch einer Mutter wirst du um eine Umgangsklage nicht herum kommen.
Es ist zwar möglich eine Umgangsklage auch ohne Anwalt durchzuziehen, nur wenn du bisher mit den gerichtlichen Gepflogenheiten keine Erfahrung hast, sist das nicht unbedingt ratsam.
Wenn du es trotzdem versuchen willst, kannst du zur Geschäftsstelle des Gerichts gehen und die um Formulierungshilfe beim Antrag bitten.
Im Wesentlichen muss nur drin stehen, dass du das Gericht um eine Umgangsregelung ersuchst.
Zur Einstimmung solltest du auf jeden Fall schon mal www.trennungsfaq.de lesen.
Grundsätzlich sind Umgangsverfahren diejenigen, die ein Vater mit hoher wahrscheinlichkeit gewinnen kann.
Allerdings wird der Richter immer versuchen, einen Vergleich herbei zu führen, der dann möglicherweise nicht alles enthält, was einem wichtig ist und sich im nachhinein als so hilfreich wie nasses Klopapier erweist.
Von einer gleichzeitigen Sorgerechtsklage ist grundsätzlich abzuraten, denn Gerichtsprozesse werden von der Justiz gerne als Beleg für eine gestörte Kommunikation gewertet und diese dann als Vorwand für die Ablehnung des SR-Antrags heran gezogen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ist es für die Sorgerechtssache unerheblich, dass die Kommunikationsstörung nachweislich von der Ex ausgeht?
Weil ich ja jeden Brief immer ganz lieb per Einschreiben mit Rückantwort gesendet habe und eben in den Briefen stets nachweisbar auch eine gemeinsame aussergerichtliche Lösung angestrebt habe.
Ist es für die Sorgerechtssache unerheblich, dass die Kommunikationsstörung nachweislich von der Ex ausgeht?
Eindeutig ja!
Wird von den Gerichten, inkl. BGH, sogar ausdrücklich so protokolliert, damit die Mutter auch ganz genau weiß, was sie tun muss um das GSR zu verhindern.
Früher wurde Vätern das GSR kostenlos verweigert.
Heute machen das die Gerichte nur noch gegen Gebühr.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da wir verheiratet waren, habe ich ja das hälftige Sorgerecht. Da muss ich mir kaum Sorgen machen. Aber ich hätte gerne das volle Sorgerecht...
Damit mein Sohn bei mir wohnen kann und wir uns endlich wieder regelmässig jeden Tag sehen können!
Da wir verheiratet waren, habe ich ja das hälftige Sorgerecht. Da muss ich mir kaum Sorgen machen.
Täusch Dich da nicht!
Es gibt hier Väter, die haben das GSR verloren!
Mir selbst wollte meine EX ebenfalls das GSR "aberkennen" lassen...dies konnte ich nur mit sehr viel Aufwand, einer guten Anwältin, einer modern eingestellten Richterin und erst nach psy. Gutachten verhindern. Ging sogar bis zum OLG
Aber ich hätte gerne das volle Sorgerecht...
Warum willst Du das alleinige Sorgerecht?
Gruß
WNV
Da hast du was falsch verstanden.
Es heißt gemeinsames Sorgerecht und nicht geteiltes Sorgerecht.
Jeder von euch hat, theoretisch, die gleichen Rechte.
In der Praxis wurde das SR aber schon soweit ausgehölt und verbogen, dass dein Recht nur auf dem Papier existiert und sie, im Rahmen ihrer Alltagssorge sowieso machen kann was sie will.
Und um das alleinige Sorgerecht, oder nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, müsstet sie eurem Kind schon einen Arm abfressen oder ihr eure Geschlechter tauschen.
Wenn es also keinen, auch für einen Richter zwingenden Grund gibt, warum das Kind beim Vater besser aufgehoben sein soll, als bei einer Mutter wird nichts draus.
