Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Person:
- getrennt sei 2 Jahren
- 4-jährige Tochter
- gemeinsames Sorgerecht
Umgang bis jetzt jedes WE, mit Übernachtung von SA auf SO. KM 'zickt' immer wieder mal rum bzgl. des Umgangs, bis jetzt bin ich immer ruhig geblieben und habe schön 'runtergeschluckt'. Allerdings möchte sie jetzt auch die Übernachtungen streichen, was ich als total albern empfinde. Als unsere Tochter 2 war (und noch nicht einmal richtig reden konnte), habe ich ihr noch zweimal nachts die Windeln gewechselt, jetzt kommt KM plötzlich mit Argumenten wie unser Kind würde hin- und hergerissen etc.
Scheint ein äußerst beliebtes Spiel bei getrennten Eltern zu sein ;(
Wie soll ich Eurer Meinung nach weiter vorgehen?
Ich habe hier viel über den Umgangsdreisprung gelesen. Vor dem Jugendamt graut es mir ehrlich gesagt ziemlich...
Moin.
Als Held von Troja und Bezwinger von Hektor brauchst du keine Angst vor dem JA zu haben.
Zum Einen haben die gar keine Möglichkeit dir weh zu tun, zum Anderen ist deine Situation so, dass vermutlich nicht mal das JA viel gegen dich in Stellung zu bringen hätte.
Mache einen Termin, schildere in ruhigen und sachlichen Worten das Problem und deinen Wunsch und bitte sie, die Mutter zu einem freundlichen Gespräch einzuladen.
Du kannst dabei nur gewinnen und nichts verlieren.
Wenn es gut läuft, gelingt ihnen deine Ex zu überzeugen und wenn nicht machst du einfach den 3. Sprung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also wenn du nett sein willst, dann kündige deinen Besuch da an aber schicke nicht gleich dein Ziel mit hin.
Schreibe ihr, dass du das JA um Vermittlung gebeten hast und gut ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Umgang bis jetzt jedes WE
ganz ehrlich: Das geht aus meiner Sicht aber auch nicht. Auch die KM hat das Recht, mal an ihrem Wochenende etwas mit dem Kind zu unternehmen und nicht nur wir lieben Papas. Bzw. hat sie auch das Recht mal nicht jedes We den lieben Ex vor der Tür stehen zu haben. Dann mach es lieber so, dass Du in Deiner Umgangswoche auch Umgang unter der Woche bekommst, dafür die andere Woche aber für die KM frei bleibt. Gruß Ingo
Servus Achill,
auch wenn ich jetzt vermutlich Kloppe bekomme: Hast Du als "Vorstufe" schon einmal über Vermittlungs-(Mediations-)gespräche bei einem Familienhilfeverein nachgedacht?
Es scheint bei Euch ja noch Elternkommunikation zu geben und der Umgang wird laufend praktiziert, sodass man eigtl. nur über eine altersentsprechende Anpassung der Umgangszeiten sprechen müsste.
@Ingo ist im Hinblick auf die Wochenenden zuzustimmen. Wie sieht es denn mit einer hälftigen Ferienregelung aus?
Das angeführte Hin- u. Hergerissensein des Kindes ist ein Pseudoargument und gibt es nicht, sofern es regelmäßigen, ausreichenden und ungestörten Umgang zu beiden(!) Elternteilen gibt. Dieser ist herzustellen z.B. jedes 2. Woe mit Übernachten von Freitag (Kiga-Holen) bis Montag (Kiga-Bringen) plus 1 Tag in der Woche (evtl. ebenfalls mit Übernachten) plus Ferien- und Feiertagsregelung am Maßstab der Schulferienzeiten
Nur einmal so als kleine Anregung...
Viele Grüsse
Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Die Situation ist leider nicht ganz so rosig wie es vielleicht den Anschein haben mag. Ich hatte gerade unsere Tochter bei mir, KM erklärte mir bei der Übergabe, dass ab jetzt keine Übernachtungen mehr in Frage kämen. Sie hat einen neuen Partner, als diese Beziehung noch frisch war, war ich wohl eine willkommene Kinderbetreuung. Jetzt scheint sich alles soweit reguliert zu haben, dass sie nicht mehr unbedingt alleine mit ihrem Next sein möchte, sondern natürlich sollte unsere Tochter dabei sein...