Zumindest nicht, bis euer Sohn mindestens 12 - 14 Jahre alt ist. Dann hat er ein gehöriges Wort mit zu reden, wo er wohnen möchte.
Ob das dann bei dir ist, bliebe aber abzuwarten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
F. und ich haben seit seiner Geburt ein sehr enges Verhältnis zueinander. Ich habe ihn jeden abend ins Bett gebracht und ihm Geschichten erzählt, selber gemalt und vorgelesen.
Er vermisst das und besteht auch heute mit 7 noch auf Kuschelabenden", wo er sich an mich rankuschelt bis er eingeschlafen ist.
Als ich vor einigen Wochen mit ihm telefonierte, hatten wir ausgemacht, dass ich ihn nochmal 15 Minuten später anrufe und ihm ne Geschichte zum Einschlafen vorlesen. Dieses wurde vom neuen Mann der Exfrau verboten und mein Sohnemann war in Tränen aufgelöst. Als er ins vor kurzem wegen Dehydrierung Krankenhaus gekommen ist, wurde ich erst 4,5 Stunden nach der Einlieferung seitens der KM informiert. Unser telefonischer Umgang wird immer mehr ein Machtspielchen von ihr, so dass ich nichtmal mehr mit ihm an den mit ihm ausgemachten Tagen telefonieren kann und seine Mutter ihm dann erzählt, ich hätte es nicht mal versucht.
Ich will nicht, dass F. zum Spielball seiner Mutter wird, um mich zu treffen. Das ist es nicht wert und dem muss ein Riegel vorgesetzt werden, bevor mein Sohn dies tut.
Er soll Mutter und Vater lieb haben dürfen ohne sich entscheiden zu müssen. Aber das lässt sie nicht mehr zu! Und das stört unsere Beziehung und das ist nicht gut für F.!
Das mag alles sein, nur ist das weit davon entfernt, dass ein Richter euren Sohn aus den Armen der Mutter reißt und zum Vater geben würde.
Wenn du es auf eine Klage ankommen lassen würdest, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass du dein SR verlierst, als dass du irgendwas gewinnst.
Verabschiede dich am besten sofort von der Vorstellung, dass die Justiz unter Kindeswohl oder gar Gerechtigkeit das gleiche versteht wie du.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Dann setz ich jetzt erstmal das Umgangsrecht durch. Und warte halt noch 5 Jahre und hoffe...
Ganz toll hier: Der Link zu den Vorlagen. Habe ich ja am 20.06. zum Umgangsrecht geschrieben und sie zur Stellungnahme aufgefordert. Habe soeben den zweiten Brief fertig gemacht und wenn sie den auch nicht beantwortet, kann ich gleich den Antrag auf Feststellung noch vorm Urlaub mit F. einreichen!
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Hi Big,
Du kannst die Entwürfe auch gerne mal hier einstellen und wir schauen alle mal drüber - so konnte oft noch so manch schlimmer Fehler (der meist der Emotionalität geschuldet ist) rausgebügelt werden.
Ich finds schade, dass das mit dem JA da nicht funktioniert, denn die totale Blockiererin sehe ich jetzt noch gar nicht in Deiner Ex. Natürlich müssen die WEs für Dich planbar sein. Aber die "Classics" Fussballturniere (mit dem beliebten Thema "wer fährt") und andere Veranstaltungen sind doch sehr gängig. Wenn die Exe natürlich zu macht, gehts nur über Gericht.
Auf der anderen Seite kommt es mir schon so vor, als ob Du noch gewaltig im Leben der Exe drin hängst - oder drin hängen möchtest.
Ich kann die Reaktion des Next Deiner Ex in diesem Fall mal absolut nachvollziehen. Es kann nicht sein, hier ständig (am besten über das Festnetztelefon) in die Familie einzudringen. Wenn Dein Sohn schon alt genug ist für ein Handy, kann das eine Alternative sein - mit der Du nicht so stark in die Umgangszeit Deiner Ex eingreifst.
Und ich denke, dass es diese Einmischungen von Dir sind (die Du wahrscheinlich gar nicht so siehst), die sie zur Weißglut bringen.
Macht lieber konkrete Umgangstage auch unter der Woche aus und lass die Exe in Ihrer "Freiwoche" auch komplett in Ruhe. Dafür muss die Verlässlichkeit Deines Umgangs natürlich gewährleistet sein. Gruß Ingo
Hallo Ingo,
es ist leider auch so, dass mir WEs wegen Krankheit gestrichen werden und es keine ErsatzWEs gibt.
Bisher habe ich es immer so gehalten, dass ich F. am Sonntagabend und am Mittwochabend angerufen habe. Doch seitdem sie den Rechtsstreit mit den Steuern verloren hat, erreiche ich ihn an diesen Tagen gar nicht mehr.
Und ich habe ja nichts gegen Fussball und solche Aktivitäten. Aber ich will davon nicht ausgeschlossen werden, weil es für F. einen wichtigen Teil seines Lebens darstellt.
So kann ich ihn ja auch zum Fussball bringen und wieder mit nach Hause nehmen, um die letzten STunden noch gemeinsam zu erleben oder ihn ihr dann übergeben. Statt dessen soll ich dann immer auf einen ganzen Tag mit ihm verzichten.
F. versteht das selbst nicht, weil er sich sogar ausdrücklich wünscht, dass Papa mit dabei ist!
Die Sache mit dem Handy wird an Weihnachten kommen. Da kriegt er dann ein Handy, welches ich ihm dann bezahle, damit wir Umgang miteinander haben können.
Und leider blockiert sie in allen relevanten Punkten duchaus, indem sie sich jeglicher Stellungsnahme verschliesst und sich nicht zur Sache äussert. Dadurch werde ich gezwungen, den gerichtlichen Weg zu beschreiten, was ich ja gar nicht will.
Die Sache mit dem Jugendamt habe ich eingeleitet, nachdem ich ihn einen Monat ncht gesehen hatte und dann feststellen musste, dass seine Schuhe total kaputt waren und sie mir sagte, er hätte keine anderen mehr und als seine Zähne sich in der Zeit so dramatisch verschlechtert haben, dass der Zahnstein nicht mit Putzen mehr wegging. Da sehe ich ihre Fürsorgepflicht stark verletzt und denke schon, dass ich dann reagieren muss.
HI Big,
ja, dann ist der Weg zu Gericht schon richtig. Während Deiner Umgangszeit entscheidest Du alleine was gemacht wird und die Exe hat sich komplett rauszuhalten. Gerade bei dem Alter Deines Sohnes gibt es keinen Grund, dass Du die Fussballtermine dann nicht wahrnimmst. Und wie bei "normalen" Elternteilen spricht ja auch nichts dagegen, wenn die Ex dann auch am Fussballplatz auftaucht, wenn sie zuschauen und anfeuern möchte.
Da kriegt er dann ein Handy, welches ich ihm dann bezahle, damit wir Umgang miteinander haben können.
Aber auch hier dann aufpassen. Hatten wir auch schon im Forum: Handy wird durch Next weggenommen bzw. Mutter zieht die SIM-Karte ein. Wochenlanger Streit um Rückgabe des Handies bzw. wird nur die SIM-Karte rausgegeben und Handy einbehalten und ähnliche Scherze.
Schuhe sind auch ein Klassiker. Ich bin immer noch für einen Rahmenvertrag von "Vater-Sein" mit bekannten Kinderschuhherstellern - wäre eine super Sache, bei den Problemen die hier mit abgelatschten Schuhen so auftreten 😉 Gruß Ingo
Beim Handy werde ich wahrscheinlich beikommen und dort im Handy und auf der SIM Markierungen machen, die ich dann vor der Übergabe fotographiere, um mein Eigentum zu sichern und gegenüber der Obrigkeit beweisfähig zu sein.