In den Ferien war es bis jetzt immer so, dass ich unsere Tochter so 3 -5 Tage am Stück bei mir hatte. Dies war auch für die Weihnachtsferien so besprochen, wurde aber kurzerhand von KM gekippt --> keine Übernachtungen mehr.
Ich denke, ich soll so nach und nach in den Hintergrund treten :mad:...
Als ich heute unsere Tochter abholte, war KM sehr aggressiv, unsere Tochter freute sich aber :). Ich habe die Szene heimlich mit meinem Handy aufgenommen und es haut mich schon ziemlich um, wie sie so daherredet.
Ich schlug ihr auch vor, mal ein Mediationsgespräch zu führen, was aber sofort abgelehnt wurde (auf dem Video zu sehen und hören).
Ich habe ein Schreiben mit einer Umgangsregelung vorbereitet, um es ihr per Einschreiben zuzuschicken.
Nächste Woche möchte ich zum Jugendamt.
Was mir etwas graut ist, dass sich die Situation noch mehr verfährt als eh schon, v.a. wenn es vor Gericht gehen sollte.
Was meint Ihr?
Ich habe ein Schreiben mit einer Umgangsregelung vorbereitet, um es ihr per Einschreiben zuzuschicken.
1. Lass uns mal drüber schauen
2. Nicht per Einschreiben. Das ist zum Einen nicht nötig und zum Anderen zu formell und lässt gleich die Fäuste hoch gehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gerne, wie sollen wir dies machen?
Wenn du es auf dem PC geschrieben hast, mit Cut&Paste, ansonsten abtippen.
Wird ja wohl keine 10 Seiten haben oder?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Achill,
Ich habe die Szene heimlich mit meinem Handy aufgenommen und es haut mich schon ziemlich um, wie sie so daherredet.
Bei allem Verständnis find ich Dein Vorgehen absolut grenzwertig. Was soll Dir das bitte bringen? Als Beweis taugt es nichts und Du machst Dich auch noch strafbar mit solchen Aktionen (Vertraulichkeit des Wortes).
Was möchte die KM denn jetzt konkret? Der Wegfall sämtlicher Umgang ist natürlich Quatsch und das muss ihr auch deutlich gemacht werden.
Richtig ist aber, dass mit einem Partner diese "jedes WE Umgang"-Geschichte so nicht mehr geht. Und das würdest Du mit neuer Partnerin sicher genauso sehen.
Schreib ihr einen freundlichen Brief, in dem Du den Umgang gerne umstellen möchtest, auf jedes 2 We von Fr-So (oder Montag) und wenn möglich noch einen Tag unter der Woche. Dazu natürlich noch eine Ferien und Feiertagsregelung. Ansonsten muss halt als nächster Schritt dann das JA mit ins Boot, wenn ihr so "festgefahren" seid in der Situation. Gruß Ingo
OK, hier also der Vorschlag für die Umgangsvereinbarung:
1. Vorbemerkungen
Wir stimmen darin überein, dass xxx ein Recht auf beide Eltern hat. Alle künftigen Umgangsentscheidungen werden wir gemeinsam besprechen und Rücksicht auf die Bedürfnisse von xxx nehmen.
Wir werden uns gegenseitig als Eltern akzeptieren und respektieren und die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil fördern sowie alles unterlassen, was diese Beziehung beeinträchtigen könnte.
2. Regelmäßiger Umgang
2.1 xxx hält sich an den Wochenenden in der Zeit von Samstag, 13:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr, bei ihrem Vater auf.
2.2 xxx hat das Recht, ihren Vater jeden Dienstag und jeden Donnerstag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu sehen.
2.2 Zusätzlich verbringt xxx 5 Tage am Stück der Sommer-, Oster- und Weihnachtsferien bei ihrem Vater. Die genauen Termine werden die Eltern jeweils am Jahresanfang bestimmen.
2.3 Weihnachten und den Jahreswechsel verbringt *** bei der Mutter, Ostern und Pfingsten im Wechsel bei Vater und Mutter. An den gesetzlichen Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten hat xxx das Recht, jeweils am zweiten Feiertag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr den an den vorangegangenen Tagen abwesenden Elternteil zu sehen.