Lustig ist ja zum Beispiel auch, dass sie mir ein Fahrrad vorenthält, welches ich F. nach der Trennung und Scheidung gekauft habe und ihm zur Verfügung bei seiner Mutter gestellt habe, bis er ein neues von ihr kriegen würde.
Das ist nun passiert und ich wollte das Rad wieder mitnehmen. Das lehnte sie aber entschieden ab. Somit schloss sie ja einen einseitigen Kaufvertrag ohne eine Gegenleistung zu erbringen (Eigentlich nennt man das Diebstahl). Daraufhin habe ich sie mehrfach schriftlich zur Rückgabe aufgefordert und letztendlich dann den Kaufpreis vom Unterhalt einbehalten.
Solche unnötigen Streitereien belasten nicht nur mich, sondern ganz arg auch unseren Sohn. Das will sie aber nicht einsehen und versucht, ihren neuen Mann als neue Vaterfigur zu etablieren!
Beim Handy werde ich wahrscheinlich beikommen und dort im Handy und auf der SIM Markierungen machen, die ich dann vor der Übergabe fotographiere, um mein Eigentum zu sichern und gegenüber der Obrigkeit beweisfähig zu sein.
"Polizei, mir wurde mein Auto gestohlen!
Aber ich konnte mir zum Glück die Nummer merken!"
Vergiss es.
Welche Obrigkeit soll denn da Nachforschungen anstellen und Markierungen auf einer Karte prüfen, die Exe angeblich gar nicht hat?
Daraufhin habe ich sie mehrfach schriftlich zur Rückgabe aufgefordert und letztendlich dann den Kaufpreis vom Unterhalt einbehalten.
Wenn sie einen Unterhaltstitel von dir hat, kann sie das problemlos bei dir pfänden lassen und wenn nicht, ist das ein guter Anlass einen zu fordern!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da sie nur Kindesunterhalt erhält, darf sie das gerne tun. Mehr als den Betrag der DT wird sie nicht erhalten können wegen neuer Familie und so. Da hat mein Anwalt mich super beraten.
Und diesbezüglich gab es auch nie Probleme, da ich meinen Zahlungsverpflichtungen immer nachgekommen bin.
Nachweislich habe ich sie mehrfach aufgefordert und da ich das Rad gekauft habe, ist es meins. Den Eigentumsnachweis kann ich ebenso erbringen. Mein Anwalt meint, dass ich da recht wasserdicht unterwegs bin...
Hallo!
Ich bin eine Next... und erlebe den Umgang mit dem bei der Mutter lebenden Kind mit (Entfernung 450km einfache Strecke).
Die Sache mit dem Mobiltelefon? Hatten wir auch schon. Nachdem Sohn bei Festnetzanrufen nie zu Haus war, bekam er von uns ein Handy. Da konnten wir ihn genau 3mal anrufen, dann war es verloren. Irgendwann bekam er ein Neues und wir die Nummer. Da war dann immer der Akku leer. Mittlerweile ist er alt genug, auf seine Sachen zu achten, und daher regelmäßig erreichbar.
Die Nummer mit den Schuhen? Haben ihm neue Schuhe gekauft - die er an hatte waren zwei Nummern zu groß. Daraufhin hat die Mutter sich beschwert, ob die Sachen, die sie ihm kauft nicht gut genug wären? Und uns im Anschluß zwei Jahre lang keine Kleidung für den Sohn mitgegeben. Auch wenn er 14 Tage bei uns war. Da konnten wir ihm genügend passende Schuhe kaufen. Bis ein Richter festlegte, dass der Sohn genügend, passende und dem Wetter angepaßte Kleidung zum Umgang mitbringen muß.
Es gibt noch mehr schöne Dinge die von deiner hExe kommen können:
- Herr Richter, mein Ex möchte nicht, dass unser Kind getauft wird - schnüff - dabei gehen wir jeden Sonntag in die Kirche! - Vorbereitung zum Entzug des GSR, hat zum Glück nicht funktioniert
- Herr Richter, mein Ex will unser Kind einfach nicht fördern, es ist doch hochbegabt! Es ist auf diesem Internat, dass nochmal 250 km weiter vom Papa weg ist viel besser aufgehoben! (und nach 6 Monaten wieder vor lauter Heimweh bei Mama zurück
wie prophezeit)
- Umgang gerichtlich festgelegt, alles was darüber hinausgeht, besprechen die Eltern gemeinsam (mal ein WE oder so) - hExe hat uns dann mal gemailt: Frag bitte nicht nach zusätzlichem Umgang, ich werde die Fragen nicht mehr beantworten! - hat zur Folge, dass wir den Sohn zum Teil 5 - 6 Monate lang nicht sehen. Ist vom Gericht so festgelegt.
- Mutter sagt: Ich ziehe um ExMann, du kannst den Sohn selbst fragen, ob er bei dir oder mir wohnen will! Na ratet mal, was das Kind gesagt hat? Vom Dorf in die Großstadt! Papa, in "Großstadt" ist es so toll, da gibt es ganz viele Kinder zum spielen und wir haben sogar einen Garten, da will ich hin!
- und was tut das JA? Nichts! Zum Papa hüh, zur Mama hott, vor Gericht generell für die Mutter obwohl die häusliche Situation beim Vater nie geprüft wurde, wird abgeraten, den Sohn dort wohnen zu lassen
Zum Glück werden die Kids größer, und erfassen zum Teil sogar die Situation recht genau... Momentan ist Ruhe bei uns.
Die wünsch ich dir auch, aber so wie das hier klingt wird es noch länger dauern.
Daumen drück!
Moin,
Beim Handy werde ich wahrscheinlich beikommen und dort im Handy und auf der SIM Markierungen machen, die ich dann vor der Übergabe fotographiere, um mein Eigentum zu sichern und gegenüber der Obrigkeit beweisfähig zu sein.
da ich das Rad gekauft habe, ist es meins. Den Eigentumsnachweis kann ich ebenso erbringen. Mein Anwalt meint, dass ich da recht wasserdicht unterwegs bin...
juristisch ist damit höchstens bewiesen, dass Du eine SIM-Karte fotografieren und ein Fahrrad kaufen kannst (das sich deshalb nicht notwendigerweise im Haushalt Deiner Ex befinden muss). An einer Klärung der Eigentumsverhältnisse dieser Gegenstände hat niemand Interesse; am wenigsten Du selbst, sobald Du die Kosten dafür erfährst.
Familienrecht ist NICHT Barbara Salesch. Hak es ab und vergiss es einfach. Schont Deine Nerven und Dein Portemonnaie.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das Rad ist erledigt. Wie gesagt: Einbehalten vom Unterhalt. Kann sie mit machen, was sie will. 🙂
Und die Entfernung zu meinem Sohn beträgt ja auch nur 12 km. Da kann ich jederzeit auch mal hin. Doch mein Problem ist da halt die KM. Sie will F. in den zwei Wochen bei ihr total von mir separiert wissen. Dass F. und ich total dicke sind, will sie nicht verstehen und F. sagt selbst, dass er nicht versteht, warum er nicht mit mir telefonieren darf. Lustig: Manchmal spreche ich ihr dann auf die Mailbox und fordere sie auf, mich mit ihm sprechen zu lassen, weil ich mich sonst persönlich vom Wohl meines Sohnes überzeugen komme und dann darf er plötzlich mit mir reden!
Mich nervt es einfach an, dass mein Sohn quasi nicht erreichbar ist für mich. Wie soll ich mit ihm eine Beziehung aufrecht erhalten, wenn ich nicht mit ihm reden kann? An den 2 Tagen alle zwei Wochen, die die KM auch nach Gutdünken wegstreichen tut?