3. Ausgefallene Tage / Wochenenden
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, drei Besuchstermine abzusagen. Die Absage muss frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.
4. Weitere Kontakte
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen.
5. Übergabe
Die Mutter yyy ist verpflichtet, xxx in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten. Die Mutter ist verpflichtet, xxx pünktlich zu den jeweils vorgenannten Terminen – witterungsgerecht gekleidet – für Urlaubszeiten mit ausreichender, witterungsgerechter Kleidung, Kosmetikartikeln, Lieblingsspielsachen in geringem Umfang etc. – zum vereinbarten Treffpunkt zu bringen.
Der Vater xyxy ist verpflichtet, xxx pünktlich abzuholen und pünktlich zur Mutter yyy zurückzubringen. Die Fahrtkosten trägt der Vater.
Bei Verspätungen länger als 30 Minuten ist der andere Elternteil unverzüglich telefonisch zu informieren.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Die Mutter und der Vater vereinbaren, sich gegenseitig in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von xxx auszutauschen. Hierzu vereinbaren wir, mindestens einmal zu Beginn eines jeden Monats telefonisch oder persönlich ein Elterngespräch zu führen. Über erhebliche Erkrankungen ist der Vater umgehend zu informieren.
6.2. Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich, bis sie einvernehmlich oder durch eine gerichtliche Entscheidung abgeändert wird. Ein Verstoß gegen die Vereinbarung kann Schadensersatzansprüche auslösen. Wir werden diese Vereinbarung dem Familiengericht mit der Bitte vorlegen, diese in eine gerichtliche Verfügung zu übernehmen, die nach § 33 FGG vollstreckbar ist.
6.3. Sollten Unstimmigkeiten oder unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, wollen wir diese gemeinsam und unter Berücksichtigung der Interessen von xxx und uns bereinigen. Soweit uns dies allein nicht möglich ist, werden wir zunächst die Hilfe einer Erziehungsberatungsstelle in Anspruch nehmen, bevor wir eine gerichtliche Entscheidung suchen.
Noch etwas: Ziel ist, den Kontakt zu unserer Tochter zu erhalten. Ich möchte nicht, dass sich die 'Fronten' soweit verhärten, dass am Ende gar nichts mehr geht, ich zwar eine gerichtliche Umgangsregelung habe, mir diese aber zur Dekoration an die Wand hängen kann. Morgen früh darf ich unser Kind wieder abholen (durfte ja nicht übernachten :exclam:) ...
Hallo Ingo,
was die KM möchte? Die erklärte mir, dass sie das alleinige Sorgerecht beantragen würde und ich denke, dass ich über kurz oder lang entsorgt werden soll.
Natürlich könnte ich absolut damit leben, Umgang jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag zu haben. Nur, KM will keine Übernachtungen mehr und erklärt mir, dass bei dem Alter unseres Kindes ein paar Stunden alle zwei Wochen genügen. Dies war aber jetzt absolut nicht die Regelung, welche in den letzten 2 Jahren praktiziert wurde. Meine Tochter ist mir schon beleidigt, dass ich sie immer so schnell zurückbringe.
Ich gebe Dir Recht, Öl ins Feuer zu schütten ist auch nicht meine Art, aber ich muss jetzt auch denke ich aktiv werden.
Achill,
um Gottes Willen, nicht so!
So formuliert ein Gericht, aber doch nicht ein Vater, der
FÜR das gemeinsame Kind einen guten Kontakt und
MIT der Mutter eine gute Elternbeziehungen entwickeln möchte.
Da sind zu viele Formulierungen drin, die als Vorwurf gewertet werden können.
Biete an, schlage vor, rege an, bitte die Mutter...
anerkenne Dinge die gut zw Euch Eltern laufen, erkenne ihre Leistungen als Mutter im täglichen Streß an...
signalisiere Entgegekommen...
DAS im Anschreiben, das nur noch die gängige Umgangsregelung freundlich verpackt.
W.
HI Achill,
sorry, aber was ist das denn bitte? Komm erstmal auf den Teppich zurück, bevor Du solche Schreiben verfasst.
Es besteht absolut kein Grund zur Panik. Deine Exe macht einfach das typische Exen-Verhalten mit einem Next durch. Klar, sie möchte jetzt "endlich eine Familie" sein und Du störst in dieser Konstellation. Hier bringt es aber nichts, die KM mit einem absolut übelen und auch sehr unschön lesbaren Traktat zu überziehen.
.1 xxx hält sich an den Wochenenden in der Zeit von Samstag, 13:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr, bei ihrem Vater auf.
- Nein - sie hält sich jedes zweite Wochenende im Wechsel von Freitag 15:00 Uhr - bis Sonntag 18:00 Uhr beim Vater auf.
2.2 xxx hat das Recht, ihren Vater jeden Dienstag und jeden Donnerstag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu sehen.
- Ja, okay... auch dies im Wechsel .. in der Woche, in der auch der WE-Umgang liegt. Ansonsten hat die KM auch mal Ruhe vor DIR
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, drei Besuchstermine abzusagen. Die Absage muss frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.
Warum willst Du hier noch Vorschub leisten? Einfach Aussage, dass ausgefalllener Umgang sofort nachgeholt wird.
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen.
Nö. Käme bei mir auch als KV niemals in eine Vereinbarung. Auch so drängst Du dich in das Leben Deiner Ex rein und das geht nicht. Du hast regelmäßigen Umgang, das reicht aus. Wenn Dein Kidn älter ist, kann es ja gerne ein Handy bekommen. Wenn Du dich mal im Forum umschaust wirst Du sehen, dass ein Großteil der Kinder absolut keine Lust auf so eine "Zwangstelefonkultur" haben und sie in der Regel gar nicht nutzen. Dazu kommt, dass die KM nicht verpflichtet ist, Telefonanschlüsse oder Internetzugänge für Dich bereitzuhalten. Oder zahlst Du ihr das?
Die Mutter yyy ist verpflichtet, xxx in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten. Die Mutter ist verpflichtet, xxx pünktlich zu den jeweils vorgenannten Terminen – witterungsgerecht gekleidet – für Urlaubszeiten mit ausreichender, witterungsgerechter Kleidung, Kosmetikartikeln, Lieblingsspielsachen in geringem Umfang etc. – zum vereinbarten Treffpunkt zu bringen.
So ein Quatsch. Klappt doch in der Realität schon bei 80 Prozent der Fälle nicht. Dein Kind bekommt dann zu kleine Schuhe an und ranzige Sachen aus der Kleidersammlung. Die notwenige Bekleidung hälst Du zu Hause selber vor, das Kind nimmt max. einen kleinen Rucksack mit Kuscheltier etc mit. Fertig.
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2. Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich, bis sie einvernehmlich oder durch eine gerichtliche Entscheidung abgeändert wird. Ein Verstoß gegen die Vereinbarung kann Schadensersatzansprüche auslösen. Wir werden diese Vereinbarung dem Familiengericht mit der Bitte vorlegen, diese in eine gerichtliche Verfügung zu übernehmen, die nach § 33 FGG vollstreckbar ist.
6.3. Sollten Unstimmigkeiten oder unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, wollen wir diese gemeinsam und unter Berücksichtigung der Interessen von xxx und uns bereinigen. Soweit uns dies allein nicht möglich ist, werden wir zunächst die Hilfe einer Erziehungsberatungsstelle in Anspruch nehmen, bevor wir eine gerichtliche Entscheidung suchen
Diese Vereinbarung ist nicht mal das Papier wert, auf dem sie steht. Bricht sie ein Elternteil, wars das. Genauso mit JA-Vereinbarungen. Nur gerichtliche Beschlüsse können mit Sanktionen belegt werden.
Also nochmal neu bitte. Und wenn Du einen vernünftigen Text hast, kannst Du ihn der KM ganz ruhig zuschicken (da reicht auch das Einschreiben-Entwurf) und dann guckst Du mal wie sie reagiert. Klappt das nicht - auf zum JA. Bockt sie dann immer noch - zum Gericht. Das ist der Umgangsdreisprung. Gruß Ingo
Gut, dass Ihr mich 'herunterholt'!
Hier der Text, den ich auf die schnelle zusammengetippt habe:
Elterngespräch etc.