Und ihre Haltung: Fussball und Chor sind "ihre" Dinge, da habe ich nichts zu suchen. Das ist doch nun wirklich die Sache von F. Wenn er mich dabei haben will, ist das doch legitim und völlig verständlich.
Oder anderes Beispiel: F. lernt gerade Samstags Schlagzeug. Unterricht zahle ich. Aber sie will nicht mit ihm dahin gehen, weil das "unser" Ding sei. So eine Haltung kann doch nur scheitern, oder?
Da gibt es so viele Beispiele, wo die KM nicht das Wohl von F. im Auge hat, sondern ihren eigenen kleinen Krieg gegen mich durchzieht. Und das nervt mich vor allem deshalb, weil ich ja von ihr nichts will! Wir haben halt einen gemeinsamen Sohn und sind gemeinsam für ihn verantwortlich. Aber er darf ja nichtmal seine Schulsachen am WE mitbringen und bei mir seine Hausis machen...
Ich bin da echt frustiert. Und deshalb habe ich mich ans Jugendamt gewendet und hatte dort ein gemeinsames Gespräch mit ihr gesucht, weil wir ohne Hilfe nicht mehr miteinander kommunizieren können und das zu Lasten unseres Sohnes geht. Und wer kommt nicht zum Termin? Meine Ex.
Statt dessen muss ich jetzt wieder vor Gericht. Und was macht das Gericht: Es zwingt sie dazu, sich mit mir und dem Jugendamt an einen Tisch zu setzen! Ist doch total lächerlich!
Moin,
ich kenne das Problem. Bei mir ähnlich. Exilein ist nicht in der Lage auf Elternebene mit mir zu reden. Warum weiß ich nicht. Bringt aber auch nichts sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Wenn die Situation einmal so festgefahren ist, kommt man da ohne Dritte meist nicht mehr raus.
Von daher sei doch froh, wenn ein Gericht Euch oder eher sie dazu zwingt, an so Gesprächen teilzunehmen. Du bekommst das was du willst, nämlich die Möglichkeit einer Kommunikation.
Gleichzeitig bekommt Exilein aufgezeigt, dass nicht Reden wohl nicht so ganz dem Kindeswohl dienen kann. Sonst würde es der Richter ja nicht anordnen. Und wenn sich Exilein ganz schräg verhält hast du was nachweisbares in der Hand. Ob und wie Dir das dann mal was bringen wird, erstmal unabhängig betrachtet.
Ich persönlich habe eine Umgangsverhandlung vor mir. Ich werde in der Verhandlung auch den Vorschlag unterbreiten, dass der Richter eine "Elterntherapie", Gespräche vorm JA oder sowas in der Art anordnen soll. Weil meine Ex möchte das auch nicht. Mir persönlich ist es einfach wichtig weiter zu versuchen, irgendwann ein halbwegs normales und stabiles Elternverhältnis zueinander aufbauen zu können. Und über den Klageweg wird man das nie schaffen.
Es gibt keine "ihre" oder "deine" Dinge. Es sind Dinge des Kindes, also gleichzeitig eure. Und ich denke, euer Sohn freut sich wenn ihn jemand zu seinen Auftritten o.ä. begleitet, egal ob Mama oder Papa.
Wenn ein Auftritt auf dein Umgangswochenende fällt, bist du eben dabei. Anders ists umgekehrt. Das selbe gilt für Hausaufgaben. Soll sie doch froh sein, wenn du ihm dabei hilfst und da hinterher bist. Muss sie das nicht machen.
So sehr dich das nervt, bleib cool. Und wenn es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommt, lege das entsprechend dar, dass du die Probleme nicht verstehst. Und dann soll sie erstmal gute Argumente finden, warum es eurem Sohn schaden würde wenn ihn beispielsweise Papa zum Chorauftritt begleitet.
Jack