Hallo yyy,
als Eltern unserer bezaubernden Tochter xxx möchte ich Dir zunächst danken, dass wir trotz unserer Trennung eine solide Basis auf Elternebene finden konnten und uns ein regelmäßiger Austausch über die Belange unserer Tochter gelingt. Um das Fundament dafür – auch und gerade im Interesse für unsere gemeinsame Tochter - weiter aus- und aufzubauen, würde ich Dir gerne vorschlagen, zumindest einmal monatlich ein Elterngespräch zu führen und uns über Angelegenheiten der Erziehung / Entwicklung unserer Tochter auszutauschen. Unsere Tochter soll sich auf uns als ihre Eltern verlassen können, dies wird sie auf ihrem Lebensweg sicherlich begleiten und innerlich stärken.
Wie Du unsere Tochter im täglichen Leben – trotz des Stress, den Du sicherlich auf Dich nimmst – begleitest und förderst, finde ich beachtenswert, ich bin Dir deswegen auch sehr dankbar und ich freue mich jedes Mal aus ganzem Herzen, ein unbeschwertes und fröhliches Leuchten in xxx Augen sehen zu dürfen. Die Kindheit, die sie erleben darf, soll sie als Basis auf ihren Lebensweg begleiten.
Gerne möchte ich Dir entgegenkommen und halte es für sinnvoll, gemeinsam den Umgang unserer Tochter auch und gerade für ihre Zukunft weiter konstruktiv auszugestalten. Wie wir gemeinsam ja einmal vereinbart hatten, konnte unsere Tochter jedes WE von Freitag auf Sonntag oder von Samstag auf Sonntag bei ihrem Papa verbringen. Ich gehe davon aus, dass dies auch bewusst in Deinem Interesse lag, sprechen doch alle Studien dafür, Kindern nach Trennung einen liebevollen Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Die Eltern-Kind Beziehung hat sich mit als grundlegend entscheidend für die spätere soziale Kompetenz erwiesen. Mein Vorschlag wäre daher, dass wir den Umgang so aufbauen, dass unsere Tochter jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag bei mir als ihrem Vater verbringen kann, daneben unter der Woche jeden Dienstag und Donnerstag z.B. von 17 – 19 Uhr oder alternativ jeden Sonntag von 10 – 18 Uhr. Gerne biete ich Dir auch an, xxx vom Kindergarten abzuholen, dies dürfte ja vielleicht auch eine Entlastung für Dich sein. Während den Ferien hatten wir uns ja eigentlich immer darauf geeinigt, dass xxx 5 Tage am Stück bei ihrem Papa verbringt und ich finde, dies sollte im Interesse unserer Tochter so beibehalten werden.
Ich hoffe, dies liegt auch in Deinem Interesse, ich denke, dies ermöglicht zum einen eine aktive und bestehende Elternbeziehung zu pflegen und zu erhalten – was enorm wichtig für die kindliche Entwicklung ist - , zum anderen dürfte eine solche Regelung ja auch Dir und Deinem neuen Partner qqq die Möglichkeit geben, ein Umfeld der Geborgenheit für unser Kind zu schaffen. Ich hoffe, ich kann Dir damit entgegenkommen und erwarte Deine Antwort innerhalb der nächsten zwei Wochen.
Ich wünsche Dir, den Personen, die Dir nahe stehen, gemeinsam mit xxx aus ganzem Herzen einen schönen und erfüllenden Tag!
Was haltet Ihr davon, obiges handschriftlich ihr zukommen zu lassen? Als normalen Brief (aber wie habe ich dann einen Nachweis)?
Respekt für deine Fähigkeit, so schnell den Ton umzuschalten.
Ist so schon viel besser.
Ist mir persönlich jetzt zwar schon etwas zu schwülstig aber so kann man sicher ewig hin und her nörgeln.
Das ist für den Anfang schon recht ok so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wow, gefällt mir auch schon wesentlich besser. Mach das noch deutlicher, dass sie auch dann eine Woche incl. WE für sich hat.
Anonsten echt schon gut. Gruß Ingo
Achill,
klingt schon besser.
In der Kürze liegt...
Ich würde Anschreiben und Regelung strickt trennen, dann kannst Du die Regelung mit anderem Anschreiben auch gleich in Schritt 2 und 3 verwenden.
Laß das reifen, das wird schon.
W.